07.02.2024 |

Neue Gentechnik: EU-Staaten bremsen Blitzreform aus

Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/ Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/

Das europäische Parlament (EP) hat heute dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Einsatz neuer gentechnischer Verfahren (NGT) bei Nutzpflanzen mit zahlreichen Änderungen mehrheitlich zugestimmt. So plädierten die Abgeordneten etwa dafür, Erzeugnisse zu kennzeichnen, die NGT-Pflanzen enthalten. Unter den EU-Mitgliedstaaten dagegen fand sich bei einem Treffen ihrer ständigen Vertreter erneut keine qualifizierte Mehrheit für eine gemeinsame Position. Damit scheint einzutreten, was der spanische Agrarminister im Januar prophezeite: Die geplante NGT-Verordnung kann vor der Europawahl im Juni nicht mehr verabschiedet werden.

Grundlage der Abstimmung im EP war eine Vorlage der konservativen Berichterstatterin Jessica Polfjärd, die der federführende Umweltausschuss am 24. Januar beschlossen hatte. Anders als darin vorgeschlagen, nahm das Parlament auf Antrag von Sozialdemokraten und Grünen mit 317 zu 302 Stimmen eine Kennzeichnungspflicht für sämtliche NGT-Pflanzen in den Verordnungstext auf. Demnach muss bei NGT-Pflanzen der privilegierten Kategorie 1 nicht nur das Saatgut gekennzeichnet werden, sondern auch die Pflanzen selbst sowie Erzeugnisse, die NGT 1 Pflanzen enthalten oder aus ihnen bestehen. „Neuartige genomische Verfahren“ soll dann auf dem Etikett stehen. Die Informationen dazu sind entlang der Produktionskette zu speichern und zu übermitteln. Damit berücksichtigte das Parlament eine Kernforderung zahlreicher Lebensmittelunternehmen, Umwelt-, Agrar- und Verbraucherverbände, die eine Kennzeichnung als Voraussetzung für die Wahlfreiheit von Verbraucher:innen wie (Land)Wirtschaftsbetrieben gefordert hatten.

Positiv bewerten dürften die Verbände auch die neue Möglichkeit, eine einmal ausgesprochene Anerkennung als NGT 1-Pflanze zu widerrufen, wenn sich die Datenlage ändert und sich unerwartete Risiken zeigen. Das war bislang nicht vorgesehen. Paradoxerweise haben die Parlamentarier aber gleichzeitig die Risikoprüfung eingeschränkt: Während der Umweltausschuss des EP beschlossen hatte, dass NGT 1-Pflanzen vor ihrer Anerkennung einen Sicherheitscheck im Labor durchlaufen müssen, lehnte das Plenum diese Regelung mehrheitlich ab. Knapp scheiterte mit 302 zu 306 Stimmen auch ein Antrag, der die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet hätte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, „um das unbeabsichtigte Vorhandensein von (sämtlichen, Anm.d.Red.) NGT-Pflanzen und Teilen oder Rückständen davon in anderen Kulturen und Erzeugnissen zu vermeiden“. Damit greift wieder die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung, bei NGT-Pflanzen der Kategorie 2 „sollen“ die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen für eine unbeschadete Koexistenz mit gentechnikfreiem Anbau treffen. Auch der Vorschlag, die Hersteller von NGT zu einem Entschädigungsfonds zu verpflichten, blieb ohne Mehrheit.

Das umstrittene Thema der Patentierung von NGT-Pflanzen fand sich in einigen angenommenen Anträgen wieder. So sollen Formulierungen die Biopatentrichtlinie 98/44/EG ergänzen, wonach NGT-Patente nicht für natürliche Pflanzen mit den gleichen genetischen Eigenschaften gelten. In Fällen, wo sich patentierbare NGT-Pflanzen nicht von natürlichen unterscheiden lassen, soll kein Patentanspruch bestehen. Dazu passend sollen Hersteller, die eine Pflanze für die privilegierte Kategorie 1 anmelden wollen, auch Informationen über anhängige Patentverfahren oder erteilte Patente vorlegen. Ebenso sollen die Anmeldeunterlagen nun einen „Plan zur Überwachung von Umweltauswirkungen“ enthalten. Insgesamt stimmte das EP-Plenum heute mehr als 300 Änderungsanträge zum NGT-Vorschlag der EU-Kommission ab, teils erneut solche, die in den Ausschüssen für Umwelt und Agrar bereits abgelehnt worden waren. Der so abgeänderte Entwurf der Berichterstatterin wurde am Ende mit 307 Ja, 263 Nein und 41 Enthaltungen verabschiedet. Zugleich erteilte das Parlament das Mandat, mit Ministerrat und EU-Kommission Trilog-Verhandlungen aufzunehmen, um zu einem endgültigen Kompromiss aller Beteiligten Organe zu kommen.

Die Trilog-Verhandlungen können jedoch erst starten, wenn auch der Ministerrat der EU-Staaten eine gemeinsame Position gefunden hat. Dafür hatte die spanische Ratspräsidentschaft im Dezember einen Kompromissvorschlag vorgelegt, den jedoch keine qualifizierte Mehrheit der Staaten unterstützte. Der seit Januar amtierende belgische Ratspräsident hat den Vorschlag nur unwesentlich ergänzt: Um die umstrittene Patentfrage soll sich eine Expertengruppe kümmern und die Bitte von Staaten mit kleinen Inseln um eine Opt out-Möglichkeit wurde in den Erwägungsgründen berücksichtigt. Das war offenbar zu wenig. Denn bei ihrem heutigen Treffen signalisierten die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit für diesen Kompromiss. Das bestätigte eine EU-Quelle dem Infodienst Gentechnik auf Anfrage. Dem Vernehmen nach sprachen sich 16 EU-Staaten für den Kompromiss aus, darunter Frankreich. Diese repräsentierten jedoch weniger als 60 Prozent der EU-Bevölkerung statt der nötigen 65 Prozent. „Der Ratsvorsitz wird die Situation prüfen und in den nächsten Tagen entscheiden, wie die Arbeit fortgesetzt werden kann“, schrieb eine EU-Mitarbeiterin dem Infodienst. Beobachter gehen davon aus, dass es nun schon rein zeitlich nicht mehr möglich sein wird, den Trilog bis Ende Februar abzuschließen. Und das wäre laut EU-Quelle nötig, um die NGT-Verordnung noch bis zur letzten EP-Sitzung dieser Legislatur verabschieden zu können.

Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling nannte die Entscheidung des Parlaments einen „politischen Offenbarungseid“. Im Interesse der Agrarindustrie sei im Hauruck-Verfahren der Weg frei gemacht worden für höchst bedenkliche Regelungen und einen fahrlässigen Umgang mit Neuer Gentechnik. „Die Konservativen (um CDU/CSU) und Liberalen haben heute mehrheitlich das Vorsorgeprinzip mit Füßen getreten“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. Mit den verabschiedeten Vorschlägen käme ein Großteil der genmanipulierten und potentiell umweltschädlichen Pflanzen bald ohne Risikoprüfung auf die Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir, der sich im Agrarrat bislang enthalten hatte, sieht sich in seiner Linie bestätigt: „Die sich widersprechenden Abstimmungsergebnisse zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zeigen: Es liegt noch kein tragfähiger Vorschlag vor, der den Interessen von Landwirtschaft, Verbraucherinnen und Verbrauchern und Lebensmittelwirtschaft gerecht wird“, so der Grünen-Politiker. „Weiterhin sind viele zentrale Fragen ungeklärt: Stichworte Koexistenz, Wahlfreiheit, Patente. Es ist wichtig, dass wir uns jetzt in Ruhe mit diesen komplexen Fragen auseinandersetzen. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit." [lf/vef]

06.02.2024 |

Neue Gentechnik: Fällt der Startschuss für den Trilog?

AbL-Vertreter:innen übergeben eine Petition gegen neue Gentechnik an Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Foto: Volling/AbL AbL-Vertreter:innen übergeben eine Petition gegen neue Gentechnik an Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Foto: Volling/AbL

Im Gesetzgebungsverfahren für gelockerte Regeln für neue gentechnische Verfahren (NGT) in der Landwirtschaft werden in Brüssel und Straßburg morgen zwei wichtige Entscheidungen erwartet: Das Europäische Parlament (EP) wird am Mittag über eine Vorlage seines Umweltausschusses entscheiden, die NGT noch mehr freigeben will als die Europäische Kommission. Auch beim Treffen der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten steht das Thema auf der Tagesordnung. Ziel beider Organe ist, schnellstmöglich den Auftrag für einen Trilog von Rat, EP und EU-Kommission zu erteilen. Ob die nötigen Mehrheiten erreicht werden, wird sich zeigen müssen.
Die Abgeordneten des EP diskutierten bereits heute über den Verordnungsentwurf der konservativen Berichterstatterin Jessica Pölfjard (EVP), den der Umweltausschuss Ende Januar nur wenig verändert verabschiedet hatte (der Infodienst berichtete). Liberale, Konservative und rechte Europaabgeordnete befürworteten erneut, NGT-Pflanzen denen aus herkömmlicher Zucht nahezu gleichzustellen, um die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten und wissenschaftliche Innovation zu fördern. Und obwohl es, wie der grüne Martin Häusling betonte, bislang faktisch nur eine NGT-Pflanze mit Klimabezug gibt, behaupteten mehrere Parlamentarier:innen unverdrossen, Techniken wie Crispr/Cas könnten Pflanzen besser an den Klimawandel anpassen und außerdem Pestizide einsparen.
Dabei scheint fraglich, ob die konservativ-liberale Mehrheit im EP geschlossen für eine derart weitgehende Lockerung der NGT-Vorschriften stimmen wird. Zum einen kann sie wohl nicht auf die Abgeordneten gentechnikkritscher EU-Staaten wie der Slovakei oder Ungarn zählen. Zum anderen wies vergangene Woche in München das Bündnis für eine gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft in Bayern, dem 30 Organisationen angehören, auf einen parteiinternen Widerspruch hin: Einerseits muss das CSU-regierte Bundesland qua Gesetz und Koalitionsvertrag gentechnikfrei sein. Zugleich setzt sich der CSU-Abgeordnete und EVP-Fraktionschef Manfred Weber im EP für einen Entwurf ein, der die bayrische Regelung verbieten würde. Die bayrischen CSU-Granden müssten ihre EU-Kolleg:innen zur Raison rufen, forderte das Bündnis bei der Übergabe einer Petition gegen die Deregulierungspläne der EU-Kommission in München. Sämtliche Bio-Bauern und sehr viele ihrer konventionellen Kollegen in Bayern wollten auch künftig gentechnikfrei wirtschaften.
Außerdem haben 270 deutsche und internationale Unternehmen der Lebensmittelbranche einen offenen Brief an den EVP-Fraktionschef Weber unterzeichnet. Sie fordern unter anderem, die Gentechnik-Kennzeichnung in der Zutatenliste von Lebensmitteln zu erhalten, die der Parlaments-, wie der Kommissionsentwurf abschaffen wollen. Für gentechnikfreie Fütterung gibt es zusätzlich ein freiwilliges Siegel: „Schon seit 2010 füttern alle Landwirt:innen garantiert ohne Gentechnik und wir kennzeichnen die Milch … mit dem VLOG zertifizierten Label ‚Ohne Gentechnik‘“, erläutert etwa Bernhard Pointner, Geschäftsführer der Molkereigenossenschaft Berchtesgadener Land. „Dass das so bleibt, dafür setzen wir uns ein.“
Dass die geplanten Regeln auch für den Biolandbau eine „Katastrophe“ wären, davor warnten heute grüne Abgeordnete im EP. Vertreter von Ungarn und der Slovakei kritisierten ferner, es sei ein Eingriff der EU in die nationale Souveränität, wenn die EU-Mitglieder NGT-Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet nicht verbieten dürften. Und wenn die EU-Entwürfe suggerierten, sie könnten Patente auf angeblich naturidentische NGT-Pflanzen verhindern, streuten sie den Bürgern Sand in die Augen, ergänzte der Grüne Martin Häusling. Vor allem grüne und linke Abgeordnete haben mehr als 300 Änderungsanträge zum vom Umweltausschuss beschlossenen Regelungsentwurf gestellt, die morgen abgestimmt werden müssen. Für die EU-Kommission wies Gleichstellungskommissarin Helena Dalli alle Kritik zurück. Ihr Entwurf sei ein ausgewogenes Regelwerk, das den Bedarf der Gesellschaft ebenso wie die Sicherheit berücksichtige.
Vermisst wurde im EP ein interessierter Zuhörer der belgischen Ratspräsidentschaft. Die will nach Angaben einer EU-Quelle morgen versuchen, vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (ASTV) ein Mandat für den Start von Trilogverhandlungen über eine neue NGT-Regelung zu erhalten. Dafür müsste der ASTV mit qualifizierter Mehrheit den spanischen Kompromissvorschlag vom Dezember verabschieden, den die belgische Ratspräsidentschaft dem Vernehmen nach nur minimal verändert hat. Von daher erscheint es fraglich, dass Länder der bisherigen gentechnikkritischen Sperrminorität ins Lager der Befürworter wechseln. Käme die qualifizierte Mehrheit jedoch zustande, könnten die Botschafter bei der EU nach Angaben der Quelle ein Mandat erteilen, da diese im Auftrag ihrer Regierungen abstimmen. „Das AStV-Verhandlungsmandat würde als gemeinsamer Standpunkt des Rates dienen“, erläutert die EU-Mitarbeiterin. Habe auch das EP ein entsprechendes Mandat erteilt, könnte der Trilog direkt beginnen. Wegen der anstehenden Europawahl im Juni müsste er bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Bauern-, Verbraucher- und Umweltorganisationen sind entsetzt: Ein gutes Dutzend von ihnen, vorwiegend aus Frankreich und Deutschland, forderten heute vor dem Europaparlament in Straßburg, die geplante NGT-Verordnung abzulehnen. „Die Kriterien, nach denen festgestellt wird, ob eine NTG-Pflanze einer konventionellen gleichwertig ist, entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage“, monieren die Franzosen, deren staatliche Behörde für Lebensmittelsicherheit (Anses) die europäischen Pläne wie berichtet im Dezember massiv kritisierte. Diese Pläne könnten „zu einer Flut von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa führen, ohne Risikobewertung, ohne die Verbraucher zu informieren, und würden unser Landwirtschaftsmodell weiter in eine Sackgasse führen“, warnen die 13 französischen Organisationen.
Auch die Allgäuer Biobäuerin Barbara Endraß nimmt die Europaparlamentarier in die Pflicht: „Sichern Sie die aktuellen Wettbewerbsvorteile europäischer Bäuer:innen, die sich gentechnikfreie Märkte aufgebaut haben, die den klaren Wünsche der europäischen Verbraucher:innen nach gentechnikfreien Produkten nachkommen“, fordert sie bei der Übergabe der von ihr initiierten Petition „Kennzeichnung und Regulierung aller Gentechnikpflanzen erhalten!“ in Straßburg. Fast 93.000 Menschen haben inzwischen unterschrieben. Fast 130000 verlangten von den EP-Abgeordneten via Email, eine weitgehende Freigabe von NGT-Pflanzen zu verhindern. „Im Vorfeld der Europawahlen fordere ich Sie auf, sich für das Recht der Verbraucher einzusetzen und die Kennzeichnung und Risikoprüfung neuer Gentechnik beizubehalten“, heißt es in den Schreiben, deren Flut Abgeordnete des EP heute mehrfach erwähnten. Es sei absurd, sagte der französische Sozialist Christophe Clergeau bei der Sitzung, über eine Verordnung abzustimmen, wenn die Umstände noch so kontrovers diskutiert werden. Und er erinnerte seine Parlamentskolleg:innen daran, dass sie bei der Europawahl am 9. Juni zur Rechenschaft gezogen werden. [vef]

29.01.2024 |

Glyphosat: Umweltorganisationen klagen gegen Zulassung

Gericht Justiz Foto: Morgan4uall / pixabay, CC0 Public Domain

Die erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat durch die Europäische Kommission wird beim Europäischen Gericht landen. Gleich zwei Bündnisse haben sich auf den Klageweg gemacht und im ersten Schritt bei der EU-Kommission beantragt, die Glyphosat-Genehmigung aufzuheben. Tut sie das – wie zu erwarten – nicht, folgt die Klage vor dem Europäischen Gericht. Derweil macht eine neue Studie deutlich, wie problematisch der Wirkstoff tatsächlich ist.
Die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe – unterstützt von der Berliner Anwaltskanzlei GGSC – forderten die EU-Kommission vergangene Woche auf, ihre Zulassung zu überprüfen. Die beiden Organisationen argumentieren dabei mit den Auswirkungen von Glyphosat-Herbiziden auf die Umwelt. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hatte hier zahlreiche Datenlücken festgestellt, aber dennoch empfohlen, den Wirkstoff weiter zuzulassen. Dies sei ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip und gegen maßgebliche Regelungen zur Risikoprüfung und zur Erneuerung von Zulassungen, heißt es in dem Anwaltsschreiben an die EU-Kommission, das zu folgendem Fazit kommt: „Jede dieser Datenlücken steht der Genehmigungserneuerung entgegen.“

EFSA und die EU-Kommission hatten bei der Auswirkung von Glyphosat auf die Biodiversität und bei weiteren Aspekten argumentiert, dass diese Risiken nicht bewertet werden könnten, weil dazu entsprechende Leitlinien fehlten. Gleichzeitig eröffnete die Kommission in ihrer Genehmigung des Wirkstoffes den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bei der Zulassung der gebrauchsfertigen Glyphosat-Spritzmittel Auflagen zum Schutz der Umwelt und Artenvielfalt zu erlassen. Die klagenden Organisationen sehen darin ein „unzulässiges Abwälzen der Risikobewertung auf die Mitgliedstaaten“. Die wirkstoffbezogene Risikobewertung sei eine der zentralen Bewertungsaufgaben auf EU-Ebene. Deshalb sei es die Aufgabe der EU-Kommission, Leitlinien zu entwickeln und diese Umweltrisiken zu prüfen, argumentieren sie. Fehlen diese Leitlinien und damit die Überprüfung, dann sei „mangels tragfähiger Bewertungsmethoden der erforderliche wissenschaftliche Nachweis, dass der Wirkstoff die Genehmigungskriterien erfülle, nicht erbracht“. Von der Aurelia Stiftung liegt übrigens bereits eine Klage beim Europäischen Gericht. Sie hat dort die Verordnung angegriffen, mit der die EU-Kommission im Herbst 2022 die Genehmigung von Glyphosat bis 15.12.2023 verlängert hatte, um das neue Zulassungsverfahren zum Abschluss bringen zu können.

Post hat die EU-Kommission auch von einem europäischen Bündnis an Initiativen bekommen: Das Pestizid Aktionsnetzwerk PAN, Global 2000, Générations Futures und Client Earth haben ebenfalls eine Überprüfung der Zulassung gefordert. Ihre Argumente gehen zusätzlich noch auf den Zulassungsprozess und die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat ein. Die Organisationen kritisieren, dass sich die amtlichen Bewertungen auf Herstellerstudien stützten und andere Studien systematisch ausgeschlossen worden seien. Deshalb hätten die Behörden sowohl die erbgutschädigende Wirkung von Glyphosat als auch dessen Krebsrisiko falsch bewertet.
„Die EU-Behörden haben unter Missachtung ihrer eigenen Richtlinien und Anforderungen die Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat verzerrt, um zu der falschen Schlussfolgerung zu gelangen, der Wirkstoff sei nicht krebserregend“, sagte der Toxikologe Peter Clausing für PAN. Helmut Burtscher-Schaden von Global2000 erinnerte an die „in den US-Gerichtsverfahren aufgedeckten Beweise für Monsantos Bemühungen, frühere EU-Zulassungsverfahren zu beeinflussen“. Er hätte erwartet, dass die Behörden die Studien der Glyphosathersteller diesmal besonders genau unter die Lupe nehmen würden. Doch sie hätten „die Schlussfolgerungen früherer Genehmigungsverfahren in Copy-and-Paste-Manier wiederholt“, obwohl „diese veralteten Herstellerstudien inzwischen allgemein als inakzeptabel gelten“.

Die EU-Kommission hat nun 16 Wochen Zeit, auf die beiden Schreiben zu reagieren. Sie könnte diese Zeit auch dazu nutzen, eine neue Studie zu Glyphosat zu lesen. Die staatlichen Gesundheitsforschenden der USA (US National Institutes of Health) haben in einer epidemiologischen Studie mit Menschen neue Belege für die erbgutschädigende Wirkung des Totalherbizids gefunden. Sie untersuchten Blut, Urin und Zellen aus dem Mund von Landwirten aus den US-Bundesstaaten Iowa und North Carolina. Die Ergebnisse zeigten, dass mit zunehmender Nutzungsintensität von Glyphosat in den Blutzellen der Farmer eine bestimmte Erbgutschädigung auftrat. Diese Schädigung, bei der das Y-Chromosom in den Zellen verschwindet, erhöht massiv das Risiko, an Blutkrebs zu erkranken.
Zu dieser Krebsart zählt auch das Non Hodgkins Lymphom, an dem Zehntausende Menschen leiden, die in den USA Schadenersatz vom Glyphosathersteller Bayer einklagen. Erst vor wenigen Tagen hat ein Geschworenengericht in Philadelphia den Bayer-Konzern zu einem Rekordschadenersatz von 2,2 Milliarden US-Dollar verurteilt, was Bayer anfechten will. „Unsere Ergebnisse liefern neue Belege für das krebserregende Potenzial von Glyphosat“, bestätigt auch die US-Studie. Für Aufsehen sorgte in den USA ferner ein Bericht des Verbands der Kinderärzte (American Academy of Pediatrics, AAP). Die Organisation bewertet Glyphosat als vermutlich krebserregend und womöglich hormonell wirksam. Sie rät ihren Mitgliedern, sich mit dem Thema vertraut zu machen, sich über Kennzeichnung sowie gentechnikfreie und biologisch angebaute Lebensmittel zu informieren und Familien entsprechend zu beraten. [lf]

24.01.2024 |

Neue Gentechnik: Umweltauschuss lehnt Transparenz und Wahlfreiheit ab

Europäisches Parlament, Foto: https://flic.kr/p/bCXLTT Europäisches Parlament, Foto: https://flic.kr/p/bCXLTT

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seinen Bericht zum Verordnungsvorschlag der Kommission zu neuen getechnischen Verfahren (NGT) beschlossen. Er hat dabei alle Vorstöße für eine Kennzeichnung von NGT-Produkten, für Koexistenz- und Haftungsregelungen sowie nationale Ausnahmen abgelehnt. Bio bleibt zumindest für die nächsten Jahre NGT-frei. Nun muss Anfang Februar das Plenum des Parlaments über die Position abstimmen.

Im Vorfeld der Ausschusssitzung hatten sich die Fraktionen von Rechten, Konservativen und Liberalen auf Kompromisstexte zu wichtigen Punkten des Entwurfs geeinigt, die sie bei den Einzelabstimmungen mit ihrer Mehrheit durchsetzten. So scheiterte ein Vorstoß von Sozialisten und Grünen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für Lebensmittel aus NGT-Pflanzen der Kategorie 1 in der Verordnung zu verankern mit 36 zu 49 Stimmen. Ein Antrag, mit dem Sozialisten, Grüne und Linke die EU und die Mitgliedsstaaten zu Koexistenzmaßnahmen bei allen NGT-Pflanzen verpflichten wollten, wurde mit 40 zu 45 Stimmen abgelehnt. Keine Mehrheit erhielten die drei Fraktionen für den Antrag, einen von den NGT-Anbietern zu füllenden Entschädigungsfonds für Verunreinigungen einzuführen (36 zu 50 Stimmen). Ebenso scheiterte der Vorschlag, nationale Verbote (Opt-out) zuzulassen, wie sie für den Anbau alter Gentechnikpflanzen möglich sind (37 zu 48 Stimmen).

Heiß diskutiert wurde im Vorfeld der Sitzung der Vorschlag der federführenden Berichterstatterin Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei (EVP), NGT auch für den Ökolandbau zuzulassen. Hier einigte sich die EVP mit Rechten und Liberalen darauf, das von der Kommission vorgesehene NGT-Verbot für den Ökolandbau zu belassen. Allerdings ergänzten sie es um einen Auftrag an die EU-Kommission. Sie soll in sieben Jahren berichten, wie sich die Wahrnehmung der Verbraucher und der Hersteller entwickelt hat und gegebenfalls einen Vorschlag vorlegen, um die Verordnung in diesem Punkt zu ändern. Ebenfalls neu in die Verordnung soll ein Zusatz, wonach unabsichtliche oder technisch unvermeidbare NGT-Verunreinigungen in Bio-Lebensmitteln nicht als Verstoß gegen die EU-Ökoverordnung gewertet werden. Diese Regelung ist zwiespältig: Sie gibt Ökobetrieben eine gewisse Sicherheit, da sich angesichts fehlender Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit NGT-Verunreinigungen kaum vermeiden lassen. Gleichzeitig werden NGT-Verunreinigungen in Bio-Lebensmittel damit ein Normalfall ohne weitere Konsequenzen, was die Glaubwürdigkeit gefährdet. Angenommen mit 47 zu 35 Stimmen.

Beim ebenfalls umstrittenen Thema NGT-Patente stimmte eine große Koalition ohne die Grünen mit 70 zu 13 für einen zusätzlichen Verordnungsartikel, der erklärt, dass NGT-Pflanzen nicht patentierbar seien. Gleichzeitig soll diese Regelung auch in der Biopatente-Richtlinie der EU verankert werden. Verabschiedet wurden von der Ausschussmehrheit auch zahlreiche Einzelregelungen, die NGT-Pflanzen noch stärker deregulieren, als es die Kommission vorschlägt. Abschließend wurde der Bericht von 47 Abgeordneten beschlossen, bei 31 Gegenstimmen und vier Enthaltungen.

„Das Ergebnis ist eine mittlere Katastrophe für Umwelt und Verbraucherschutz. Wenn bei der Plenarabstimmung in zwei Wochen das Ergebnis genauso aussehen wird, sehe ich schwarz für einen regulierten Umgang mit der Neuen Gentechnik in der Landwirtschaft“, kommentierte der grüne Europaabgeordnete und Biobauer Martin Häusling die Abstimmung. Auch sei die Patentfrage mit dem abgestimmten Text keinesfalls gelöst. „Der Text ist eine bloße Positionierung, die, wenn auch gut, rechtlich nicht bindend ist“. Nun wird, derzeit geplant für Mittwoch, den 7. Februar, das Plenum des Parlaments über diese Vorlage entscheiden.

Das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss habe gezeigt, dass die wichtigsten Bedenken zu diesem umstrittenen Legislativvorschlag unbeantwortet blieben. Die sei die unvermeidliche Folge eines übereilten Gesetzgebungsverfahrens, schrieb der Bio-Dachverband Ifoam Europe Organics und drängte darauf, die Abstimmung im Plenum zu verschieben. „Ein längerer Zeitraum ist wichtig, um entpolitisierte, parteiübergreifende Diskussionen zu fördern, die die Bedenken in Bezug auf Biosicherheit, Patente und die Schaffung eines soliden Rahmens, der die Wahlfreiheit für Erzeuger und Verbraucher unterstützt, angemessen berücksichtigen“, heißt es in der Ifoam-Mitteilung.

Das Votum des Ausschusses sei noch längst keine endgültige Entscheidung, kommentierte der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Die Europaabgeordneten „sollten sich von diesem Votum nicht beirren lassen und sich zur Abstimmung im Februar ihre eigene Meinung bilden“, sagte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Er kritisierte den EVP-Fraktionschef Manfred Weber von der CSU, der ein Gespräch mit der vom VLOG initiierten Unternehmensinitiative für Wahlfreiheit bei Gentechnik im Essen bisher abgelehnt hatte. Es sei enttäuschend, dass „die bayerischen CSU-Europaabgeordneten gegen Kennzeichnung, Risikoprüfung und Koexistenzregeln gestimmt haben – während ihre Partei sich in Bayern wie eh und je als Vorkämpferin der Gentechnikfreiheit inszeniert“, sagte Hissting. Er ist weiterhin optimistisch: „Die Mehrheit im Umweltausschuss war nicht überwältigend. Unter den Mitgliedsstaaten ist der Widerstand gegen die Abschaffung von Gentechnik-Kennzeichnung und Koexistenzmaßnahmen weiter stabil“.

Im Agrarrat stemmt sich eine Sperrminorität der Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, gegen den Kommissionsvorschlag. Der belgischen Ratspräsidentschaft ist es bisher nicht gelungen, diese Länder zu überzeugen. Bei der gestrigen Sitzung der Agrarminister stand das Thema gar nicht erst auf der Tagesordnung. Im Arbeitsprogramm, das der belgische Landwirtschaftsminister David Clarinval gestern seinen Kolleg:innen vorstellte, heißt es zurückhaltend: „Die Präsidentschaft wird die Diskussionen über neue Gentechnologien fortführen“. [lf]

16.01.2024 |

Behörde: Gentechnik-Entwurf der EU-Kommission unwissenschaftlich

Labor Genomsquenzierung Genomsequenzierung (Foto: Lawrence Berkeley Nat"l Lab - Roy Kaltschmidt, DNA sample picotiter plate preparation, bit.ly/24QkbyR, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0, flickr)

Die für Lebensmittelsicherheit zuständige französische Behörde Anses hat den Regelungsentwurf der Europäischen Kommission für neue gentechnische Verfahren (NGT) in der Landwirtschaft zerpflückt. So seien die Kriterien, nach denen die meisten NGT-Pflanzen in die weitgehend regelungsfreie Kategorie 1 einsortiert werden sollen, wissenschaftlich nicht fundiert. In ihrem Bericht - veröffentlicht Ende Dezember - stützt Anses damit die Kritik vieler Organisationen, die bisher von Befürworter:innen des Vorschlags als unwissenschaftlich abgetan wurde.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen NGT1-Pflanzen „Kriterien für die Gleichwertigkeit mit herkömmlichen Pflanzen“ erfüllen. Diese im Anhang I der geplanten Verordnung aufgeführten Kriterien beziehen sich nur auf Änderungen im Genom. Sie erlauben es den Gentechniker:innen, an bis zu 20 Stellen ins Erbgut einzugreifen. Dazu dürfen sie 20 kleine Erbgut-Bausteine, die Nukleotide, einfügen oder ersetzen. Sie können zudem beliebige Gene an- oder abschalten sowie Genkonstrukte hinzufügen oder austauschen, die von verwandten Arten stammen.
Die Expert:innen der Anses bezeichnen diese Kriterien als „wissenschaftlich unzureichend begründet“. Dabei beziehen sie sich sowohl auf die vorgeschlagene Obergrenze von 20 Bausteinen für akzeptable genetische Veränderungen als auch auf die Erlaubnis, beliebig viele Gene an- oder abzuschalten. Sie kritisieren auch, dass bei der Einordnung in Kategorie 1 nicht geprüft werde, ob eine Veränderung überhaupt durch konventionelle Techniken erreicht werden könnte. Ebenso würden unbeabsichtigte genetische Veränderungen abseits der Zielorte nicht berücksichtigt.

Keinerlei wissenschaftliche Begründung sehen die Anses-Expert:innen für die Annahme der EU-Kommission, dass NGT1-Pflanzen das gleiche Risiko aufweisen würden wie herkömmlich gezüchtete Pflanzen. Das Risiko einer NGT-Pflanze „ist nicht direkt proportional zu einer bestimmten Anzahl von Veränderungen“, heißt es im Bericht. Der Schwellenwert von 20 für das Einfügen oder Ersetzen von Nukleotiden „ist biologisch nicht sinnvoll“, die Risiken seien „nicht proportional zur Länge der Sequenz“. Zusammenfassend schreibt Anses, diese Techniken könnten zu Veränderungen der biologischen Funktionen der Pflanzen führen, „die im Vorschlag der Kommission für Kategorie 1 nicht berücksichtigt werden und bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie Risiken für die Gesundheit und die Umwelt mit sich bringen können“. Neben der fehlenden wissenschaftlichen Begründung der Kriterien und den nicht berücksichtigten potentiellen Risiken kritisiert der Bericht auch zahlreiche unklare und für die Behördenarbeit untaugliche Definitionen in dem Verordnungsvorschlag, etwa „Zielort“ oder „Genpool der Züchter“.

„Es wäre untertrieben zu sagen, dass die Experten von Anses mit der Europäischen Kommission und ihren wissenschaftlichen Argumenten hart ins Gericht gehen“, kommentierte die gentechnikkritische französische Plattform Inf‘OGM den Bericht. Doch diese Argumente sind nicht nur die der Kommission. Sie wurden in den vergangenen Jahren auch von wissenschaftlichen Organisationen und Akademien wie der Leopoldina oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG geteilt. Wer diese Vorstellungen kritisierte oder ablehnte, sei gerne als ahnungslos, ideologisch motiviert oder wissenschaftsfeindlich hingestellt worden, schreibt Christoph Habermann im Blog der Republik – und hier auf der Meinungsseite des Infodienstes. „Spätestens nach der Stellungnahme der fachlich zuständigen französischen Behörde blamieren sich alle, die glauben, man könne die Debatte auf diesem Niveau führen“, fährt der SPD-Politiker im Ruhestand mit Verweis auf die FDP-Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger fort und fragt sich, ob diejenigen, „die sich als die angeblich einzigen Hüter der Wissenschaftlichkeit aufspielen, die wissenschaftlichen Argumente gegen ihre Vorstellungen ernst nehmen“ werden.

Von diesen Argumenten gibt es – neben dem Anses-Bericht – viele: So hat etwa die Wissenschaftsvereinigung Ensser (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility) schon im April 2021 die Stellungnahmen der Leopoldina und des Verbands der Europäischen Wissenschaftsakademien analysiert und als „verzerrte Wissenschaft“ bewertet. Im Oktober 2023 nahm Ensser zum Vorschlag der EU-Kommission Stellung und kam aufgrund der gleichen Argumente wie Anses zu dem Ergebnis: „Die postulierte 'Gleichwertigkeit' zwischen NGT-Pflanzen und konventionellen Pflanzen ist also willkürlich konstruiert und stellt lediglich eine politische, keine wissenschaftliche Einordnung dar.“ Zu dem Ergebnis, dass NGT-Eingriffe zu Änderungen führen können, die nicht mit herkömmlicher Züchtung erreicht werden können, kam auch die Fachstelle Gentechnik und Umwelt in einer Literaturauswertung.
Im November äußerten über 100 Wissenschaftler aus verschiedensten Fachrichtungen ihre Besorgnis über den Kommissionsvorschlag, seine mangelnde Qualität und die möglichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen. Im Dezember warnte eine Gruppe europäischer Wissenschaftler:innen in einem gemeinsamen Statement davor, NGT-Pflanzen ohne Risikoprüfung in der EU zuzulassen. Ebenfalls im Dezember kam die Gesellschaft für Ökologie zu dem Schluss, dass der Kommissionsvorschlag grundlegende Prinzipien der Ökologie nicht anerkenne und die willkürliche Schwelle zwischen NGT1 und NGT2 keine Umweltrisiken berücksichtige. Es gibt auch Behörden, die diese wissenschaftliche Kritik untermauern, etwa das deutsche Bundesamt für Naturschutz. Dessen Expert:innen schreiben in einem aktuellen Bericht, dass bestimmte NGT1-Pflanzen ähnliche Umweltrisiken bergen können wie herkömmliche gentechnisch veränderte Organismen – und deshalb ebenso reglementiert werden müssen. [lf]

10.01.2024 |

Lebensmittelfirmen schreiben EVP: Gentechnik kennzeichnen!

Biomarkt in Mainz   Foto: Alnatura/Jonas Werner Hohensee Biomarkt in Mainz Foto: Alnatura/Jonas Werner Hohensee

Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europaparlament, bekommt Post: Prominente Persönlichkeiten der deutschen Lebensmittelwirtschaft fordern in einem offenen Brief, Gentechnik-Lebensmittel auch in Zukunft kennzeichnen zu lassen und damit die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen zu erhalten. Bisher verlangen große Teile der EVP, die Kennzeichnung für die meisten Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) komplett abzuschaffen und diese Verfahren auch für Bio-Lebensmittel zuzulassen.

In ihrem Schreiben machen die Unterzeichnenden deutlich, dass es wesentlich von der EVP abhänge, „ob bei Produkten neuer Gentechnik für Europas Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaftsbeteiligte auch in Zukunft Transparenz und Wahlfreiheit gelten“. Dies sei nur mit einer umfassenden Kennzeichnung und klaren Koexistenzregelungen möglich. Beides wollen die EU-Kommission großenteils und Teile der EVP komplett abschaffen. Dies würde dazu führen, dass 94 Prozent aller mit neuer Gentechnik erzeugten Produkte (NGTs der Kategorie 1) ungekennzeichnet blieben und damit am Markt als solche nicht erkennbar wären. Die Zahl 94 stammt aus einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Naturschutz. „Wir wollen weiterhin Produkte ohne Einsatz von Gentechnik produzieren und anbieten können“, schreiben die Unternehmen. Sie weisen darauf hin, dass 2022 allein in Deutschland mit konventionellen Lebensmitteln mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel 16 Milliarden Euro erwirtschaftet und im Biosektor 15,3 Milliarden Euro umgesetzt wurden.

Erstunterzeichner des Briefes sind der Nudelhersteller Alb Gold, das Biohandelshaus Alnatura, die Andechser Bio-Molkerei, der Tiefkühlspezialist Frosta sowie die Drogeriemarktkette dm, die unter anderem Bio-Lebensmittel in Eigenmarke anbietet. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik, Deutschlands führender Ökoanbauverband Bioland, die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller und der Bundesverband Naturkost Naturwaren unterstützen die Unternehmen bei ihrer Initiative. Weitere Unternehmen der Branche sind eingeladen beizutreten.

„Bei dm ist es uns wichtig, dass uns Menschen weiterhin die freie Wahl überlassen bleibt, ob wir gentechnisch veränderte Nahrungsmittel produzieren und konsumieren wollen“, begründet Kerstin Erbe, Geschäftsführerin Produktmanagement, das Engagement des Unternehmens. „Dafür brauchen wir eine klare Kennzeichnung als Entscheidungsgrundlage.“ Auf die Nachfrage des Infodienstes, was dm unternehmen werde, um seine Kundinnen und Kunden schnell über die geplante Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für NGT-Produkt zu informieren und ihnen Aktionsmöglichkeiten aufzuzeigen, antwortete Erbe ausweichend: „Zum jetzigen Zeitpunkt hoffen wir, dass die Botschaft unseres offenen Briefes ein möglichst großes Echo erfährt und bei den Verantwortlichen der EVP-Fraktion und insbesondere Herrn Weber verfängt. Seine Reaktion möchten wir abwarten, bevor wir nächste Schritte erwägen.“

Nächster Meilenstein im europäischen Gesetzgebungsverfahren ist der 24. Januar, wo der federführende Umweltausschuss des Europaparlaments seinen Bericht verabschiedet. Dort kämpft die EVP-Abgeordnete Jessica Polfjärd als Berichterstatterin dafür, die Kennzeichnung von NGT-Saatgut und -Pflanzen komplett abzuschaffen und diese auch für Bio-Produkte zuzulassen. Dabei sei die Meinungsbildung in der EVP nicht abgeschlossen und die Standpunkte lägen innerhalb der Fraktion weit auseinander, berichtete Jan Plagge, Präsident des Bio-Dachverbandes Ifoam Organics Europe, bei der Vorstellung des offenen Briefes. Als Beispiel nannte er den CDU-Europaabgeordneten Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses, der die Zwangsgentechnifizierung der Biolandwirtschaft ablehne.
Florian Faber, Geschäftsführer der österreichischen ARGE Gentechnik-frei, berichtete, dass die österreichische ÖVP, die ebenfalls der EVP angehört, den Kommissionsvorschlag insgesamt ablehne und versuche, politische Allianzen zu bilden, um ihn zu verhindern. Dabei geht es nicht nur um das Europaparlament, sondern auch um den Agrarministerrat, der am 23. Januar tagen wird. Hier versucht die neue belgische Präsidentschaft, eine Mehrheit für einen Vorschlag zu erreichen, der den Entwurf der EU-Kommission nur wenig ändert. Doch zahlreiche Staaten verlangen in Fragen der Kennzeichnung, Koexistenz und NGT-Patente strengere Regelungen (Der Infodienst berichtete).

Während die österreichische Lebensmittelwirtschaft die NGT-Vorschläge der EU-Kommission laut Faber geschlossen ablehnt, sieht das in Deutschland anders aus. Mit dm hat sich neben Aldi und Rewe ein weiterer wichtiger Lebensmittelhändler für die Wahlfreiheit seiner Lieferant:innen und seiner Kund:innen stark gemacht. Dagegen unterstützen Edeka und die Schwarzgruppe mit Lidl und Kaufland den NGT-Vorschlag der Kommission und stehen hinter einem Positionspapier des Handelsverbandes Lebensmittel (BVLH), der (anders als noch im Februar 2023) keine Kennzeichnung und Risikoüberprüfung für NGT-Produkte mehr verlangt.
Bis heute hat der Verband auf wiederholte Nachfragen nicht mitgeteilt, in welchem Gremium dieses Papier mit welcher Mehrheit verabschiedet wurde. Dem Vernehmen nach ist es im BVLH weiterhin umstritten. Keine Position zum NGT-Vorschlag der Kommission hat bisher die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) veröffentlicht. Sie hatte sich 2020 zusammen mit zahlreichen Verbänden der Agrarindustrie für eine Deregulierung der Gentechnik ausgesprochen, sich seither aber kaum mehr an der öffentlichen Diskussion beteiligt. [lf]

21.12.2023 |

Neue Gentechnik: NGOs feiern Etappensieg in Brüssel

Protestaktion von Save our Seeds und Aurelia-Stiftung vor dem Kanzleramt.  Foto: Aurelia-Stiftung Protestaktion von Save our Seeds und Aurelia-Stiftung vor dem Kanzleramt. Foto: Aurelia-Stiftung

Die gentechnikkritische Bewegung hatte schon vor Weihnachten Grund zu feiern: Der spanische Agrarminister hat es diese Woche aufgegeben, bis zum Ende seiner Ratspräsidentschaft am 31.12. eine Einigung im Ministerrat über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu neuen gentechnischen Verfahren (NGT) in der Landwirtschaft zu erreichen. Die Bedächtigen unter den EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben den geplanten Durchmarsch ausgebremst. Wie die Organisationen der Zivilgesellschaft Einfluss genommen haben und was Sie weiterhin gegen eine Aufweichung der NGT-Regeln tun können, finden Sie im Text und den anschließenden Links.

Morgen treffen sich noch einmal die Ständigen Vertreter der EU-Staaten im sogenannten Coreper-Ausschuss zur letzten Sitzung in diesem Jahr. Die Tagesordnung ist voll, doch ein Punkt hat sich verflüchtigt: Die Verabschiedung einer gemeinsamen Position zum NGT-Verordnungsvorschlag ist abgesagt. Der amtierenden spanischen Ratspräsidentschaft ist es nicht gelungen, hinter den Kulissen doch noch eine qualifizierte Mehrheit für ihre letzte Woche im Ministerrat gescheiterte Vorlage zu gewinnen. Wie berichtet wollte Spanien die neue polnische Regierung auf seine Seite ziehen; diese hat nach Informationen das Portals Euractiv jedoch abgelehnt. Mit dem Jahreswechsel übernehmen die Belgier für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft.

Ihr Agrarminister David Clarinval zeigte sich gegenüber dem Newsportal Archyde.com als Befürworter von NGT und zählte es zu seinen drei Prioritäten, hier eine Ratsposition zu erreichen. In einem Interview mit dem Magazin Politico sagte er, er wolle die Frage der NGT-Patente angehen, um Mitgliedstaaten, die sich bisher enthalten hätten, für eine Zustimmung zu gewinnen. Clarinval ist Mitglied der liberalen belgischen Partei MR (Mouvement Réformateur), die der europäischen Partei Renew angehört. Doch das Thema ist auch in Belgien umstritten, die dortige Sieben-Parteien-Koalition hat – ähnlich wie die deutsche Ampel - keine gemeinsame Position. Unter anderem deshalb hatte Belgien sich bisher im Agrarrat selbst zum Thema NGT enthalten.

Nach der Weihnachtspause wird das Thema NGT im Januar in Brüssel schnell wieder Fahrt aufnehmen. Clarinval will seinen Ministerkolleg:innen am 8. Januar in einem Sonderausschuss sein Arbeitsprogramm vorstellen. Direkt danach wird er voraussichtlich in den Coreper-Sitzungen in der zweiten und dritten Januarwoche versuchen, den von den Spaniern vorgelegten Kompromissvorschlag so zu modifizieren, dass er Chancen auf eine qualifizierte Mehrheit hat. Sollte dies gelingen, könnte der Agrarministerrat am 22./23. Januar diese Position beschließen. Ob der Belgier in der kurzen Zeit die Kritiker umstimmen kann, erscheint jedoch fraglich. Im Europäischen Parlament (EP) will der Umweltausschuss am 24. Januar seinen Bericht zum NGT-Vorschlag der Kommission beschließen, den dann das Plenum des EP im Februar bestätigen soll.

Für die gentechnikkritischen Organisationen der Zivilgesellschaft bedeutet dies, dass über Weihnachten erstmal Zeit ist, die Erfolge der letzten Wochen zu feiern. „Der Angriff auf die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbraucher wurde fürs Erste abgewehrt“, freute sich Antje von Broock, Geschäftsführerin des Umweltverbandes BUND. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sah einen ersten wichtigen Etappensieg für die gentechnikfreie Landwirtschaft. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) sprach von einer Atempause und den grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling stimmte das Scheitern der Spanier „ein wenig hoffnungsvoll“. Gleichzeitig ist es den Organisationen gelungen, mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. 139 Verbände mit mehr als zehn Millionen Mitgliedern forderten in einem Positionspapier, das unter anderem an die Bundesregierung geschickt wurde, neue Gentechnik in der Landwirtschaft strikt zu regulieren. Stand heute fast 65.000 Menschen haben innerhalb von drei Wochen die Petition „Kennzeichnung und Regulierung aller Gentechnik-Pflanzen erhalten!“ der Bio-Bäuerin Barbara Endraß unterschrieben. Mehr als 30.000 Menschen schickten den EU-Abgeordneten im Agrar- und im Umweltausschuss eine Mail und forderten sie auf, den NGT-Vorschlag der EU-Kommission zurückzuweisen.

Unzählige Plakate in der Berliner Innenstadt und die Webseite www.scholz-gentechnik.de erinnern Bundeskanzler Olaf Scholz an sein Wahlversprechen, er werde sich „auf allen Ebenen für eine strikte Regulierung der neuen Gentechniken einsetzen“. Das ist offenbar nötig. „Auch der Kanzler fordert von Özdemir, seine Ablehnung aufzugeben“ titelte die Südwestpresse kürzlich über einem Artikel zur geplanten EU-Verordnung. Dafür wurde ihrem Berliner Korrespondenten die Information gesteckt, das Kanzleramt habe in mehreren internen Runden deutlich gemacht, dass der Agrarminister seinen Widerstand aufgeben und dem Kommissionsvorschlag im Agrarrat zustimmen solle. Dass diese Schelte ausgerechnet in Baden-Württemberg verbreitet wurde, wo der Grünenpolitiker Özdemir Ministerpräsident Kretschmann zu beerben hofft, dürfte kein Zufall sein. Dabei bleibt die Haltung zur neuen Gentechnik sogar innerhalb der SPD umstritten: Die Fachpolitiker:innen in der Bundestagsfraktion pochen weiterhin auf das Vorsorgeprinzip und eine durchgehende Kennzeichnung auch für NGT.

Es dürfte also auch im neuen Jahr sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene anhaltend intensiv über NGT-Regeln diskutiert werden. „Es ist weiter viel Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen nötig!“, mahnt dementsprechend VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Zu den bereits erwähnten Aktionen der Zivilgesellschaft kommt am 20. Januar noch die "Wir haben es satt"-Demonstration in Berlin hinzu, die in diesem Jahr speziell eine gentechnikfreie, bäuerliche und umweltverträgliche Landwirtschaft fordert. „Für Verbraucher*innen und Landwirt*innen steht die Selbstbestimmung auf dem Spiel!“, heißt es im Demo-Aufruf. „Wenn die Bundesregierung die geplante Deregulierung der europäischen Gesetzgebung zulässt, können wir alle nicht mehr frei entscheiden, ob wir Gentechnik auf dem Teller oder Acker haben.“

Also dann auf ein Neues in 2024! Das Team des Informationsdienstes Gentechnik wünscht allen Leserinnen und Lesern ein Frohes Fest und alles Gute fürs neue Jahr. Wir werden Ihnen weiterhin kompetent und zuverlässig die neusten Infos zu den laufenden NGT-Debatten liefern und freuen uns natürlich immer über eine Spende.

15.12.2023 |

EU-Agrarauschuss will neue Gentechnik wegdefinieren

EU Parlament Abstimmung Foto: © European Union 2014 - European Parliament (http://bit.ly/280xukQ, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0)

Eine große Koalition im Agrarausschuss des Europaparlaments will neue gentechnische Verfahren (NGT) noch weiter liberalisieren als die EU-Kommission. Auch für Bio sollen NGT-Pflanzen erlaubt werden – durch die Hintertür. Verbieten würden die Abgeordneten gerne die Patentierung solcher Pflanzen. Doch dafür taugen ihre Regelungsvorschläge nicht. Als nächstes ist im Europaparlament der federführende Umweltausschuss am Zug.

583 Änderungsanträge zum NGT-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission standen diese Woche im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments zur Debatte. Eine große Koalition aus Europäischer Volkspartei (dazu gehört die CDU/CSU), Renew (FDP) und Sozialdemokraten (ohne die deutsche Abgeordnete Maria Noichl) änderten zusammen mit der Fraktion ID (AfD) den Kommissionsvorschlag in zahlreichen Punkten ab und stimmten schließlich für diese abgeänderte Version. 34 zu 10 bei einer Enthaltung lautete das Ergebnis. Die Gegenstimmen stammten fast alle von den Abgeordneten der Grünen und der Linken. Die Änderungen der Ausschussmehrheit beziehen sich vor allem auf vier Bereiche: Die Definition von NGT, NGT und Bio, NGT und Patente sowie die Kennzeichnung von NGT.

Bei der Definition ersetzten die Abgeordneten den Begriff „neue genomische Techniken“ nach britischem Vorbild durch „Präzisionszüchtung“. Auch sollen NGT-Pflanzen nicht mehr als „gentechnisch verändert“ bezeichnet werden, sondern als ganz normale Pflanzen, die durch zielgerichtete Mutagenese hergestellt wurden. Die Definition für NGT-Pflanzen der Kategorie 1, für die sämtliche bisherige Gentechnik-Regelungen entfallen sollen, haben die Abgeordneten ausgeweitet. So dürften Nachkommen von NGT 1-Pflanzen weiter mit anderen NGT-Verfahren verändert werden ohne ihren Status zu verlieren. Eine Art gesetzliche Salamitaktik also. Auch die Kreuzung zweier NGT 1-Pflanzen soll automatisch als NGT 1-Pflanze gelten. Gleichzeitig werden die für eine NGT 1-Pflanze erlaubten gentechnischen Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag weiter ausgedehnt und deren Anerkennung erleichtert. Fazit: Noch mehr unregulierte NGT 1-Pflanzen, die dann nicht einmal mehr als Gentechnik bezeichnet werden.

Diese NGT-1 Pflanzen sollen nach dem Willen der Ausschussmehrheit auch im Biolandbau verwendet werden dürfen. Zwar bleibt der Artikel 10 des Kommissionsvorschlags, der NGT für Bio verbietet, unangetastet. Doch gleichzeitig öffnen die Abgeordneten die Hintertür, indem sie für NGT 1-Pflanzen die Ausnahmeregelung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18 reklamieren. Deren Anhang I B legt fest, dass die ganzen Gentechnikregelungen nicht für Pflanzen gelten, die durch Zufallsmutagenese oder Zellfusion erzeugt wurden. Diese Züchtungsverfahren sind deshalb auch für den Ökolandbau erlaubt. Und genau das soll nun auch für NGT 1-Pflanzen gelten. Die Folge: Ist diese Tür einmal geöffnet, wird es faktisch kaum noch möglich sein, Bioprodukte von NGT-Pflanzen frei zu halten. Denn NGT 1-Pflanzen sollen auch nicht mehr gekennzeichnet werden. Hier setzt die Ausschussmehrheit den Kahlschlag der EU-Kommission fort. Sie streicht auch noch die NGT-Kennzeichnung von Saatgut, so dass kein Landwirt mehr weiß, was er aussät. Zudem will sie sowohl eine freiwillige NGT-Kennzeichnung als auch eine „Ohne NGT“-Kennzeichnung verbieten.

Dass NGT-Pflanzen von den großen Konzernen patentiert werden, haben sogar die Verbände von Bauern und Pflanzenzüchtern kritisiert. Deshalb hat die Ausschussmehrheit neue Artikel in den Kommissionsvorschlag aufgenommen. NGT-Pflanzen seien nicht patentierbar heißt es darin, gleichzeitig wird ein entsprechender Passus auch in die Biopatenterichtlinie 98/44 EG eingefügt. Ob das allerdings hilft ist fraglich. Denn was in Europa patentierbar ist, bestimmt nicht die EU. Es ist im Europäischen Patentübereinkommen geregelt, einem völkerrechtlichen Vertrag, den 39 europäische Staaten verabschiedet haben. Auf Basis dieses Vertrages arbeitet auch das europäische Patentamt (EPA), das wiederum von einem Verwaltungsausschuss kontrolliert wird, in dem Vertreter der 39 Staaten sitzen. Wie wenig Einfluss EU-Regelungen auf die europäische Patentierungspraxis haben, zeigt sich daran, dass die Biopatentrichtlinie schon seit 25 Jahren Patente auf Pflanzensorten, Tierrassen und „im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ verbietet – und trotzdem bereits mehr als 1.000 konventionell gezüchtete Pflanzensorten von europäischen Patenten betroffen sind, wie das Bündnis Keine Patente auf Saatgut! ermittelte. Fazit: Es wird der Anschein erweckt etwas zu regeln, was gar nicht möglich ist.

Für den Vorschlag des Agrarausschusses gab es deutliche Worte: Der Biobauer und grüne Europaabgeordnete Martin Häusling nannte ihn „eine desaströse Kampfansage an den verantwortungsvollen Umgang mit Gentechnik und ein Schlag gegen die europäischen Vorsorgeregelungen“. Der Vorschlag geht nun als Positionspapier des Agrarausschusses an den Umweltausschuss, der bei diesem Thema federführend ist. Dort hat die EVP-Abgeordnete Jessica Polfjärd bereits im Oktober einen Berichtsvorschlag vorgelegt, der sich in zahlreichen Punkten mit dem des Agrarausschusses deckt. Dazu liegen inzwischen 1193 Änderungsanträge vor, die der Umweltausschuss zusammen mit der Position des Agrarausschusses am 24. Januar beraten wird. Über das Papier, das dort verabschiedet wird, muss abschließend das Plenum des Parlaments entscheiden, voraussichtlich im Februar. [lf]

12.12.2023 |

Agrarrat: zu wenig Stimmen für Gentechnik-Liberalisierung

Der polnische Agrarminister Czeslaw Siekierski bei einem Treffen des EU-Agrarrats 2017, Foto: Aron Urb (EU2017EE), CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62211083 Der polnische Agrarminister Czeslaw Siekierski bei einem Treffen des EU-Agrarrats 2017, Foto: Aron Urb (EU2017EE), CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62211083

Der spanische Agrarminister hat gestern unter seinen europäischen Amtskolleg:innen nicht die nötige Mehrheit für seinen Kompromissvorschlag gefunden, wie die Regeln für neue gentechnische Verfahren (NGT) weitestgehend gelockert werden könnten. Kritisiert werden am Vorschlag weiterhin vor allem fehlende Regeln für Patente, für eine Koexistenz der Anbauformen und unzureichende Kennzeichnungsvorschriften. Doch Luis Planas will es bis zum Ende seiner Ratspräsidentschaft am 31. Dezember weiter versuchen. Dabei setzt er unter anderem auf den aktuellen Regierungswechsel in Polen.
Man sei schon „nah dran“ an der nötigen qualifizierten Mehrheit, sagte der spanische Ratspräsident am Montagabend vor Journalisten. Bei einem Meinungsbild im Agrarrat hatten zuvor sieben der 27 EU-Mitgliedstaaten den spanischen Vorschlag ausdrücklich abgelehnt, darunter Österreich, Ungarn und Polen. Drei Länder kündigten eine Enthaltung an, darunter Deutschland und Luxemburg. Bei 16 Staaten war angesichts offener Kritikpunkte teilweise nicht genau herauszuhören, ob sie am Ende für den Kompromissentwurf stimmen würden oder sich enthalten. Belgien als künftige Ratspräsidentin äußerte sich gar nicht, sieht den Vorschlag dem Vernehmen nach aber eher kritisch. Für eine qualifizierte Mehrheit wären 15 EU-Staaten nötig, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Dieses Quorum sah der Vorsitzende offenbar nicht erreicht und ließ daher nicht förmlich über seinen Verordnungsvorschlag abstimmen. Je nach Interpretation der Stellungnahmen fehlen noch fünf bis zehn Prozent der EU-Bevölkerung.
Die erscheinen dem langjährigen Europapolitiker Planas offenbar noch erreichbar. Er werde bis zum Ende der Präsidentschaft weiter hart und konstruktiv an einer Mehrheit arbeiten, so der 71jährige. Dabei hat er vor allem Polen im Visier. Hier wird nach dem Ende der rechten Pis-Regierung morgen mit dem Kabinett des bürgerlich-liberalen Donald Tusk auch ein neuer Agrarminister vereidigt, Czesław Siekierski. Der 71jährige langjährige Europaabgeordnete gehört der mitregierenden Bauernpartei PSL an. Da der Koalitionsvertrag vom November keine Haltung zum Thema Gentechnik festlegt, setzt Luis Planas möglicherweise auf Erfahrungswerte: In seiner früheren Regierungszeit von 2007 bis 2014 habe Donald Tusk einen liberaleren Ansatz gegenüber GVO vertreten, berichtet Łukasz Janeczko, Politikberater des polnischen Zivilgesellschaftlichen Instituts.

Er gibt jedoch zu bedenken, dass die aktuelle Regierung sich aus Koalitionspartnern mit vielfältigen politischen Hintergründen zusammensetzt. „Gegenwärtig sind die Stimmen in der Partei, die das Landwirtschaftsministerium übernehmen wird, in der Frage der gentechnischen Veränderungen geteilt, und es mangelt nicht an Kritikern von GVO oder NGT“, so der Politikberater. Es wird sich also erst noch erweisen müssen, wie sich die neue Regierung bei dem Thema positioniert. Bis dahin gilt nach Einschätzung von Experten ein Beschluss des Ministerrats von 2008, der lautet: „Bei Abstimmungen der EU-Institutionen wird die Regierung der Republik Polen ihre ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung der Vermarktung von GVO als Lebensmittel, Futtermittel oder andere Produkte zum Ausdruck bringen.“

Ein weiteres EU-Land, auf dessen Meinungsumschwung Luis Planas hofft, ist Luxemburg. Dort hat im November die christlich-soziale Politikerin Martine Hansen das Amt der Agrarministerin von einer Grünen übernommen. Sie will, so ist aus Luxemburg zu hören, ihr Votum gestern beim Agrarrat als Enthaltung verstanden wissen. Hansen begrüßte den Kompromissvorschlag, herbizidtolerante Pflanzen aus Kategorie 1 herauszunehmen ebenso wie die Möglichkeit eines Opt out bei Kategorie 2. Allerdings lehnte sie Patente auf Pflanzen der Kategorie 1 ab und hielt die bisher vorgesehene Regelung dazu nicht für ausreichend. Da auch mehrere andere Staaten bei der Patentfrage noch Handlungsbedarf sehen, bat Ratspräsident Planas EU-Kommissarin Stella Kyriakides, hierzu noch einen Kompromissvorschlag vorzulegen.

Die Kommissarin räumte ein, dass dieses Thema auch dem Europäischen Parlament wichtig sei und kündigte an, den Wunsch nach Beschleunigung zu beherzigen. Etwas distanzierter äußerte sie sich zum spanischen Vorschlag, herbizidtolerante Pflanzen grundsätzlich in Kategorie 2 einzuordnen, obwohl das ursprünglich sogar im eigenen Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, dann aber aus unbekannten Gründen wieder gestrichen wurde. Hierzu behalte sich die Kommission ihre Haltung vor, sagte Kyrakides. Das gleiche gelte für die Möglichkeit eines Opt out für Pflanzen der Kategorie 2. Sie bat darum, weiter zügig zusammen zu arbeiten, da man sich angesichts der zu lösenden Probleme keinen Verzug leisten könne.

Wie geht es weiter? Nach Medienberichten erwägt Planas, vor Weihnachten noch eine Abstimmung über einen Kompromiss im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten zu versuchen. Es scheint aber rechtlich nicht ganz klar, ob das einen vorläufigen Beschluss im Agrarrat, eine sogenannte allgemeine Ausrichtung, ersetzen oder nur vorbereiten kann. Im letzteren Fall würde der Vorgang als Fortschrittsbericht an die im Januar beginnende belgische Präsidentschaft weitergereicht, die sich dann weiter um einen Mehrheitsbeschluss des Agrarrats kümmern müsste.
Unterdessen hat der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) seine Abstimmung über den NGT-Vorschlag der EU-Kommission vom 11.1. auf den 24.1.2024 verschoben. Das Plenum des EP wird dann voraussichtlich erst im Februar darüber abstimmen. Erst danach kann der Agrarrat seine endgültige Entscheidung treffen. Anschließend wollen Rat, Parlament und Kommission versuchen, sich im Trilogverfahren noch vor Beginn des Europawahlkampfs im Mai über eine NGT-Verordnung zu verständigen. [vef]

08.12.2023 |

Neue Gentechnik: spanischer Endspurt im Agrarrat

Agrarminister Cem Özdemir (re.) im Gespräch mit seinem spanischen Amtskollegen Luis Planas.  Foto: BMEL/Mewes  Agrarminister Cem Özdemir (re.) im Gespräch mit seinem spanischen Amtskollegen Luis Planas. Foto: BMEL/Mewes

Luis Planas lässt nicht locker: Bis zur letzten Minute verhandelt der spanische Agrarminister mit seinen europäischen Amtskolleg:innen, um die nötige Mehrheit für eine weitgehende Freigabe neuer gentechnischer Verfahren (NGT) in der Landwirtschaft zu erreichen. Am 11. Dezember soll über den jüngsten Kompromissvorschlag des Ratspräsidenten zu der von der EU-Kommission geplanten Neuregelung abgestimmt werden. Bei einem Meinungsbild am Mittwoch fand sich dafür nach Auskunft einer EU-Quelle keine qualifizierte Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten. Doch offenbar hat Planas die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

Seit die EU-Kommission am 5. Juli ihren Verordnungsentwurf für NGT-Pflanzen vorgelegt hat, wird im Rat der EU-Agrarminister kontrovers darüber diskutiert (der Infodienst berichtete). Um die Einwände der Mitgliedstaaten aufzunehmen, schlägt die spanische Ratspräsidentschaft nun eine Reihe von Änderungen am Kommissionsentwurf vor. Einige würden die Regeln für NGT-Pflanzen noch stärker lockern, als die EU-Kommission das bisher plant. So wollen die Spanier die Kriterien für NGT-Pflanzen der Kategorie 1, die ohne Kennzeichnung und Risikobewertung auf den Markt kommen sollen, noch großzügiger fassen. Die schon jetzt dürftigen Vorgaben für ein Monitoring von NGT-Pflanzen würden weiter verwässert und die Einordnung einer gv-Pflanze als NGT 1-Pflanze erleichtert. Streichen wollen die Spanier auch den Passus, der die Mitgliedstaaten beim Anbau von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 zu Maßnahmen verpflichten sollte, die eine unbeschadete Koexistenz von gentechnikfreiem Anbau sicherstellen sollten. Dabei hatten mehrere Mitgliedstaaten diese Regelungen schon im Kommissionsentwurf als unzureichend kritisiert, darunter Deutschland.

Um den Kritikern einer Liberalisierung entgegenzukommen, will die Ratspräsidentschaft die Regelung streichen, wonach es für NGT 2-Pflanzen keine nationalen Anbauverbote geben darf. Da jedoch nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz mehr als 90 Prozent der NGT-Pflanzen unter die Kategorie 1 fallen werden, würden Anbauverbote für NGT 2-Pflanzen in der Praxis wenig bringen. Mehr Unterschied macht da der Vorschlag, herbizidtolerante NGT-Pflanzen prinzipiell der Kategorie 2 zuzuordnen, womit eine Zulassung verpflichtend wäre. Auf 2025 verkürzt haben die Spanier schließlich die Frist, in der die EU-Kommission abschätzen soll, wie sich die Patentpraxis bei NGT auf den Markt der Pflanzenzüchtung auswirkt. Quer durch alle Lager war kritisiert worden, dass die EU-Kommission die Entwicklung bei den Patenten bis 2026 lediglich beobachten wollte. Ob ein Jahr weniger die Kritiker besänftigt, die die Patentfrage sofort geregelt sehen wollen, bleibt fraglich. Anders als die Europäische Volkspartei (EVP) im Europaparlament, kamen die Spanier nicht auf die Idee, NGT auch für den Biolandbau freizugeben

Diese kleinen Zugeständnisse zeigten bei den Vorberatungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) vorgestern allerdings wenig Wirkung. Es gelang der Ratspräsidentschaft nicht, eine qualifizierte Mehrheit für ihren Vorschlag zu bekommen, erfuhr der Infodienst Gentechnik von einer EU-Quelle. Dazu hätte sie 55 Prozent der Mitgliedstaaten gebraucht, die zugleich 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Nach Informationen aus Brüsseler Kreisen sollen sich Griechenland, Kroatien, Malta, Österreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern explizit oder implizit ablehnend geäußert haben.

Der deutsche Agrarminister hatte diese Woche der Funke-Mediengruppe gesagt, dass er den spanischen Kompromissvorschlag für unzureichend hält und nicht zustimmen werde. Neben den Interessen der Wissenschaft müssten auch die der Landwirtschaft, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Lebensmittelwirtschaft gewahrt bleiben, so der Grünenpolitiker. Allerdings wird sich Deutschland voraussichtlich enthalten, da die FDP die Liberalisierung der Regeln unterstützt. Auch bei Belgien ist dem Vernehmen nach mit einer Enthaltung zu rechnen. Als unsicherer Kantonist gilt bei den Beobachtenden in Brüssel Frankreich, das zunächst viele Einwände gegen den Kommissionentwurf hatte, die aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend ausgeräumt wurden. Aktuell scheint unklar, ob sich der Agrarminister am Montag enthalten oder ob er zustimmen wird. Doch sogar mit Frankreich kämen die dann 16 befürwortenden Staaten nur auf 57 Prozent der Bevölkerung.

Die zur qualifizierten Mehrheit fehlenden Prozente will die spanische Ratspräsidentschaft bis Montag noch durch Einzelgespräche zusammenbringen. Ob es gelingt, wird erst die öffentliche Ratssitzung zeigen. Am Kompromisstext soll nach Angaben von offiziellen EU-Quellen jedenfalls nichts mehr geändert werden. Scheitert der Versuch, eine Ratsposition zu verabschieden, wäre der nächste Anlauf frühestens auf der Sitzung der Agrarminister am 23. Januar 2024 möglich. Doch mit dem Jahreswechsel geht die Ratspräsidentschaft auf Belgien über, das dem Kommissionsvorschlag skeptisch gegenübersteht. Deshalb hätten die NGT-begeisterten Spanier den Verordnungsentwurf im Agrarrat gerne noch in diesem Jahr durchgewunken.

Die politischen Diskussionen in Brüssel werden auch in der Zivilgesellschaft mit viel Kritik und Protest begleitet. So haben die Umweltorganisationen BUND, Global 2000 und Friends of the Earth Europe die Marketingversprechen in der Gentechnik-Debatte einem Faktencheck unterzogen und sie als Greenwashing kritisiert. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fuhr mit einem Trecker vor das Bundeslandwirtschaftsministerium und verlangte, die gentechnikfreie bäuerliche Landwirtschaft zu sichern. Ein Signal sind auch die – Stand heute – mehr als 55.000 Unterschriften für die Petition „Kennzeichnung und Regulierung aller Gentechnik-Pflanzen erhalten!“. Sie wurde erst vor einigen Tagen von der Allgäuer Bio-Bäuerin Barbara Endraß gestartet und wird von einem Dutzend Verbänden und Organisationen aus dem Bio- und Umweltbereich unterstützt.

Der Blick der Bio-Branche wird sich am Montag übrigens nicht nur auf die Ratssitzung in Brüssel richten, sondern auch auf Straßburg, wo der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments tagen wird. Auch er will seinen Standpunkt zum NGT-Verordnungsentwurf der EU-Kommission beschließen. Dabei steht unter anderem der Vorstoß der Europäischen Volkspartei (zu der CDU und CSU gehören) zur Abstimmung, NGT 1-Pflanzen für den Bio-Landbau freizugeben. In der zweiten Januarwoche will dann der federführende Umweltausschuss seine Stellungnahme beschließen, über die am 15. Januar das Plenum des Parlaments abstimmen soll. [lf/vef]

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