12.06.2023 |

Neue Gentechnik: Transparente Kennzeichnung ist Pflicht

Verbraucher Fleisch Supermarkt Kennzeichnung Stephen Ausmus / USDA, https://www.flickr.com/photos/usdagov/8411827143, creativecommons.org/licenses/by/2.0

Auch Produkte, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt werden, müssen nach EU-Recht umfassend gekennzeichnet werden. Darauf haben der Umweltverband Friends of the Earth Europe und die Verbraucherorganisation Foodwatch International in einem Briefing hingewiesen. Sie argumentieren darin, dass der Vertrag der Europäischen Union und das allgemeine Lebensmittelrecht der EU den Verbraucher:innen ein umfassendes Informationsrecht einräumten.
Pläne der EU-Kommission, dieses Informationsrecht für NGT einzuschränken, wären ein Verstoß gegen diese beiden grundlegenden EU-Regelungen, schrieben die beiden Organisationen. Noch ist unklar, welche Kennzeichungsregelungen für NGT-Produkte die EU-Kommission auf ihrer für den 5. Juli geplanten Veranstaltung vorlegen wird. Friends of the Earth Europe (FoEE) und Foodwatch beziehen sich in ihrem Briefing auf eine im April geleakte Zusammenfassung der Folgenabschätzung, die die EU-Kommission für ihren NGT-Vorschlag erarbeiten ließ. Das Portal Arc2020 hatte darüber berichtet. In der Folgenabschätzung wurden demnach zwei Option als wahrscheinlich genannt: NGT-Pflanzen, deren Änderungen theoretisch auch auf natürlichem Weg oder durch herkömmliche Züchtung entstanden sein könnten, müssten nur noch angemeldet und nicht mehr gekennzeichnet werden. Die anderen NGT-Pflanzen sollten so gekennzeichnet werden, dass die erwartete nachhaltige Eigenschaft der Pflanze in den Vordergrund gestellt wird.
Die erste Option würde laut Briefing dazu führen, dass die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Produktionskette und damit die Transparenz für Landwirt: innen, Lebensmittelhersteller:innen und den Einzelhandel verloren geht. Für Verbraucher:innen wäre es unmöglich, eine gut informierte Entscheidung zu treffen. Bei der zweiten Option sei noch völlig unklar, wie die Kommission Nachhaltigkeit im Ernährungssystem überhaupt definiere und ob die so gelabelten Pflanzen tatsächlich einen nachweisbaren Nachhaltigkeitsbeitrag leisten könnten, heißt es im Briefing.

„Wenn die Europäische Kommission vorschlägt, NGT von der derzeitigen strengen Kennzeichnungsregelung auszunehmen, wären die Verbraucher:Innen nicht mehr in der Lage, fundierte Entscheidungen auf dem Markt zu treffen“, mahnt Heidi Porstner von Foodwatch International. Sie sieht darin einen Verstoß gegen zwei grundlegende EU-Regelungen. So verpflichtet Artikel 169 (1) des Vertrags über die Europäische Union die EU dazu, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und das Informationsrecht der Verbraucher:innen zu fördern. In der Verordnung 178/2002, dem allgemeine Lebensmittelrecht der EU, steht in Artikel 8: „Das Lebensmittelrecht hat den Schutz der Verbraucherinteressen zum Ziel und muss den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, eine sachkundige Wahl zu treffen“. In der Begründung zur Verordnung steht im 12. Erwägungsgrund: „Um Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können, müssen alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette als Kontinuum betrachtet werden, und zwar von der Primärproduktion und der Futtermittelproduktion bis hin zum Verkauf bzw. zur Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher, da jedes Glied dieser Kette eine potenzielle Auswirkung auf die Lebensmittelsicherheit haben kann“. Aus dieser Überlegung heraus sieht die Verordnung 178/2002 eine allgemeine Rückverfolgbarkeit vor. „Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln (...) ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen“, steht dazu in Artikel 18. Auch für NGT-Produkte müsse die Rückverfolgbarkeit vom Saatgut bis zum Lebensmittel sichergestellt sein, heißt es dazu im Briefing.

Die bisherige Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel im Regal hat dazu geführt, dass diese Produkte in der EU mangels Nachfrage nicht angeboten werden. Weil sie für küftige NGT-Lebensmittel eine ähnliche Ablehnung fürchteten, hätten die großen Gentechnik-Konzerne eine NGT-Kennzeichnung gerne verhindert. Die EU-Kommission wolle die Verbraucher:innenrechte auf Transparenz und Information den Geschäftsinteressen der Konzerne opfern, brachte FoEE-Campaignerin Mute Schimpf das im Briefing auf den Punkt. Doch inzwischen hat der Gentechnik-Konzern Corteva anscheinend eingesehen, dass mit einer solchen Politik bei den europäischen Verbraucher:innen nichts zu gewinnen ist. Das Magazin Politico zitierte laut GMWatch die Corteva-Managerin Teresa Babuscio mit den Worten: „Wir verpflichten uns, die Züchtungsmethoden, mit denen das Saatgut verfügbar gemacht wird, freiwillig offen zu legen“. Auf diese Weise wolle das Unternehmen sicherstellen, dass die Landwirte „den Mehrwert vermarkten können, den NGT für die Ernte bringt.“ Möglich sei eine Kennzeichnung mit Etiketten oder Strichcodes auf den Saatgutsäcken. Das solle auch Bedenken zerstreuen, dass der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut Auswirkungen auf Sektoren wie den ökologischen Landbau haben könnte, sagte Babuscio.

Die Ankündigung von Corteva zeigt, dass selbst Gentechnikkonzerne die Argumente nicht (mehr) teilen, mit denen die EU-Kommission die Kennzeichnungspflicht für NGT abschaffen will. Allerdings ist eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Kennzeichnung auf der Saatgutebene kein Ersatz für eine gesetzliche Regelung für die gesamte Lebensmittelkette, wie sie das EU-Gentechnikrecht vorsieht. „Überzeugender wäre eine öffentliche Erklärung, dass Corteva die derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften auch für neue GVO beibehalten will“, zitierte GMWatch die FoEE-Campaignerin Mute Schimpf aus der Politico-Meldung. [lf]

09.06.2023 |

Kenia: Gericht verbietet Import von Gentech-Mais

Feldversuch mit Gentech-Mais in Kenia Foto: AATF Feldversuch mit Gentech-Mais in Kenia Foto: AATF

Die kenianische Regierung ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, den Import von gentechnisch verändertem Mais zu erlauben. Das Appelationsgericht wies die Berufung der Regierung gegen eine Entscheidung des Bundesgerichts zurück. Der Import gentechnisch veränderter Nahrungsmittel liege nicht im öffentlichen Interesse, begründeten die Richter ihr Urteil. Sie fügten damit den Gentechnik-Plänen der kenianischen und der US-Regierung einen schweren Schlag zu.

Anfang Oktober 2022 hatte Kenias neu gewählter Präsident William Ruto ein seit zehn Jahren bestehendes Verbot aufgehoben, gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen kommerziell anzubauen oder zu importieren. Ab sofort sollte es erlaubt sein, gv-Mais einzuführen und anzubauen. Ruto begründete den Schritt mit der dürrebedingten Hungersnot in Teilen seines Landes und möglichen Hilfslieferungen von US-Gentech-Mais in die Dürregebiete.

Der Kleinbauernverband Kenya Peasants League (KPL) rief das Bundesgericht (High Court) an und verlangte, Rutos Dekret aufzuheben und den Import von gv-Mais zu verhindern. Er begründete dies damit, dass eine so wichtige Frage nicht durch einen Erlass des Präsidenten entschieden werden könne. Richterin Mugure Thande gab der KPL recht und verbot vorläufig die Importe bis zu einer Hauptverhandlung. Die Regierung legte dagegen Berufung ein, die das Appelationsgericht (Court of Appelation) jetzt zurückwies. Die Berufung habe das Kriterium des öffentlichen Interesses nicht erfüllt, zitierte das kenianische Newsportal Tuko die drei Richter.

Damit ist die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet, denn noch steht die Hauptverhandlung vor dem High Court an, deren Termin bereits mehrfach verschoben wurde. Die Zeitung Nation berichtete, der Anwalt der Regierung versuche, den Fall der Richterin Mugure Thande zu entziehen und wegen der Bedeutung der Entscheidung an eine Kammer mit drei Richtern zu verweisen. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Offen ist auch noch die Verfahrensfrage, ob die Eingabe der KPL mit einer anderen Verhandlung an dem für Umwelt und Landrechte zuständigen Gericht (Environment and Land Court) in der kenianischen Stadt Nyahururu zusammengelegt werden soll. Dort hat die Anwaltsvereinigung Law Society of Kenya (LSK) gegen das Präsidentendekret geklagt, mit Verweis auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken von gv-Pflanzen. Wie die kenianische Zeitung The Standard berichtete, würde die Regierung gerne das ganze Thema an das Umweltgericht verlagern, während die KPL das Vorgehen des Präsidenten auch verfassungsrechtlich durch den High Court überprüft haben will.

Neben den beiden Verhandlungen in Kenia beschäftigt das Importverbot auch den Ostafrikanischen Gerichtshof in Tansania (East African Court of Justice). Dort haben Slow Food International and die ungandische Organisation Centre for Food and Adequate Living Rights gegen Präsident Rutos Dekret geklagt. Sie sehen darin einen Verstoß gegen die Regeln der Ostafrikanischen Gemeinschaft und die Afrikanische Charta der Menschenrechte.

Das juristische Tauziehen hat konkrete Folgen: Das kenianische Agrarforschungsinstitut Kalro habe wegen der Verfahren die subventionierte Abgabe von elf Tonnen gv-Maissaatgut an Landwirte ausgesetzt, berichtete die Zeitung Business Daily. Und der Africa Report wertete die Entscheidung des Berufungsgerichts als Schlag für die laufenden Handelsgespräche zwischen den USA und Kenia. Beim letzten Treffen beider Parteien im April habe der US-Außenminister Anthony Blinken gv-Pflanzen als Schlüssel für die Anpassung an den Klimawandel bezeichnet, berichtete der Africa Report und zitierte Blinken mit den Worten, der Export von GVO nach Kenia wäre eine Lösung für die langfristige Ernährungsunsicherheit, mit der das Land konfrontiert sei. [lf]

06.06.2023 |

Neue Gentechnik: keine Belege für Pestizidreduktion

Pestizide Aqua Mechanical, www.flickr.com/photos/aquamech-utah/24443679794/, creativecommons.org/licenses/by/2.0-+-

Die EU-Kommission argumentiert, mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Pflanzen könnten helfen, Pestizide einzusparen. Einer Analyse der Verbraucher:innenorganisation Foodwatch zufolge gibt es dafür keine belastbaren Daten. Sie forderte deshalb zusammen mit den Umweltorganisationen BUND und Global 2000 eine „echte Pestizidreduktion statt leerer Gentech-Versprechen“.

Dass Gentechnik-Pflanzen dabei helfen könnten, den Pestizideinsatz zu reduzieren, ist für Foodwatch-Pestizidexperte Lars Neumeister bislang nur eine Behauptung der Agrarindustrie. Konkrete Zahlen über ein solches Potenzial der Neuen Gentechnik habe die Europäische Union bislang nicht veröffentlicht. „Keine der aktuellen Forschungsübersichten veröffentlichte Daten darüber, wie viele Pestizidbehandlungen bei einer bestimmten gentechnisch veränderten Kulturpflanze potenziell eingespart werden könnten“, schreibt Neumeister in seiner Analyse. Zudem beträfen die bekannten Forschungsarbeiten keine großen „Pestizidverbraucher“ in Europa: „Entweder hat die Anbaufläche einen geringen Anteil (Gurke, Tomate, Sommerweizen, Zitrusfrüchte) und/oder der Erreger ist nicht die Hauptursache für den Pestizideinsatz bei dieser Kultur“, heißt es in der Analyse. „Wenn es um die Reduzierung von Pestiziden in der Europäischen Union geht, ist das Potenzial der Neuen Gentechnik derzeit nahezu gleich Null“, lautet deshalb Neumeisters Fazit.

Als weiteres Risko sieht er, dass NGT-Pflanzen „den Verlust der genetischen Vielfalt beschleunigen, insbesondere wenn die Gentechnik unter der Kontrolle einiger weniger globaler Pestizid- und Saatgut-Konzerne ist“. Eine höhere genetische Uniformität mache die Pflanzen anfälliger und führe wiederum dazu, dass mehr und gefährlichere Pestizide eingesetzt würden. Zudem würden Großkonzerne NGT nutzen, „um Saatgut über Patente/Sortenschutz zu kontrollieren und die landwirtschaftlichen Betriebe zu 100 Prozent von den Unternehmen abhängig zu machen“, schreibt Neumeister.

Die grundsätzliche Frage sei, ob sich die Gesellschaft auf neue, risikoreiche Technologien einlassen wolle, obwohl es für die meisten Schädlings- und Krankheitsprobleme bereits technische Lösungen mit geringem Risiko gebe, heißt es in der Analyse. So könnten etwa im Getreideanbau „fast alle Schädlinge, Unkräuter und Krankheiten durch eine breitere und vielfältigere Fruchtfolge verhindert werden“, wie sie die Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz vorsehen. Diese schreiben vor, dass die Landwirt:innen erst präventive Maßnahmen ergreifen und Nützlinge einsetzen, bevor sie als letzte Möglichkeit zu synthetischen Pestiziden greifen. Doch in der Praxis werden diese Leitlinien oft nicht umgesetzt.

Für Pia Völker vom BUND sind eine große Vielfalt auf den Feldern und lokal angepasste, robuste Sorten der Schlüssel für eine Landwirtschaft, die effektiv dazu beiträgt, die Klimakrise und die Biodiversitätskrise zu bewältigen. “Mit weniger oder sogar ohne chemisch-synthetische Pestizide zu arbeiten ist möglich – das zeigt der ökologische Landbau“, sagte Völker bei der Präsentation der Analyse. Für Brigitte Reisenberger von Global 2000 war bei dem Termin klar: „Für eine resiliente, vielfältige und klimaangepasste Landwirtschaft und die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion für die nächsten Generationen, braucht es eine starke, gesetzlich verankerte Pestizidreduktion und eine weiterhin strenge Regulierung und Risikoprüfung von neuen Gentechnik-Pflanzen.”

Den Zusammenhang zwischen Pestizidreduktion und NGT hatte zuletzt EU-Vizepräsident Frans Timmermans hergestellt. Eigene Regeln für NGT – wie sie die Kommission plane – seien nur vermittelbar, wenn diese einen Umweltnutzen wie die Reduktion von Pestiziden hätten, sagte er vor dem Agrarausschuss des Europaparlaments. Am 5. Juli will die Kommission nach derzeitiger Planung ihren NGT-Vorschlag vorstellen. Bis dahin hat der EU-Vizepräsident also noch Zeit, belastbare Daten für diesen behaupteten Umweltnutzen von NGT zu finden. [lf]

02.06.2023 |

Australien: Zulassung für Gentech-Bananen beantragt

Banane Foto: mrsmarshah / freeimages

Die Technische Universität von Queensland in Australien hat die gängige Bananensorte Cavendish so verändert, dass sie gegen die von dem Pilz TR4 ausgelöste Panamakrankheit resistent ist. Die dortigen Behörden müssen nun entscheiden, ob sie die Banane für den Anbau zulassen. Das wäre ein weltweit beachtetes Signal. Denn das Virus bedroht auf allen Kontinenten den Bananenanbau – auch in den Ländern, die den Deutschen ihr zweitliebstes Obst liefern.

Laut Statistik verzehren die Deutschen pro Kopf 12,3 Kilogramm Bananen im Jahr, zusammen rund eine Million Tonnen. Damit sind die gelben Früchte hierzulande nach Äpfeln das beliebteste Obst. Fast alle dieser Bananen zählen zur Sorte Cavendish, die den Welthandel dominiert – und ein Problem hat. Das ist ein Fusarienpilz, der im Boden der Plantagen lebt, die Bananenpflanzen befällt und sie absterben lässt. Mit Pestiziden lässt er sich nicht bekämpfen und auf dem befallenen Boden wachsen nie wieder Bananen, die für den Pilz anfällig sind. Vor 60 Jahren hat dieser Pilz weltweit Bananenplantagen vernichtet, die damals vor allem mit der Sorte Gros Michel bepflanzt waren. Die Anbauer stiegen auf die Sorte Cavendish um, die gegen die damalige Variante TR1 des Pilzes resistent war. Doch der Pilz, der damals zuerst in Panama auftrat – deshalb der Name Panamakrankheit – entwickelte sich weiter. Vor rund 40 Jahren trat in Taiwan erstmals die Variante TR4 auf und befiel auch Cavendish-Bananen. Langsam breitete sich der aggressive Pilz über Südostasien bis Australien aus. Er erreichte erste afrikanische Länder und wurde schließlich 2019 in Kolumbien und 2021 in Peru nachgewiesen, wo er erste Plantagen vernichtete. Ecuador dürfte bald folgen. Aus diesen südamerikanischen Ländern stammt der größte Teil der Bananen in den deutschen Supermärkten.

Die Anbauer in Südamerika schauen mit großem Interesse nach Australien. Dort versuchen Forschende der Technischen Universität von Queensland schon seit 20 Jahren, mit Hilfe gentechnischer Verfahren Cavendish-Bananen resistent gegen den Pilz TR4 zu machen. Dazu haben sie, noch mit alten gentechnischen Verfahren, ein Resistenzgen aus einer Wildbanane in Cavendish-Pflanzen eingebaut. Feldversuche, die von 2012 bis 2015 und erneut seit 2018 durchgeführt wurden, hätten eine stabile Resistenz bestätigt, schreibt die Universität in ihrem Zulassungsantrag für die Gentech-Banane mit dem Kürzel QCAV-4. Die Untersuchungen hätten darüber hinaus keine biologisch relevanten Unterschiede zu den gentechnisch unveränderten Bananen ergeben. Auch seien keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken identifiziert worden. Dennoch versichert die Universität in einer Pressemitteilung, es sei derzeit nicht geplant, die QCAV-4-Bananen anzubauen und an Verbraucher in Australien zu verkaufen. QCAV-4 diene lediglich als Sicherheitsnetz für die australische Bananenindustrie, falls diese durch TR4 stark beeinträchtigt werden sollte. Gleichzeitig macht die Universität in ihrem Antrag deutlich, dass ihre Banane ein Exportschlager werden könnte: „Die Anbauzulassung in Australien könnte die Möglichkeit eröffnen, die gentechnisch veränderte Banane in Überseeländern anzubauen, wo TR4 verheerende Auswirkungen auf die Bananenproduktion hat oder haben könnte“.

Die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die eine resistente Sorte bietet, sieht auch das US-Unternehmen Elo Life Systems. Es arbeitet seit drei Jahren mit dem US-Fruchtkonzern Dole zusammen,um mit Hilfe neuer Gentechniken wie Crispr/Cas eine TR4-resistente Banane zu entwickeln. Laut dem Informationsdienst Food Ingredients 1st hat die Gentech-Banane von Elo Life Systems inzwischen Tests im Gewächshaus erfolgreich überstanden und soll nun im Feldversuch auf Dole-Plantagen in Honduras getestet werden. Auch das britische Unternehmen Tropic Biosciences arbeitet an einer TR4-resistenten Crispr-Banane. Auf seiner Webseite zeigt es TR4-resistente Topfpflanzen und spricht von „laufenden Feldversuchen“, macht aber keine konkreteren Angaben. Entwickelt hat das Unternehmen auch eine Gentech-Banane, die nicht mehr braun wird. Dafür habe man von den philippinischen Behörden nach deren neuem Gentechnikrecht eine Freigabe für Import und Vermehrung bekommen, teilte das Unternehmen mit.

Weil Bananenanbauer nicht auf die seit Jahren versprochene Hilfe der Gentechnologen warten konnten, haben sie längst nach Alternativen gesucht und auch welche gefunden. Taiwanesische Bananenforschende entwickelten schon vor 20 Jahren eine TR4-tolerante Cavendish-Variante namens Formosana. Auch in Honduras entstanden in den letzten zwei Jahrzehnten resistente Sorten, die allerdings weniger ertragreich waren als Cavendish-Bananen. Detailliert beschrieben sind diese Bananen auf der Plattform ProMusa. Auch das staatliche französische Forschungsinstitut CIRAD hat mit konventioneller Vermehrungstechnik TR4-resistente Bananensorten entwickelt und testet sie derzeit in Feldversuchen, auch in Australien. Doch die Experten von CIRAD wollen die Cavendish-Monotonie auf den Plantagen nicht retten sondern loswerden. Der einzige Weg sei es, die genetische Vielfalt der angebauten Bananen zu erhöhen und zugleich die Anbausysteme zu ändern, schrieben sie schon 2020. [lf]

30.05.2023 |

Neue Gentechik: Kanada schafft Zulassung ab

Saatgut Saatgut für Kleinbauern statt wenige Konzerne (Foto: CC0)

Das kanadische Landwirtschaftsministerium hat für die meisten gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel die Zulassung abgeschafft. Solange kein fremdes Erbgut eingebaut wird, können die Pflanzen ohne jede staatliche Kontrolle angebaut und vermarktet werden. Damit folgte die Regierung eins zu eins Vorschlägen der Gentechniklobby. Biologisch und konventionell gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe fürchten nun um ihre Existenz.

Anfang Mai verkündete die kanadische Landwirtschaftsministerin Marie-Claude Bibeau neue Saatgutrichtlinien für die kanadische Lebensmittelbehörde CFIA. Sie legen fest, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nur dann behördlich überprüft und zugelassen werden müssen, wenn sie sich in ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit von existierendem Saatgut der gleichen Art wesentlich unterscheiden. Ob dies der Fall ist und sie deshalb die Behörden einschalten, entscheiden die Züchtungsunternehmen selbst. Bereits vor einem Jahr hatte das Gesundheitsministerien seine Vorgaben für neuartige Lebensmittel vergleichbar geändert und die meisten Produkte neuer gentechnischer Verfahren von einer Zulassung ausgenommen. Nun gilt das auch für Anbau und Vermarktung. Dass die kanadische Regelung im Vergleich zu den Bestimmungen in den USA oder Großbritannien besonders gentechnikfreundlich ausfällt, ist übrigens kein Zufall. Medienrecherchen enthüllten im Herbst 2022, dass das Regelungskonzept der Lebensmittelbehörde CFIA ursprünglich vom Gentechniklobbyverband CropLife Canada verfasst worden war. Der Präsident der Behörde nahm seinen Hut, doch die Lobby-Vorschläge blieben.

„Die Regierung hat die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vollständig in die Hände von Unternehmen gelegt“, erläuterte Lucy Sharratt, die das Kanadische Biotechnologie-Aktionsnetzwerk CBAN koordiniert. Dies sei schockierend verantwortungslos. Die Kanadier sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Regierung die Sicherheit vieler neuer gentechnisch veränderter Lebensmittel und Saaten nicht mehr bewerten werde. Die Menschen müssten sich künftig auf die Konzerne und die von ihnen finanzierten, vertraulichen Studien verlassen. „Wir brauchen eine unabhängige Wissenschaft, keine Selbstregulierung der Unternehmen“, forderte Sharatt.

Eine verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut wird es nicht geben. Statt dessen haben Regierung und Industrie einen „Lenkungsausschuss für die Transparenz von Pflanzenzüchtungsinnovationen“ gegründet. Er schlug in einem Bericht vor, dass neues gentechnisch verändertes Saatgut in die Sorten-Transparenz-Datenbank des kanadischen Verbandes der Saatgutindustrie eingetragen wird. Die Züchtungsunternehmen haben dies zugesagt. Die Verbände der gentechnikfrei wirtschaftenden Betriebe hatten sich in diesem Ausschuss gegen eine solches freiwilliges System ausgesprochen. Doch ihre Argumente wurden nicht berücksichtigt.

„Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zur Zusage der Ministerin, eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass Biobauern weiterhin biologisch wirtschaften können“ sagte Garry Johnson, Präsident der von Landwirten geführten Organisation SaskOrganics und ergänzte: „Wenn nicht sichergestellt wird, dass alle gentechnisch veränderten Samen durch ein obligatorisches öffentliches Register vollständig offengelegt werden, wird es für Biobauern schwierig, die Anforderungen der kanadischen Biostandards zu erfüllen.“ Allison Squires, Präsidentin des Biobauernverbandes Canadian Organic Growers erklärte: „Ohne eine vorgeschriebene Transparenz von gentechnisch verändertem Saatgut ist die Integrität des ökologischen Landbaus in Kanada ernsthaft bedroht.“ Jenn Pfenning, Landwirtin des Bauernverbandes National Farmers Union sagte: „Diese Entscheidung muss rückgängig gemacht werden, sonst werden wir im Laufe der Zeit nicht mehr in der Lage sein, verlässliche gentechnikfreie Lebensmittel anzubieten, einschließlich ökologischer Lebensmittel.“ Das Aktionsnetzwerk CBAN hat die Kanadierinnen und Kanadier aufgerufen, ihre Abgeordneten zu alarmieren. Diese sollen im Parlament gegen die Entscheidung der Regierung aktiv werden. [lf]

23.05.2023 |

EU-Kommission: ohne Pestizidreduktion keine neue Gentechnik

By European Parliament from EU - Hearing of Frans Timmermans (the Netherlands) - Executive Vice President-Designate - European Green Deal, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82940935 By European Parliament from EU - Hearing of Frans Timmermans (the Netherlands) - Executive Vice President-Designate - European Green Deal, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82940935

Die EU-Kommission pokert mit hohem Einsatz. Sie will das Gentechnikrecht nur dann zugunsten neuer gentechnischer Verfahren aufweichen, wenn die konservativen Parteien ihren Widerstand gegen die Pestizidreduktionspläne aufgeben. Das sagte Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans gestern im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten beeindruckte er damit allerdings nicht.

Der Agrarausschuss hatte Timmermans am Montag eingeladen, um über die Verordnungsentwürfe der Kommission für einen nachhaltigen Pestizideinsatz (SUR) und zur Wiederherstellung der Natur (NRL) zu sprechen. Gegen beide Vorhaben läuft die Agrarlobby seit über einem Jahr Sturm und hat damit vor allem die konservativen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) hinter sich gebracht, zu der auch CDU und CSU gehören. Timmermans betonte, der Green Deal der Kommission sei kein á la Carte Menü, bei dem man sich einzelne Teile herauspicken könne. Er sei ein Gesamtpaket, zu dem auch der Vorschlag der Kommission gehöre, die Zulassung neuer gentechnischer Verfahren (NGT) zu erleichtern. Doch dieser NGT-Vorschlag werde von den Menschen nur dann akzeptiert, wenn er mit einem Vorteil für die Umwelt verknüpft sei wie der Reduktion von Pestiziden, sagte Timmermans. „Wenn Sie in ihren Schützengräben bleiben und am Status Quo festhalten, bedeutet dies, dass es keine SUR und keine NGTs gibt“, rief Timmermans den Abgeordneten zu, und forderte sie zur Zusammenarbeit mit der Kommission auf. Auf fruchtbaren Boden stieß der Appell nicht. Die meisten Abgeordneten griffen in der Sitzung die Kommission massiv an und warnten davor, den Pestizidgebrauch einzuschränken und mehr Naturschutz von den Landwirten zu verlangen.

Bei dieser Position blieb der Agrarausschuss auch bei seiner Sitzung am Dienstag. Er wies in seinem Bericht den NRL-Vorschlag der Kommission mit 30 zu 16 Stimmen komplett zurück. Ein Vorgang, von dem der Ausschussvorsitzende Norbert Lins (CDU) sagte, das habe er in seiner Zeit als Vorsitzender noch nicht erlebt. Der Bericht geht nun erst einmal an den für beide Gesetzentwürfe federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Die Berichterstatterin Anne Sander von der EVP wertete die Entscheidung als deutliches Signal. „Die Kommission muss jetzt zuhören und mit uns pragmatische Lösungen finden“, sagte sie. Der Bericht zur SUR wurde auf der Sitzung erstmals vorgestellt, bis Ende Mai können die Mitglieder des Agrarausschusses noch Änderungsanträge zum Bericht einreichen. Ob der Ausschuss dann erneut den kompletten Kommissionsvorschlag zurückweisen wird, wird sich zeigen. Die EVP machte in der Diskussion deutlich, dass sie in dem Vorschlag keine geeignete Basis für weitere Gespräche sieht. Die rechtspopulistische Fraktion ID plädierte für eine Zurückweisung.

Damit wird die Pokerpartie noch eine Weile andauern. Der Kommission – oder zumindest dem für den Green Deal verantwortlichen Vize Frans Timmermans – dürfte es mit der Drohung „ohne SUR keine NGT“ sehr ernst sein. Bereits vor einer Woche hatte ein hoher Kommissionsbeamter informell einige Medien gebrieft, die natürlich berichteten und ihn mit den Worten zitierten: „Wenn das Europäische Parlament die Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden ablehnt, wozu braucht es dann diesen Vorschlag über die neuen Gentechniken?“ Die NGT seien aus Sicht der Kommission „eine der Antworten“ auf die notwendige Verringerung der Pestizide. Dagegen rechtfertige die Befürchtung wirtschaftlich „zurückgelassen“ zu werden, keine NGT-Regelung. „Die Gründe können nicht darin liegen, dass wir den Vorschlag einreichen müssen, weil die Chinesen und die Amerikaner dies tun“, zitierte Euractiv den Beamten.
Die Regeln für neue Gentechnik zu lockern trage aber gar nicht dazu bei, den Pestizideinsatz zu verringern – das schrieben mehr als 300 Organisationen aus dem Umwelt-, Agrar- und Verbraucherbereich (NGOs) aus der ganzen EU vergangene Woche an Timmermans. Im Gegenteil: Die Erfahrung der vergangenen 20 Jahre mit kommerziellem Anbau von Gentechnik-Pflanzen habe gezeigt, dass sogar mehr Pestizide eingesetzt werden. Die NGOs forderten den Kommissionsvize daher eindringlich auf, die Lockerungspläne aufzugeben und das bestehende EU-Gentechnikrecht auch in Zukunft auf NGT-Pflanzen anzuwenden – vor allem die Pflichten, sie zu kennzeichnen und ihre Risiken zu bewerten. Denn der Reformvorschlag der Kommission gefährde die GVO-freie Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie in der Europäischen Union und untergrabe das Ziel der EU, den Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der Brief dürfte dem Kommissionsvize noch einmal vor Augen führen, wie stark der gesellschaftliche Widerstand gegen die Pläne der Kommission ist, NGT-Pflanzen in Europa leichter zuzulassen. Und er wirft die Frage auf, ob die aktuelle EU-Kommission diese Auseinandersetzung noch führen will – wenn andererseits EVP und Agrarlobby SUR und NRL als Kernstücke des europäischen Green Deal boykottieren.
Aktuell kämpft der Sozialdemokrat Timmermans alleine für das ursprünglich von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angestoßene Klima- und Naturschutzprogramm der EU-Kommission. Denn von der Leyen wolle für weitere fünf Jahre die Kommission führen, schätzt die Süddeutsche Zeitung ihre Interessenlage ein. Dazu brauche sie die Unterstützung der EVP, der sie selbst angehört, und dafür sei sie bereit, den Green Deal zu opfern. Dann hätte der Kampf ihres Vize Timmermans für die SUR wenig Aussicht auf Erfolg. Aber jetzt steht er bei der Öffentlichkeit im Wort: „Keine SUR, keine NGTs“. [lf]

19.05.2023 |

Neue Gentechnik: Biopatente bedrohen Züchtungsfreiheit

Vertreter:innen des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut!" vor dem Europäischen Patentamt in Den Haag: Johanna Eckhart und Nout van der Vaart  Foto: No Patents on Seeds Vertreter:innen des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut!" vor dem Europäischen Patentamt in Den Haag: Johanna Eckhart und Nout van der Vaart Foto: No Patents on Seeds

Die Umweltminister:innen der Länder sowie diverse Fachverbände warnen davor, den freien Zugang zum natürlichen Genpool der Pflanzen durch Patente zu blockieren. Auch die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass aufgrund der neuen gentechnischen Verfahren (NGT) zunehmend Patente auf Pflanzeneigenschaften erteilt werden, die für die Züchter:innen existenzgefährdend sein können, teilte sie auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion kürzlich mit. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ hat gerade wieder gegen ein solches Patent Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt.
In Deutschland gibt es eine große Vielfalt an Unternehmen, die Pflanzen züchten und mit Saatgut handeln - davon 58 meist kleine und mittelständische Unternehmen mit eigenen Zuchtprogrammen, schreibt die Bundesregierung. Es sei ihr ein zentrales Anliegen, die genetischen Ressourcen für deren weitere züchterische Arbeit zu erhalten. „Eine Zunahme von Patentanmeldungen auf DNA-Sequenzen könnte auch in Europa die Vielfalt nutzbarer Ressourcen, zu denen freier Zugang besteht, einschränken und für kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen eine Herausforderung darstellen“, heißt es in der Antwort.
Nach aktueller Rechtslage dürfen konventionell gezüchtete Pflanzen nicht patentiert werden, nur solche, die gentechnisch verändert wurden. Das Problem: Wurde eine Pflanze mit einem neuen gentechnischen Verfahren nur minimal manipuliert, können die Behörden das in den meisten Fällen bisher nicht nachweisen. Das machen sich die Agrarkonzerne zunutze: „Technische Verfahren wie die Neue Gentechnik und Werkzeuge wie Crispr/Cas werden in der Patentschrift erwähnt, um den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken“, erläutert Christoph Then vom Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“. „Tatsächlich stammen diese Pflanzen aus konventioneller Zucht und sind nicht patentierbar. Im Ergebnis verstößt das Patent gegen alle Regeln des Patentrechts.“ Als Beispiel nennt er einen konventionell gezüchteten, patentierten Mais des Unternehmens KWS, der besonders kältetolerant sein soll. Das Bündnis legte diese Woche beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen dieses Maispatent ein.
„Zur Erhaltung einer artenreichen Landwirtschaft und Natur muss der freie Zugang zum natürlichen Genpool als Gemeingut für Züchterinnen und Züchter bewahrt und darf nicht durch Patente blockiert werden“, forderte auch die Umweltministerkonferenz vergangene Woche in Königswinter. Außerdem bat sie die Bundesregierung laut vorläufigem Protokoll, „ausreichend Mittel zur Entwicklung von Nachweismethoden für den Einsatz neuer Gentechnikverfahren in der Pflanzen- und Tierzüchtung zur Verfügung zu stellen“. Schließlich solle der Bund sich national und auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, ohne Auflagen Pflanzenmaterial bereitzustellen, um Nachweismethoden für NGT entwickeln und validieren zu können.
In der Frage der Patente stimmen auch Verbände überein, die beim Thema neue Gentechnik sonst ganz unterschiedliche Positionen vertreten. So zeigte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) im Vorfeld der Umweltministerkonferenz sehr besorgt, „dass das bisherige erfolgreiche System des Sortenschutzes dadurch ausgehebelt wird, dass nach derzeitiger Rechtslage genomeditierte Sorten unter das Patentrecht fallen können. Damit würde die weitere Verwendung von geschütztem Material und die gemeinschaftliche Nutzung des Zuchtfortschritts drastisch eingeschränkt“, hieß es in einer Presseinformation. Der DBV befürchtet, dass bei einem Einstieg in Biopatente eine „nicht unerhebliche Zahl“ von Züchtungsunternehmen aufgeben würde. Das sieht auch der niederländische Züchter „Nordic Maize Breeding“ so, der im Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ mitarbeitet. „Wenn derartige Patente erteilt werden, könnte Nordic Maize breeding die letzte Firma gewesen sein, die noch ein Programm zur Züchtung von Mais gestartet hat“, sagt eine Mitarbeiterin.
Sofern sie nicht patentiert werden, sieht der DBV allerdings durchaus Vorteile in den neuen gentechnischen Verfahren und hat bislang die politischen Kräfte unterstützt, die ihren Einsatz erleichtern wollen. Ihnen stellte er nun in Aussicht, dass er ihre Bemühungen um eine Freigabe der NGT nicht mehr unterstützen werde, sofern sie mit Patenten verbunden seien. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hingegen ist generell dagegen, die Regeln für NGT-Pflanzen zu lockern. Ähnlich wie der BDV warnt sie: Würden die Pflanzeneigenschaften patentiert, sei die vielfältige europäische Züchter:innenlandschaft bedroht. „Schon jetzt berichten mittelständische Unternehmen, dass sie in bestimmten Bereichen nicht mehr züchten, um Patentstreitigkeiten zu vermeiden“, schreibt die AbL heute an die Europäische Kommission.
Der Brief geht unter anderen an deren Vizepräsidenten Frans Timmermans, der am Montag im Europäischen Parlament mit Abgeordneten darüber diskutieren wird, wie neue gentechnische Verfahren künftig sinnvollerweise geregelt werden sollten (ab 15.30 Uhr im Livestream). Ein erster Entwurf der EU-Kommission dazu ist jetzt für 5. Juli angekündigt. Aber da die Abstimmungen unter den Beteiligten noch laufen, könnte sich dieser Termin erneut verschieben. [vef/lf]

11.05.2023 |

USA: entschärfter Crispr-Senfsalat marktreif

Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154 Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154

Die Firma Pairwise will in diesem Jahr unter der Marke "Concious Greens" gentechnisch verändertes Blattgemüse auf den US-Markt bringen. Auch in Kanada dürfen die Senfblätter seit kurzem ohne Sicherheitsüberprüfung und Kennzeichnung vermarktet werden. Wozu die Gentechnik? Sie nehme den nährstoffreicheren Senfblättern ihre Schärfe, so dass diese mild schmecken wie grüner Salat, versprechen die Hersteller.

Grüner Blattsalat gilt als gesund, enthält aber nicht so viele Nährstoffe wie andere Blattgemüse, sei es Rucola, Grünkohl oder Senf. Diese jedoch schmecken oft scharf oder bitter, was vor allem Kinder davon abhält, die gesunden Blätter in größeren Mengen zu essen. Wenn also diese Schärfe mit neuer Gentechnik entfernt werde, wirbt das US-Unternehmen Pairwise, sei das ein Beitrag zu einer gesunden Ernährung. Unter der Dachmarke "Concious Foods" (englisch: bewusste Lebensmittel) will das Unternehmen die gen-editierten Senfblätter noch in diesem Jahr auf den Markt bringen. Einen konkreten Termin dafür hat es noch nicht genannt. Aber es hatte im Februar sein Führungsteam um drei Vize-Präsidenten erweitert und dies damit begründet, dass man sich auf die Markteinführung in der Gastronomie und im Einzelhandel in diesem Jahr vorbereite. In den USA hatte der Crispr-Senf die Freigabe schon im August 2020 bekommen. Im April 2023 erlaubte auch die kanadische Gesundheitsbehörde ohne weitere Auflagen, den Senfsalat ab sofort zu vermarkten.

Die Gentechnik hinter dieser Entwicklung haben die Pairwise-Forschenden in einem Fachaufsatz 2022 veröffentlicht. Mit einer Eigenentwicklung, der Gen-Schere Crispr/Cas 12a, gelang es ihnen, im braunen Senf (Brassica juncea) die Gene abzuschalten, die für die Bildung des Enzyms Myrosinase zuständig sind. Dieses setzt aus Vorgängersubstanzen, den Senfölglucosiden, die scharfen Senföle frei, die für den Geschmack verantwortlich sind. Das passiert immer dann, wenn die Zellen verletzt werden, etwa durch an den Blättern knabbernde Raupen oder Menschen. Nur dann kommen die in verschiedenen Zellen gelagerten Enzyme und Glucoside in Kontakt und die Schärfe-Explosion verjagt dann den Fraßfeind. Nach dem gleichen Prinzip entsteht auch die Schärfe in Pflanzen wie Meerrettich oder Kapuzinerkresse. Diese Senföle, deren Bildung Pairwise in seinen Senfblättern verhindert, wirken gegen Bakterien und Viren und gelten sogar als krebshemmend. Anders gesagt: Es wäre gesünder, die scharfen Blätter zu kauen anstatt die entschärfte Gentech-Variante.

Pairwise dagegen erweckt mit seinem Markenkonzept den Eindruck, die gentechnische Veränderung fördere die Gesundheit. „Wir wissen, dass Verbraucher, vor allem jüngere Erwachsene, zunehmend an sinnorientierten Marken interessiert sind“, sagte Megan Thomas, Leiterin für Marketing und Kommunikation bei Pairwise, im vergangenen Jahr bei der ersten Präsentation von Conscious Greens. Pairwise ist ein Startup, zu dessen Mitgründern Feng Zhang und David Liu gehören, die am Broad Institute im US-amerikanischen Bundesstaat Massachusetts das Crispr/Cas-Verfahren mit entwickelt haben. Es forscht mit dem Leverkusener Agrarchemiekonzern Bayer zusammen an Crispr-Mais und -Soja und will nach seinen Senfblättern Brombeeren ohne Samen und Kirschen ohne Kerne auf den Markt bringen.

Die einzigen Gentechnologen auf dem US-Salatmarkt sind Pairwise nicht. Das Unternehmen Green Venus hatte schon 2019, damals noch als Intrexon, einen nicht-bräunenden Romana-Salat vorgestellt. Anfang 2022 teilte die Firma mit, dass sie Feldversuche mit fünf neuen nicht-bräunenden Salatsorten unternehme. Seither gab es jedoch keine Neuigkeiten mehr. [lf]

07.05.2023 |

Erste Studie: Glyphosat vergiftet Insekten

RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat töten nicht nur Unkraut, sondern auch Insekten. Das zeigt eine Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich und des Bundesamtes für Naturschutz. Dieses Risiko wurde bei der Zulassung der Spritzmittel bisher nicht betrachtet. Die Autor:innen der Studie sprechen deshalb von „einer Lücke in der behördlichen Risikobewertung, die dringend geschlossen werden sollte“.

Die Forschenden hatten für ihre Studie das Herbizid Roundup WeatherMax von Bayer benutzt und die Wirkung auf Florfliegen untersucht. Das sind wichtige Nützlinge, weil ihre Larven Blattläuse, Spinnmilben oder Eier von Schadinsekten fressen. Was aber passiert, wenn dieses Futter samt den Pflanzen, an denen es haftet, mit Glyphosat besprüht wurde? Das ahmten die Wissenschaftlerinnen nach, indem sie Eier von Mehlmotten mit einer Pestizidlösung besprühten, deren Glyphosatgehalt deutlich unterhalb der im Ackerbau empfohlenen Konzentration lag. Die Florfliegenlarven, die diese Eier über längere Zeit fraßen, entwickelten sich nicht weiter und starben. Dabei nahm die Rate der toten Tiere mit der Konzentration des Glyphosats im Futter zu.

Die Autor:innen schreiben, dass ihre Studie zum ersten Mal „schwerwiegende direkte toxische Wirkungen“ eines glyphosatbasierten Herbizids (GBH) auf Insekten nachgewiesen habe, die das Spritzgift mit der Nahrung aufnahmen. Denn bisher sei dieser Effekt nicht untersucht worden. Für die Zulassung eines Herbizids würden lediglich Insekten auf besprühte Oberflächen gesetzt, um zu prüfen, welche Wirkung ein Hautkontakt mit dem Spritzmittel habe.
Doch im Freiland sei eine Aufnahme von Stoffen über die Nahrung, ähnlich wie im Versuchsdesign, relevant, sagte Angelika Hilbeck von der ETH Zürich, die das Projekt leitete. Ihr Fazit: „Die Gefahr, die von der direkten insektiziden Wirkung von GBH nach oraler Aufnahme ausgeht, ist für die Umweltsicherheit von großer Bedeutung.“ Denn ähnliche Wirkungen auf andere Insektenarten könnten nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Studie. Durch den massiven Einsatz sei Glyphosat allgegenwärtig und könne in praktisch allen Umweltbereichen nachgewiesen werden. „In Agrarökosystemen, aber auch in natürlichen Lebensräumen, sind GBH zu einer bedeutenden Kontaminante in Nahrungsnetzen geworden“, schreiben die Autor:innen. Dadurch würden auch Raubinsekten auf Ackerflächen über ihre Beute oder andere kontaminierte Nahrungsmittel Glyphosat aufnehmen.

Auch Sabine Riewenherm, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), sorgt sich, dass andere Insekten als die Florfliege durch glyphosatbasierte Herbizide geschädigt werden und dadurch die Biodiversität beeinträchtigt werden könnte. „Das BfN sieht hier weiteren dringenden Forschungsbedarf, um das Risiko für Insekten und generell die biologische Vielfalt zu prüfen“, sagte Riewenherm.

Jutta Klasen, die im Umweltbundesamt den Fachbereich Chemikaliensicherheit leitet, wertete die Ergebnisse der Studie als weiteren Beleg dafür, dass auch zugelassene Pestizide starke Nebenwirkungen auf den Naturhaushalt hätten. „Deshalb ist es so wichtig, den Anteil der Agrarflächen zu erhöhen, die ohne Pestizide bewirtschaftet werden und die erst dadurch wieder zu Lebensräumen für Insekten, Ackerkräuter und Feldvogelarten werden“, sagte Klasen.

Die Deutsche Bahn geht bei ihren Gleisflächen mit gutem Beispiel voran: Wie bereits angekündigt, werde sie im Lauf des Jahres auf glyphosathaltige Spritzmittel verzichten, mit denen sie bislang die Gleisdämme frei hielt von Bewuchs, teilte das Unternehmen mit. Im Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittesicherheit die natürliche und schnell abbaubare Pelargonsäure zu diesem Zweck zugelassen. Sie kann aus dem Öl von Raps oder Disteln hergestellt werden. Der Wirkstoff löst die Wachsschicht der Blätter besprühter Pflanzen auf und lässt sie dadurch verwelken. [lf]

02.05.2023 |

„Goldener Reis“: Philippinische Richter stoppen Anbau

Reis Golden Rice Gentechnik-Reis "Golden Rice" im Glas (Foto: IRRI Photos / flickr, Golden Rice grain in jar GN7_0475-22, bit.ly/29gzuyb, creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0)

Die philippinische Regierung und das internationale Reisforschungsinstitut IRRI wollen einen gentechnisch veränderten (gv) Reis mit einem erhöhten Gehalt an Beta-Carotin in großem Stil anbauen. Doch die wegen der Farbe ihrer Körner als „goldener Reis“ bezeichnete Pflanze dürfen die Landwirte vorerst nicht kommerziell nutzen. Der Supreme Court, das oberste Gericht der Philippinen, hat das im April per einstweiliger Verfügung verboten. Die klagenden Bauern- und Umweltorganisationen begrüßten die Entscheidung.

Mehrere philippinische Organisationen und Einzelpersonen, angeführt von der Bauernvereinigung Masipag und Greenpeace Südostasien, hatten im Oktober vergangenen Jahres an das Gericht appelliert, den von der Regierung erlaubten kommerziellen Anbau von „goldenem Reis“ und gv-Auberginen zu verbieten. Sie begründeten dies mit den Risiken für Gesundheit und Umwelt, die mit einer großflächigen Aussaat verbunden seien. Mit ihrer Eingabe nahmen sie ein in der philippinischen Verfassung verankertes Recht in Anspruch, das auf Englisch als „Writ of Kalikasan“ bezeichnet wird. Kalikasan ist das philippinische Wort für Natur. Dieses Recht erlaubt Einzelpersonen und Organisationen, sich an das oberste Gericht zu wenden, wenn sie durch die Entscheidung einer Behörde oder einer Privatperson das in der Verfassung verankerte Recht auf eine ausgewogene und gesunde Umwelt verletzt oder bedroht sehen. Dabei muss diese Gefahr mindestens Menschen in zwei Städten oder Provinzen betreffen. Verbunden war die Eingabe mit der Bitte an das Gericht, den Anbau bis zu einem abschließenden Urteil mit einer einstweiligen Verfügung auszusetzen.

Das oberste Gericht hat diesem Antrag stattgegeben, den Anbau vorerst gestoppt und die Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt sowie das Internationale Reisforschungsinstitut IRRI aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen Stellung zu nehmen. Diese Frist lief Ende April aus. Danach sieht das Prozedere für ein „Writ of Kalikasan“ vor, dass das Gericht beide Parteien innerhalb von 60 Tagen anhört. Ist der Vorgang aus Sicht des Gerichts danach reif für eine Entscheidung, muss diese nach weiteren 60 Tagen verkündet werden. Offen lassen die Verfahrensregeln, wieviel Zeit sich die Richtenden nehmen können, um nach der Anhörung die gesammelten Daten und Argumente zu prüfen, einzuordnen und daraus eine Entscheidung zu entwickeln. Und im Fall des „goldenen Reises“ sind das viele Aspekte. Wie die Nachrichtenwebseite „Philstar Global“ ausführt, forderten die antragstellenden Organisationen diverse Maßnahmen: Die Zulassungen für gv-Reis und -Auberginen sollen zurückgezogen werden. Das Gericht soll unabhängige Risikoprüfungen anordnen, ferner sicherstellen, dass Bauern und Indigene einer Freisetzung vorab zustimmen. Schließlich soll es klarstellen, wer für eventuelle Schäden aufkommt. Addiert man die vorgesehenen Fristen, ist kaum mit einer Entscheidung vor Herbst 2023 zu rechnen. Zumal der Supreme Court bis Anfang Juni Sitzungspause macht, um sich inhaltlich mit bereits laufenden Verfahren zu beschäftigen, wie die Webseite „Manila Bulletin“ schreibt.

„Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist ein Sieg für die Landwirte und Filipinos, die sich seit langem gegen gentechnisch veränderte Pflanzen und die damit verbundenen Schäden für die Menschen und die Umwelt wehren“, sagte Wilhelmina Pelegrina von Greenpeace Südostasien der „Manila Times“. Die Organisation Masipag begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichts: „Es ist dringend erforderlich, dass die Ausbreitung von Goldenem Reis und Bt-Auberginen gestoppt wird, da unsere lokalen Reissorten und die damit verbundene biologische Vielfalt in Gefahr sind, durch diese gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert zu werden“, erklärte Masipag-Koordinator Alfie Pulumbarit. Die Organisation, in der Landwirt:innen und Wissenschaftler:innen gemeinsam lokale Reissorten weiterzüchten und verbessern, forderte die Regierung und die lokalen Behörden auf, sich für Kleinbauern und Bio-Anbau stark zu machen und die Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten.

„Goldener Reis“ (englisch: Golden Rice) ist eine vor einem Vierteljahrhundert entwickelte gv-Pflanze, die einst als gentechnische Lösung angepriesen wurde, um den Vitamin A-Mangel in Entwicklungsländern zu beheben. Sie wird bis heute nirgends kommerziell angebaut. Nur das IRRI setzte die Forschungen fort und durfte schließlich im vergangenen Jahr erstmals größere Feldversuche durchführen, bei denen 67 Tonnen „goldener Reis“ geerntet wurden (der Infodienst berichtete). Denn die philippinische Regierung setzt stark auf Gentechnik und plant, dass der gelbe Reis 2027 auf zehn Prozent der Reisanbaufläche wachsen soll, was ungefähr 500.000 Hektar entspräche. Zudem hat die Regierung im vergangenen Herbst auch den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Bt-Auberginen zugelassen. Sie produzieren ein Bakteriengift gegen Schädlinge und werden bisher kommerziell nur in Bangladesch angebaut, obwohl sie schon seit 15 Jahren angepriesen werden. [lf]

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