07.08.2024 |

EU-Kommission lässt ersten Crispr-Mais zu

Daten Dokumente Antrag EFSA Foto: davdibiase / freeimages

Die EU-Kommission hat im Juli zum ersten Mal einen Mais für den Import als Lebens- und Futtermittel zugelassen, bei dem das neue gentechnische Verfahren Crispr/Cas zum Einsatz kam. Vorausgegangen war eine Risikobewertung durch die EU-Lebensmittelbehörde EFSA, die dem Mais einen Persilschein ausstellte, obwohl er ein völlig neues Insektizid herstellt. Kritik daran kam nicht nur von der Organisation Testbiotech, sondern auch von Behörden einiger Mitgliedstaaten.

Bei dem Crispr-Mais handelt es sich um die Linie DP915635 des Agrarkonzerns Corteva. Die Pflanzen produzieren ein Insektengift gegen den Maiswurzelbohrer und sind resistent gegen das in der EU wegen seiner Giftigkeit verbotene Herbizid Glufosinat. Die Gentechniker:innen von Corteva nutzten das Verfahren Crispr/Cas, um transgenes Erbgut eines tropischen Baumfarns namens Ophioglossum pendulum in den Mais zu schleusen. Es soll dort ein insektengiftiges Protein mit der Bezeichnung IPD079Ea produzieren und damit die Larven des Maiswurzelbohrers, einer Käferart, abtöten.

Der Grund für diese Neuentwicklung: Bisher wurden in Nord- und Südamerika vor allem gentechnisch veränderte (gv) Maispflanzen angebaut, die mit dem eingeschleusten Erbgut eines Bodenbakteriums Insektengifte (Bt-Toxine) produzierten und gegen das Herbizid Glyphosat resistent waren. Doch die Larven des Maiswurzelbohrers wurden zunehmend resistent gegen die verschiedene Bt-Toxine und das Unkraut auf dem Acker resistent gegen Glyphosat. Nun sollen es also das giftige Glufosinat und ein neues Insektengift richten, das (anders als die Bt-Toxine) bisher nie in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Dennoch hatten die Gentechnik-Expert:innen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, das GMO-Panel, im Januar 2024 in einem Gutachten den Gentech-Mais DP915635 als sicher bewertet und damit die Basis für dessen Zulassung geschaffen.

„Die Einführung dieser Proteine in der Landwirtschaft und in der Nahrungskette als Insektizide würde zunächst eine umfassende Bewertung im Rahmen der Pestizidverordnung erfordern“, schrieb die Organisation Testbiotech im Februar dieses Jahres in einer Analyse des EFSA-Gutachtens. Sie kam darin zu dem Schluss, dass die vom Hersteller vorgelegten Unterlagen gesetzliche Anforderungen des Genehmigungsverfahrens nicht erfüllten und die toxikologische und ökologische Bewertung der EFSA nicht akzeptabel sei. So seien die Tierversuche zur Giftigkeit und zu den Auswirkungen auf andere Insekten mit dem reinen, von Mikroorganismen hergestellten IPD079Ea-Protein durchgeführt worden. Um realistische Ergebnisse zu bekommen, müsse jedoch die Pflanze selbst inklusive möglicher Glufosinatrückstände verfüttert werden, argumentierte Testbiotech. Auch seien keinerlei Daten vorgelegt worden, ob sich IPD079Ea in der Nahrungskette oder der Umwelt, etwa im Boden, anreichern könne.

Massive Kritik an dem EFSA-Gutachten kam nicht nur von Testbiotech, sondern auch von einzelnen Behörden der Mitgliedstaaten, die vom GMO-Panel vor der Fertigstellung eines Gutachtens routinemäßig gehört werden. Im Rahmen dieser Konsultation schrieb etwa das deutsche Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Informationen und Daten zur Toxikologie seien unzureichend und Schlussfolgerungen über die Lebens- und Futtermittelsicherheit von DP915635-Mais auf Basis dieser Informationen seien verfrüht. Die Behörde erwähnt auch die Risiken, die von DP915635-Maiskörnern ausgehen können, die beim Transport oder der Verarbeitung verlorengehen und auskeimen. Besonders groß sei dieses Risiko in Spanien und Frankreich, wo mit der Teosinte eine Urform des Maises wächst, die mit dem Crispr-Mais kreuzungsfähig ist, also sein Erbgut aufnehmen kann.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) merkte an, dass von Corteva nicht beschrieben werde, wie das IPD079Ea-Protein auf molekularer Ebene überhaupt funktioniere, also seine Wirkung erziele. Eine deutsche Bundesbehörde habe die Aminosäuresequenz des IPD079Ea-Proteins analysiert und dabei Ähnlichkeiten mit andern Proteinen festgestellt, die Zellmembranen durchlässig machen und auch von manchen krankmachenden Bakterien verwendet würden. Die sich daraus ergebenden Risiken sollten diskutiert werden, forderte das BVL und kam zu dem Schluss, dass die toxikologischen Risiken des neuen Proteins IPD079Ea aufgrund fehlender Informationen nicht abschließend bewertet werden könnten. Die französische Lebensmittelbehörde Anses schrieb, sie sei aufgrund von Datenlücken nicht in der Lage, die Sicherheit von DP915635-Mais zu bewerten. Auch Behörden aus Ungarn und Österreich gaben kritische Stellungnahmen ab. Die Antworten der EFSA darauf lassen sich so zusammenfassen: Vielen Dank für Ihre Hinweise, wir haben uns alle Unterlagen angesehen und bleiben bei unserer Position. Testbiotech schrieb dazu, EFSA habe sich „zu einer Art Dienstleister für bestimmte Vermarktungsinteressen entwickelt“ und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gelte „als eine Befürworterin des Einsatzes von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft“.

Der EU-Kommisison waren sowohl die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten (als Teil des EFSA-Gutachtens veröffentlicht) als auch die von Testbiotech bekannt. Die Organisation hatte sie im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingereicht, die auf die Veröffentlichung solcher EFSA-Gutachten folgt. Dennoch hat die EU-Kommission dem Mais DP915635 die Importzulassung erteilt. In den Erwägungsgründen schreibt sie über das EFSA-Gutachten: „In ihrer Stellungnahme berücksichtigte die Behörde alle Fragen und Bedenken der Mitgliedstaaten“. Tatsächlich hat die EFSA die Bedenken lediglich zur Kenntnis genommen oder gleich abgewiegelt.

Das gilt übrigens auch für den nächsten Crispr-Mais, der auf die Importzulassung wartet. Am 1. August veröffentlichte die EFSA ihr Gutachten zur Maislinie DP910521 von Corteva. Auch hier gab es Bedenken von Mitgliedstaaten, auch hier erklärte EFSA den Crispr-Mais für sicher, so dass die Zulassung nicht lange auf sich warten lassen wird. [lf]

01.08.2024 |

Nachweise für genomeditierten Raps und Gerste entwickelt

Labor Genomsquenzierung Genomsequenzierung (Foto: Lawrence Berkeley Nat"l Lab - Roy Kaltschmidt, DNA sample picotiter plate preparation, bit.ly/24QkbyR, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0, flickr)

Forschende von zwei deutschen Instituten haben Nachweisverfahren für eine Gersten- und eine Rapslinie entwickelt, die sie zuvor mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) verändert hatten. Wie, das ist im Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie zu „Nachweis- und Identifizierungsverfahren für genomeditierte Pflanzen“ nachzulesen, der im Juli veröffentlicht wurde. Die federführende Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hatte die Studie im April 2020 ausgeschrieben.

Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben und das Institut für Phytopathologie der Christian-Albrechts-Universität (CAU) Kiel erhielten den Zuschlag und konnten im Januar 2021 loslegen. Forschungsobjekte waren eine vom IPK entwickelte virusresistente Gerstenlinie und eine pilzresistente Rapslinie aus dem Labor der CAU. In beiden Fällen hatten die Wissenschaftler:innen mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) nur einzelne Gene abgeschaltet. Für diese Veränderung suchten sie nun in der Machbarkeitsstudie nach Nachweismethoden. Sie konnten für beide Linien einen Test entwickeln, mit dem laut Abschlussbericht „auf verlässliche Weise sowohl 0,9 % als auch 0,1 % Mengenanteile der jeweiligen Mutante in Mischproben nachgewiesen werden“ konnten. Die Chancen, diese als ddPCR bezeichnete Nachweismethode „für diverse andere Mutationen zu etablieren, werden allgemein als recht gut eingeschätzt“, schrieben die Forschenden. Sie konnten auch für ein zweites Testverfahren, die Amplikon-Tiefensequenzierung, zeigen, dass damit „0,9 % und 0,1 % Mengenanteile der Gerstenmutante und der Rapsmutanten in Mischproben zuverlässig nachgewiesen werden können“.

Um sicher identifizieren zu können, ob die Veränderung mit NGT herbeigeführt wurde, suchten die Forschenden nach weiteren Mutationen im Erbgut der genomeditierten Linien. Sie sollten in der Nähe der induzierten Mutation liegen und in Vergleichslinien nicht vorhanden sein. Diese oft als Fußabdrücke oder Narben bezeichneten Abweichungen im Erbgut gelten als Möglichkeit, NGT-Eingriffe sicher identifizieren zu können. Mit den von ihnen verwendeten Methoden fanden die Forschenden in der NGT-Gerste bisher keine passenden Mutationen. Im NGT-Raps wurden sie fündig, hielten die Mutation aber nicht für brauchbar, um daraus einen Test zu entwickeln. Trotz dieser Einschränkung kam die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträgerin zu dem Schluss, die Arbeit bestätige „Hinweise auf einen analytischen Ansatz, der – in bestimmten Fällen – herangezogen werden könnte, um genomeditierte Linien als solche zu identifizieren, sie also von einer konventionellen Linie mit derselben Mutation zu unterscheiden“. Nach Einschätzung eines Experten mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Nachweisverfahren zeigt die BLE-Studie, dass der Nachweis und die Identifizierung von NGT-Pflanzen machbar ist. Eine Regulierung neuer gentechnischer Verfahren könne also nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass das zu schwierig oder gar unmöglich sei.

Allerdings zeigt die Studie auch, dass der jeweilige NGT-Eingriff, nach dem gesucht werden soll, genau bekannt sein muss. Um dies sicherzustellen, müssten Unternehmen, die NGT-Pflanzen vermarkten wollen, dazu verpflichtet werden, Erbgutinformationen und Referenzmaterial zur Verfügung zu stellen. Nach aktueller Rechtslage sind sie das nur dann, wenn sie in der EU eine Zulassung für ihre Pflanze beantragen. Anderenfalls ist es für die hiesigen Behörden schwer, entsprechende Tests zu entwickeln. Dies zeigte ein Aufsatz von Expert:innen von Bundes- und Länderbehörden. Sie schilderten darin ihre Bemühungen, für vier NGT-Pflanzen, die in einigen Staaten außerhalb der EU bereits vermarktet werden, Nachweis- und Identifizierungsverfahren zu erarbeiten. Entwickelt haben die Behördenmitarbeiter:innen einen Test, mit dem sich Reste von Crispr/Cas nachweisen lassen, die beim Eingriff versehentlich ins Erbgut der Pflanze integriert wurden. Das passiert nicht immer, auch können diese Reste durch vielen Kreuzungen wieder aus dem Erbgut entfernt werden. Schlägt der Test jedoch an, ist klar, dass mit NGT verändertes Erbgut vorliegt. Derzeit werde das Verfahren mit mehreren Laboren validiert, heißt es in der Arbeit.

Die Behörden-Expert:innen schrieben auch, es müsse in Betracht gezogen werden, wie wahrscheinlich es sei, dass eine durch NGT erzeugte Mutation auch zufällig passieren könne. Bei einer herbizidresistenten Pflanze wie dem NGT-Raps der US-Firma Cibus sei dies möglich, da der intensive Einsatz eines bestimmten Herbizids auch in der Natur zu Resistenzen führen könne. Dagegen sei es bei NGT-Eingriffen an spezifischen oder sogar mehreren Stellen im Erbgut unwahrscheinlich, dass eine natürliche Mutation von genau derselben Größe an derselben Stelle auftreten würde. Als Beispiele nennen die Autor:innen den Waxy-Mais des Konzerns Corteva und die Calyxt-Sojabohne mit verändertem Fettsäuremuster. Bei diesen NGT-Pflanzen würde also bereits der Nachweis des geänderten Erbguts ausreichen, um eine Verunreinigung festzustellen. [lf/vef]

26.07.2024 |

Gentechnisch verunreinigte Reisnudeln importiert

Reisnudeln mit Tamari-Ingwer-Dressing Foto: Marco Verch, https://t1p.de/dkfum, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/ Reisnudeln mit Tamari-Ingwer-Dressing Foto: Marco Verch, https://t1p.de/dkfum, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Die Lebensmittelüberwachung in den deutschen Bundesländern findet immer wieder gentechnische Verunreinigungen in Lebens- und Futtermitteln. Betroffen sind oft Reisnudeln aus Vietnam. Nur selten werden solche Funde als Produktwarnung aktiv an die Bevölkerung weitergegeben. Doch es gibt frei zugängliche Datenbanken wie das Schnellwarnsystem RASFF der Europäischen Union, in denen Informationen zu solchen Verunreinigungen zu finden sind.

Dort wurde am 12. März und am 16. April dieses Jahres jeweils die Warnung eingestellt: „Gentechnisch veränderter Reis in Reisnudeln aus Vietnam“. Bei beiden Vorgängen heißt es, dass nur Deutschland als meldendes Land betroffen sei. Explizit wird als Akteur beides Mal das Bundesland Sachsen genannt, das offenbar auch Vietnam über die Verunreinigungen informierte. Dass die Vorgänge im RASFF-System unter unterschiedlichen Nummern registriert sind, deutet auf zwei verschiedene Nudelchargen hin. Von beiden Chargen wurden an drei verschiedenen Terminen zwischen Januar und April Proben untersucht. Mehr verrät die öffentlich zugängliche RASFF-Version den Verbraucher:innen nicht. Nur die angeschlossenen Behörden können auf detailliertere Informationen zugreifen.

Mehr Licht ins Dunkel bringt der Freistaat Sachsen auf seiner Webseite zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Dort veröffentlicht die Lebensmittelüberwachung Meldungen nach § 40 Absatz 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Diese Regelung verpflichtet Behörden dazu, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn aufgrund von Untersuchungen der „hinreichend begründete Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassener oder verbotener Stoff in dem Lebensmittel oder Futtermittel vorhanden ist“. Das sächsische Sozialministerium informierte also am 5. Februar 2024 darüber, dass die Lebensmittelüberwacher des Landkreises Nordsachsen in zwei verschiedenen Reisnudel-Produkten Hinweise auf gentechnisch veränderte Organismen festgestellt hatten. Ein tschechisches Unternehmen hatte die Nudeln aus Vietnam über den Hamburger Hafen nach Europa importiert und an einen Leipziger Großhändler weiterverkauft. Importeur, Großhändler und Produktnamen sind in der sächsischen Meldung genannt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der betroffenen Nudel-Chargen ist inzwischen abgelaufen.

Von diesen Reisnudeln dürften aktuell kaum noch welche im Umlauf sein. Denn wie die Folgemeldungen (Follwo up) im RASFF zeigen, wurden die Behörden aktiv: Der Händler durfte die Ware nicht mehr verkaufen, musste sie von den Kunden zurückrufen und die Restbestände müssen vernichtet werden. In der letzten Meldung vom 1. Juli heißt es, dass auch andere EU-Mitgliedstaaten von den verunreinigten Nudeln betroffen sind, konkret genannt werden die Niederlande. Von diesen Entwicklungen findet sich nichts mehr in den Meldungen aus Sachsen. Auch in den § 40-Mitteilungen anderer Bundesländer taucht der Vorgang nicht auf, obwohl es wahrscheinlich ist, dass der Großhändler aus Leipzig die Ware über Sachsen hinaus vertrieben hat. Bereits vor einem Jahr hatte eine Recherche des Infodienstes ergeben, dass Behörden die Verbraucher nicht vor gentechnisch verunreinigten Reisnudeln gewarnt hatten. Anders als damals die baden-württembergischen Kontrollbehörden, gehen die Sachsen jedoch offenbar davon aus, dass ein GVO ein Stoff im Sinne des Lebensmittelgesetzbuchs ist und sie daher zur Warnung verpflichtet sind.

Neben diesen Vorgängen finden sich im zweiten Halbjahr 2023 drei weitere deutsche Warnhinweise im RASFF zu Reisnudeln aus Vietnam. Sie sind damit das am häufigsten gentechnisch verunreinigte Lebensmittel in dieser Datenbank – aber nicht das einzige. So wiesen die Niederländer 2024 gentechnisch verunreinigte Reiskuchen, Reisnudeln, Nudeln aus schwarzem Reis sowie Miso-Paste aus China bereits bei der Einfuhr zurück. Die Deutschen meldeten eine Gentech-Papaya, die aus Thailand via Frankreich ins Land gekommen war. Auch in Futtermitteln findet sich immer wieder Gentechnik. So warnte Polen im März 2024 vor einer gentechnischen Verunreinigung in Sojamehl aus der Ukraine, das als gentechnikfrei deklariert war. [lf/vef]

17.07.2024 |

EFSA: Privilegierung von Gentech-Pflanzen nicht risikobasiert

EFSA Das Hauptgebäude der EFSA in Parma (Foto: Lucio Rossi / EFSA)

Anfang des Jahres hatte die für Lebensmittelsicherheit zuständige französische Behörde Anses die Europäische Kommission massiv kritisiert: Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Kriterien, nach denen die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen seien, wären wissenschaftlich nicht fundiert. Die Gentechnik-Expert:innen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA wiesen diese Kritik vergangene Woche zurück. Doch in einem gaben sie der Anses Recht: Die Kriterien sagen nichts über das von einer NGT-Pflanze ausgehende Risiko.

„Diese Kriterien sind nicht dazu gedacht, Risikoniveaus zu definieren“, schrieben die Wissenschaftler:innen des EFSA GMO Panels gleich zweimal in ihrer Stellungnahme. Sie seien dazu da, dass bestimmte NGT-Pflanzen als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden könnten. Das sehen die 19 Panelmitglieder aus europäischen Universitäten und Behörden als erfüllt an, weil in der Natur und bei herkömmlicher Züchtung oft mehr Mutationen stattfänden als der Entwurf als Obergrenze für die NGT-Kategorie 1 vorgibt. Dieser erlaubt Gentechniker:innen bei NGT 1-Pflanzen an bis zu 20 Stellen ins Erbgut einer Pflanze einzugreifen. Dazu dürfen sie kleine Erbgut-Bausteine, die Nukleotide, einfügen oder ersetzen. Sie können beliebig viele Gene an- oder abschalten sowie Genkonstrukte hinzufügen oder austauschen, die von verwandten Arten stammen.

Nach dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission folgt aus der Gleichwertigkeit von NGT 1-Pflanzen allerdings, dass diese künftig nicht mehr auf Risiken geprüft werden müssen. Schließlich würden die Risiken herkömmlich gezüchteter Pflanzen auch nicht untersucht, argumentieren die EU-Behörden. Die Anses dagegen hebt hervor, dass die Kriterien angeblicher Gleichwertigkeit gar nicht auf mögliche Risiken der NGT-Pflanzen schließen ließen: Die Zahl genetischer Veränderung allein sage nichts darüber aus, wie diese sich auswirke, so die Anses. „Das EFSA GMO Panel stimmt diesem Kommentar zu und betont, dass dies auch für Mutationen gilt, die aus konventionell gezüchteten Pflanzen stammen“, heißt es in dem EFSA-Papier. Dem folgt jedoch die schon zitierte Klarstellung, dass die Kriterien nicht dazu gedacht seien, Risikoniveaus zu definieren. Salopp formuliert bedeutet die Antwort der EFSA: Kann sein, dass es bei NGT 1-Pflanzen Risiken gibt, aber die gibt es bei konventionell gezüchteten Pflanzen auch.

Nach Ansicht der Anses-Expert:innen gibt es jedoch keine wissenschaftliche Grundlage für diese Argumentation. Ohne auf die Begründung näher einzugehen, entgegnete die EFSA, bei der Gleichwertigkeit von NGT-Pflanzen auf die Anzahl der Genveränderungen abzustellen, sei „wissenschaftlich gerechtfertigt“. Es hätten sich bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass diese Pflanzen größere Risiken bergen als herkömmlich gezüchtete Exemplare. Das Münchner Institut Testbiotech kritisiert, dass die EU-Behörden die Risikobewertung von NGT-Pflanzen damit von Kriterien abhängig machen wollen, die über die Risiken dieser Pflanzen gar nichts aussagen. Und die französische Umweltorganisation Pollinis ergänzt: „In ihrem Gutachten ignoriert die EFSA die von der ANSES vorgebrachten Argumente – die jedoch die Grundlagen dieses Verordnungsvorschlags in Frage stellen – und blendet die Risiken neuer GVO völlig aus.“

Nicht eingegangen sind die EFSA-Gutachter auch auf das Anses-Argument, dass es gentechnisch herbeigeführte Mutationen gebe, die trotz erfüllter Gleichwertigkeitskriterien mit konventioneller Züchtung kaum zu erzielen seien. Belegt hatte Anses dies am Beispiel der sogenannten GABA-Tomate. Japanische Forschende hatten in der Tomate einige Gene stillgelegt und damit erreicht, dass sie relevante Mengen eines blutdrucksenkenden Wirkstoffes produziert. Zuvor hätten sie 4588 Tomatenlinien untersucht, bei denen – wie in der konventionellen Zucht erlaubt – mit radioaktiver Strahlung oder Chemikalien Mutationen erzeugt worden waren. Die Gewünschte sei nicht dabei gewesen, erläuterte Anses. Trotzdem dürfte diese GABA-Tomate als NGT 1-Pflanze nach dem NGT-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ebenso wie die meisten künftigen NGT-Pflanzen in der EU vermarktet werden, ohne dass ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit überprüft würden.

Das aktuelle EFSA-Gutachten zur Anses-Stellungnahme vom November 2023 war im Februar 2024 vom Europäischen Parlament angefordert worden. Kurz darauf wurde ein zweiter, wesentlich umfangreicherer Anses-Bericht bekannt, der detaillierter auf die Verordnungspläne der EU-Kommission einging. Diesen hat die EFSA in ihr Gutachten nicht einbezogen. „Da beide eng zusammenhängen, hat die EFSA das eigentliche Ziel verfehlt, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Argumente von ANSES vorzulegen“, kritisiert Testbiotech. Dabei könnte eine Rolle spielen, dass die EU-Kommission sich im Wesentlichen auf Einschätzungen ebendieses, von der EFSA berufenen GMO Panels stützte, als sie ihren umstrittenen Verordnungsvorschlag erarbeitete. Das zeigt ein Kommissionsbericht vom Oktober 2023. Die Panel-Mitglieder müssten also ihre eigenen Papiere revidieren, würden sie den Einwänden der Anses-Kolleg:innen Recht geben. Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme stammt noch von dem GMO Panel, das von 2018 bis Ende Juni 2024 amtierte und in diesem Zeitraum die wesentlichen Stellungnahmen der EFSA zu NGT-Pflanzen formuliert hat. Zum 1. Juli hat die Behörde ein neues 16-köpfiges Gremium zusammengestellt, in dem nur noch fünf der bisherigen Mitglieder vertreten sind. [lf/vef]

10.07.2024 |

Gentechnikregelung: Ungarn will neu debattieren

Der ungarische Agrarminister István Nagy, Foto: European Union Der ungarische Agrarminister István Nagy, Foto: European Union

Seit 1. Juli sitzt Ungarn turnusgemäß für sechs Monate dem Europäischen Rat vor. Das gentechnikkritische Land will die Debatte unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Vorschlag der EU-Kommission neu aufrollen, die Sicherheitsregeln für genomeditierte Pflanzen zu lockern. Das zeigt ein Hintergrundpapier, das dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt und das nächste Woche in der Ratsarbeitsgruppe zur Gentechnikregulierung diskutiert werden soll.

Im offiziellen Arbeitsprogramm der ungarischen Ratspräsidentschaft findet sich die Agrogentechnik nur in einem Satz. Ungarn strebe an, die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zu neuen genomischen Techniken (NGT) fortzusetzen, heißt es da sehr zurückhaltend. Wie das Land sich das konkret vorstellt, zeigt ein sogenanntes Non-Paper, also eine inoffizielle Mitteilung der Ratspräsidentschaft an die Mitgliedstaaten. Das Papier listet die einzelnen Punkte des Kommissionsvorschlags auf, die aus Sicht der Ungarn strittig sind, und bittet die Mitgliedstaaten, Position zu beziehen.

Einer dieser Punkte ist der Anhang 1 der Verordnung. Er legt die Kriterien fest, die eine NGT-Pflanze der Kategorie 1 erfüllen muss, um als gleichwertig zu konventionellen Züchtungen zu gelten – und damit aus den Sicherheitsregeln des Gentechnikrechts ausgenommen zu werden. Hier sollen die Mitgliedstaaten mitteilen, was jenseits der Kriterien im Anhang 1 eine Basis sein könnte, um eine Gleichwertigkeit festzustellen. Dass nach dem Kommissionsentwurf in diesen Fällen die Risiken der NGT-Pflanzen nicht mehr geprüft werden müssen, ist unter den Mitgliedstaaten umstritten. Deshalb will Ungarn von ihnen wissen, ob sie sich eine vereinfachte Risikobewertung für NGT 1-Pflanzen und deren Produkte vorstellen können. Das Ziel wäre, sich auf „einige gemeinsame Aspekte für ein mögliches vereinfachtes Risikobewertungsverfahren zu einigen“, heißt es im Papier.
Beim Thema Kennzeichnung argumentiert der Ratsvorsitzende nicht nur mit der Wahlfreiheit der Verbraucher:innen, sondern auch mit dem Schutz des Ökolandbaus vor NGT-Verunreinigung. Man habe schwere Bedenken, ob der Kommissionsvorschlag, nur das NGT-Saatgut zu kennzeichnen, ausreiche, den Ökolandbau praktisch gentechnikfrei zu halten, heißt es in dem Papier. Wenn die EU-Mitgliedstaaten das Konzept des Ökolandbaus schützen wollten, müssten NGT in der gesamten Lebens- und Futtermittelkette gekennzeichnet werden. Eine Alternative dazu sei der Vorschlag einiger Mitgliedstaaten, NGT 1-Pflanzen im Ökolandbau zuzulassen. Dies widerspreche jedoch dem Konzept des Ökolandbaus wie auch den Zielen der Farm to Fork-Strategie des Europäischen Green Deal. Daher sollen die Mitgliedstaaten Auskunft geben, wie sie zu einer Kennzeichnung von NGT-Pflanzen und daraus hergestellten Produkten stehen. Weitere Punkte, bei denen die Ratspräsidentschaft sich Rückmeldungen wünscht, sind der Nachweis und die Rückverfolgbarkeit von NGT-Pflanzen, ihre angebliche Nachhaltigkeit oder das Zulassungsprozedere für Feldversuche. Nicht angesprochen haben die Ungarn die Frage der Patente. Ihre belgischen Vorgänger waren bei dem Thema erst Ende Juni mit einem Kompromissvorschlag gescheitert.

Die Antworten der Mitgliedstaaten auf die von Ungarn aufgeworfenen Fragen sollen in der für NGT zuständigen Arbeitsgruppe der EU-Staaten besprochen werden. Allerdings sind dem Vernehmen nach dafür in den nächsten Monaten nur drei Termine angesetzt: am 19.07., 10.09. und 19.11. Unter der spanischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2023 hatte sich die Arbeitsgruppe zuweilen alle zwei Wochen getroffen. Die Belgier hatten die AG-Treffen zeitweise komplett ausgesetzt und im direkten Gespräch versucht, Kompromisse zu finden – beides ohne Erfolg. Beobachter:innen in Brüssel halten es deshalb für unwahrscheinlich, dass die strittigen Punkte unter ungarischer Führung tiefgründiger debattiert oder bis Ende des Jahres gar ein Ergebnis erzielt werden wird.
Danach wird die bislang ebenfalls gentechnikkritische polnische Regierung den Ratsvorsitz übernehmen. Die Lobbyorganisation Plants for the Future befürchtet: „In Anbetracht der politischen Positionen der beiden Mitgliedstaaten ist es wahrscheinlich, dass sie entweder versuchen werden, unverhältnismäßige Anforderungen in den Text einzubringen oder den Text beiseite zu legen und sich auf andere vorrangige Themen zu konzentrieren.“ Deshalb werde wohl erst Dänemark in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 auf eine qualifizierte Mehrheit für den NGT-Vorschlag im Europäischen Rat hinarbeiten. Vorausgesetzt, das Wackeln Polens beim belgischen Kompromissvorschlag Ende Juni war kein Omen, dass die Regierung Tusk nachlassen könnte in ihrem Widerstand gegen die Pläne, die Sicherheitsregeln für NGT-Pflanzen zu lockern. [lf]

04.07.2024 |

Italien: Feldversuch mit Crispr-Reis zerstört

Zerstörter Crispr-Reis. Foto: Vittoria Brambilla/Università Statale di Milano Zerstörter Crispr-Reis Foto: Vittoria Brambilla/Università Statale di Milano

Zum ersten Mal seit 20 Jahren waren im Mai in Italien gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen unter freiem Himmel gesetzt worden: Crispr-Reis im Feldversuch. Doch Ende Juni rissen Unbekannte einen Großteil der Setzlinge aus und zerstörten sie. Italiens Wissenschaftsgemeinde fordert einen besseren Schutz für solche Anbauversuche, von denen weitere mit Tomaten und Weinreben geplant sind. Die italienische Bauernorganisation ARI kritisierte, dass die behördlichen Auflagen für den Reisversuch nicht eingehalten wurden. Sie verlangt eine öffentliche Debatte über den Einzug der Gentechnik in die italienische Landwirtschaft.

In der Nacht auf den 21. Juni habe „eine Gruppe von Öko-Terroristen“ das experimentelle Reisfeld mit dem gv-Risottoreis RIS8imo zerstört, teilte die Universität Mailand tags darauf mit. Deren Wissenschaftler:innen Vittoria Brambilla und Fabio Fornara hatten den gv-Reis entwickelt, der gegen die Pilzkrankheit Reisbrand resistent sein soll. Dazu hatten sie mithilfe des neuen gentechnischen Verfahrens (NGT) Crispr/Cas9 drei Gene abgeschaltet, von denen angenommen wird, dass sie Reispflanzen gegenüber dem Reisbrandpilz Pyricularia oryzae anfälliger machen.
Das Versuchsareal war am 13. Mai auf einem Hof mitten im Reisanbaugebiet der Lombardei mit 200 Setzlingen auf 28 Quadratmetern angelegt worden. Umgeben war es von einem 400 Quadratmeter großen Reisfeld, das als Puffer dienen sollte, um Auskreuzungen zu verhindern. Gesichert war es lediglich mit einem Drahtzaun, der es vor Tieren schützen sollte. Die Videokamera zur Überwachung wurde laut Medienberichten von den Eindringlingen unbrauchbar gemacht. Anschließend schnitten sie die gv-Pflanzen vermutlich mit einer Sichel ab und rissen die Reste aus dem Boden, wie die Fachzeitschrift Science berichtete. Laut der Agentur Reuters seien zwei Drittel der Pflanzen zerstört und der Rest schwer geschädigt worden.
Die Forschenden hätten diese Pflanzen wieder eingesetzt, einige seien auch wieder angewachsen, doch eine wissenschaftlich solide Auswertung sei vermutlich nicht mehr möglich, zitierte Science die Forscherin Vittoria Brambilla. Diese will ihren Versuch im nächsten Jahr wiederholen, fordert aber gesetzliche Veränderungen, die es erlauben, den Anbauort geheim zu halten. Zudem müsste das Dekret verlängert werden, das Feldversuche mit NGT für 2024 genehmigt hatte. Entsprechende politische Bestrebungen gebe es bereits, berichtete Reuters.

Während in den italienischen Medien viel von Vandalen und obskuren Wissenschaftsfeinden die Rede ist und die Chancen der Gentechnik für eine nachhaltige Landwirtschaft betont werden, bezieht die Bauernvereinigung Associazione Rurale Italiana (ARI) eine andere Position: Es habe im Vorfeld des Versuchs „keine öffentliche Diskussion, keine Informationskampagne, keine ernsthafte Bewertung der Risiken für unser landwirtschaftliches System oder des potenziellen Image- und Wirtschaftsschadens für die italienische Qualitätslandwirtschaft“ gegeben, kritisierte die ARI.
Man habe den Standort nach der Anpflanzung besichtigt und mehrere Verstöße gegen die von der Umweltbehörde Ispra festgelegten Auflagen festgestellt. So konnte der Maschendrahtzaun nicht verhindern, dass kleine Tiere eindringen, und der vorgegebene Abstand zum nächstgelegenen herkömmlichen Reisanbau sei nicht eingehalten worden. Zwar sei die wissenschaftliche Forschung frei, aber auch sie müsse das Vorsorgeprinzip beachten und ihre Versuche sicher durchführen, schrieb ARI. Die Organisation verlangte eine öffentliche Debatte, ob gentechnisch veränderte Pflanzen in Italien zu Versuchs- und Anbauzwecken unumkehrbar eingeführt werden sollen.

Denn RIS8imo ist erst der Anfang. Im EU-Register der Feldversuche finden sich zwei weitere Einträge für Italien. Forschende der Universität Verona wollen auf zwei Weingütern für vier Jahre Chardonnay-Weinreben pflanzen, die sie gentechnisch widerstandsfähig gegen die Pilzkrankheit Falscher Mehltau gemacht haben wollen. Wissenschaftler:innen des staatlichen Forschungsinstituts CREA wollen Tomatenstauden testen, deren Wurzelausscheidungen sie gentechnisch angeblich so verändert haben, dass diese Beikräuter besser unterdrücken. Beide Versuche sind im italienischen Register für Feldversuche noch nicht eingetragen. Die Umweltorganisation Centro Internazionale Crocevia forderte die Umweltbehörde Ispra auf, alle Informationen über die beiden Versuche zu veröffentlichen und erwägt rechtliche Schritte, um die vorgeschriebene Transparenz einzufordern. [lf]

27.06.2024 |

Gentechnikregelung: zweiter EU-Ratsvorsitz scheitert

Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/ Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/

Die belgische Ratspräsidentschaft ist bereits die zweite, die sich am Widerstand diverser EU-Mitgliedstaaten gegen die Deregulierungspläne der EU-Kommission für neue Gentechnik die Zähne ausgebissen hat. Trotz intensiver Verhandlungen ist es ihr bis zur letzten Woche ihrer Amtszeit nicht gelungen, unter den EU-Mitgliedern einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Nächste Woche übernimmt das gentechnikkritische Ungarn den Ratsvorsitz und hat schon verkündet, vieles sei noch nicht ausreichend diskutiert worden. Verbände und Unternehmen werden derweil nicht müde, ihre Kritik an der Neuregelung in die Debatte einzubringen.
Ein Knackpunkt der Auseinandersetzung ist nach Medienberichten die Frage, ob und wie mit neuer Gentechnik (NGT) entwickelte Nutzpflanzen patentiert werden können. Während die EU-Kommission erst mal abwarten will, ob es dafür überhaupt eine Regelung brauche, wollen Länder wie Ungarn Patente auf solche Pflanzen grundsätzlich verbieten, um mittelständische Agrar- und Züchtungsbetriebe zu schützen. Die Belgier hatten ihren Länderkollegen im Staatenbund zunächst vorgeschlagen, nur solche NGT-Pflanzen in die privilegierte Kategorie 1 einzuordnen, die nicht durch Patente geschützt sind. Diese Pflanzen würden nach dem Willen der EU-Kommission wie herkömmlich gezüchtete Pflanzen behandelt.
Vergangene Woche schlug Belgien dann aber vor, Feldversuche mit NGT-Pflanzen zu ermöglichen, ohne die Patentfrage vorher zu prüfen. Außerdem sollen nach dem Entwurf, der dem Infodienst Gentechnik vorliegt, Patente auf technische Verfahren möglich sein. Dafür fand sich bis zuletzt jedoch nicht die nötige qualifizierte Mehrheit von 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Obwohl dem Vernehmen nach viel Druck auf das gentechnikkritische Polen ausgeübt wurde, das mit seiner Zustimmung diese Mehrheit wohl hätte sichern können, sah die Regierung Tusk noch zu viele Bedenken unbeantwortet.
Unterdessen erneuerten 17 europäische Organisationen aus Umweltschutz, Landwirtschaft, Imkerei und Lebensmittelproduktion diese Woche in einem Brief an die EU-Mitgliedstaaten ihre Forderung, dass alle NGT-Pflanzen auch in Zukunft verpflichtend auf ihre Risiken geprüft und im Praxiseinsatz überwacht werden müssen. Produkte aus solchen Pflanzen müssten gekennzeichnet werden. Da der belgische Vorschlag das nicht sicherstelle, solle der Rat sich den Bericht der französischen Lebensmittelbehörde Anses genauer ansehen, der dafür detaillierte, praxistaugliche Vorschläge mache.
Auch sechs Unternehmen der gentechnikfreien und ökologischen Lebensmittelwirtschaft wollen die Sommerzeit nutzen, um ihre Mitbewerber in Europa zu Protestbriefen an die politischen Führer der 27 EU-Mitgliedstaaten zu mobilisieren. „Im Dienst von Verbraucherschutz und fairem Wettbewerb wollen wir die vom EU-Parlament verabschiedete Verpflichtung zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit aller NGTs umsetzen“, heißt es in dem Textentwurf. Dazu benötige man Nachweisverfahren für alle NGT-Pflanzen und detaillierte Regelungen zur Koexistenz, die die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft vor Kontamination mit NGT-Pflanzen schützen. Nur so könne die Wahlfreiheit der Kunden sichergestellt werden, hebt der Brief hervor. Auch nationale Anbauverbote müssten möglich sein.
Ungarn hatte sich in den Ratsdebatten bisher für viele dieser Punkte stark gemacht. Laut seinem Programm zur Ratspräsidentschaft will das Land einen Schwerpunkt auf nachhaltige Landwirtschaft setzen. Zu den „neuen genomischen Techniken“ heißt es dort nur, man wolle die Verhandlungen über den Gesetzesvorschlag fortführen. Am Rande des EU-Agrarministertreffens am Montag bewertete es der polnische Minister Czesław Siekierski jedoch gegenüber Journalisten als sehr schwierig für Ungarn, das Dossier bis zum Jahresende zu einem Abschluss zu bringen. Denn die beiden Vorgänger im Ratsvorsitz hätten es trotz größter Mühen nicht geschafft. Nach Ungarn müssen Anfang 2025 dann die Polen übernehmen.
Die EU-Kommission, die das Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Entwurf im Juli 2023 in Gang gebracht hatte, will sich zum aktuellen Diskussionsstand von Europäischem Rat und Parlament nicht positionieren. Ein Vertreter der Generaldirektion Gesundheit bestätigte vergangene Woche bei einer Tagung des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik, die Kommission werde sich dazu erst äußern, wenn die beiden Gremien eine Position ausgehandelt hätten. Wie es aussieht, werden bis dahin noch viele gentechnikfreie Ackerfrüchte auf europäischen Feldern wachsen. [vef]

19.06.2024 |

Wie Gentechnik-Patente die Züchtung behindern können

Tomate Michael Shealy, Gold Medal Heirloom https://t1p.de/daqod, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0

Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden, dürfen derzeit uneingeschränkt patentiert werden. Ein Report der Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ zeigte am Beispiel einer virusresistenten Tomate, wie solche Patente die gentechnikfreie mittelständische Pflanzenzüchtung bedrohen. Deshalb ist es entscheidend, wie die Europäische Union künftig die Patentierung von NGT regelt.

Die Recherche von „Keine Patente auf Saatgut!“ ergab, dass inzwischen mehr als 20 internationale Patentanmeldungen auf Tomaten mit einer Resistenz gegen das aggressive Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) vorliegen. Eingereicht wurden sie in den Jahren 2018 bis 2023 von zehn Unternehmen, darunter BASF, Bayer, Rijk Zwaan und Syngenta. Die Anmeldungen beschränken sich nicht auf NGT-Pflanzen, sondern decken laut der Recherche Dutzende von Genvarianten ab, die natürlicherweise vorkommen können. Sollten die Patente erteilt werden, könnte dies „die Arbeit europäischer Züchter:innen schwer beeinträchtigen oder blockieren“, heißt es in dem Bericht.

Das ToBRFV wurde 2015 in Jordanien und Israel entdeckt, heißt deshalb auch Jordan-Virus und hat sich seither rasant in Europa ausgebreitet. Bei befallenen Tomaten- und Paprikapflanzen bekommen erst die Früchte gelbliche Flecken, später die Blätter und schließlich vergilbt die ganze Pflanze und stirbt ab. Zum Glück für Tomatenzüchter gibt es „viele natürlich vorkommende Genvarianten, die ein hohes Maß an Toleranz oder sogar Resistenz gegen das Virus verleihen können“, schreibt „Keine Patente auf Saatgut!“. Es bestehe daher keine Notwendigkeit für Gentechnik, da neue Sorten mit einer Toleranz oder Resistenz durch konventionelle Züchtungsmethoden gewonnen werden könnten. Tatsächlich brachten inzwischen einige große Unternehmen ToBRFV-resistente konventionell gezüchtete Tomatensorten auf den Markt, darunter BASF, Bayer, Rijk Zwaan und Syngenta. Der Nachteil aus Sicht dieser Konzerne: Andere Züchtungsunternehmen dürfen mit diesen Sorten und den darin enthaltenen natürlich vorkommenden Resistenzgenen weiterzüchten – ohne dafür zu zahlen.

Deshalb haben diese Unternehmen für ihre Pflanzen Patente angemeldet. „Ausgangspunkt für fast alle diese Patentanmeldungen ist der Nachweis von Genvarianten in bestehenden Pflanzen“, heißt es im Report von „Keine Patente auf Saatgut!“. NGT wie Crispr/Cas würden dann als „technisches Topping“ eingesetzt, um diese Pflanzen „neu zu erfinden“ und so den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken. Folglich könnten die Unternehmen sowohl die gentechnisch veränderten Tomaten als auch Eigenschaften der konventionell gezüchteten Sorten für sich beanspruchen. Allein durch die Anträge hätten die Unternehmen ein „Patent-Dickicht“ um ihre Pflanzen aufgebaut, das andere Züchter abschrecke. Denn sie müssten, um künftige Patentverletzungen zu vermeiden, „etwa zwei Dutzend Patentanmeldungen analysieren und nach allen in den verschiedenen Patenten beschriebenen genetischen Variationen suchen“ oder aber von vornherein Lizenzverträge abschließen, argumentiert „Keine Patente auf Saatgut!“.

Einen Weg, gentechnikfreien Züchtern ungehinderten Zugang zu natürlich vorkommenden Resistenzen zu erhalten, sieht „Keine Patente auf Saatgut!“ im österreichischen Patentrecht. Dort sind seit Mai 2023 Patente verboten, wenn eine Züchtung „vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung, Selektion, nicht zielgerichteter Mutagenese oder auf in der Natur stattfindenden, zufälligen Genveränderungen beruht“. Zudem wird klargestellt: Ein NGT-Patent auf Pflanzen oder Tiere „erstreckt sich nicht auf Pflanzen oder Tiere mit denselben spezifizierten Eigenschaften, die unabhängig vom patentierten biologischen Material und mit im Wesentlichen biologischen Verfahren hergestellt wurden“. „Keine Patente auf Saatgut!“ schrieb dazu: „Die EU hat die Möglichkeit, eine ähnliche Formulierung in die Patentrichtlinie 98/44 aufzunehmen (Art. 2.2 und/oder Art. 4.1) und damit dem Missbrauch des Patentrechts ein Ende zu setzen.“ [lf]

12.06.2024 |

Bayer baut Gentechnik-Gemüsesparte aus

Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154 Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154

Der Gentechnikkonzern Bayer setzt künftig auch auf gentechnisch verändertes Gemüse. Das Unternehmen kündigte an, es wolle mit dem südkoreanischen Biotech-Unternehmen G+FLAS eine Vitamin D-Tomate entwickeln und den genomeditierten Salat der US-Firma Pairwise vermarkten. Mit Seminis und De Ruiter gehören zwei der weltweit größten Gemüsezüchter zu Bayer. Sie bieten bisher kaum gentechnisch verändertes Saatgut an. Das könnte sich in Zukunft ändern.

Das südkoreanische Startup G+FLAS Life Sciences Inc. hat das gentechnische Verfahren Crispr/Cas weiterentwickelt und sich dafür die Bezeichnung Crispr Plus als Marke gesichert. In seiner Produktpalette führt es eine Tabakpflanze, die einen Anti-Krebswirkstoff produziert und eine Tomate, die das Vitamin D3 enthält. „In unserer Zusammenarbeit mit G+FLAS nutzen wir ihre Genomeditierungstechnologie und kombinieren dies mit dem Genmaterial und der Expertise von Bayer“, sagte JD Rossouw, Leiter der Obst- und Gemüseforschung bei Bayer Crop Science. Gemeinsam wolle man Tomatensorten entwickeln, die mit Vitamin D3 angereichert seien, schreibt Bayer. Denn Vitamin-D-Mangel sei ein weltweit verbreitetes Problem, insbesondere in Ländern mit wenig Sonnenlicht im Winter. Es betreffe schätzungsweise eine Milliarde Menschen. Als Teil der Vereinbarung sei auch geplant, mit Genomeditierung Saatgut für weitere Tomatenprodukte zu entwickeln.

Zwar behauptet G+FLAS, seine Vitamin D3-Tomate sei die erste weltweit. Doch tatsächlich hat das britische John Innes Centre schon vor zwei Jahren eine solche gen-editierte Tomate vorgestellt und Feldversuche angekündigt. Die Koreaner veröffentlichten ihre Forschungsergebnisse im Juni 2023. Sie hatten bei ihrem gentechnischen Eingriff andere Gene ausgeschaltet als die Briten und erzielten damit in ihren Früchten einen deutlich höheren Gehalt an Vitamin D3 - allerdings auf Kosten des Ertrags. „Wir sind uns bewusst, dass einige unserer genomeditierten Linien weniger wünschenswerte Eigenschaften aufweisen, wie zum Beispiel eine geringere Anzahl von Früchten“, heißt es in der Arbeit der koreanischen Forschenden. Diese unerwünschten Eigenschaften wegzuzüchten, ist nun die Aufgabe von Bayer. G+LFAS habe seine Technik an Bayer abgegeben und erhalte künftig Lizenzgebühren für jeden verkauften Vitamin D-Tomatensamen, schrieb die koreanische Zeitung The Chosun Daily.

Knowhow eingekauft hat der Bayer-Konzern auch beim US-Unternehmen Pairwise, mit dem es bereits bei der Genomeditierung von Kurzhalmmais zusammenarbeitet. Pairwise hatte 2023 in den USA gentechnisch entschärfte Senfblätter als besonders gesunde Salatvariante auf den Markt gebracht. Im März 2024 stellte es seine Vermarktungsbemühungen ein und verkündete eine „Lizenzierung der neu entwickelten Blattgrünsorten an Industriepartner, die über die bestehende Infrastruktur für den Anbau und Vertrieb des Saatguts und der Salatprodukte verfügen“. Nun outete sich Bayer als dieser Industriepartner. Die exklusive Vereinbarung erlaube es Bayer, zehn Salatsorten von Pairwise weiterzuentwickeln und zu vermarkten sowie mit der dahinterstehenden Technologie neue Sorten zu entwickeln, schrieb Pairwise.

Aus Sicht des Konzerns sind die beiden Vereinbarungen erst der Anfang. Die Genomeditierung „ist eine wichtige neue Technologie im Werkzeugkasten von Züchtern und wird in Zukunft auch Teil unserer Pipeline sein“, sagte Bayers oberster Gemüseforscher JD Rossouw. Dafür suche der Konzern Partnerschaften mit akademischen Forschern und Unternehmen. „Gemeinsam wollen wir neue Obst- und Gemüseprodukte entwickeln, die einen höheren Nährstoffgehalt, positive Auswirkungen auf die Umwelt oder eine höhere Attraktivität für Verbraucher haben“, sagte Rossouw. Seine Kollegin Ruth Mathieson, Leiterin Strategisches Marketing bei Bayer Vegetable Seeds, stellte nicht die Umweltwirkungen, sondern nur den Wunsch der Verbraucher:innen nach gesunden Lebensmitteln in den Vordergrund. „Nährstofflücken zu schließen ist eine treibende Kraft hinter unserer Wachstums- und Innovationsstrategie“, sagte sie. Auf den Aktienkurs des Unternehmens hat sich die Verkündung der beiden Vereinbarungen nicht nachhaltig ausgewirkt. [lf]

05.06.2024 |

China zertifiziert Crispr-Weizen für den Anbau

Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/ Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

Das chinesische Landwirtschaftsministerium hat im Mai ein Sicherheitszertifikat für einen mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Weizen ausgestellt. Das Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass der gegen echten Mehltau resistente Weizen kommerziell angebaut werden kann. Es ist weltweit die erste Zulassung für einen NGT-Weizen. Auch ein NGT-Mais darf künftig auf chinesischen Äckern gepflanzt werden.

Entwickelt haben den NGT-Weizen das chinesische Unternehmen Qi-Biodesign Biotechnology Company Limited und die chinesische Akademie der Wissenschaften. Die Forschenden verwendeten das Talen-Verfahren, um die Gene im Weizen zu verändern, die dem Mehltau-Pilz als Einfallstor dienen. Und zwar so, dass sie den Pilz blockieren ohne das Wachstum der Pflanzen zu behindern. Anschließend übertrugen sie die geänderten Resistenz-Gene mit Hilfe von Crispr/Cas in Winterweizen-Elitesorten, die nun als sicher zertifiziert wurden.

Die Zulassung gelte als Meilenstein, da der Weizen für die Herstellung von Nudeln und Brot, also für den Verzehr angebaut werde, schrieb die Nachrichtenagentur Reuters und zitierte einen Vertreter der Saatgutindustrie: „Es ist ein großer Schritt, und wir sehen die Chance, dass China die Zulassung für andere Nahrungspflanzen öffnet.“ Bisher hatte China, seit seiner vorsichtigen Öffnung für den Anbau von Gentech-Pflanzen in 2022, vor allem gentechnisch veränderte Mais- und Sojalinien zugelassen, die als Viehfutter dienten und die üblichen, mit klassischer Gentechnik eingefügten Herbizidresistenzen und Insektengifte enthielten – allerdings made in China. Gleichzeitig mit dem Weizen ließ das Ministerium auch einen NGT-Mais zu, der höhere Erträge liefern soll. Bereits Anfang Mai 2023 erhielt eine geneditierte Sojabohne mit verändertem Fettsäuremuster ihr Zertifikat.

Diese Sicherheitszertifikate seien allerdings nur der erste Schritt zu einem kommerziellen Anbau, erläutert das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) in seinem Report. Als nächstes bräuchten die Unternehmen eine Sortenregistrierung für ihr Saatgut und eine Lizenz für die Saatguterzeugung. In dieser Phase befanden sich laut USDA zahlreiche Mais- und Sojasorten im Oktober 2023. Erst danach dürfen die Pflanzen in ausgesuchten Regionen kommerziell angebaut werden. Laut Reuters erhielten zahlreiche Unternehmen im Dezember 2023 eine entsprechende Erlaubnis. „Die Umsetzung bleibt aufgrund von Bedenken über die Auswirkungen auf Gesundheit und Ökologie langsam und vorsichtig“, beschreibt die Nachrichtenagentur das chinesische Vorgehen. Sie meldete auch, dass die Regierung noch in diesem Jahr Regeln für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Rohstoffe in Lebensmitteln erlassen wolle.

Es dürfte also noch eine Zeitlang dauern, bis der mehltauresistente NGT-Weizen in größerem Umfang in China angebaut wird – für den heimischen Markt, denn China muss noch Weizen importieren, um seinen Bedarf zu decken. Die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unabhängig von Nahrungs- und Futtermittelimporten zu werden, ist der eigentliche Grund hinter der Öffnung des Landes für den Anbau von Gentech-Pflanzen.

Mit dem Versuch, auch Weizen gentechnisch zu verändern, sind die Chinesen nicht allein. Das US-Unternehmen Inari und der australische Weizenzüchter InterGrain arbeiten seit zwei Jahren mit dem Ziel zusammen, einen NGT-Weizen zu entwickeln, der zehn bis 15 Prozent höhere Erträge bringt, ohne deshalb mehr Wasser oder Nährstoffe zu brauchen. In diesem Jahr wolle InterGrain mehrere hundert von Inari hergestellte Weizenlinien in Gewächshäusern vermehren, um im kommenden Jahr mehr als 45 Feldversuche verteilt über das ganze Land zu starten, berichtete Reuters. Auch in Deutschland wächst NGT-Weizen im Gewächshaus. Im Projekt Pilton versuchen deutsche Züchtungsunternehmen einen Weizen zu entwickeln, der gegen mehrere Pilzkrankheiten resistent sein soll. Nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Pflanzenzüchter würden derzeit die Ergebnisse des Versuchs zusammengetragen und ausgewertet. Im Herbst solle es eine „Abschlusskommunikation“ geben. [lf]

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