18.09.2023 |

Neue Gentechnik: EU-Kommission weist Beschwerde bei Ombudsfrau zurück

Die europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly  Foto: Europäische Union Die europäische Ombudsfrau Emily O"Reilly Foto: Europäische Union

Zwei Umweltorganisationen haben sich bei der Europäischen Ombudsstelle beschwert: Die Europäische Kommission habe die Folgenabschätzung zu ihrem Verordnungsvorschlag für neue gentechnische Verfahren (NGT) nicht wie vorgeschrieben „transparent, objektiv und ausgewogen“ erarbeitet. Die EU-Kommission hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Nun muss die Ombudsstelle entscheiden, ob sie sich damit zufriedengibt oder die Folgenabschätzung vertieft untersucht. Gründe dafür gäbe es.

Im Februar hatten Friends of the Earth Europe und Corporate Europe Observatory die Ombudsstelle angeschrieben, die daraufhin im April der EU-Kommission einen Brief mit sieben Fragen schickte. Unter anderem wollte sie wissen, wie die Kommission die Meinung von Interessengruppen und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse unterscheidet oder ob in der Folgenabschätzung auch die Risiken von NGT-Pflanzen für die natürliche Umwelt bewertet werden. Als Quelle für solche Risiken verwies die Ombudsstelle auf eine Stellungnahme des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Gefragt hat sie auch, für wie verlässlich die EU-Kommission denn die Versprechungen der Unternehmen halte ihre künftigen NGT-Pflanzen betreffend. Schließlich sollte die Kommission noch mitteilen, ob sie im Hinblick auf die Folgenabschätzung ihres Regelungsentwurfs vollständig über alle Sitzungen und den Austausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Beteiligten berichtet hat.

Inzwischen ist mit dem Verordnungsvorschlag seit Anfang Juli auch die Folgenabschätzung der EU-Kommission im Internet nachlesbar. Ebenso veröffentlicht hat die Kommission die Studie über die Konsultationen und Befragungen, die den wesentlichen Input für die Folgenabschätzung lieferten. Sie wurde im Auftrag der Kommission von den Unternehmen Technopolis und Arcadia sowie der Universität Wageningen erstellt. Es liegen nun also alle Unterlagen vor, anhand derer die Ombudsstelle untersuchen könnte, ob die Folgenabschätzung „transparent, objektiv und ausgewogen“ erarbeitet wurde.

Die Kommission antwortet der Ombudsstelle: „In der Folgenabschätzung werden die Ansichten der Interessengruppen immer klar als solche wiedergegeben“ und fährt fort: „Die Gemeinschaft der Forschenden (im Original „research/academic community“) wird als eine von dem Vorschlag direkt betroffene Interessengruppe behandelt“. NGOs hatten im Vorfeld kritisiert, dass Anliegen und Aussagen von Wissenschaftler:innen viel stärker gewichtet wurden als die anderer Interessengruppen wie Ökolandbau und gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft.

Was die nicht berücksichtigten Argumente des BfN und anderer Organisationen angeht, lassen sich die umfangreichen Ausführungen der Kommission an die Ombudsstelle so zusammenfassen, wie es in der Folgenabschätzung steht: „Die EFSA hat die von diesen Organisationen im Rahmen der öffentlichen Konsultationen vorgelegte wissenschaftliche Literatur bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie keine neuen Erkenntnisse liefern, die die Schlussfolgerungen der wissenschaftlichen Gutachten der EFSA in Frage stellen.“ Offenbar lässt es die EU- Kommission es also dabei bewenden, dass die EFSA selbst feststellt, dass die Kritik an ihr nicht zutrifft. Dabei gehören auch hier viele Expert:innen dieser Behörde zur Interessengruppe der Forschenden.

Zur Frage nach den behaupteten Vorteilen der NGT-Pflanzen verweist die Kommission auf die Studie ihrer Forschungsstelle JRC, die 2021 die Pipelines der Unternehmen und Forschungseinrichtungen untersucht hatte. Diese allerdings kam zu Ergebnissen, die von der Kommission nicht weiter erwähnt wurden. So ergab die JCR-Arbeit etwa, dass in den nächsten fünf Jahren keine NGT-Pflanzen mit Trockentoleranz marktreif sein würden.

Die Transparenz beim Austausch mit Beteiligten endet für die EU-Kommission offenbar bei den Lobbyisten: Treffen mit Interessengruppen gebe sie nicht auf ihrer Webseite bekannt, schrieb die Kommission. Doch könnten Interessierte die Ergebnisse solcher Sitzungen mit Verweis auf die Transparenzverordnung (EU 1049/2001) abfragen. Das hatte Corporate Europe Observatory 2021 bereits einmal getan. Die ausgewerteten Mails zwischen einzelnen EU-Behörden und Lobbyverbänden zeigten, „dass seit dem EuGH-Urteil im Juli 2018 eine sehr breite Palette von Agrarkonzernen Lobbyarbeit bei der Kommission betrieben hat“, schrieb CEO damals. [lf]

12.09.2023 |

Glyphosat: zwei Drittel der Deutschen für Verbot

PAN Europe: Umfrage zum Verbot von Glyphosat PAN Europe: Umfrage zum Verbot von Glyphosat

Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen, dass Glyphosat verboten wird. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des europäischen Pestizid Aktions-Netzwerkes PAN Europe. Die europäische Koalition Stop Glyphosate forderte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides auf, eine erneute Glyphosatzulassung zu verhindern. In einer Studie stellte die Koalition erneut dar, warum Glyphosat als vermutlich krebserregend eingestuft werden müsste. Am 22. September will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten im zuständigen Ausschuss ihren Vorschlag für eine erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffes vorlegen.

Die Meinungsforscher:innen des französischen Unternehmens Ipsos hatten Anfang August je 1000 Menschen in Deutschland, Dänemark, Frankreich, Rumänien, Polen und Spanien befragt. Im Schnitt sprachen sich 62 Prozent der Befragten für ein Verbot von Glyphosat aus, wobei die Zustimmung in Frankreich und Deutschland mit 70 und 68 Prozent besonders hoch war. Für eine weitere Zulassung votierten in den einzelnen Ländern zwischen 12 und 19 Prozent der Befragten. In Deutschland waren es 15 Prozent. Rund ein Viertel der Teilnehmenden hatte keine Meinung zu der Frage. Bei der Befragung wies Ipsos einleitend darauf hin, dass sich die Expert:innen derzeit nicht über die mit Glyphosat verbundenen Gesundheitsrisiken einig seien. PAN Europe erinnerte daran, dass bereits 2017 über eine Million EU-Bürger:innen die europäische Bürgerinitiative für ein Verbot von Glyphosat unterstützt hatten. Damals verlängerten die EU-Kommission und die Mehrheit der Mitgliedsstaaten die Zulassung um weitere fünf Jahre. „Die Zeit ist abgelaufen, und jetzt ist es an der Zeit, diese giftige Geschichte ein für alle Mal zu beenden“, schreibt PAN Europe.

Parallel zur Umfrage veröffentlichte die europäische Koalition Stop Glyphosate eine wissenschaftliche Arbeit, wonach die europäische Chemikalienagentur ECHA die krebserregende Wirkung von Glyphosat falsch bewertet habe. ECHA habe die in Krebsstudien beobachtete Häufigkeit von Tumoren als irrelevant abgetan und alle Hinweise außer Acht gelassen, dass Glyphosat oxidativen Stress verursache, ein Mechanismus, der anerkanntermaßen zu Krebs führen könne, argumentierten die Verfasser der Studie. Dies führe „zu sehr schwerwiegenden Mängeln bei der Bewertung der potenziellen Gefahren von Glyphosat und der ihnen zugrundeliegenden Mechanismen“, sagte der Toxikologe Peter Clausing, einer der Autoren. In einem Schreiben informierte Stop Glyphosate EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides über die Studie und forderte sie auf „die beschleunigte Wiederzulassung von Glyphosat auf der Grundlage der dargelegten Beweise zu stoppen und das Vorsorgeprinzip anzuwenden, das den Kern des EU-Pestizidrechts bildet“.

Anfang Juli hatte die EU-Lebensmittelbehörde EFSA ihre Risikobewertung von Glyphosat veröffentlicht. Darin machte sie sich die Krebsbewertung der ECHA zu eigen und sah auch ansonsten keine „kritischen Probleme“. Trotz der massiven Kritik an der EFSA-Bewertung erarbeitete die EU-Kommission umgehend einen Vorschlag für eine erneute Zulassung. Dieser soll nun am 22. September mit den Mitgliedsstaaten im zuständigen Ausschuss (ScoPAFF) besprochen und im Oktober verabschiedet werden. Gleichzeitig teilte die EFSA auf ihrer Glyphosatwebseite mit, dass sie die Hintergrunddokumente für ihre Bewertung erst bis Mitte Oktober veröffentlichen werde. Das heißt, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Bewertung der EFSA kann erst dann stattfinden, wenn nach dem Willen der EU-Kommission Glyphosat bereits neu zugelassen ist. Stop Glyphosat spricht in seinem Brief an Kyriakides deshalb von einem „überstürzten Zeitplan“ und einer „Abweichung von demokratischen Verfahren“. Der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Gemeinschaft bleibe wenig bis gar keine Zeit, die Tausende von Seiten umfassenden Dokumente zur EU-Bewertung von Glyphosat zu prüfen. Dies sei angesichts der bereits jetzt festgestellten schwerwiegenden Mängel „besorgniserregend“.

Im ScoPAFF muss sich auch Deutschland zum Neuzulassungsvorschlag der Kommission positionieren. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt“. Damit dies problemlos umgesetzt werden kann, müsste Deutschland im ScoPAFF gegen jede weitere Zulassung stimmen. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung Mitte Juli ihren vorläufigen Bericht zur Neuzulassung von Glyphosat übersandt, mit Bitte um Stellungnahme bis zum 27. Juli 2023. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) es habe, wie im Rahmen der Wirkstoffbewertung üblich, als federführende Behörde das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Stellung genommen. Diese Stellungnahme sei mit den zu beteiligenden Bewertungsbehörden abgestimmt und vertraulich zu behandeln. Die grundsätzliche Position der Bundesregierung sei in der Stellungnahme berücksichtigt. Der Bitte, diese „grundsätzliche Position“ auszuformulieren, kam das BMEL nicht nach. Hintergrund könnte ein Streit innerhalb der Ampelregierung sein: Denn Koalitionspartner FDP erklärte gegenüber der Tagesschau, es spreche nichts gegen eine Wiederzulassung von Glyphosat. Außerdem habe man im Koalitionsvertrag klar vereinbart, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen müsse. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad bezeichnete das Koalitionsvorhaben, Glyphosat zu verbieten gar als „intellektuelle Faulheit“. Bei gegensätzlichen Positionen in der Bundesregierung wäre auf EU-Ebene eine Enthaltung üblich. Zwei Drittel der Menschen in Deutschland erwarten von der Bundesregierung etwas Anderes. [lf]

04.09.2023 |

Apfelzucht: Pilzresistenz ganz ohne Gentechnik

Die neue schorfresistente und gentechnikfreie Apfelsorte Pia41. Foto: Herbert Knuppen Die neue schorfresistente und gentechnikfreie Apfelsorte Pia41. Foto: Herbert Knuppen

Das bundeseigene Julius Kühn-Institut (JKI) hat einen pilzresistenten Apfel gezüchtet, der nun als Sorte zugelassen wurde. Die neue Sorte Pia41 widersteht Schorfpilzen, die die Resistenzen anderer Sorten bereits durchbrochen haben. Erzielt wurde der Züchtungserfolg ohne gentechnische Veränderungen durch herkömmliche Kreuzung.

Dabei verwendeten die Forschenden des JKI-Fachinstituts für Züchtungsforschung an Obst in Dresden-Pillnitz die Apfelsorten Honeycrisp und Nicoter. Nicoter ist eine belgische Züchtung aus den gängigen Sorten Gala und Braeburn, die auch als exklusive Klubsorte unter dem Namen Kanzi vermarktet wird. Die bei uns kaum bekannte Honeycrisp wurde an der Universität von Minnesota gezüchtet und gehört inzwischen zu den Top-3-Sorten der USA. Sie hat in ihrem Erbgut zwei Schorfresistenzgene namens Rvi19 und Rvi20. Mindestens eines davon, Rvi19, hat Honeycrisp an Pia41 vererbt.
Der Vorteil aus Sicht der Apfelanbauenden: Die Resistenz bekannter europäischer Apfelsorten wie etwa Santana, Topaz oder Natyra gegen den durch den Schlauchpilz Venturia inaequalis hervorgerufenen Apfelschorf basiert auf dem Resistenzgen Rvi6 des Wildapfels Malus floribunda. Viele Schorfpilze sind inzwischen in der Lage, diese Resistenz zu durchbrechen, so dass die Wirkung immer mehr schwindet. Bei Rvi19 und Rvi20 sind solche Durchbrüche in Europa noch nicht bekannt. Die JKI-Forschenden hatten Pia41-Pflanzen im Gewächshaus mit Schorf-Isolaten infiziert, die eine vom Gen Rvi6 vermittelte Resistenz brechen können. Die Pflanzen zeigten keinen Schorfbefall und blieben auch in der fünfjährigen Testungsphase schorffrei. Auch sonst zeigten sie keine besonderen Anfälligkeiten, schreibt Herbert Knuppen von der Firma Neue Obstsorten und Beratung, der vom JKI die Lizenz für die Vermehrung und Vermarktung der neuen Sorte bekommen hat.

Neben der Schorfresistenz achteten die Züchtenden auch auf Optik, Geschmack und andere wichtige Vermarktungseigenschaften wie die Lagerfähigkeit. Denn ein Apfel, der nicht schmeckt oder schnell vergammelt, ist für die Kund:innen im Laden und damit auch für die Obsterzeuger:innen uninteressant. „Eine grün-gelbe Schale, saftig-knackiges Fruchtfleisch und ein süßer Geschmack mit intensivem Aroma, das sind die hervorstechenden Eigenschaften von Pia41“, schrieb das JKI dazu. Die Früchte seien sehr gut lagerfähig und hielten sich in gekühlten und gasdichten Lagern ohne Qualitätsverluste bis ins Frühjahr. „Das erhöht die Chance, dass sich resistente Sorten wie Pia41 auf dem Markt etablieren können“, erläuterte Henryk Flachowsky, der das Fachinstitut für Züchtungsforschung leitet.

Während die JKI-Züchter:innen ohne Gentechnik erfolgreich waren, kommen die Gentechniker:innen nicht voran. Bereits 2011 begannen Forschende der niederländischen Universität Wageningen Feldversuche mit Äpfeln der Sorte Gala, in die sie das Rvi6-Gen eingebaut hatten. Die Versuche liefen laut der gentechnikfreundlichen Plattform transgen.de bis 2021. Warum sie danach eingestellt und die Pflanzen nie vermarktet wurden, steht dort nicht, erscheint aber offensichtlich: Es wurden längst konventionell gezüchtete schorfresistente Sorten angebaut und der Pilz konnte das Rvi6-Gen schon überwinden. Deshalb sind bisher keine gentechnisch veränderten (gv) schorfresistenten Äpfel auf dem Markt.

Für den Apfelkundler (Pomologen) und Öko-Züchter Hans-Joachim Bannier ist das Einkreuzen (mit und ohne Gentechnik) von einzelnen Resistenzgenen grundsätzlich der falsche Weg. Zwar könne eine solche Sorte für eine gewisse Zeit Anbauvorteile mit sich bringen. „Doch die Strategie monogener Resistenzen beinhaltet immer das Risiko von Resistenzdurchbrüchen“, erklärt Bannier. Außerdem würden die modernen, generell sehr krankheitsanfälligen Apfelsorten durch das Einkreuzen einzelner Gene nicht insgesamt widerstandfähiger gegen Krankheiten. Sie benötigten weiterhin sehr viele Pestizide. Mit der Züchtungsinitiative apfel:gut e.V. verfolgt Bannier einen anderen Weg, um robuste Apfelsorten zu züchten: „Wir schauen uns in ungespritzten Obstbeständen die Vitalität von Apfelsorten an und verwenden als Elternsorten immer mindestens eine polygen gegen Krankheiten robuste Sorte. Wir schauen also nicht auf einzelne Gene, sondern einfach auf die Vitalität der gesamten Pflanze draußen im Feld und nicht nur im Labor.“ [lf]

28.08.2023 |

Genschere zerschneidet grüne Geschlossenheit

Gentechnikkritische Verbände präsentieren am BMEL der Staatssekretärin Silvia Bender (links vom Banner) ihre Forderungen zur Regulierung neuer Gentechnik. Foto: Paul Jovis Wagner/Greenpeace Gentechnikkritische Verbände präsentieren am BMEL der Staatssekretärin Silvia Bender (links vom Banner) ihre Forderungen zur Regulierung neuer Gentechnik. Foto: Paul Jovis Wagner/Greenpeace

Die Grünen sind, was die Anwendung neuer gentechnischer Verfahren (NGT) in der Landwirtschaft angeht, gespalten. Das führt die Diskussion um den NGT-Vorschlag der EU-Kommission vor Augen. Vor allem grüne Wissenschaftspolitiker:innen machen sich für den Kommissionsvorschlag stark – gegen die große ablehnende Mehrheit in ihrer Partei und Wählerschaft.

Dieser Streit ist nicht neu; er brach bereits 2018 auf. Die damaligen Vorsitzenden Robert Habeck und Annalena Baerbock nutzten die anstehende Diskussion um ein neues Grundsatzprogramm dazu, die strikt ablehnde Haltung der Partei zur Agro-Gentechnik in Frage zu stellen. Die Grünen „sollten aber noch einmal hinterfragen, ob bestimmte neue Technologien nicht helfen könnten, die Versorgung mit Nahrungsmitteln auch dort zu garantieren, wo der Klimawandel für immer weniger Regen oder für versalzenen Boden sorgt,“ formulierten sie damals. Das motivierte prominente grüne Wissenschaftspolitiker:innen, sich offen für die Anwendung neuer gentechnischer Verfahren auszusprechen. Bei den Abstimmungen zum Grundsatzprogramm im November 2020 konnte sich diese Position nicht durchsetzen. Zur Anwendung der neuen Gentechnik steht jetzt im Grundsatzprogramm: „Es gilt daher, an einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festzuhalten. Dazu bleiben Risikoprüfungen auf umfassender wissenschaftlicher Basis und eine Regulierung nötig, die unkontrollierbare Verbreitung ausschließen und über eine verbindliche Kennzeichnung die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen schützen.“ Ebenso hat es auch die Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen als Position auf ihrer Webseite formuliert.

Seither war öffentlich Ruhe, nur das Grüne Netzwerk Evidenzbasierte Politik kommentierte gelegentlich die grüne Gentechnikpolitik kritisch. „30 Jahre Forschung, über 3.000 Studien, alle Wissenschaftsorganisationen sind sich einig: grüne Gentechnik ist weder für den Menschen noch für die Umwelt gefährlich“, steht wenig differenzierend auf deren Themenseite Landwirtschaft. Fleißig für ihre Positionen warben und werben im Netz einige studierende und forschende Grüne im Verein Ökoprogressives Netzwerk und dessen Projekt Progressive Agrarwende.

Als die EU-Kommission im Juli ihren NGT-Vorschlag vorlegte, forderten die Hamburger Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank und die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski ihre Parteifreunde in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung auf, ihre Ablehnung des Kommissionsvorschlags zu überdenken. Die frühere baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer äußerte sich in der Stuttgarter Zeitung ähnlich. Das Medienecho war breit; das wäre es aber auch, wenn zwei FDP-Landesminister ihre Partei auffordern würden, den Spitzensteuersatz auf 60 Prozent zu erhöhen und eine Vermögenssteuer einzuführen.

Dennoch lässt sich nur schwer abschätzen, wie groß der Einfluss der NGT-Fans in der grünen Partei ist. Zum Grünen Netzwerk Evidenzbasierte Politik gehören zwei Europaabgeordnete und ein Mitglied der Bundestagsfraktion. Die „Gentechnik zeitgemäß regulieren“ wollten im Juni 2020 auch der heutige baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz und die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Anna Christmann. Der hohe Anteil an grünen NGT-Befürwortern in Baden-Württemberg fällt auf und mag ein Grund dafür sein, dass sich der schwäbische Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir um eine klare Positionierung beim Thema NGT drückt und statt dessen vermitteln will. Schließlich wird Özdemir nachgesagt, er würde gerne den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann beerben. Die grüne Landtagsfraktion in Stuttgart sah sich immerhin „aus aktuellen Anlass“ genötigt, auf den Koalitionsvertrag zu verweisen und ein Positionspapier zu Gentechnik in der Landwirtschaft zu beschließen. Darin heißt es zu NGT-Pflanzen, man sei „gegen eine Freisetzung dieser Pflanzen in die Umwelt und damit in unserer Nahrungskette“. Der Beschluss sei „mit deutlicher Mehrheit“ gefallen, teilte die Pressestelle der Fraktion mit. [lf]

22.08.2023 |

Österreich lehnt Neue Gentechnik-Regelung ab

Österreich Das Parlament in Wien (Foto: Gryffindor / wikimedia commons, bit.ly/1YlcvEO, creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)

In einer repräsentativen Umfrage verlangten 83 Prozent der Österreicher:innen, Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) genauso streng zu kontrollieren und zu regulieren wie solche aus alter Gentechnik. Unterstützung bekamen sie vom österreichischen Umweltbundesamt. Das nannte den Vorschlag der EU-Kommission „wissenschaftlich nicht nachvollziehbar“. Selbst die konservative ÖVP (Österreichische Volkspartei) distanziert sich vom Kommissionsvorschlag.

1000 Österreicher:innen hatte die Agentur Marketagent im Auftrag der österreichischen ARGE Gentechnik-frei zum NGT-Vorschlag der EU-Kommission befragt. 83 Prozent wollen die bisherige Regulierung auch für NGT beibehalten. 90 Prozent forderten eine verpflichtende Kennzeichnung auch für Produkte aus oder mit NGT. Fast drei Viertel der Befragten waren der Ansicht, dass die hohe Qualität der österreichischen Landwirtschaft durch NGT in Gefahr gebracht würde. Ebenso viele verlangten eine breite, gesellschaftliche und interdisziplinäre Diskussion über Ziele und Zwecke, die mit dem Einsatz der Neuen Gentechnik erreicht werden sollen. Erst danach solle auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse über mögliche Gesetzesänderungen entschieden werden. Bedingungslose Befürworter von NGT gab es in der Umfrage zwölf Prozent.

„Konsument:innen wollen keine Lebensmittel mit Gentechnik – dies gilt für die gesamte EU, und besonders für Österreich“, sagte Florian Faber, Geschäftsführer der ARGE Gentechnik-frei. Und weiter: „Der Gesetzesvorschlag bedroht das in den EU-Verträgen verankerte Recht auf Wahlfreiheit, da Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und klar geregelte Zulassungsverfahren schlichtweg abgeschafft werden sollen.“ Europaparlament und Mitgliedsstaaten dürften den Gesetzesvorschlag in dieser Form keinesfalls akzeptieren. Laut Faber sei der Verordnungsentwurf „als klarer Angriff der EU-Kommission auf alle Bereiche der Landwirtschaft zu sehen, die ohne Gentechnik arbeiten“. Allein die ‚Ohne Gentechnik‘- und die ‚Bio‘-Produktion würden in Österreich zusammen rund 4,5 Milliarden Euro erwirtschaften.
Faber stellte auch ein Papier vor, das Mitarbeiter:innen des österreichischen Umweltbundesamts im Auftrag der ARGE Gentechnik-frei verfasst haben. Sie kommen darin zu dem Ergebnis, die Vorschläge seien wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Wesentliche Fragen der Haftung, Patentierung und Koexistenz blieben völlig ungeklärt und das in den EU-Verträgen festgelegte Verursacherprinzip und das Vorsorgeprinzip würden ausgehebelt. Die Kritik an der fehlenden Wissenschaftlichkeit bezieht sich vor allem auf die Kriterien, mit denen die Kommission NGT-Pflanzen der Kategorie 1 definiert, die sie von allen Reglementierung ausnehmen will. In dem Papier heißt es: „Die im Vorschlag genannten Grenzen für die Äquivalenz von 20 veränderten oder herausgeschnittenen DNA Bausteinen, sowie von 20 verschiedenen Veränderungen pro Produkt, entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage.“ Mit der sehr breiten Definition von NGT 1-Pflanzen sei es möglich, „auch weitreichende und komplexe Veränderungen im Genom vorzunehmen. Dadurch sind auch unerwünschte Effekte nicht ausgeschlossen“.
Schon im April 2023 hatten die Expert:innen des österreichischen Umweltbundesamtes in der Fachzeitschrift Plants zu den Umweltrisiken von NGT-Pflanzen Stellung genommen. Dabei zerpflückten sie die Stellungnahme der EU-Lebensmittelbehörde EFSA vom Oktober 2022, auf deren Argumente sich die EU-Kommission stützt. An dem Aufsatz in Plants waren auch Mitarbeiter:innen des deutschen Bundesamtes für Naturschutz, des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, der italienischen Umweltbehörde ISPRA und des polnischen Umweltministeriums beteiligt.

Die österreichische Bundesregierung aus ÖVP und Grünen hat sich – anders als die deutsche – einhellig hinter die gentechnikfreien Wünsche der Bevölkerungsmehrheit gestellt. „Im Regierungsprogramm ist klar verankert, dass keiner Neuregelung der Gentechnik-Gesetzgebung zugestimmt wird“, zitierte Euractiv den ÖVP-Abgeordneten Klaus Lindinger. Entsprechend positionierte sich Österreich auch in den EU-Gremien. Unter besonderer Beobachtung stehen die Europaabgeordneten der ÖVP. Denn ihre Fraktion, die EVP (Europäische Volkspartei, zu der auch CDU und CSU gehören), setzt sich vehement für die NGT-Vorschläge der Kommission ein. Deshalb lobte Alexander Bernhuber, Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, erst einmal den Vorschlag. Es sei an der Zeit, das mehr als 20 Jahre alte Gentechnik-Gesetz wieder auf den neuesten Stand der Wissenschaft zu bringen, sagte er. Anschließend definierte er seine roten Linien: die potenziellen Monopolstellungen von Saatgutunternehmen, die unzureichenden Regeln zur Kennzeichnung und dass die letzte Entscheidung über eine Zulassung nicht bei Österreich liege. Sein Fazit: „Daher ist der derzeitige Vorschlag abzulehnen". [lf]

16.08.2023 |

Neue Gentechnik: Der EU-Kommission jetzt die Meinung sagen

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296 Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296

+++UPDATE+++ Die EU-Regularien sehen vor, dass die Europäische Kommission einen fertigen Verordnungsvorschlag noch einmal zur Kommentierung ins Internet stellt. Deshalb kann der Anfang Juli vorgelegte Vorschlag zur Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (NGT) noch bis 5. November von Privatpersonen und Organisationen kommentiert werden. „Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können“, schreibt die Kommission dazu.

Die Kommission weist von sich aus die Öffentlichkeit nicht mehr groß auf diese Feedback-Möglichkeit zu vorgelegten Verordnungsvorschlägen hin. Schließlich hat sie in der Regel bereits zwei Konsultationen durchgeführt, während sie den Vorschlag erarbeitete. Die einschlägigen Stellungnahmen der beteiligten Organisationen sind ihr also bekannt und wurden von ihr – mehr oder weniger – berücksichtigt.

Dabei ist dieses nachgelagerte Feedback die einzige amtliche Möglichkeit, zu dem Stellung zu nehmen, was die Kommission aus den von ihr zusammengetragenen Informationen gemacht hat. Erst jetzt können Privatpersonen und Organisationen konkret auf den vorgelegten Verordnungstext eingehen, während sie bei den vorgelagerten Konsultationen nur vermuten konnten, was die Kommission plant. Für die EU-Bürgerinnen und Bürger, die von den vorgelagerten Diskussionen nichts mitbekommen haben, bietet dieses Feedback die einzige Möglichkeit, der Kommission noch die Meinung zu sagen. Das dürfte deren Haltung zu dem jeweiligen Thema, in diesem Fall zur Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (NGT), nicht mehr ändern. Aber das gesammelte Feedback geht in den weiteren Gesetzgebungsprozess ein, weswegen es durchaus von Bedeutung sein kann, welche Positionen in den eingehenden Kommentaren zum NGT-Vorschlag dominieren.

Um ein Feedback geben zu können, ist es notwendig, sich auf der entsprechenden Kommissionsseite zu registrieren oder sich mit einem Social-Media-Konto anzumelden. Die Registrierung kann dann für weitere Stellungnahmen bei anderen Konsultationen der Kommission genutzt werden. So ist auch der neue, umstrittene Vorschlag für eine Saatgutverordnung derzeit für Kommentare offen. Die Frist 11. Oktober für den NGT-Vorschlag dürfte sich noch nach hinten verschieben. Denn erst wenn der Kommissionsvorschlag in alle EU-Sprachen übersetzt vorliegt, beginnt die offiziell achtwöchige Feedbackfrist. Mitte August standen neben dem englischen Original nur die Übersetzungen ins Deutsche, Spanische und Französische als Download zur Verfügung. Abgegeben waren zu diesen Zeitpunkt gerade mal 53 Kommentare, was neben dem fehlenden amtlichen Hinweis womöglich auch der Sommerpause geschuldet ist. [lf]

13.08.2023 |

Neue Gentechnik: Bayern äußert Bedenken

Bayern CSU Seehofer 1507 Anbauverbot Bild: Campact

In Bayern haben sich die Minister:innen für Landwirtschaft und Umwelt skeptisch zu den Gentechnikvorschlägen der EU-Kommission geäußert. Damit verlässt die CSU-geführte Staatsregierung den gentechnikfreundlichen Kurs der Unionsparteien im Bund. Der Grund: Im Bayern ist im Oktober Landtagswahl.

Bayern ist seit April 2014 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen und hat 2019 den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzlich verboten. Im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt machte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber von der CSU deutlich, dass sie auch neue gentechnische Verfahren (NGT) skeptisch sieht. „Alle Fragen zur Sicherheit, auch zum Beispiel der Koexistenz von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft, müssen vor weiteren Debatten geklärt sein“, zitierte das Wochenblatt Kanibers Ministerium. Die Sicherheit, auch die der Verbraucher, habe absoluten Vorrang. Dafür brauche es weitere Forschung und mehr Fakten. Auch stehe aus Sicht des bayerischen Landwirtschaftsministeriums noch nicht abschließend fest, ob NGT-Pflanzen die versprochenen Vorteile wirklich hätten. Hier müsse man nun eingehend analysieren, schrieb das Ministerium dem Wochenblatt.
Ministerin Kaniber selbst wandte sich explizit gegen die Absicht der Kommission, nationale Verbote von NGT-Pflanzen zu untersagen. „Wir finden es nicht hinnehmbar, dass die EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der EU-Kommission künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen, ob sie derartig erzeugte Pflanzen zulassen“, sagte die Ministerin dem Wochenblatt und forderte, die Regionen Europas und deren Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.

Eine Woche nach Kaniber äußerte sich Bayerns Umwelt- und Verbraucherminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern ebenfalls im Wochenblatt zur neuen Gentechnik. „Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist mit den empfindlichen Naturräumen und der kleinteiligen Agrarstruktur in Bayern nicht vereinbar“, sagte Glauber. Beibehalten will er auch die Kennzeichnungspflicht entlang der kompletten Lebensmittelkette. Bayern brauche Wahlfreiheit für Verbraucher, Landwirte und Industrie, zitierte das Wochenblatt den Minister.

Damit setzt sich die CSU-geführte Staatsregierung in Bayern deutlich von dem ab, was die CSU-Bundestagsabgeordneten in Berlin sagen. In einem Antrag vom Sommer 2022 forderte die Bundestagsfraktion von CDU und CSU die Bundesregierung auf, sich in der EU für „eine Reform des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, sodass die Forschung und Anwendung von NGT außerhalb der GVO-Regulierung geregelt wird, wenn die Merkmale auch mit konventionellen Methoden erreicht werden können.“ CDU und CSU forderten sogar, „die Verwendung von NGT in die gute fachliche Praxis aufzunehmen“. Das würde bedeuten, dass den Landwirt:innen amtlich nahegelegt wird, NGT-Pflanzen anzubauen. Der Bundestag lehnte den Antrag im März 2023 ab.

Dass die CSU in Bayern und Berlin mit zweierlei Zungen spricht, hat einen Grund. In Bayern wird im Oktober ein neuer Landtag gewählt. Die neue Gentechnik wird von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt und der aktive Widerstand dagegen reicht weit in konservative ländliche Kreise. So engagiert sich etwa der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) im Bündnis Bayern für eine gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft. Um das Thema im Wahlkampf flach zu halten, sendet die Staatsregierung deshalb erste Widerstandssignale. Allerdings dezent und gezielt über das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt, das fast jeder bayerische Bauernhof abonniert hat. Richard Mergner, dem Vorsitzenden des Bund Naturschutz in Bayern reicht das nicht. Er forderte den CSU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Markus Söder bei einer Demonstration in München auf, „Klartext“ zu reden.

Denn auf der Berliner Bühne lobt die CSU weiterhin die neue Gentechnik, zuletzt in einer Ende Juli eingereichten Kleinen Anfrage, mit der sie die unterschiedlichen Positionen zu NGT in der Bundesregierung thematisiert. In Brüssel führt der CSU-Politiker Manfred Weber die Europäische Volkspartei und unterstützt mit ihr aktiv die Gentechnikpläne der Kommission. Doch auch in Europa wird im Juni 2024 gewählt. [lf]

06.08.2023 |

Neue Gentechnik: US-Regeln strenger als EU-Vorschlag

Justiz Gericht Gesetz Schild am Eingang eines Gerichts in Newcastle (Foto: smlp.co.uk, https://bit.ly/3TJJODo, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Die Europäische Kommission geht mit ihren vorgeschlagenen Lockerungen für neue gentechnische Verfahren (NGT) weit über das hinaus, was in den USA und England Gesetz ist. Ein wichtiger Grund dafür ist die großzügige und wissenschaftlich nicht begründbare Definition einer NGT-Pflanze im Kommissionsvorschlag. Doch es gibt noch weitere Unterschiede.

Die Begründung der Gesetze in den USA, Großbritannien und der Europäischen Union ist die gleiche: Gentechnisch veränderte Pflanzen, die auch durch Zucht oder zufällige Mutation hätten entstehen können, sollen schnell auf den Markt kommen können. In den USA gibt es deshalb eine Regelung, wonach Unternehmen, die eine NGT-Pflanze entwickelt haben, bei der Gentechnikbehörde APHIS des US-Landwirtschaftsministeriums eine Freistellung von deren Zulassungsregeln erhalten können. Doch eine solche Ausnahme erteilt die APHIS nur für eine einzelne Veränderung. Die EU-Kriterien dagegen erlauben bei einer NGT-Pflanze bis zu 20 Veränderungen. So könnte eine Pflanze, die an drei Stellen bearbeitet wurde, in der EU künftig als NGT zugelassen werden, in den USA jedoch nicht, schreiben Anwält:innen der Kanzlei Morrison & Foerster in einem Fachartikel. Dabei verweisen sie auf eine Klarstellung der APHIS von 2022. Darin heißt es: „Im Allgemeinen erlauben mehrere Veränderungen, die gleichzeitig an ein und derselben gentechnisch veränderten Pflanze vorgenommen wurden, keine Ausnahme gemäß § 340.1.“ Die Unternehmen könnten jedoch Pflanzen mit einzelnen freigegebenen Veränderungen miteinander kreuzen, schlägt die APHIS vor. Die Nachkommen aus einer solchen Züchtung bräuchten dann keine eigene Zulassung mehr. Das Fazit der US-Fachanwält:innen: Die EU-Kommission will NGT-Pflanzen „eine breitere Basis von Ausnahmen“ gewähren, als es das US-Recht bereits tut.

Das im März 2023 verabschiedete britische Genetic Technology (Precision Breeding) Bill (dt. etwa Gesetz zur gentechnischen Präzisionszüchtung) gilt derzeit nur in England. Es bleibt in seiner Definition vage und gibt nur vor, dass jedes durch NGT entstandene Merkmal „auch durch traditionelle Verfahren hätte entstehen können“. Zwar stehen die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz noch aus. Doch bereits Anfang 2022 hatte die britische Regierung den Versuchsanbau von NGT-Pflanzen erleichtert, „die durch traditionelle Züchtungstechniken erzeugt worden oder durch natürliche Prozesse entstanden sein könnten“. Im April 2022 hatte die Regierung in Leitlinien diese Pflanzen genauer definiert. Dort ist vor allem von einzelnen Eingriffen die Rede. Sorgfältig geprüft werden müssten Fälle, „in denen mehrere gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Bearbeitungen vorgenommen wurden, die genau aufeinander abgestimmt sind“, heißt es in der Leitlinie. Denn diese könnten zu einem Merkmal führen, das „vernünftigerweise durch natürliche Prozesse oder traditionelle Methoden nicht entstehen könnte“. Dafür gäbe es dann auch keine Ausnahme. Eine solche Einschränkung sieht der EU-Vorschlag nicht vor.

Neben der großzügigen Definition von NGT-Pflanzen gibt es weitere Unterschiede. Im US-Recht ist die Zulassung einer Gentech-Pflanze dreigeteilt. Die APHIS prüft nur die landwirtschaftliche Seite. Für mögliche Umweltrisiken ist ein eigenes Verfahren bei der US-Umweltbehörde EPA notwendig. Soll die NGT-Pflanze als Lebensmittel auf den Markt kommen, braucht sie zudem noch eine Zulassung durch die Lebensmittelbehörde FDA. Zwar ist diese Konsultation freiwillig, angesichts des strengen US-Haftungsrechts verzichtet jedoch kaum ein Unternehmen darauf. In den USA muss eine NGT-Pflanze also weitere Prüfverfahren durchlaufen, die nicht nur für NGT, sondern für alle gentechnisch veränderten Pflanzen gelten. In der EU wäre dies mit dem Kommissionsvorschlag nicht der Fall.

Die in den USA seit Anfang 2020 vorgeschriebene Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gilt nicht für gentechnische Änderungen, die auch in der Natur vorkommen könnten. „Da das US-Landwirtschaftsministerium diese Begriffe jedoch nicht definiert, umfasst die Kennzeichnungspflicht für biotechnologisch veränderte Lebensmittel in den USA mehr Lebensmittel als die (vorgeschlagenen) Kennzeichnungsvorschriften der EU“, schreiben die Anwält:innen von Morrison & Foerster. Zwar beziehen sie sich in ihren Ausführungen auf den geleakten EU-Entwurf vom Juni. Die genannten Regelungen sind jedoch im offiziellen Entwurf der EU-Kommission vom 5. Juli gleichgeblieben.

Das neue englische Recht verlangt für die Vermarktung von Lebens- und Futtermitteln, die NGT-Pflanzen enthalten, eine eigene Vermarktungserlaubnis und ermächtigt die Behörden, die dafür notwendigen Regeln zu erlassen. Diese sollen die Rückverfolgbarkeit sicherstellen und gewährleisten, dass das Lebensmittel keine nachteiligen Folgen für die Verbraucher:innen und für die Umwelt hat. Für Risikoabschätzungen ist die nationale Lebensmittelbehörde FSA zuständig. Sie soll auch ein Register führen, in dem alle diese Zulassungen aufgeführt sind. Der Kommissionsvorschlag dagegen sieht einen Automatismus vor. Haben die Behörden eine NGT-Pflanze vor dem ersten Feldversuch der nahezu ungeregelten Kategorie eins zugeordnet, dann darf diese Pflanze später ohne weitere Überprüfungen kommerziell angebaut und als Zutat in Lebensmitteln vermarktet werden – und niemand schaut mehr drauf. [lf]

31.07.2023 |

Dürretolerante Sojabohnen: Wo wachsen sie denn?

SOja Soja: führende Gentechnikpflanze (Foto: CC0)

Um zu begründen, warum sie die Regeln für neue Gentechnik aufweichen will, verweist die Europäische Kommission gerne auf angebliche Wunderpflanzen, die Widrigkeiten des Weltklimas wie Trockenheit dank Genmanipulation widerstehen sollen. Eine solche Pflanze ist eine nach Firmenangaben dürretolerante Sojabohne des argentinischen Herstellers GDM Seeds. Diese wurde 2022 in Brasilien und Argentinien zugelassen. Das heißt aber nicht, dass sie dort auch wächst.

Denn inzwischen ist es üblich geworden, dass Agrogentechnik-Unternehmen ihre Pflanzen bereits nach den ersten Laborversuchen zur Zulassung anmelden. Sie wollen möglichst frühzeitig sicherstellen, dass ihre neu entwickelte Pflanze für die Behörden in Süd- und Nordamerika als neue Gentechnik gilt und keine strenge Zulassung mehr braucht. Eine solche Klarstellung erhielt die brasilianische Tochter von GDM Seeds im Mai 2022 von der brasilianischen Gentechnikbehörde CTNBio. Argentinien folgte im November 2022.

Im Januar 2023 räumte der GDM Seeds-Manager André Beló gegenüber der brasilianischen Zeitschrift Valor ein, dass sein Unternehmen noch keine Daten über Ernteerträge habe. Man werde im Jahr 2023 in den USA Feldversuche durchführen, um diese Daten zu ermitteln. Den Markteintritt in den USA und Argentinien erwartet Beló für die Anbausaison 2025/26. Der Anbau in Brasilien sei dann für 2027/28 geplant. Denn die manipulierte Pflanze sei für gemäßigtes Klima gedacht und müsse erst an das tropische Klima in Brasilien angepasst werden.

Die Forschenden bei GDM Seeds hatten 2018 mit ihrer Arbeit begonnen und gemäß den Angaben von CTNBio zwei Gene verändert, die die Bildung eines Proteins namens RACK1 steuern, das wichtige Aufgaben im Pflanzenstoffwechsel erfüllt – bei Trockenstress, aber auch in vielen anderen Fällen, wie eine Übersichtsarbeit von 2015 zeigt. Der Eingriff könnte also unerwünschte Stoffwechselfolgen mit sich bringen, die sich zeigen, sobald die Pflanzen im Freiland wachsen. Auch dass zwei Gene verändert wurden ist wichtig, weil die Antwort einer Pflanze auf Trockenstress von einer Vielzahl von Genen und Stoffwechselmechanismen bestimmt wird. Bisherige Versuche, mit einem einzigen Genschalter dürretolerante Pflanzen zu erzeugen, waren erfolglos.
Ein Beispiel dafür ist eine dürretolerante Sojabohne, die Forschende des US-Landwirtschaftsministeriums bereits 2017 entwickelt und angemeldet hatten. Sie bekamen von der US-Gentechnikbehörde APHIS eine Freistellung als NGT-Pflanze. Doch auf den Markt kam diese Sojabohne bis heute nicht. Nicht einmal Meldungen erfolgreicher Feldversuche ließen sich im Internet finden. Auch bei dieser Bohne wurden lediglich zwei Gene abgeschaltet, allerdings andere als bei der Pflanze von GDM Seeds. Kommerziell erfolglos blieb auch die noch mit alter Gentechnik in Argentinien von Bioceres hergestellte Sojabohne (HB4). Sie enthält ein Gen der Sonnenblume, das dieser hilft, Trockenheit zu überstehen. Erlaubt ist der Anbau in Argentinien seit 2015 und in Brasilien und den USA seit 2019. Im Finanzbericht für das dritte Quartal 2022/23 meldet Bioceres die ersten Verkäufe von HB4 Soja, ohne diese jedoch zu quantifizieren. Ansonsten war die letzten Jahre nur von Feldversuchen oder Vermehrungsanbau die Rede.

Während dürretolerante Crispr-Soja vermutlich noch Jahre auf sich warten lässt, startete das internationale Agrarforschungsnetzwerk CGIAR im Dezember 2022 ein alternatives Programm. Es will trockentolerante Sojabohnen, die in den vergangenen Jahren konventionell in Afrika gezüchtet wurden, auf die dortigen Märkte bringen. [lf]

27.07.2023 |

Neue Gentechnik: viel Kritik am Kommissionsentwurf im Agrarrat

Agrarminister Cem Özdemir (re.) im Gespräch mit seinem spanischen Amtskollegen Luis Planas.  Foto: BMEL/Mewes  Agrarminister Cem Özdemir (re.) im Gespräch mit seinem spanischen Amtskollegen Luis Planas. Foto: BMEL/Mewes

Der spanische Agrarminister Luis Planas will bis Dezember, dem Ende der spanischen Präsidentschaft, im EU-Agrarrat eine Einigung über die umstrittene EU-Gentechnikverordnung herbeiführen. Das sagte der Sozialist am Dienstag bei einer Sitzung, in der über den „ausgezeichneten Vorschlag“ (Planas) der Europäischen Kommission diskutiert wurde, die Regeln für neue gentechnische Verfahren (NGT) zu lockern. Sein deutscher Amtskollege Cem Özdemir (Grüne) plädierte für einen Kompromiss, bei dem Koexistenz und Wahlfreiheit gesichert und die Frage von Patenten auf NGT geregelt werden.
Zunächst lobte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides, die den Verordnungsentwurf am 5. Juli präsentiert hatte, erneut NGT-Pflanzen als Wunderwaffe gegen alle Übel dieser Zeit: Sie könnten Dürren und Unwettern besser widerstehen. Sie könnten gleichzeitig höhere Erträge liefern und weniger Dünger und Wasser verbrauchen. Sie seien resistenter gegen Schädlinge, wodurch Pestizide eingespart werden könnten. Belegen würden diese Behauptungen die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sowie eine hauseigene Folgenabschätzung. Dass noch an keinem Ort der Welt solche Wunderpflanzen wachsen, schien weder die Kommissarin noch diverse Agrarminister zu stören, die diese Hymnen im Lauf der Sitzung wiederholten.
Dementsprechend drängten Länder wie Frankreich, Portugal, Dänemark und Schweden darauf, solche Pflanzen so schnell wie möglich von den Fesseln strenger Zulassungsverfahren zu befreien, wie es im Entwurf der EU-Kommission für bestimmte NGT-Pflanzen vorgesehen ist. Die EU dürfe der Welt nicht hinterherhinken, hieß es. Zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten sehen aber auch noch deutlichen Diskussionsbedarf. So sprach sich der italienische Agrarstaatssekretär Luigi D’Eramo dagegen aus, NGT-Pflanzen, wie von der EU-Kommission geplant, in zwei Kategorien aufzuteilen. Die wissenschaftlichen Argumente der Aufteilung in gentechnische Veränderungen von mehr oder weniger als 20 Basenpaaren müsse hinterfragt werden. Auch Finnland findet die Einteilung zweifelhaft und Portugal wünscht sich eine präzisere Definition von Kategorie zwei.
Der litauische Agrarminister Kestutis Navickas plädierte dafür, die nahezu unregulierte Kategorie eins nur an NGT-Pflanzen zu vergeben, die nachweisbar positive Wirkungen haben. Für NGT 2-Pflanzen wünscht er sich klarere Kontrollen. Diskussionsbedarf sieht er auch bei der Risikoanalyse. Es sei wichtig für die Mitgliedsstaaten zu wissen, welche Gefahren von einer Pflanze ausgehen, damit sie sie gegebenenfalls auch verbieten könnten. Auch Nachbar Lettland verwies auf das Vorsorgeprinzip und forderte ebenso wie die Slowakei, jede NGT-Pflanze umfassend auf ihre Risiken zu prüfen. Nach dem EU-Entwurf sollen NGT1-Pflanzen weitestgehend so behandelt werden wie konventionell gezüchtete.
Der Vertreter Rumäniens schlug vor, öffentliche Labore einzurichten, die auf NGT-Pflanzen spezialisiert sind. Man müsse möglichst viele Äquivalenztests durchführen, um die Sicherheit der Pflanzen nachzuweisen. Dann gewinne man auch das Vertrauen der Verbraucher:innen. Zugleich müsse ihre Einführung in den Mitgliedsstaaten evaluiert werden, um zu sehen, ob die Behörden die NGT-Pflanzen unterscheiden könnten. Kroatiens Agrarministerin Marija Vučković plädierte dafür, die Forschung zu Biosicherheit auszubauen und bat dafür um finanziellen Unterstützung. Da neue gentechnische Verfahren unerwartete Konsequenzen haben könnten, müsse man vorsichtig sein. Auch Slowenien mangelt es noch an Instrumenten für ein Monitoring, welche Folgen es haben wird, NGT 1-Pflanzen kaum reguliert freizusetzen. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission bezeichnete die Vertreterin als fragwürdig. Irland will sich ebenfalls nicht auf die Behauptung der EFSA verlassen, NGT-Pflanzen hätten keine besonderen Risiken. Der Inselstaat will die Einführung von NGT-Pflanzen beispielsweise mit ergebnisorientierten Umweltverfahren flankieren und die biologische Landwirtschaft gezielt unterstützen.
Deutschland, Griechenland, Polen und Österreich verwiesen auf die Gefahr, dass Landwirte durch Patente auf NGT-Pflanzen von den Agrarkonzernen abhängig werden könnten. Diese Frage hat die EU-Kommission in ihrem Entwurf bewusst offengelassen und will erst mal den Markt beobachten. Mehrere Staaten betonten, dass die Existenz von kleinen und mittleren Agrarbetrieben gesichert werden müsse. Das gelte auch für das Nebeneinander von ökologischer und gentechnikfreier konventioneller mit Gentechnik-Landwirtschaft. Deutschland, Österreich, Ungarn, Litauen und Polen haben hier noch Diskussionsbedarf. „Mit über 25 Prozent Biolandwirtschaft geht Österreich bereits jetzt über das Ziel des Green Deal hinaus“, sagte Botschafter Gregor Schusterschitz – als einziges EU-Land. „Diese Errungenschaften dürfen nicht gefährdet werden.“ Daher stehe Österreich NGT ebenso wie dem Vorschlag der EU-Kommission „sehr kritisch“ gegenüber.
Der ungarische Agrarminister István Nagy hob hervor, dass Ungarns Landwirtschaft sogar qua Verfassung gentechnikfrei ist. Ungarn habe 2015 von der europarechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich gegen den Gentechnik-Anbau im eigenen Land zu entscheiden. „Das ist eine Frage der Souveränität für uns“, sagte Nagy. „Aus diesem Grund kann ich das Verbot von Verboten auf Mitgliedsstaatenebene nicht akzeptieren.“ Nach dem Kommissionsentwurf soll ein sogenanntes „Opt out“ einzelner EU-Länder bei NGT-Pflanzen nicht mehr möglich sein. Im Übrigen wisse man noch viel zu wenig, wie solche Pflanzen wirklich zur Nachhaltigkeit beitragen könnten. Wie anderen Staaten, etwa dem traditionell skeptischen Zypern, ist ihm wichtig, dass Verbraucher:innen freie, aufgeklärte Entscheidungen treffen können.
Um all diese Fragen im Detail zu klären und rechtliche Lösungsmöglichkeiten zu finden, hat die spanische Präsidentschaft bis Dezember neun Arbeitsgruppentreffen terminiert, von denen heute bereits das zweite stattfindet. Auch bei den fünf geplanten Sitzungen des Agrarrats kann weiter über strittige Punkte diskutiert werden. Aktuell sind die Fachleute in den EU-Mitgliedsstaaten alle noch dabei, den Entwurf zu prüfen, hieß es im Agrarrat unisono. Ihm sei bewusst, dass der NGT-Vorschlag zusammen mit den geplanten Regelungen zur Pestizidreduktion (SUR) zu sehen sei, da beide Vorschläge sich ergänzen, sagte Ratschef Planas zum Abschluss der Sitzung. Offenbar gilt das von Kommissionsvize Frans Timmermans ausgerufene Verhandlungsjunktim weiter, obwohl Timmermans die europäische Bühne verlassen will, um in seiner holländischen Heimat Politik zu machen. Da die konservative EVP-Fraktion im europäischen Parlament weiter blockiert, wurde das Thema SUR im Agrarausschuss allerdings erst mal auf Oktober vertagt.
Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir, der sich selbst zum Thema NGT bisher nicht klar positionierte, sieht seine Rolle im Verhandlungsprozess offenbar als eine Art Mediator. Er wolle sich für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen denjenigen einsetzen, die neue Gentechnik grundsätzlich ablehnen, und denen, für die Technologien wie Crispr/Cas alle Probleme dieser Welt lösen, sagte er vor der Ratssitzung in Brüssel. Und weil es diese Fronten nicht nur in Brüssel gibt, sondern auch in seiner heimischen Ampelkoalition, setzt er darauf, dass ein solcher Kompromiss dann auch die Linie der Bundesregierung werden könnte: neue Gentechnik ja, aber mit existentiellem Schutz für die gentechnikfreie und biologische Landwirtschaft, einer geregelten Patentfrage und einem Lebensmittelangebot nach den Erwartungen der Verbraucher:innen, die bekanntlich keine Gentechnik auf ihren Tellern wollen. In diese Richtung wolle er im Agrarrat verhandeln, sagte der Grünenpolitiker. Sollte er nicht zugleich die zerstrittene Berliner Ampel einigen können, müsste er sich bei der Abstimmung über den Entwurf im Agrarrat am Ende enthalten. [vef]

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