17.07.2024 |

EFSA: Privilegierung von Gentech-Pflanzen nicht risikobasiert

EFSA Das Hauptgebäude der EFSA in Parma (Foto: Lucio Rossi / EFSA)

Anfang des Jahres hatte die für Lebensmittelsicherheit zuständige französische Behörde Anses die Europäische Kommission massiv kritisiert: Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Kriterien, nach denen die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen seien, wären wissenschaftlich nicht fundiert. Die Gentechnik-Expert:innen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA wiesen diese Kritik vergangene Woche zurück. Doch in einem gaben sie der Anses Recht: Die Kriterien sagen nichts über das von einer NGT-Pflanze ausgehende Risiko.

„Diese Kriterien sind nicht dazu gedacht, Risikoniveaus zu definieren“, schrieben die Wissenschaftler:innen des EFSA GMO Panels gleich zweimal in ihrer Stellungnahme. Sie seien dazu da, dass bestimmte NGT-Pflanzen als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden könnten. Das sehen die 19 Panelmitglieder aus europäischen Universitäten und Behörden als erfüllt an, weil in der Natur und bei herkömmlicher Züchtung oft mehr Mutationen stattfänden als der Entwurf als Obergrenze für die NGT-Kategorie 1 vorgibt. Dieser erlaubt Gentechniker:innen bei NGT 1-Pflanzen an bis zu 20 Stellen ins Erbgut einer Pflanze einzugreifen. Dazu dürfen sie kleine Erbgut-Bausteine, die Nukleotide, einfügen oder ersetzen. Sie können beliebig viele Gene an- oder abschalten sowie Genkonstrukte hinzufügen oder austauschen, die von verwandten Arten stammen.

Nach dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission folgt aus der Gleichwertigkeit von NGT 1-Pflanzen allerdings, dass diese künftig nicht mehr auf Risiken geprüft werden müssen. Schließlich würden die Risiken herkömmlich gezüchteter Pflanzen auch nicht untersucht, argumentieren die EU-Behörden. Die Anses dagegen hebt hervor, dass die Kriterien angeblicher Gleichwertigkeit gar nicht auf mögliche Risiken der NGT-Pflanzen schließen ließen: Die Zahl genetischer Veränderung allein sage nichts darüber aus, wie diese sich auswirke, so die Anses. „Das EFSA GMO Panel stimmt diesem Kommentar zu und betont, dass dies auch für Mutationen gilt, die aus konventionell gezüchteten Pflanzen stammen“, heißt es in dem EFSA-Papier. Dem folgt jedoch die schon zitierte Klarstellung, dass die Kriterien nicht dazu gedacht seien, Risikoniveaus zu definieren. Salopp formuliert bedeutet die Antwort der EFSA: Kann sein, dass es bei NGT 1-Pflanzen Risiken gibt, aber die gibt es bei konventionell gezüchteten Pflanzen auch.

Nach Ansicht der Anses-Expert:innen gibt es jedoch keine wissenschaftliche Grundlage für diese Argumentation. Ohne auf die Begründung näher einzugehen, entgegnete die EFSA, bei der Gleichwertigkeit von NGT-Pflanzen auf die Anzahl der Genveränderungen abzustellen, sei „wissenschaftlich gerechtfertigt“. Es hätten sich bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass diese Pflanzen größere Risiken bergen als herkömmlich gezüchtete Exemplare. Das Münchner Institut Testbiotech kritisiert, dass die EU-Behörden die Risikobewertung von NGT-Pflanzen damit von Kriterien abhängig machen wollen, die über die Risiken dieser Pflanzen gar nichts aussagen. Und die französische Umweltorganisation Pollinis ergänzt: „In ihrem Gutachten ignoriert die EFSA die von der ANSES vorgebrachten Argumente – die jedoch die Grundlagen dieses Verordnungsvorschlags in Frage stellen – und blendet die Risiken neuer GVO völlig aus.“

Nicht eingegangen sind die EFSA-Gutachter auch auf das Anses-Argument, dass es gentechnisch herbeigeführte Mutationen gebe, die trotz erfüllter Gleichwertigkeitskriterien mit konventioneller Züchtung kaum zu erzielen seien. Belegt hatte Anses dies am Beispiel der sogenannten GABA-Tomate. Japanische Forschende hatten in der Tomate einige Gene stillgelegt und damit erreicht, dass sie relevante Mengen eines blutdrucksenkenden Wirkstoffes produziert. Zuvor hätten sie 4588 Tomatenlinien untersucht, bei denen – wie in der konventionellen Zucht erlaubt – mit radioaktiver Strahlung oder Chemikalien Mutationen erzeugt worden waren. Die Gewünschte sei nicht dabei gewesen, erläuterte Anses. Trotzdem dürfte diese GABA-Tomate als NGT 1-Pflanze nach dem NGT-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ebenso wie die meisten künftigen NGT-Pflanzen in der EU vermarktet werden, ohne dass ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit überprüft würden.

Das aktuelle EFSA-Gutachten zur Anses-Stellungnahme vom November 2023 war im Februar 2024 vom Europäischen Parlament angefordert worden. Kurz darauf wurde ein zweiter, wesentlich umfangreicherer Anses-Bericht bekannt, der detaillierter auf die Verordnungspläne der EU-Kommission einging. Diesen hat die EFSA in ihr Gutachten nicht einbezogen. „Da beide eng zusammenhängen, hat die EFSA das eigentliche Ziel verfehlt, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Argumente von ANSES vorzulegen“, kritisiert Testbiotech. Dabei könnte eine Rolle spielen, dass die EU-Kommission sich im Wesentlichen auf Einschätzungen ebendieses, von der EFSA berufenen GMO Panels stützte, als sie ihren umstrittenen Verordnungsvorschlag erarbeitete. Das zeigt ein Kommissionsbericht vom Oktober 2023. Die Panel-Mitglieder müssten also ihre eigenen Papiere revidieren, würden sie den Einwänden der Anses-Kolleg:innen Recht geben. Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme stammt noch von dem GMO Panel, das von 2018 bis Ende Juni 2024 amtierte und in diesem Zeitraum die wesentlichen Stellungnahmen der EFSA zu NGT-Pflanzen formuliert hat. Zum 1. Juli hat die Behörde ein neues 16-köpfiges Gremium zusammengestellt, in dem nur noch fünf der bisherigen Mitglieder vertreten sind. [lf/vef]

10.07.2024 |

Gentechnikregelung: Ungarn will neu debattieren

Der ungarische Agrarminister István Nagy, Foto: European Union Der ungarische Agrarminister István Nagy, Foto: European Union

Seit 1. Juli sitzt Ungarn turnusgemäß für sechs Monate dem Europäischen Rat vor. Das gentechnikkritische Land will die Debatte unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Vorschlag der EU-Kommission neu aufrollen, die Sicherheitsregeln für genomeditierte Pflanzen zu lockern. Das zeigt ein Hintergrundpapier, das dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt und das nächste Woche in der Ratsarbeitsgruppe zur Gentechnikregulierung diskutiert werden soll.

Im offiziellen Arbeitsprogramm der ungarischen Ratspräsidentschaft findet sich die Agrogentechnik nur in einem Satz. Ungarn strebe an, die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zu neuen genomischen Techniken (NGT) fortzusetzen, heißt es da sehr zurückhaltend. Wie das Land sich das konkret vorstellt, zeigt ein sogenanntes Non-Paper, also eine inoffizielle Mitteilung der Ratspräsidentschaft an die Mitgliedstaaten. Das Papier listet die einzelnen Punkte des Kommissionsvorschlags auf, die aus Sicht der Ungarn strittig sind, und bittet die Mitgliedstaaten, Position zu beziehen.

Einer dieser Punkte ist der Anhang 1 der Verordnung. Er legt die Kriterien fest, die eine NGT-Pflanze der Kategorie 1 erfüllen muss, um als gleichwertig zu konventionellen Züchtungen zu gelten – und damit aus den Sicherheitsregeln des Gentechnikrechts ausgenommen zu werden. Hier sollen die Mitgliedstaaten mitteilen, was jenseits der Kriterien im Anhang 1 eine Basis sein könnte, um eine Gleichwertigkeit festzustellen. Dass nach dem Kommissionsentwurf in diesen Fällen die Risiken der NGT-Pflanzen nicht mehr geprüft werden müssen, ist unter den Mitgliedstaaten umstritten. Deshalb will Ungarn von ihnen wissen, ob sie sich eine vereinfachte Risikobewertung für NGT 1-Pflanzen und deren Produkte vorstellen können. Das Ziel wäre, sich auf „einige gemeinsame Aspekte für ein mögliches vereinfachtes Risikobewertungsverfahren zu einigen“, heißt es im Papier.
Beim Thema Kennzeichnung argumentiert der Ratsvorsitzende nicht nur mit der Wahlfreiheit der Verbraucher:innen, sondern auch mit dem Schutz des Ökolandbaus vor NGT-Verunreinigung. Man habe schwere Bedenken, ob der Kommissionsvorschlag, nur das NGT-Saatgut zu kennzeichnen, ausreiche, den Ökolandbau praktisch gentechnikfrei zu halten, heißt es in dem Papier. Wenn die EU-Mitgliedstaaten das Konzept des Ökolandbaus schützen wollten, müssten NGT in der gesamten Lebens- und Futtermittelkette gekennzeichnet werden. Eine Alternative dazu sei der Vorschlag einiger Mitgliedstaaten, NGT 1-Pflanzen im Ökolandbau zuzulassen. Dies widerspreche jedoch dem Konzept des Ökolandbaus wie auch den Zielen der Farm to Fork-Strategie des Europäischen Green Deal. Daher sollen die Mitgliedstaaten Auskunft geben, wie sie zu einer Kennzeichnung von NGT-Pflanzen und daraus hergestellten Produkten stehen. Weitere Punkte, bei denen die Ratspräsidentschaft sich Rückmeldungen wünscht, sind der Nachweis und die Rückverfolgbarkeit von NGT-Pflanzen, ihre angebliche Nachhaltigkeit oder das Zulassungsprozedere für Feldversuche. Nicht angesprochen haben die Ungarn die Frage der Patente. Ihre belgischen Vorgänger waren bei dem Thema erst Ende Juni mit einem Kompromissvorschlag gescheitert.

Die Antworten der Mitgliedstaaten auf die von Ungarn aufgeworfenen Fragen sollen in der für NGT zuständigen Arbeitsgruppe der EU-Staaten besprochen werden. Allerdings sind dem Vernehmen nach dafür in den nächsten Monaten nur drei Termine angesetzt: am 19.07., 10.09. und 19.11. Unter der spanischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2023 hatte sich die Arbeitsgruppe zuweilen alle zwei Wochen getroffen. Die Belgier hatten die AG-Treffen zeitweise komplett ausgesetzt und im direkten Gespräch versucht, Kompromisse zu finden – beides ohne Erfolg. Beobachter:innen in Brüssel halten es deshalb für unwahrscheinlich, dass die strittigen Punkte unter ungarischer Führung tiefgründiger debattiert oder bis Ende des Jahres gar ein Ergebnis erzielt werden wird.
Danach wird die bislang ebenfalls gentechnikkritische polnische Regierung den Ratsvorsitz übernehmen. Die Lobbyorganisation Plants for the Future befürchtet: „In Anbetracht der politischen Positionen der beiden Mitgliedstaaten ist es wahrscheinlich, dass sie entweder versuchen werden, unverhältnismäßige Anforderungen in den Text einzubringen oder den Text beiseite zu legen und sich auf andere vorrangige Themen zu konzentrieren.“ Deshalb werde wohl erst Dänemark in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 auf eine qualifizierte Mehrheit für den NGT-Vorschlag im Europäischen Rat hinarbeiten. Vorausgesetzt, das Wackeln Polens beim belgischen Kompromissvorschlag Ende Juni war kein Omen, dass die Regierung Tusk nachlassen könnte in ihrem Widerstand gegen die Pläne, die Sicherheitsregeln für NGT-Pflanzen zu lockern. [lf]

04.07.2024 |

Italien: Feldversuch mit Crispr-Reis zerstört

Zerstörter Crispr-Reis. Foto: Vittoria Brambilla/Università Statale di Milano Zerstörter Crispr-Reis Foto: Vittoria Brambilla/Università Statale di Milano

Zum ersten Mal seit 20 Jahren waren im Mai in Italien gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen unter freiem Himmel gesetzt worden: Crispr-Reis im Feldversuch. Doch Ende Juni rissen Unbekannte einen Großteil der Setzlinge aus und zerstörten sie. Italiens Wissenschaftsgemeinde fordert einen besseren Schutz für solche Anbauversuche, von denen weitere mit Tomaten und Weinreben geplant sind. Die italienische Bauernorganisation ARI kritisierte, dass die behördlichen Auflagen für den Reisversuch nicht eingehalten wurden. Sie verlangt eine öffentliche Debatte über den Einzug der Gentechnik in die italienische Landwirtschaft.

In der Nacht auf den 21. Juni habe „eine Gruppe von Öko-Terroristen“ das experimentelle Reisfeld mit dem gv-Risottoreis RIS8imo zerstört, teilte die Universität Mailand tags darauf mit. Deren Wissenschaftler:innen Vittoria Brambilla und Fabio Fornara hatten den gv-Reis entwickelt, der gegen die Pilzkrankheit Reisbrand resistent sein soll. Dazu hatten sie mithilfe des neuen gentechnischen Verfahrens (NGT) Crispr/Cas9 drei Gene abgeschaltet, von denen angenommen wird, dass sie Reispflanzen gegenüber dem Reisbrandpilz Pyricularia oryzae anfälliger machen.
Das Versuchsareal war am 13. Mai auf einem Hof mitten im Reisanbaugebiet der Lombardei mit 200 Setzlingen auf 28 Quadratmetern angelegt worden. Umgeben war es von einem 400 Quadratmeter großen Reisfeld, das als Puffer dienen sollte, um Auskreuzungen zu verhindern. Gesichert war es lediglich mit einem Drahtzaun, der es vor Tieren schützen sollte. Die Videokamera zur Überwachung wurde laut Medienberichten von den Eindringlingen unbrauchbar gemacht. Anschließend schnitten sie die gv-Pflanzen vermutlich mit einer Sichel ab und rissen die Reste aus dem Boden, wie die Fachzeitschrift Science berichtete. Laut der Agentur Reuters seien zwei Drittel der Pflanzen zerstört und der Rest schwer geschädigt worden.
Die Forschenden hätten diese Pflanzen wieder eingesetzt, einige seien auch wieder angewachsen, doch eine wissenschaftlich solide Auswertung sei vermutlich nicht mehr möglich, zitierte Science die Forscherin Vittoria Brambilla. Diese will ihren Versuch im nächsten Jahr wiederholen, fordert aber gesetzliche Veränderungen, die es erlauben, den Anbauort geheim zu halten. Zudem müsste das Dekret verlängert werden, das Feldversuche mit NGT für 2024 genehmigt hatte. Entsprechende politische Bestrebungen gebe es bereits, berichtete Reuters.

Während in den italienischen Medien viel von Vandalen und obskuren Wissenschaftsfeinden die Rede ist und die Chancen der Gentechnik für eine nachhaltige Landwirtschaft betont werden, bezieht die Bauernvereinigung Associazione Rurale Italiana (ARI) eine andere Position: Es habe im Vorfeld des Versuchs „keine öffentliche Diskussion, keine Informationskampagne, keine ernsthafte Bewertung der Risiken für unser landwirtschaftliches System oder des potenziellen Image- und Wirtschaftsschadens für die italienische Qualitätslandwirtschaft“ gegeben, kritisierte die ARI.
Man habe den Standort nach der Anpflanzung besichtigt und mehrere Verstöße gegen die von der Umweltbehörde Ispra festgelegten Auflagen festgestellt. So konnte der Maschendrahtzaun nicht verhindern, dass kleine Tiere eindringen, und der vorgegebene Abstand zum nächstgelegenen herkömmlichen Reisanbau sei nicht eingehalten worden. Zwar sei die wissenschaftliche Forschung frei, aber auch sie müsse das Vorsorgeprinzip beachten und ihre Versuche sicher durchführen, schrieb ARI. Die Organisation verlangte eine öffentliche Debatte, ob gentechnisch veränderte Pflanzen in Italien zu Versuchs- und Anbauzwecken unumkehrbar eingeführt werden sollen.

Denn RIS8imo ist erst der Anfang. Im EU-Register der Feldversuche finden sich zwei weitere Einträge für Italien. Forschende der Universität Verona wollen auf zwei Weingütern für vier Jahre Chardonnay-Weinreben pflanzen, die sie gentechnisch widerstandsfähig gegen die Pilzkrankheit Falscher Mehltau gemacht haben wollen. Wissenschaftler:innen des staatlichen Forschungsinstituts CREA wollen Tomatenstauden testen, deren Wurzelausscheidungen sie gentechnisch angeblich so verändert haben, dass diese Beikräuter besser unterdrücken. Beide Versuche sind im italienischen Register für Feldversuche noch nicht eingetragen. Die Umweltorganisation Centro Internazionale Crocevia forderte die Umweltbehörde Ispra auf, alle Informationen über die beiden Versuche zu veröffentlichen und erwägt rechtliche Schritte, um die vorgeschriebene Transparenz einzufordern. [lf]

27.06.2024 |

Gentechnikregelung: zweiter EU-Ratsvorsitz scheitert

Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/ Europaflagge, Foto: Greg Montani https://pixabay.com/de/photos/europa-flagge-sterne-fahne-1395913/

Die belgische Ratspräsidentschaft ist bereits die zweite, die sich am Widerstand diverser EU-Mitgliedstaaten gegen die Deregulierungspläne der EU-Kommission für neue Gentechnik die Zähne ausgebissen hat. Trotz intensiver Verhandlungen ist es ihr bis zur letzten Woche ihrer Amtszeit nicht gelungen, unter den EU-Mitgliedern einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Nächste Woche übernimmt das gentechnikkritische Ungarn den Ratsvorsitz und hat schon verkündet, vieles sei noch nicht ausreichend diskutiert worden. Verbände und Unternehmen werden derweil nicht müde, ihre Kritik an der Neuregelung in die Debatte einzubringen.
Ein Knackpunkt der Auseinandersetzung ist nach Medienberichten die Frage, ob und wie mit neuer Gentechnik (NGT) entwickelte Nutzpflanzen patentiert werden können. Während die EU-Kommission erst mal abwarten will, ob es dafür überhaupt eine Regelung brauche, wollen Länder wie Ungarn Patente auf solche Pflanzen grundsätzlich verbieten, um mittelständische Agrar- und Züchtungsbetriebe zu schützen. Die Belgier hatten ihren Länderkollegen im Staatenbund zunächst vorgeschlagen, nur solche NGT-Pflanzen in die privilegierte Kategorie 1 einzuordnen, die nicht durch Patente geschützt sind. Diese Pflanzen würden nach dem Willen der EU-Kommission wie herkömmlich gezüchtete Pflanzen behandelt.
Vergangene Woche schlug Belgien dann aber vor, Feldversuche mit NGT-Pflanzen zu ermöglichen, ohne die Patentfrage vorher zu prüfen. Außerdem sollen nach dem Entwurf, der dem Infodienst Gentechnik vorliegt, Patente auf technische Verfahren möglich sein. Dafür fand sich bis zuletzt jedoch nicht die nötige qualifizierte Mehrheit von 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Obwohl dem Vernehmen nach viel Druck auf das gentechnikkritische Polen ausgeübt wurde, das mit seiner Zustimmung diese Mehrheit wohl hätte sichern können, sah die Regierung Tusk noch zu viele Bedenken unbeantwortet.
Unterdessen erneuerten 17 europäische Organisationen aus Umweltschutz, Landwirtschaft, Imkerei und Lebensmittelproduktion diese Woche in einem Brief an die EU-Mitgliedstaaten ihre Forderung, dass alle NGT-Pflanzen auch in Zukunft verpflichtend auf ihre Risiken geprüft und im Praxiseinsatz überwacht werden müssen. Produkte aus solchen Pflanzen müssten gekennzeichnet werden. Da der belgische Vorschlag das nicht sicherstelle, solle der Rat sich den Bericht der französischen Lebensmittelbehörde Anses genauer ansehen, der dafür detaillierte, praxistaugliche Vorschläge mache.
Auch sechs Unternehmen der gentechnikfreien und ökologischen Lebensmittelwirtschaft wollen die Sommerzeit nutzen, um ihre Mitbewerber in Europa zu Protestbriefen an die politischen Führer der 27 EU-Mitgliedstaaten zu mobilisieren. „Im Dienst von Verbraucherschutz und fairem Wettbewerb wollen wir die vom EU-Parlament verabschiedete Verpflichtung zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit aller NGTs umsetzen“, heißt es in dem Textentwurf. Dazu benötige man Nachweisverfahren für alle NGT-Pflanzen und detaillierte Regelungen zur Koexistenz, die die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft vor Kontamination mit NGT-Pflanzen schützen. Nur so könne die Wahlfreiheit der Kunden sichergestellt werden, hebt der Brief hervor. Auch nationale Anbauverbote müssten möglich sein.
Ungarn hatte sich in den Ratsdebatten bisher für viele dieser Punkte stark gemacht. Laut seinem Programm zur Ratspräsidentschaft will das Land einen Schwerpunkt auf nachhaltige Landwirtschaft setzen. Zu den „neuen genomischen Techniken“ heißt es dort nur, man wolle die Verhandlungen über den Gesetzesvorschlag fortführen. Am Rande des EU-Agrarministertreffens am Montag bewertete es der polnische Minister Czesław Siekierski jedoch gegenüber Journalisten als sehr schwierig für Ungarn, das Dossier bis zum Jahresende zu einem Abschluss zu bringen. Denn die beiden Vorgänger im Ratsvorsitz hätten es trotz größter Mühen nicht geschafft. Nach Ungarn müssen Anfang 2025 dann die Polen übernehmen.
Die EU-Kommission, die das Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Entwurf im Juli 2023 in Gang gebracht hatte, will sich zum aktuellen Diskussionsstand von Europäischem Rat und Parlament nicht positionieren. Ein Vertreter der Generaldirektion Gesundheit bestätigte vergangene Woche bei einer Tagung des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik, die Kommission werde sich dazu erst äußern, wenn die beiden Gremien eine Position ausgehandelt hätten. Wie es aussieht, werden bis dahin noch viele gentechnikfreie Ackerfrüchte auf europäischen Feldern wachsen. [vef]

19.06.2024 |

Wie Gentechnik-Patente die Züchtung behindern können

Tomate Michael Shealy, Gold Medal Heirloom https://t1p.de/daqod, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0

Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden, dürfen derzeit uneingeschränkt patentiert werden. Ein Report der Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ zeigte am Beispiel einer virusresistenten Tomate, wie solche Patente die gentechnikfreie mittelständische Pflanzenzüchtung bedrohen. Deshalb ist es entscheidend, wie die Europäische Union künftig die Patentierung von NGT regelt.

Die Recherche von „Keine Patente auf Saatgut!“ ergab, dass inzwischen mehr als 20 internationale Patentanmeldungen auf Tomaten mit einer Resistenz gegen das aggressive Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) vorliegen. Eingereicht wurden sie in den Jahren 2018 bis 2023 von zehn Unternehmen, darunter BASF, Bayer, Rijk Zwaan und Syngenta. Die Anmeldungen beschränken sich nicht auf NGT-Pflanzen, sondern decken laut der Recherche Dutzende von Genvarianten ab, die natürlicherweise vorkommen können. Sollten die Patente erteilt werden, könnte dies „die Arbeit europäischer Züchter:innen schwer beeinträchtigen oder blockieren“, heißt es in dem Bericht.

Das ToBRFV wurde 2015 in Jordanien und Israel entdeckt, heißt deshalb auch Jordan-Virus und hat sich seither rasant in Europa ausgebreitet. Bei befallenen Tomaten- und Paprikapflanzen bekommen erst die Früchte gelbliche Flecken, später die Blätter und schließlich vergilbt die ganze Pflanze und stirbt ab. Zum Glück für Tomatenzüchter gibt es „viele natürlich vorkommende Genvarianten, die ein hohes Maß an Toleranz oder sogar Resistenz gegen das Virus verleihen können“, schreibt „Keine Patente auf Saatgut!“. Es bestehe daher keine Notwendigkeit für Gentechnik, da neue Sorten mit einer Toleranz oder Resistenz durch konventionelle Züchtungsmethoden gewonnen werden könnten. Tatsächlich brachten inzwischen einige große Unternehmen ToBRFV-resistente konventionell gezüchtete Tomatensorten auf den Markt, darunter BASF, Bayer, Rijk Zwaan und Syngenta. Der Nachteil aus Sicht dieser Konzerne: Andere Züchtungsunternehmen dürfen mit diesen Sorten und den darin enthaltenen natürlich vorkommenden Resistenzgenen weiterzüchten – ohne dafür zu zahlen.

Deshalb haben diese Unternehmen für ihre Pflanzen Patente angemeldet. „Ausgangspunkt für fast alle diese Patentanmeldungen ist der Nachweis von Genvarianten in bestehenden Pflanzen“, heißt es im Report von „Keine Patente auf Saatgut!“. NGT wie Crispr/Cas würden dann als „technisches Topping“ eingesetzt, um diese Pflanzen „neu zu erfinden“ und so den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken. Folglich könnten die Unternehmen sowohl die gentechnisch veränderten Tomaten als auch Eigenschaften der konventionell gezüchteten Sorten für sich beanspruchen. Allein durch die Anträge hätten die Unternehmen ein „Patent-Dickicht“ um ihre Pflanzen aufgebaut, das andere Züchter abschrecke. Denn sie müssten, um künftige Patentverletzungen zu vermeiden, „etwa zwei Dutzend Patentanmeldungen analysieren und nach allen in den verschiedenen Patenten beschriebenen genetischen Variationen suchen“ oder aber von vornherein Lizenzverträge abschließen, argumentiert „Keine Patente auf Saatgut!“.

Einen Weg, gentechnikfreien Züchtern ungehinderten Zugang zu natürlich vorkommenden Resistenzen zu erhalten, sieht „Keine Patente auf Saatgut!“ im österreichischen Patentrecht. Dort sind seit Mai 2023 Patente verboten, wenn eine Züchtung „vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung, Selektion, nicht zielgerichteter Mutagenese oder auf in der Natur stattfindenden, zufälligen Genveränderungen beruht“. Zudem wird klargestellt: Ein NGT-Patent auf Pflanzen oder Tiere „erstreckt sich nicht auf Pflanzen oder Tiere mit denselben spezifizierten Eigenschaften, die unabhängig vom patentierten biologischen Material und mit im Wesentlichen biologischen Verfahren hergestellt wurden“. „Keine Patente auf Saatgut!“ schrieb dazu: „Die EU hat die Möglichkeit, eine ähnliche Formulierung in die Patentrichtlinie 98/44 aufzunehmen (Art. 2.2 und/oder Art. 4.1) und damit dem Missbrauch des Patentrechts ein Ende zu setzen.“ [lf]

12.06.2024 |

Bayer baut Gentechnik-Gemüsesparte aus

Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154 Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154

Der Gentechnikkonzern Bayer setzt künftig auch auf gentechnisch verändertes Gemüse. Das Unternehmen kündigte an, es wolle mit dem südkoreanischen Biotech-Unternehmen G+FLAS eine Vitamin D-Tomate entwickeln und den genomeditierten Salat der US-Firma Pairwise vermarkten. Mit Seminis und De Ruiter gehören zwei der weltweit größten Gemüsezüchter zu Bayer. Sie bieten bisher kaum gentechnisch verändertes Saatgut an. Das könnte sich in Zukunft ändern.

Das südkoreanische Startup G+FLAS Life Sciences Inc. hat das gentechnische Verfahren Crispr/Cas weiterentwickelt und sich dafür die Bezeichnung Crispr Plus als Marke gesichert. In seiner Produktpalette führt es eine Tabakpflanze, die einen Anti-Krebswirkstoff produziert und eine Tomate, die das Vitamin D3 enthält. „In unserer Zusammenarbeit mit G+FLAS nutzen wir ihre Genomeditierungstechnologie und kombinieren dies mit dem Genmaterial und der Expertise von Bayer“, sagte JD Rossouw, Leiter der Obst- und Gemüseforschung bei Bayer Crop Science. Gemeinsam wolle man Tomatensorten entwickeln, die mit Vitamin D3 angereichert seien, schreibt Bayer. Denn Vitamin-D-Mangel sei ein weltweit verbreitetes Problem, insbesondere in Ländern mit wenig Sonnenlicht im Winter. Es betreffe schätzungsweise eine Milliarde Menschen. Als Teil der Vereinbarung sei auch geplant, mit Genomeditierung Saatgut für weitere Tomatenprodukte zu entwickeln.

Zwar behauptet G+FLAS, seine Vitamin D3-Tomate sei die erste weltweit. Doch tatsächlich hat das britische John Innes Centre schon vor zwei Jahren eine solche gen-editierte Tomate vorgestellt und Feldversuche angekündigt. Die Koreaner veröffentlichten ihre Forschungsergebnisse im Juni 2023. Sie hatten bei ihrem gentechnischen Eingriff andere Gene ausgeschaltet als die Briten und erzielten damit in ihren Früchten einen deutlich höheren Gehalt an Vitamin D3 - allerdings auf Kosten des Ertrags. „Wir sind uns bewusst, dass einige unserer genomeditierten Linien weniger wünschenswerte Eigenschaften aufweisen, wie zum Beispiel eine geringere Anzahl von Früchten“, heißt es in der Arbeit der koreanischen Forschenden. Diese unerwünschten Eigenschaften wegzuzüchten, ist nun die Aufgabe von Bayer. G+LFAS habe seine Technik an Bayer abgegeben und erhalte künftig Lizenzgebühren für jeden verkauften Vitamin D-Tomatensamen, schrieb die koreanische Zeitung The Chosun Daily.

Knowhow eingekauft hat der Bayer-Konzern auch beim US-Unternehmen Pairwise, mit dem es bereits bei der Genomeditierung von Kurzhalmmais zusammenarbeitet. Pairwise hatte 2023 in den USA gentechnisch entschärfte Senfblätter als besonders gesunde Salatvariante auf den Markt gebracht. Im März 2024 stellte es seine Vermarktungsbemühungen ein und verkündete eine „Lizenzierung der neu entwickelten Blattgrünsorten an Industriepartner, die über die bestehende Infrastruktur für den Anbau und Vertrieb des Saatguts und der Salatprodukte verfügen“. Nun outete sich Bayer als dieser Industriepartner. Die exklusive Vereinbarung erlaube es Bayer, zehn Salatsorten von Pairwise weiterzuentwickeln und zu vermarkten sowie mit der dahinterstehenden Technologie neue Sorten zu entwickeln, schrieb Pairwise.

Aus Sicht des Konzerns sind die beiden Vereinbarungen erst der Anfang. Die Genomeditierung „ist eine wichtige neue Technologie im Werkzeugkasten von Züchtern und wird in Zukunft auch Teil unserer Pipeline sein“, sagte Bayers oberster Gemüseforscher JD Rossouw. Dafür suche der Konzern Partnerschaften mit akademischen Forschern und Unternehmen. „Gemeinsam wollen wir neue Obst- und Gemüseprodukte entwickeln, die einen höheren Nährstoffgehalt, positive Auswirkungen auf die Umwelt oder eine höhere Attraktivität für Verbraucher haben“, sagte Rossouw. Seine Kollegin Ruth Mathieson, Leiterin Strategisches Marketing bei Bayer Vegetable Seeds, stellte nicht die Umweltwirkungen, sondern nur den Wunsch der Verbraucher:innen nach gesunden Lebensmitteln in den Vordergrund. „Nährstofflücken zu schließen ist eine treibende Kraft hinter unserer Wachstums- und Innovationsstrategie“, sagte sie. Auf den Aktienkurs des Unternehmens hat sich die Verkündung der beiden Vereinbarungen nicht nachhaltig ausgewirkt. [lf]

05.06.2024 |

China zertifiziert Crispr-Weizen für den Anbau

Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/ Weizen Foto: Inopinatus, https://bit.ly/3I934EF, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

Das chinesische Landwirtschaftsministerium hat im Mai ein Sicherheitszertifikat für einen mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Weizen ausgestellt. Das Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass der gegen echten Mehltau resistente Weizen kommerziell angebaut werden kann. Es ist weltweit die erste Zulassung für einen NGT-Weizen. Auch ein NGT-Mais darf künftig auf chinesischen Äckern gepflanzt werden.

Entwickelt haben den NGT-Weizen das chinesische Unternehmen Qi-Biodesign Biotechnology Company Limited und die chinesische Akademie der Wissenschaften. Die Forschenden verwendeten das Talen-Verfahren, um die Gene im Weizen zu verändern, die dem Mehltau-Pilz als Einfallstor dienen. Und zwar so, dass sie den Pilz blockieren ohne das Wachstum der Pflanzen zu behindern. Anschließend übertrugen sie die geänderten Resistenz-Gene mit Hilfe von Crispr/Cas in Winterweizen-Elitesorten, die nun als sicher zertifiziert wurden.

Die Zulassung gelte als Meilenstein, da der Weizen für die Herstellung von Nudeln und Brot, also für den Verzehr angebaut werde, schrieb die Nachrichtenagentur Reuters und zitierte einen Vertreter der Saatgutindustrie: „Es ist ein großer Schritt, und wir sehen die Chance, dass China die Zulassung für andere Nahrungspflanzen öffnet.“ Bisher hatte China, seit seiner vorsichtigen Öffnung für den Anbau von Gentech-Pflanzen in 2022, vor allem gentechnisch veränderte Mais- und Sojalinien zugelassen, die als Viehfutter dienten und die üblichen, mit klassischer Gentechnik eingefügten Herbizidresistenzen und Insektengifte enthielten – allerdings made in China. Gleichzeitig mit dem Weizen ließ das Ministerium auch einen NGT-Mais zu, der höhere Erträge liefern soll. Bereits Anfang Mai 2023 erhielt eine geneditierte Sojabohne mit verändertem Fettsäuremuster ihr Zertifikat.

Diese Sicherheitszertifikate seien allerdings nur der erste Schritt zu einem kommerziellen Anbau, erläutert das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) in seinem Report. Als nächstes bräuchten die Unternehmen eine Sortenregistrierung für ihr Saatgut und eine Lizenz für die Saatguterzeugung. In dieser Phase befanden sich laut USDA zahlreiche Mais- und Sojasorten im Oktober 2023. Erst danach dürfen die Pflanzen in ausgesuchten Regionen kommerziell angebaut werden. Laut Reuters erhielten zahlreiche Unternehmen im Dezember 2023 eine entsprechende Erlaubnis. „Die Umsetzung bleibt aufgrund von Bedenken über die Auswirkungen auf Gesundheit und Ökologie langsam und vorsichtig“, beschreibt die Nachrichtenagentur das chinesische Vorgehen. Sie meldete auch, dass die Regierung noch in diesem Jahr Regeln für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Rohstoffe in Lebensmitteln erlassen wolle.

Es dürfte also noch eine Zeitlang dauern, bis der mehltauresistente NGT-Weizen in größerem Umfang in China angebaut wird – für den heimischen Markt, denn China muss noch Weizen importieren, um seinen Bedarf zu decken. Die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unabhängig von Nahrungs- und Futtermittelimporten zu werden, ist der eigentliche Grund hinter der Öffnung des Landes für den Anbau von Gentech-Pflanzen.

Mit dem Versuch, auch Weizen gentechnisch zu verändern, sind die Chinesen nicht allein. Das US-Unternehmen Inari und der australische Weizenzüchter InterGrain arbeiten seit zwei Jahren mit dem Ziel zusammen, einen NGT-Weizen zu entwickeln, der zehn bis 15 Prozent höhere Erträge bringt, ohne deshalb mehr Wasser oder Nährstoffe zu brauchen. In diesem Jahr wolle InterGrain mehrere hundert von Inari hergestellte Weizenlinien in Gewächshäusern vermehren, um im kommenden Jahr mehr als 45 Feldversuche verteilt über das ganze Land zu starten, berichtete Reuters. Auch in Deutschland wächst NGT-Weizen im Gewächshaus. Im Projekt Pilton versuchen deutsche Züchtungsunternehmen einen Weizen zu entwickeln, der gegen mehrere Pilzkrankheiten resistent sein soll. Nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Pflanzenzüchter würden derzeit die Ergebnisse des Versuchs zusammengetragen und ausgewertet. Im Herbst solle es eine „Abschlusskommunikation“ geben. [lf]

29.05.2024 |

Neue Gentechnik: Belgier scheitern mit Kompromissvorschlag

EU Rat Ministerrat Foto: The Council of the European Union

Ein weiterer Versuch der belgischen Ratspräsidentschaft, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zur künftigen Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) zu erreichen, ist gescheitert. Sie wollte mit einer strengen Formulierung zur Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen widerständige Mitgliedstaaten auf ihre Seite ziehen. Die Belgier wollen ihre Bemühungen noch bis Ende Juni fortsetzen, doch die Chancen werden als gering eingeschätzt.

Der Grund für ihre Aktivitäten ist offensichtlich: Zum 1. Juli geht die Ratspräsidentschaft über auf die NGT-kritischen Ungarn, die voraussichtlich wenig Energie in eine Kompromisssuche stecken werden. Im ersten Halbjahr 2025 wird Polen dann den Rat führen, das bisher ebenfalls an seiner Kritik am NGT-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission festhält. Polen hatte seine Ablehnung unter anderem mit den negativen Folgen von Patenten auf NGT-Pflanzen begründet. Es verlangte eine Formulierung, die sicherstellen soll, dass NGT-Pflanzen der Kategorie 1 nicht patentierbar sind. In diese Kategorie fallen die meisten NGT-Pflanzen. Sie dürften nach dem Vorschlag der EU-Kommission ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung vermarktet werden.

Eine solche Formulierung hatten die Belgier den Mitgliedstaaten vergangene Woche auf Arbeitsgruppenebene vorgelegt. Sie ergänzten im bisherigen Kompromissvorschlag die Definition von NGT 1-Pflanzen. Demnach dürften NGT 1-Pflanzen „nicht durch ein oder mehrere Patente oder veröffentlichte Patentanmeldungen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt“ sein. Oder die Inhaber solcher Patente oder Patentanmeldungen müssten sich „verpflichten, ihre Rechte an der NGT-Pflanze in der Europäischen Union nicht auszuüben, solange sie als NGT-Pflanze der Kategorie 1 deklariert ist“. Entsprechende Erklärungen sollten die Hersteller der NGT-Pflanzen bei deren Anmeldung für die Kategorie 1 abgeben. Die EU-Kommission hätte bei Verstößen die Anerkennung als NGT 1-Pflanze widerrufen können.

Doch gelang es den Belgiern damit nicht, die NGT-kritischen Mitgliedstaaten zu überzeugen. Es seien „Fragen nach der rechtlichen Grundlage für eine Verknüpfung von Zulassungsprüfung und Patenten auf Saatgut“ gestellt worden, berichtete Testbiotech mit Verweis auf „Angaben aus verschiedenen Quellen“. Auch hätten Mitgliedstaaten Themen wie den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und die Grundlagen der Risikobewertung angesprochen, während Belgien die Diskussion auf Patentfragen beschränken wollte. Der Fachdienst Agra Facts schrieb, es seien auch Koexistenz, Rückverfolgbarkeit und eine Kennzeichnung über alle Handelsstufen hinweg thematisiert worden. Bei all diesen Themen jenseits der Patentierbarkeit haben die Belgier bisher keine Kompromissvorschläge vorgelegt. Deshalb halten es Beobachter für unwahrscheinlich, dass es der belgischen Ratspräsidentschaft gelingen könnte, im Juni noch Fortschritte zu erzielen.
Versuchen will sie es: „Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir geben nicht auf und arbeiten weiter, denn unsere Präsidentschaft dauert noch bis zum 30. Juni“, hieß es aus dem Umfeld der belgischen Ratspräsidentschaft gegenüber Euractiv. Geplant seien bilaterale Kontakte und Konsultation der Delegationen zu den noch offenen Punkten, sagte eine EU-Quelle. Der Branchendienst Agra Facts erwartet davon keine Ergebnisse: „Die Aussichten für eine Einigung schwinden.“ Das sehen wohl auch die EU- Mitgliedstaaten so, die die Regeln für NGT-Pflanzen lockern wollen. Mehrere von ihnen nahmen das gestrige Treffen der EU-Landwirtschaftsminister zum Anlass, um unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges auf einen raschen Abschluss des Vorgangs zu drängen. Dänemark hatte, unterstützt von zahlreichen Staaten, einen generellen Austausch zu Regelungen im Bereich Biotechnologie beantragt.

Die Belgier werden den Ungarn zum Amtsantritt am 1. Juli also voraussichtlich nur einen Fortschrittsbericht überreichen können, der den Stand der Diskussion wiedergeben soll. Dabei wird sich zeigen, ob die belgische Ratspräsidentschaft weiterhin so tut, als sei die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen das einzige Problem des Kommissionsentwurfs, oder ob sie die ganze Bandbreite der ungelösten Themen ansprechen wird. Testbiotech hofft, „dass jetzt noch einmal ausführlicher über den Inhalt des Vorschlags der EU-Kommission diskutiert wird“. Die Organisation hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu dem Thema angeschrieben, und zwar ausdrücklich „als Spitzenkandidatin Ihrer Partei für die anstehende Europawahl“ mit der CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin als Adresse. Die Antwort kam jedoch weder von der CDU, für die von der Leyen kandidiert, noch von deren Wahlkampfteam, sondern von Klaus Berend, einem hochrangigen Kommissionsbeamten. Der sei damit zum Wahlkampfhelfer geworden, merkte Testbiotech an. [lf]

24.05.2024 |

Schweiz: Wird das Gentechnik-Moratorium verlängert?

Schweiz Gentechnikfrei Foto: Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG)

Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ende 2025 wird es auslaufen. Mehrere gentechnikkritische Organisationen fordern in einer Petition, dieses Anbauverbot zu verlängern. Es soll auch für Nutzpflanzen gelten, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas verändert wurden, so die Petenten.

Gestartet hat die Petition der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel, den die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG), BioSuisse, Kleinbauernvereinigung und weitere Organisationen gegründet haben. Sie wenden sich mit der Unterschriftensammlung an das Parlament und die Schweizer Regierung, den Bundesrat. Beide würden von einer Lobbykampagne der Chemie- und Saatgutindustrie unter Druck gesetzt, die das Moratorium gerne aufheben würden, schreibt der Verein. Dabei habe sich das Gentech-Moratorium bewährt und werde von einer großen Mehrheit der Bevölkerung und der Landwirtschaft getragen. In einer Umfrage des Schweizer Bundesamtes für Statistik von 2023 bewerteten 71 Prozent der Befragten Gentechnik in Lebensmitteln als „sehr“ oder „eher gefährlich“.

Bisher hatte das Schweizer Parlament das 2005 erstmals in einer Volksabstimmung beschlossene Moratorium viermal verlängert. Doch mit der letzten Verlängerung beauftragte das Parlament den Bundesrat damit, eine Gesetzesänderung für die erleichterte Zulassung von Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) vorzulegen. Der Entwurf für dieses Gesetz werde im Juni 2024 in die Vernehmlassung gehen, schreibt die SAG. Das entspricht in etwa der deutschen Verbändeanhörung bei einem Gesetzesvorhaben. Im Oktober 2023 hatte der Schweizer Bundesrat Eckpunkte für den Entwurf beschlossen. Darin hieß es: „Das Zulassungsverfahren soll sich grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren. In Abweichung zum EU-Entwurf möchte der Bundesrat jedoch stärkere Kontrollmechanismen einbauen.“ Nach der Anhörung im Sommer 2024 will die Regierung dann einen Entwurf erarbeiten, der Mitte 2025 ins eidgenössische Parlament kommen soll. Verlängert das Parlament bis dahin das Moratorium nicht, werde es 2025 auslaufen, heißt es in den Erläuterungen zur Petition.

Bereits im Juni 2023 hatten rund 60 Schweizer Organisationen ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie forderten, NGT auch künftig strikt und im Rahmen des bestehenden Gentechnikrechts zu regulieren. Sie können sich dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) berufen. Diese hatte ebenfalls im Juni 2023 festgestellt, dass die Gentechnikgesetzgebung nach der Schweizer Verfassung der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen und die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten schützen muss. Dies gelte auch, wenn man von „neuen Züchtungstechnologien“ statt von Gentechnik spreche, schrieb die EKAH. Sie wies darauf hin, dass das Schweizer Gentechnikgesetz (GTG) „der Prototyp eines risikobasierten Gesetzes ist und diese Forderungen nach einer risikobasierten Zulassungsregelung beispielhaft erfüllt“. Es liege folglich nahe, „alle gentechnischen Verfahren im GTG zu regulieren“. Doch auch bei einer ausgelagerten NGT-Regelung müssten aus ethischer Sicht bestimmte Kriterien für ein Zulassungsverfahren zwingend erfüllt sein: „Es sind dies der Schutz vor unzumutbaren Risiken für Mensch und Umwelt, der Schutz der Biodiversität, die Gewährleistung der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten (im Sinne eines Abwehrrechts) sowie der Schutz der gentechnikfreien Produktion und eine entsprechende Koexistenzregelung, die diesen Schutz gewährleistet.“ In einer Fußnote findet sich noch ein Hinweis auf die patentrechtlichen Entwicklungen, die ebenfalls beachtet werden sollten.

Mit der jetzt gestarteten Petition geht die Auseinandersetzung um die Regelung der neuen Gentechnik in der Schweiz in die nächste Runde. Doch der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel denkt schon weiter: „Um die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen und Risiken für Mensch und Umwelt abzuwenden, planen wir eine eidgenössische Volksinitiative“, schreibt er. Die Lancierung sei für den Herbst 2024 geplant. Das wäre dann der erste Schritt für eine neue Volksabstimmung. [lf]

17.05.2024 |

Philippinen: Gericht verbietet Anbau von „goldenem“ Reis

Reis Golden Rice Gentechnik-Reis "Golden Rice" im Glas (Foto: IRRI Photos / flickr, Golden Rice grain in jar GN7_0475-22, bit.ly/29gzuyb, creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0)

Vor drei Jahren erlaubte die philippinische Regierung, gentechnisch veränderten (gv) „goldenen“ Reis kommerziell anzubauen. Das dortige Appellationsgericht hat diese Zulassung kürzlich wieder aufgehoben und damit die vorläufige Entscheidung eines Eilverfahrens aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Philippinische Bauern begrüßten das Urteil. Noch ist es jedoch nicht rechtskräftig; die unterlegene Regierung kann das oberste Gericht anrufen.

Auch eine gv-Aubergine, die das Insektengift Bacillus thuringiensis (Bt) produziert, darf nach dem Urteil künftig nicht mehr kommerziell angebaut werden. Außerdem verpflichteten die drei Richter:innen die Regierung dazu, Feldversuche und Importe anderer gentechnisch veränderter Pflanzen erst wieder zu genehmigen, wenn sie die Vorgaben für Risikobewertung und Überwachung verschärft hat. Nach Ansicht des Gerichts zeigten die Stellungnahmen der Sachverständigen aller Parteien und die zahlreichen vorgelegten Studien, dass es keinen Konsens über die Sicherheit oder die schädlichen Auswirkungen von „goldenem“ Reis und Bt-Auberginen auf Mensch und Umwelt gebe. Deshalb greife das Vorsorgeprinzip und der kommerzielle Anbau der beiden Pflanzen werde untersagt, bis die beklagten Regierungsbehörden nachweisen, dass sie sicher sind und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Zusätzlich verbot das Gericht der Universität der Philippinen-Los Baños und dem Philippinischen Reisforschungsinstitut, Bt-Auberginen und „goldenen“ Reis weiter kommerziell zu vermehren. Der gentechnisch veränderte Reis enthält mehr Beta-Carotin und hat dadurch gelbe Körner.

Das Appellationsgericht stellte der Gentechnikgesetzgebung der Regierung auch grundsätzlich schlechte Noten aus. Die beklagten Regierungsbehörden hätten es „rechtswidrig versäumt, ihrer Pflicht zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nachzukommen, die für die Risikobewertung unerlässlich sind“. Der Ansatz der Regierung bestehe darin abzuwarten, oder Informationen von den Befürwortern oder der Öffentlichkeit zu erhalten und darauf zu reagieren, statt effektiv Überwachungsaktivitäten zu initiieren oder proaktiv zu sein, heißt es im Urteil. Als Konsequenz daraus forderte das Gericht die Behörden auf, Risikobewertung und Monitoring zu verschärfen und ihm die entsprechenden Maßnahmen zur Bewertung vorzulegen. Bis dahin dürften Anträge auf Zulassung gentechnisch veränderter Organismen zur Anwendung in geschlossenen Systemen, in Feldversuchen, als Lebens- oder Futtermittel, für die kommerzielle Vermehrung sowie deren Import nicht genehmigt werden. „In Anbetracht der unmissverständlichen Bedeutung des verfassungsmäßigen Rechts auf eine gesunde Umwelt, erinnern wir die Regierung an ihre bedeutende Pflicht, dieses Recht gewissenhaft zu schützen“, schrieben die Richter:innen.

Eingereicht hatten die Klage mehrere philippinische Organisationen und Einzelpersonen, angeführt von der Bauernvereinigung Masipag und Greenpeace Südostasien. Sie nutzten dafür ein in der philippinischen Verfassung verankertes Recht, das auf Englisch als „Writ of Kalikasan“ bezeichnet wird. Kalikasan ist das philippinische Wort für Natur. Dieses Recht erlaubt Einzelpersonen und Organisationen, sich an das oberste Gericht zu wenden, wenn sie durch die Entscheidung einer Behörde oder einer Privatperson das in der Verfassung verankerte Recht auf eine ausgewogene und gesunde Umwelt verletzt oder bedroht sehen. Bereits vor einem Jahr hatte das höchste Gericht, der Supreme Court, diesen „Writ of Kalikasan“ zugelassen und den Anbau von gv-Reis und gv-Aubergine im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung in der Hauptsache übergab der Supreme Court dann im Sommer 2023 an das Appellationsgericht.

Masipag sprach von einem historischen Sieg. Das Urteil sei „ein deutliches Signal an Unternehmen und politische Entscheidungsträger, dass die Zukunft der Landwirtschaft in der Stärkung der Landwirte und der Anwendung agrarökologischer Prinzipien liege, die ökologische Nachhaltigkeit, biologische Vielfalt und das Wohlergehen der bäuerlichen Gemeinschaften in den Vordergrund stellen“. Greenpeace Südostasien kommentierte: „Die Entscheidung bestätigt das Vorsorgeprinzip und legt die Beweislast für die Sicherheit den Beklagten auf.“

Urteilsschelte gab es von den Interessenverbänden von Industrie und Wissenschaft. Die Nationale Akademie der Wissenschaften bezeichnete die beiden gv-Pflanzen als sicher und betonte ihre Vorteile. Wirtschaftsvertreter sahen die Ernährungssicherheit gefährdet und griffen das Vorsorgeprinzip an. Ein Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums stellte gegenüber dem Portal PhilStar klar, dass der Import von bereits als Viehfutter zugelassener gv-Soja und gv-Mais durch das Urteil nicht betroffen sei. Gleichzeitig machte er deutlich, dass gegen diese Gerichtsentscheidung noch eine Berufung möglich, sie also noch nicht endgültig sei. Masipag rechnet damit, dass die Regierung diesen Schritt gehen wird. „Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen und uns auf eine mögliche Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof der Philippinen vorbereiten“, schrieb die Organisation. [lf]

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