05.07.2023 | permalink
Jetzt ist es amtlich: Die Europäische Kommission schlägt vor, die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen ungeprüft und ohne Kennzeichnung auf den Markt zu lassen. Darunter dürfen jetzt auch herbizidtolerante Pflanzen sein. Damit hat die Kommission ihren Verordnungsentwurf kurzfristig noch einmal verändert – zur Freude der Gentech-Konzerne, die solche Pflanzen schon in der Pipeline haben.
Ansonsten unterscheidet sich der heute vorgelegte Regelungsentwurf nur in Details von der Fassung, die Medien Mitte Juni vorab zugespielt wurde. Er gilt nur für Pflanzen, die mit gezielter Mutagenese oder Cisgenese gentechnisch verändert wurden, also mit Genmaterial von kreuzbaren Pflanzen. Nur diese sind NGT-Pflanzen im Sinne des Entwurfs. Für Pflanzen, denen mit neuen gentechnischen Verfahren fremde Gene eingefügt wurden, sollen nach dem Willen der EU-Kommission weiter die bisherigen Regeln gelten. Die so definierten NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel teilt der Entwurf in zwei Kategorien ein. Pflanzen der Kategorie 1 sollen nicht mehr unter das bisherige Gentechnikrecht fallen. Damit gäbe es für sie keinerlei Risikoabschätzung mehr. Es würde nur noch das Saatgut gekennzeichnet, keine Lebens- oder Futtermittel aus diesen Pflanzen. Die EU-Kommission begründet dies damit, dass ihre gentechnischen Veränderungen theoretisch auch durch natürliche Mutation erzielt oder herkömmlich gezüchtet werden könnten.
Bei einer NGT 1-Pflanze erlaubt der Kommissionsentwurf den Gentechnikern maximal 20 genetische Veränderungen. Das heißt, sie dürfen bis zu 20 kleine Erbgut-Bausteine, die Nukleotide, einfügen oder ersetzen. Sie können dabei aber auch beliebig viele Gene an- oder abschalten sowie Genkonstrukte hinzufügen oder austauschen, die von Arten stammen, die natürlich oder mit biotechnologischer Hilfe mit der Pflanze gekreuzt werden können. Auf den Punkt gebracht: Für die EU-Kommission sind 20 derartige gentechnische Eingriffe noch keine Gentechnik.
Noch Mitte Juni hatte die EU-Kommission herbizidtolerante Pflanzen explizit aus der privilegierten Kategorie NGT 1 ausgeschlossen. Das sollte ihrem Ziel dienen, die neue Gentechnik für nachhaltige Zwecke einzusetzen, etwa um Pestizide zu reduzieren. Diesen Passus hat sie jetzt gestrichen. Zur Begründung schrieb sie auf Nachfrage: „Die möglichen Risiken eines potenziellen Anstiegs des Pestizideinsatzes durch herbizidtolerante Sorten müssen für alle Pflanzen angegangen werden, unabhängig davon, ob sie durch etablierte genomische Techniken, NGTs oder konventionelle Methoden gewonnen wurden.“ Sie habe daher in einem Regelungsentwurf für sämtliche Arten von Saatgut bestimmt, dass „die Mitgliedstaaten spezifische Anbaubedingungen für herbizidtolerante Sorten festlegen, um unerwünschte Auswirkungen aufgrund unangemessener landwirtschaftlicher Praktiken zu vermeiden“. Denn die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit dem großflächigen Anbau herbizidtoleranter Pflanzen mehr Pestizide eingesetzt werden – das Gegenteil von dem was die Kommission eigentlich anstrebt. Agrarkonzerne freuen sich, dass solche Pflanzen künftig in der Kategorie NGT 1 erleichtert zugelassen werden sollen. Das Gemeinsame Forschungszentrum der EU-Kommission (JCR) hatte 2021 deren Forschungspipelines untersucht und dabei sechs genomeditierte herbizidtolerante Pflanzen gefunden, die vor der Markteinführung standen.
Mit den jetzt freigegebenen Eingriffen können die Molekularbiologen in vielen Bereichen weit tiefer in das Erbgut von Pflanzen eingreifen als mit den streng regulierten alten gentechnischen Verfahren. Ein Beispiel dafür ist die in Japan entwickelte GABA-Tomate. Ihre Entwickler haben darin einige Gene abgeschaltet und erreicht, dass die reifen Früchte große Mengen des Botenstoffes Gamma-Aminobuttersäure (GABA) enthalten. Dieser soll den Blutdruck senken und den Schlaf fördern. Nach den neuen Regeln der EU-Kommission könnte die GABA-Tomate als NGT 1-Pflanze ohne Kennzeichnung auf den Markt kommen. Niemand wüsste mehr, ob er mit dem Verzehr einer Tomate oder einer Flasche Ketchup seinen Blutdruck beeinflusst.
Für die Biolandwirtschaft bleiben NGT 1-Pflanzen als Gentechnik verboten. Da das Saatgut gekennzeichnet werden muss, können Bio-Landwirt:innen weiterhin gentechnikfreies Saatgut wählen. Doch sie können sich kaum noch dagegen wehren, dass NGT 1-Pflanzen ihre Erzeugnisse verunreinigen. Weil es für diese Pflanzen kein Standortregister mehr geben soll, wissen die Bio-Landwirt:innen nicht, was die Nachbarn anbauen – sofern sie es nicht selbst herausfinden. Es sollen keine Sicherheitsabstände oder sonstige Schutzmechanismen mehr gelten, wie sie das geltende Gentechnikrecht vorschreibt - auch nicht für Feldversuche. Die Haftungsregelungen, wie sie für klassische Gentechnik gelten, will die Kommission ebenfalls streichen. Und anders als bisher hätten gentechnikkritische Mitgliedsstaaten auch keine Möglichkeit, den Anbau von NGT 1-Pflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten.
Die zweite Kategorie im Kommissionsentwurf sind die NGT 2-Pflanzen. Darunter fallen diejenigen, bei denen mehr als 20 gentechnische Eingriffe vorgenommen, aber kein transgenes, also artfremdes Erbgut eingeführt wurde. Für sie gelten kurze Fristen für eine Zulassung und das Risiko soll fallbezogen bewertet werden. Die Details dazu will die Kommission später regeln. NGT 2-Pflanzen müssten die Hersteller und Verarbeiter weiter kennzeichnen, dürften aber dazu schreiben, wie nachhaltig sie angeblich sind. Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten verpflichten, für diese Pflanzen Koexistenz und Haftung zu regeln. Ob der Europäische Rat diesen Schwarzen Peter akzeptieren wird, wird sich im Rahmen der Trilogverhandlungen zeigen.
Die Österreichische Regierung hat heute bereits angekündigt, den NGT-Entwurf als Ganzes zurückzuweisen: „Dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zwingt, den unkontrollierten Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erlauben, ist inakzeptabel”, verkündeten drei Minister:innen unisono. „Wir werden das nicht zulassen, uns daher mit aller Kraft in Brüssel dafür einsetzen, dass auch weiterhin strenge Regeln für gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel gelten.“ Das verlange das Vorsorgeprinzip, die Wahlfreiheit der Konsument:innen und Produzent:innen sowie der Schutz der österreichischen Landwirtschaft, so die Ressortchef:innen für Umwelt, Verbraucher und Landwirtschaft.
Die deutsche Ampelkoalition ist sich noch uneins. Klar gegen eine Deregulierung von NGT sprechen sich Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) und Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) aus. „Da es nahezu unmöglich ist, einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Pflanzen wieder aus der Umwelt zu entfernen, brauchen wir eine Sicherheitsprüfung“, fordert Lemke. „Auch die neuen gentechnischen Methoden ermöglichen tiefgreifende Veränderungen am Erbmaterial von Pflanzen. Ich werde mich im nun folgenden europäischen Prozess dafür einsetzen, dass das Vorsorgeprinzip, die Wahlfreiheit und die Transparenz gewahrt bleiben." Für eine Lockerung der Regeln für neue Gentechnik, wie die EU-Kommission sie plant, trommelt seit Tagen Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Das grün geführte Agrarministerium ist in sich selbst gespalten: Während Staatssekretärin Silvia Bender bereits mehrfach dafür plädiert hat, die geltenden, strengen Regeln für alle gentechnischen Verfahren beizubehalten, hatte sich ihr Amtschef Cem Özdemir dazu bislang nicht positioniert. Heute nun kritisierte er am EU-Entwurf, dass er weder das Nebeneinander von gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft noch die Frage der Patentierung von NGT-Pflanzen ausreichend regele. Zu den Erleichterungen für die neuen Pflanzenkategorien NGT 1 und 2 schwieg er beredt. Im weiteren Verfahren werde sein Ministerium „sich konstruktiv einbringen, um die gentechnikfreie Agrarwirtschaft sicherzustellen und für eine gemeinsame Linie der Bundesregierung werben", kündigte der Minister an.
Nun müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Ministerrat jeweils einen Standpunkt zu diesem Kommissionsvorschlag erarbeiten. Die soeben gestartete spanische Präsidentschaft hat bereits angekündigt, das Thema energisch voranzutreiben. Sollte sich die Bundesregierung nicht einig werden, wird sie sich im Ministerrat enthalten müssen. Danach suchen beide EU-Gremien zusammen mit der EU-Kommission nach einem abschließenden Kompromiss. Dieser muss schließlich noch einmal formell von Parlament und Rat bestätigt werden. Die Zeit dafür wird knapp. Denn im Juni 2024 wird das Europäische Parlament neu gewählt. Werden bis dahin keine NGT-Regeln verabschiedet, ist ihr Schicksal in der neuen Legislaturperiode wieder ungewiss. [lf/vef]
04.07.2023 | permalink
Am morgigen Mittwoch will die europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie sie neue gentechnische Verfahren (NGT) künftig regeln will. Dabei hat ein internes Kontrollgremium den Plänen noch Ende April „gravierende Mängel“ bescheinigt, die auch im geleakten Entwurf Mitte Juni nicht beseitigt waren. Außerdem haben Umweltverbände die Europäische Ombudsstelle eingeschaltet, weil sie die vorausgehende Folgenabschätzung der EU-Kommission als voreingenommen und unfair im Verfahren kritisieren.
Wie berichtet plant die EU-Kommission, die Regeln für NGT-Pflanzen zu lockern. So sollen Pflanzen, bei denen im Erbgut nur wenig verändert wurde, künftig nicht mehr auf Risiken geprüft und gekennzeichnet werden. Im Sommer und Herbst 2022 befragte die EU-Kommission erst die gesamte Öffentlichkeit und danach ausgesuchte Interessengruppen, welche Folgen verschiedene Regelungsvarianten für Wirtschaft und Gesellschaft haben könnten. In beiden Fällen kritisierte ein Teil der Konsultierten die Fragen als einseitig und voreingenommen.
Ungeachtet dieser Kritik legte die Kommission im Februar 2023 eine erste Fassung ihrer Folgenabschätzung ihrem Ausschuss für Regulierungskontrolle vor. Dieser wies das Papier Mitte März wegen gravierender Mängel zurück. „In dem Bericht werden die Auswirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher, den Biosektor, die Umwelt und die Gesundheit nicht ausreichend bewertet“, kritisierten die Kontrolleure. Sie forderten die Kommission explizit auf, in Bezug auf Gesundheit und Umwelt „eine ausgewogenere Analyse“ zu liefern. Auch sollte sie „die Analyse der Auswirkungen auf den Öko-Sektor weiter ausbauen und die Kosten für diesen Sektor quantifizieren“. Fünf Wochen später, am 25. April, präsentierte die Kommission dem Ausschuss eine überarbeitete Fassung. Auch hier monierten die Kontrolleure noch „erhebliche Mängel“ und verlangten weitere Nachbesserungen. Die Kommission müsse ausführlicher die Kriterien darstellen, nach denen entschieden werden soll, ob eine NGT-Pflanze in der Natur vorkomme oder durch konventionelle Züchtung erzeugt werden könne. Insbesondere müssten die wissenschaftlichen Grundlagen und die Umsetzung in der Praxis ausführlicher beschrieben werden, hieß es in der Stellungnahme. Denn diese Kriterien werden möglicherweise künftig darüber entscheiden, ob eine NGT-Pflanze reguliert wird oder nicht.
Das Portal Arc2020.eu hat Mitte Juni neben dem Bericht des Regulierungsausschusses auch die überarbeitete Folgenabschätzung veröffentlicht. Darin heißt es zu den angeforderten wissenschaftlichen Grundlagen lediglich: „Die Kriterien beruhen auf einer wissenschaftlichen Literaturanalyse und berücksichtigen die Arbeit der GFS und der EFSA sowie die Rückmeldungen, die im Rahmen der Konsultation zu dieser Folgenabschätzung eingegangen sind“. GFS steht für die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission und EFSA für deren Lebensmittelbehörde. Auch im jüngst geleakten Verordnungsvorschlag hat die EU-Kommission wenig geändert: Die genannten Kriterien sind weitgehend identisch mit denen in der angegriffenen Folgenabschätzung.
Auch bei den anderen bemängelten Punkten blieb die Folgenabschätzung unverändert knapp. Zum erhöhten Aufwand in der Qualitätssicherung für gentechnikfrei wirtschaftende Ökobetriebe heißt es lediglich: „Dies wird zusätzliche Kosten und Belastungen für die ökologischen Unternehmer mit sich bringen, die die Kosten für die Trennung der Erzeugnisse tragen werden. Es liegen jedoch keine quantitativen Schätzungen vor.“ Tatsächlich gibt es seit den Koexistenzdebatten um den Anbau klassischer Gentech-Pflanzen mehrere Studien zu möglichen Koexistenzkosten, die die Kommission hätte heranziehen können. Stattdessen hat sie bereits wissen lassen, dass sich um Koexistenzregelungen die Mitgliedsstaaten kümmern sollen.
Auch bei möglichen Nachfragerückgängen schiebt die EU-Kommission der Biobranche den schwarzen Peter zu: In ihrem Bericht räumt sie zwar ein, dass eine Freigabe von NGT-Pflanzen das Vertrauen der Verbraucher:innen beeinträchtigen könnte, dass ökologische Produkte nicht gentechnisch verunreinigt sind. Zu möglichen Folgen eines solchen Vertrauensverlusts für die Betriebe schweigt sie aber. Sie verweist nur darauf, dass das gesetzliche Verbot von NGT-Pflanzen im Ökolandbau den Verbraucher:innen die Gewissheit gebe, „dass alle Maßnahmen getroffen werden, um das Vorhandensein von NGTs zu vermeiden“. Da sind dann wieder die Biobetriebe in der Pflicht.
Zum Informationsrecht der Verbraucher:innen heißt es in der Folgenabschätzung: Eine Gentechnikkennzeichnung für NGT-Pflanzen, die keiner Risikobewertung und keiner Zulassung unterliegen, könnte „zu Verwirrung über die Eigenschaften und das Sicherheitsprofil des Produkts führen“. Schließlich könnten solche Pflanze nach der Argumentation der Kommission ja auch in der Natur vorkommen oder konventionell gezüchtet werden. „In jedem Fall könnten sich Verbraucher, die NGTs aktiv vermeiden wollen, auf das Bio-Logo verlassen“, fügt die Kommission noch hinzu.
Die knappen Antworten auf Kritikpunkte und die seitenlangen Auflistungen möglicher Vorteile von NGT in der Folgenabschätzung belegen die voreingenommene Haltung der Kommission. Ihre eigenen Richtlinien hingegen schreiben vor, dass eine Folgenabschätzung „transparent, objektiv und ausgewogen“ sein soll. Zwei Umweltorganisationen haben sich deshalb bei der Europäischen Ombudstelle über die EU-Kommission beschwert. Bis zum 24. Juli hat die Kommission nun Zeit, der Ombudstelle eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Ombudsfrau Emily O'Reilly will unter anderem wissen, wie die Kommission bei ihrer Analyse der Vorteile von NGTs zwischen Meinungen von Interessengruppen und empirischer wissenschaftlicher Forschung unterschieden hat. Auch soll die Kommission darlegen, wie sie ein kritisches Gutachten des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den Umweltrisiken von NGT berücksichtigt hat. Liegt die Antwort vor, wird die Ombudstelle entscheiden, ob sie den Vorgang vertieft untersuchen wird. [lf/vef]
01.07.2023 | permalink
180 Grad-Wende in der italienischen Gentechnik-Politik: Die rechtspopulistische Regierungsmehrheit erlaubt Feldversuche mit Pflanzen, die durch neue gentechnische Verfahren erzeugt wurden. Bei der Zulassung der Versuche müssen bestimmte Risiken nicht mehr bewertet werden. 20 Jahre lang waren Feldversuche mit Gentechnik-Pflanzen in Italien komplett verboten. Die gentechnikkritischen Organisationen äußerten sich entsetzt – auch über das Schweigen der Opposition im Parlament.
Die umstrittene Regelung kam durch die Hintertür ins Parlament. Dieses sollte ein Regierungsdekret mit Maßnahmen zur Dürrekatastrophe in ein Gesetz umwandeln. Dabei fügten Abgeordnete der Regierungsparteien einen zusätzlichen Artikel ein. Er erlaubt Feldversuche mit Pflanzen, deren Erbgut durch neue gentechnische Verfahren (NGT) verändert wurde. Beschränkt sind die Eingriffe auf zielgerichtete Mutationen und Cisgenese, also Erbgutveränderungen, die innerhalb einer Art vorkommen. Als Fachbehörde soll die zentrale italienische Umweltbehörde ISPRA die Anträge bewerten. Für das gesamte Zulassungsverfahren addieren sich die im Artikel genannten Fristen auf gut zwei Monate. Damit es so schnell gehen kann, streicht der Artikel die in einem Gesetz von 2003 verlangten Risikobewertungen für die Artenvielfalt, das landwirtschaftliche System und die Lebensmittelkette. Die neue Regelung gilt vorerst bis Ende 2024, danach soll das Parlament über das weitere Vorgehen entscheiden. Sowohl der Senat als auch die Abgeordnetenkammer stimmten dem derart ergänzten Gesetz zu.
Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida sprach von einer Vorreiterrolle Italiens und schwärmte von Pflanzen, die widerstandsfähiger gegen Trockenheit und klimatische Veränderungen seien. „Deshalb ist es notwendig, ohne Ideologien und Vorurteile zu investieren und sich bewusst zu machen, dass es sich nicht um GVO handelt“, zitierte ihn die Zeitung La Stampa. Deshalb hat die neue Gentechnik in Italien von der Regierung einen eigenen Namen bekommen. Sie spricht von „Unterstützten Evolutionstechniken“ (italienisch: Tecniche di Evoluzione Assistita - TEA).
„Italien gibt damit seine seit 20 Jahren verfolgte Linie einer strikt GVO-freien Landwirtschaft auf“, kommentierte die aus 37 Organisationen bestehende Koalition GVO-freies Italien und verspricht: „Unsere Verbände werden nicht tatenlos zusehen.“ Man werde den Bürger:innen mitteilen, welche Einzelpersonen und Parteien „Vorschriften aufheben, die der Mehrheit der italienischen Bürger, die gegen GVO sind, am Herzen liegen“. Das zielt nicht nur gegen die regierende Rechte. „Mit Ausnahme der Fraktion der Grünen und Linken (Alleanza Verdi-Sinistra) hätten alle Oppositionsparteien geschwiegen, ärgert sich das Bündnis. Seine Hoffnung setzt es auf die Präsidenten der italienischen Regionen, die sich fast alle vor Jahren als gentechnikfrei erklärt hatten. „In dieser Frage, die die Agrarsysteme der einzelnen Regionen betrifft, haben die lokalen Behörden das Recht, das Verfassungsgebot bezüglich ihrer Befugnisse in der Agrarpolitik zu verteidigen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses.
Aus dessen Sicht sind dürreresistente Pflanzen nur ein vorgeschobenes Argument. In Wahrheit solle das Gesetz „die Kontrolle der Lieferketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft durch multinationale Konzerne und mächtige Agrarunternehmen stärken, zum Nachteil der Landwirte, die nun zu bloßen Funktionsarbeitern für die enormen Profite einer Minderheit degradiert werden“. Dass dürreresistente NGT-Pflanzen in Italien nicht so schnell zu erwarten sind, bestätigte Luigi Cattivelli vom italienischen Agrarforschungszentruminstitut Crea. Die italienische Ausgabe von Wired zitiert den gentechnikbegeisterten Forscher mit den Worten: „Bei der Trockenheit ist es komplizierter, denn es handelt sich um ein sehr schwieriges Merkmal, bei dem nicht nur ein einziges Gen im Spiel ist.“ Im Moment gebe es erst einige Hinweise und es sei noch viel Arbeit zu leisten. [lf]
25.06.2023 | permalink
Zweimal fanden deutsche Behörden in den vergangenen zwölf Monaten Nudeln aus illegalem, gentechnisch verändertem Reis. Sie informierten die europäischen Kolleg:innen, doch die deutschen Verbraucher:innen erfuhren nichts von den Funden und es gab auch keine öffentlichen Rückrufe. Alles sei korrekt gelaufen, sagen die Behörden.
Mit dem europäischen Schnellmeldesystem RASFF informieren sich die Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig über problematische Funde in Lebensmitteln. Dort finden sich Hinweise auf Salmonellen in Gemüse, Metallteile im Rahmspinat, nicht erlaubte Pestizide im Paprika oder nicht ausgelobte Allergene. Am 11. Januar 2023 meldete Deutschland im RASFF: „Nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen in Reisnudeln aus Thailand, via die Niederlande“. Zuvor hatte es bereits am 12. September 2022 eine deutsche Meldung gegeben: „Nicht zugelassene gentechnisch veränderte Reisnudeln aus Vietnam“. In beiden Fällen stammten die Funde von der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Sie gingen zurück auf Proben, die am 27. September 2022 und am 12. Mai 2022 genommen worden waren. Es lagen also jeweils vier Monate zwischen der Probenahme und der Mitteilung, dass dabei nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gefunden worden waren. In beiden Fällen wurde die Öffentlichkeit nicht über das dafür vorgesehene Portal lebensmittelwarnung.de informiert. Auch sind keine Hinweise über andere Portale bekannt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestätigte auf Nachfrage, Lebensmittel mit einem nicht zugelassenen GVO seien nicht verkehrsfähig. Sie dürfen also nicht angeboten und verkauft werden. Allerdings liege „die Verantwortung zur Kontrolle des zulässigen Inverkehrbringens und die Durchsetzung geeigneter Maßnahmen bei Nichteinhaltung“ bei den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer, schrieb das BVL. Die Frage, ob es für den Fall eines Fundes von nicht zugelassenen GVO in Lebensmitteln ein mit den Länderbehörden abgesprochenes einheitliches Vorgehensschema gebe, beantwortete die Behörde nicht.
Das für die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) antwortete, die RASFF-Meldungen resultierten „jeweils aus einer Probenahme im Restaurant/Einzelhandel. Dort war kein Warenbestand mehr vorhanden bzw. wurde aus dem Verkauf genommen. Weitere Maßnahmen waren daher unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit (konkreter Sachverhalt, Lieferdatum, Liefermenge …) nicht anzeigt.“
Nun könnte eine Behörde davon ausgehen, dass der entdeckte illegale GVO auch in anderen Nudeln der gleichen Produktionscharge vorkommt und diese womöglich über gleichartige Verkaufsstätten im eigenen Land und im ganzen Bundesgebiet vertrieben werden und auch monatelang in Vorratsschränken von Verbraucher:innen lagern. Es könnte also durchaus ein öffentliches Interesse an einer Warnung bestehen. Man habe mittels RASFF-System „alle notwendigen Informationen an die für den Importeuer/Großhändler zuständige Behörde in den Niederlanden weitergeleitet, damit von dort weitere Maßnahmen veranlasst werden konnten“, antwortete das MLR. Tatsächlich findet sich im RASFF in Bezug auf die thailändischen Reisnudeln der Hinweis, dass sie außer in Deutschland auch in den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Ungarn, Italien, Belgien, Rumänien und Irland vertrieben wurden. Einige dieser Länder informierten über ergriffene Maßnahmen. In Deutschland passierte laut RASFF nichts mehr.
Geregelt ist die Information der Öffentlichkeit in Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Demnach soll die Öffentlichkeit informiert werden, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde „die dem Schutz der Endverbraucher vor Gesundheitsgefährdungen dienen“. Die Meldungen im RASFF waren als „potentielles Risiko“ eingestuft, also ebenso hoch wie nicht deklarierte Allergene oder Rückstände unerlaubter Pestizide, die in der Regel zu Rückrufen führen. Zudem heißt es in Paragraf 40 Absatz 1a, dass zu informieren ist, wenn im Lebensmittel ein nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden ist. Das MLR erklärte dazu, dass für solche Mitteilungen in Baden-Württemberg Landkreise und Städte zuständig seien und nicht die Länderbehörden. Außerdem seien nach Auffassung des Ministeriums GVO kein „Stoff“ im Sinne dieser Norm.
Das gentechnikkritische französische Portal Inf'OGM hatte sich bei einem thailändischen Biologen erkundigt und von diesem die Information bekommen, dass es in Thailand keine Feldversuche mit gentechnisch verändertem Reis gebe und auch kein illegaler Anbau bekannt sei. Er vermutete, dass für die Nudeln importiertes Reismehl verwendet worden sei. Reismehl aus Indien etwa war in Europa bereits 2021 wegen gentechnischer Verunreinigungen aufgefallen und hatte zu einem länderübergreifenden Rückruf von Schokolinsen geführt (der Infodienst berichtete). Im Mai 2023 meldete der spanische Zoll, dass man 48 Tonnen indische Reismehlproteine, die als Futtermittel deklariert waren, aus dem Verkehr gezogen habe, da sie einen nicht zugelassenen GVO enthielten. Nach Recherchen von Inf’OGM bestritten die indischen Behörden ihre Verantwortung und reagierten auch nicht auf offizielle Anfragen der Europäischen Kommission, die die Hersteller der Reisprodukte ermitteln wollte. [lf]
18.06.2023 | permalink
Die EU-Kommission will Anfang Juli ihren Verordnungvorschlag zugunsten neuer gentechnischer Verfahren (NGT) offiziell vorstellen. Im Vorfeld wurde ein als „sensitiv“ eingestufter Entwurf, den die Generaldirektion Gesundheit von EU-Kommissarin Stella Kyriakides erarbeitet hat, samt Folgenabschätzung Medien zugespielt. Beschlösse die Kommission in ihrer Sitzung am 5. Juli diesen Vorschlag, würden die meisten NGT-Lebensmittel ungekennzeichnet auf europäischen Tellern landen. Entsprechend deutlich ist die Kritik.
Das Portal arc2020.eu hat den vorgeschlagenen Verordnungstext, die Folgenabschätzung sowie zwei Stellungnahmen des kommissionsinternen Regulierungsausschusses veröffentlicht. Die geplante Verordnung würde NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel in zwei Kategorien einteilen. Kategorie 1 wären alle NGT-Pflanzen, in deren Erbgut beliebig viele Gene an- oder abgeschaltet wurden. Auch dürfen beliebige Genkonstrukte hinzugefügt werden, solange sie von Arten stammen, die natürlich oder mit biotechnologischer Hilfe mit der Pflanze gekreuzt werden können. Bei jeder Pflanze sind bis zu 20 Eingriffe erlaubt, bei denen kleine Erbgut-Sequenzen eingefügt oder entfernt werden.
Alle so entstandenen Pflanzen würden nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen. Für sie gäbe es keinerlei Risikoabschätzung und keine Kennzeichnung mehr. Wollte ein Hersteller Feldversuche mit einer Pflanze der Kategorie 1 durchführen, würde er das der zuständigen nationalen Gentechnikbehörde melden. Diese soll innerhalb eines Monats ihre Entscheidung treffen und diese den Mitgliedsstaaten und der Kommission zur Kommentierung zukommen lassen. Gibt es von diesen innerhalb von 30 Tagen keine Einwände, gilt die Entscheidung der nationalen Behörde über die Einordnung als NGT 1-Pflanze - auch für deren spätere Vermarktung. Gibt es Einwände, soll die EU-Lebensmittelbehörde EFSA binnen eines Monats ein Gutachten erstellen, auf dessen Basis dann die EU-Kommmission entscheidet. Ohne vorgeschaltete Feldversuche wären direkt EFSA und Kommission mit den gleichen Fristen zuständig. Für NGT 1-Pflanzen sieht die Verordnung ein EU-weites Register vor und das Saatgut muss gekennzeichnet sein, damit Anbauende wählen können. Eine weitere Kennzeichnung innerhalb der Lebensmittelkette sieht der Vorschlag nicht vor.
In die Kategorie 2 würden nur Pflanzen fallen, denen größere Erbgut-Sequenzen eingefügt werden. Auch NGT-Pflanzen mit eingebauter Herbizidresistenz würden in Kategorie 2 fallen. NGT 2-Pflanzen müssten die Hersteller und Verarbeiter weiter kennzeichnen, dürfen sie aber zusätzlich mit Nachhaltigkeitsbehauptungen versehen. Für die Pflanzen soll es eine fallspezifische Risikobewertung geben, deren Details die EU-Kommission gerne selbst festlegen würde. Für die Bewertung und Zulassung von NGT 2-Pflanzen für Feldversuche oder die kommerzielle Vermarktung gelten vergleichbare Regeln wie für NGT 1-Pflanzen. Maßnahmen, um eine Kontamination der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft zu verhindern, überlässt der Vorschlag den einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings verbietet er ihnen, dafür den freien Warenverkehr von NGT 1-Pflanzen und deren Anbau einzuschränken.
„Kommt der Vorschlag durch, würde das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung und das in der EU geltende Vorsorgeprinzip ausgehebelt“, kommentierte Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, den Entwurf. „Die Gentechnik-Konzerne bekämen einen Blankocheck, sie könnten ihre Gentechnik-Pflanzen ungeprüft, intransparent und unkontrolliert in unser Saatgut, auf unsere Äcker und Futtertröge bringen und sich ihre Profite sichern“, sagte Volling. „Der Entwurf der EU-Kommission ist unterm Strich desaströs für die mehr als 80 Prozent der Verbraucher*innen, die keine Gentechnik auf ihrem Teller wollen“, resümierte Olaf Bandt, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND. Der Vorschlag sei auch desaströs für die europäische Landwirtschaft, „denn die Bezeichnung ‚ohne Gentechnik‘ und die Unabhängigkeit von patentiertem Saatgut war für sie bisher ein Wettbewerbsvorteil“. Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Dachverbandes BÖLW, sagte: „Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für Verbraucherschutz und Wahlfreiheit und treibt Bauern durch Patente in die Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen.“ Die Kriterien, mit denen zwischen den zwei Kategorien unterschieden werde, seien nicht wissenschaftsbasiert sondern „völlig willkürlich gewählt“, kritisierte Andres. Bernd Rodekohr von der Aurelia-Stuftung verwies darauf, dass sich die großen Agrarkonzerne „bereits heute in großem Stil Gensequenzen, die in der Natur vorkommen, als 'Crispr'-Pflanzen patentieren“ ließen. Nicht die Gentechnik, sondern der Ökolandbau sei das einzig funktionierende System für eine nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft sagte Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren.
Die Ampel-Parteien zeigten sich uneins. Der grüne Abgeordnete Kar Bär warnte im ZDF vor dem „Ende der ökologischen Landwirtschaft“. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte auf proplanta.de: „Das macht die SPD nicht mit“. Das von der FDP geführte Bundesforschungsministerium hingegen habe hingegen „grundsätzliche Unterstützung signalisiert“, meldete das ZDF.
Arc2020.eu schrieb zur Veröffentlichung des Entwurfs, dieser befände sich nun „in der sogenannten dienststellenübergreifenden Konsultation innerhalb der Generaldirektionen der Kommission und soll am 5. Juli vom Kollegium der Kommission angenommen werden“. In diesem Prozess könne sich der Text „in den nächsten Wochen noch ändern“. Die Kommission beschließt solche Vorlagen üblicherweise im Konsent. Besondere Bedeutung kommt dabei Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans zu. Er hat in den vergangenen Wochen mehrfach betont, dass es eine NGT-Regelung nur gebe, wenn Europaparlament und Ministerrat auch den beiden EU-Vorschlägen zustimmen, die Pestizide reduzieren und die Natur wiederherstellen sollen. [lf]
12.06.2023 | permalink
Auch Produkte, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt werden, müssen nach EU-Recht umfassend gekennzeichnet werden. Darauf haben der Umweltverband Friends of the Earth Europe und die Verbraucherorganisation Foodwatch International in einem Briefing hingewiesen. Sie argumentieren darin, dass der Vertrag der Europäischen Union und das allgemeine Lebensmittelrecht der EU den Verbraucher:innen ein umfassendes Informationsrecht einräumten.
Pläne der EU-Kommission, dieses Informationsrecht für NGT einzuschränken, wären ein Verstoß gegen diese beiden grundlegenden EU-Regelungen, schrieben die beiden Organisationen. Noch ist unklar, welche Kennzeichungsregelungen für NGT-Produkte die EU-Kommission auf ihrer für den 5. Juli geplanten Veranstaltung vorlegen wird. Friends of the Earth Europe (FoEE) und Foodwatch beziehen sich in ihrem Briefing auf eine im April geleakte Zusammenfassung der Folgenabschätzung, die die EU-Kommission für ihren NGT-Vorschlag erarbeiten ließ. Das Portal Arc2020 hatte darüber berichtet. In der Folgenabschätzung wurden demnach zwei Option als wahrscheinlich genannt: NGT-Pflanzen, deren Änderungen theoretisch auch auf natürlichem Weg oder durch herkömmliche Züchtung entstanden sein könnten, müssten nur noch angemeldet und nicht mehr gekennzeichnet werden. Die anderen NGT-Pflanzen sollten so gekennzeichnet werden, dass die erwartete nachhaltige Eigenschaft der Pflanze in den Vordergrund gestellt wird.
Die erste Option würde laut Briefing dazu führen, dass die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Produktionskette und damit die Transparenz für Landwirt: innen, Lebensmittelhersteller:innen und den Einzelhandel verloren geht. Für Verbraucher:innen wäre es unmöglich, eine gut informierte Entscheidung zu treffen. Bei der zweiten Option sei noch völlig unklar, wie die Kommission Nachhaltigkeit im Ernährungssystem überhaupt definiere und ob die so gelabelten Pflanzen tatsächlich einen nachweisbaren Nachhaltigkeitsbeitrag leisten könnten, heißt es im Briefing.
„Wenn die Europäische Kommission vorschlägt, NGT von der derzeitigen strengen Kennzeichnungsregelung auszunehmen, wären die Verbraucher:Innen nicht mehr in der Lage, fundierte Entscheidungen auf dem Markt zu treffen“, mahnt Heidi Porstner von Foodwatch International. Sie sieht darin einen Verstoß gegen zwei grundlegende EU-Regelungen. So verpflichtet Artikel 169 (1) des Vertrags über die Europäische Union die EU dazu, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und das Informationsrecht der Verbraucher:innen zu fördern. In der Verordnung 178/2002, dem allgemeine Lebensmittelrecht der EU, steht in Artikel 8: „Das Lebensmittelrecht hat den Schutz der Verbraucherinteressen zum Ziel und muss den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, eine sachkundige Wahl zu treffen“. In der Begründung zur Verordnung steht im 12. Erwägungsgrund: „Um Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können, müssen alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette als Kontinuum betrachtet werden, und zwar von der Primärproduktion und der Futtermittelproduktion bis hin zum Verkauf bzw. zur Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher, da jedes Glied dieser Kette eine potenzielle Auswirkung auf die Lebensmittelsicherheit haben kann“. Aus dieser Überlegung heraus sieht die Verordnung 178/2002 eine allgemeine Rückverfolgbarkeit vor. „Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln (...) ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen“, steht dazu in Artikel 18. Auch für NGT-Produkte müsse die Rückverfolgbarkeit vom Saatgut bis zum Lebensmittel sichergestellt sein, heißt es dazu im Briefing.
Die bisherige Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel im Regal hat dazu geführt, dass diese Produkte in der EU mangels Nachfrage nicht angeboten werden. Weil sie für küftige NGT-Lebensmittel eine ähnliche Ablehnung fürchteten, hätten die großen Gentechnik-Konzerne eine NGT-Kennzeichnung gerne verhindert. Die EU-Kommission wolle die Verbraucher:innenrechte auf Transparenz und Information den Geschäftsinteressen der Konzerne opfern, brachte FoEE-Campaignerin Mute Schimpf das im Briefing auf den Punkt. Doch inzwischen hat der Gentechnik-Konzern Corteva anscheinend eingesehen, dass mit einer solchen Politik bei den europäischen Verbraucher:innen nichts zu gewinnen ist. Das Magazin Politico zitierte laut GMWatch die Corteva-Managerin Teresa Babuscio mit den Worten: „Wir verpflichten uns, die Züchtungsmethoden, mit denen das Saatgut verfügbar gemacht wird, freiwillig offen zu legen“. Auf diese Weise wolle das Unternehmen sicherstellen, dass die Landwirte „den Mehrwert vermarkten können, den NGT für die Ernte bringt.“ Möglich sei eine Kennzeichnung mit Etiketten oder Strichcodes auf den Saatgutsäcken. Das solle auch Bedenken zerstreuen, dass der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut Auswirkungen auf Sektoren wie den ökologischen Landbau haben könnte, sagte Babuscio.
Die Ankündigung von Corteva zeigt, dass selbst Gentechnikkonzerne die Argumente nicht (mehr) teilen, mit denen die EU-Kommission die Kennzeichnungspflicht für NGT abschaffen will. Allerdings ist eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Kennzeichnung auf der Saatgutebene kein Ersatz für eine gesetzliche Regelung für die gesamte Lebensmittelkette, wie sie das EU-Gentechnikrecht vorsieht. „Überzeugender wäre eine öffentliche Erklärung, dass Corteva die derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften auch für neue GVO beibehalten will“, zitierte GMWatch die FoEE-Campaignerin Mute Schimpf aus der Politico-Meldung. [lf]
09.06.2023 | permalink
Die kenianische Regierung ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, den Import von gentechnisch verändertem Mais zu erlauben. Das Appelationsgericht wies die Berufung der Regierung gegen eine Entscheidung des Bundesgerichts zurück. Der Import gentechnisch veränderter Nahrungsmittel liege nicht im öffentlichen Interesse, begründeten die Richter ihr Urteil. Sie fügten damit den Gentechnik-Plänen der kenianischen und der US-Regierung einen schweren Schlag zu.
Anfang Oktober 2022 hatte Kenias neu gewählter Präsident William Ruto ein seit zehn Jahren bestehendes Verbot aufgehoben, gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen kommerziell anzubauen oder zu importieren. Ab sofort sollte es erlaubt sein, gv-Mais einzuführen und anzubauen. Ruto begründete den Schritt mit der dürrebedingten Hungersnot in Teilen seines Landes und möglichen Hilfslieferungen von US-Gentech-Mais in die Dürregebiete.
Der Kleinbauernverband Kenya Peasants League (KPL) rief das Bundesgericht (High Court) an und verlangte, Rutos Dekret aufzuheben und den Import von gv-Mais zu verhindern. Er begründete dies damit, dass eine so wichtige Frage nicht durch einen Erlass des Präsidenten entschieden werden könne. Richterin Mugure Thande gab der KPL recht und verbot vorläufig die Importe bis zu einer Hauptverhandlung. Die Regierung legte dagegen Berufung ein, die das Appelationsgericht (Court of Appelation) jetzt zurückwies. Die Berufung habe das Kriterium des öffentlichen Interesses nicht erfüllt, zitierte das kenianische Newsportal Tuko die drei Richter.
Damit ist die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet, denn noch steht die Hauptverhandlung vor dem High Court an, deren Termin bereits mehrfach verschoben wurde. Die Zeitung Nation berichtete, der Anwalt der Regierung versuche, den Fall der Richterin Mugure Thande zu entziehen und wegen der Bedeutung der Entscheidung an eine Kammer mit drei Richtern zu verweisen. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Offen ist auch noch die Verfahrensfrage, ob die Eingabe der KPL mit einer anderen Verhandlung an dem für Umwelt und Landrechte zuständigen Gericht (Environment and Land Court) in der kenianischen Stadt Nyahururu zusammengelegt werden soll. Dort hat die Anwaltsvereinigung Law Society of Kenya (LSK) gegen das Präsidentendekret geklagt, mit Verweis auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken von gv-Pflanzen. Wie die kenianische Zeitung The Standard berichtete, würde die Regierung gerne das ganze Thema an das Umweltgericht verlagern, während die KPL das Vorgehen des Präsidenten auch verfassungsrechtlich durch den High Court überprüft haben will.
Neben den beiden Verhandlungen in Kenia beschäftigt das Importverbot auch den Ostafrikanischen Gerichtshof in Tansania (East African Court of Justice). Dort haben Slow Food International and die ungandische Organisation Centre for Food and Adequate Living Rights gegen Präsident Rutos Dekret geklagt. Sie sehen darin einen Verstoß gegen die Regeln der Ostafrikanischen Gemeinschaft und die Afrikanische Charta der Menschenrechte.
Das juristische Tauziehen hat konkrete Folgen: Das kenianische Agrarforschungsinstitut Kalro habe wegen der Verfahren die subventionierte Abgabe von elf Tonnen gv-Maissaatgut an Landwirte ausgesetzt, berichtete die Zeitung Business Daily. Und der Africa Report wertete die Entscheidung des Berufungsgerichts als Schlag für die laufenden Handelsgespräche zwischen den USA und Kenia. Beim letzten Treffen beider Parteien im April habe der US-Außenminister Anthony Blinken gv-Pflanzen als Schlüssel für die Anpassung an den Klimawandel bezeichnet, berichtete der Africa Report und zitierte Blinken mit den Worten, der Export von GVO nach Kenia wäre eine Lösung für die langfristige Ernährungsunsicherheit, mit der das Land konfrontiert sei. [lf]
06.06.2023 | permalink
Die EU-Kommission argumentiert, mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Pflanzen könnten helfen, Pestizide einzusparen. Einer Analyse der Verbraucher:innenorganisation Foodwatch zufolge gibt es dafür keine belastbaren Daten. Sie forderte deshalb zusammen mit den Umweltorganisationen BUND und Global 2000 eine „echte Pestizidreduktion statt leerer Gentech-Versprechen“.
Dass Gentechnik-Pflanzen dabei helfen könnten, den Pestizideinsatz zu reduzieren, ist für Foodwatch-Pestizidexperte Lars Neumeister bislang nur eine Behauptung der Agrarindustrie. Konkrete Zahlen über ein solches Potenzial der Neuen Gentechnik habe die Europäische Union bislang nicht veröffentlicht. „Keine der aktuellen Forschungsübersichten veröffentlichte Daten darüber, wie viele Pestizidbehandlungen bei einer bestimmten gentechnisch veränderten Kulturpflanze potenziell eingespart werden könnten“, schreibt Neumeister in seiner Analyse. Zudem beträfen die bekannten Forschungsarbeiten keine großen „Pestizidverbraucher“ in Europa: „Entweder hat die Anbaufläche einen geringen Anteil (Gurke, Tomate, Sommerweizen, Zitrusfrüchte) und/oder der Erreger ist nicht die Hauptursache für den Pestizideinsatz bei dieser Kultur“, heißt es in der Analyse. „Wenn es um die Reduzierung von Pestiziden in der Europäischen Union geht, ist das Potenzial der Neuen Gentechnik derzeit nahezu gleich Null“, lautet deshalb Neumeisters Fazit.
Als weiteres Risko sieht er, dass NGT-Pflanzen „den Verlust der genetischen Vielfalt beschleunigen, insbesondere wenn die Gentechnik unter der Kontrolle einiger weniger globaler Pestizid- und Saatgut-Konzerne ist“. Eine höhere genetische Uniformität mache die Pflanzen anfälliger und führe wiederum dazu, dass mehr und gefährlichere Pestizide eingesetzt würden. Zudem würden Großkonzerne NGT nutzen, „um Saatgut über Patente/Sortenschutz zu kontrollieren und die landwirtschaftlichen Betriebe zu 100 Prozent von den Unternehmen abhängig zu machen“, schreibt Neumeister.
Die grundsätzliche Frage sei, ob sich die Gesellschaft auf neue, risikoreiche Technologien einlassen wolle, obwohl es für die meisten Schädlings- und Krankheitsprobleme bereits technische Lösungen mit geringem Risiko gebe, heißt es in der Analyse. So könnten etwa im Getreideanbau „fast alle Schädlinge, Unkräuter und Krankheiten durch eine breitere und vielfältigere Fruchtfolge verhindert werden“, wie sie die Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz vorsehen. Diese schreiben vor, dass die Landwirt:innen erst präventive Maßnahmen ergreifen und Nützlinge einsetzen, bevor sie als letzte Möglichkeit zu synthetischen Pestiziden greifen. Doch in der Praxis werden diese Leitlinien oft nicht umgesetzt.
Für Pia Völker vom BUND sind eine große Vielfalt auf den Feldern und lokal angepasste, robuste Sorten der Schlüssel für eine Landwirtschaft, die effektiv dazu beiträgt, die Klimakrise und die Biodiversitätskrise zu bewältigen. “Mit weniger oder sogar ohne chemisch-synthetische Pestizide zu arbeiten ist möglich – das zeigt der ökologische Landbau“, sagte Völker bei der Präsentation der Analyse. Für Brigitte Reisenberger von Global 2000 war bei dem Termin klar: „Für eine resiliente, vielfältige und klimaangepasste Landwirtschaft und die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion für die nächsten Generationen, braucht es eine starke, gesetzlich verankerte Pestizidreduktion und eine weiterhin strenge Regulierung und Risikoprüfung von neuen Gentechnik-Pflanzen.”
Den Zusammenhang zwischen Pestizidreduktion und NGT hatte zuletzt EU-Vizepräsident Frans Timmermans hergestellt. Eigene Regeln für NGT – wie sie die Kommission plane – seien nur vermittelbar, wenn diese einen Umweltnutzen wie die Reduktion von Pestiziden hätten, sagte er vor dem Agrarausschuss des Europaparlaments. Am 5. Juli will die Kommission nach derzeitiger Planung ihren NGT-Vorschlag vorstellen. Bis dahin hat der EU-Vizepräsident also noch Zeit, belastbare Daten für diesen behaupteten Umweltnutzen von NGT zu finden. [lf]
02.06.2023 | permalink
Die Technische Universität von Queensland in Australien hat die gängige Bananensorte Cavendish so verändert, dass sie gegen die von dem Pilz TR4 ausgelöste Panamakrankheit resistent ist. Die dortigen Behörden müssen nun entscheiden, ob sie die Banane für den Anbau zulassen. Das wäre ein weltweit beachtetes Signal. Denn das Virus bedroht auf allen Kontinenten den Bananenanbau – auch in den Ländern, die den Deutschen ihr zweitliebstes Obst liefern.
Laut Statistik verzehren die Deutschen pro Kopf 12,3 Kilogramm Bananen im Jahr, zusammen rund eine Million Tonnen. Damit sind die gelben Früchte hierzulande nach Äpfeln das beliebteste Obst. Fast alle dieser Bananen zählen zur Sorte Cavendish, die den Welthandel dominiert – und ein Problem hat. Das ist ein Fusarienpilz, der im Boden der Plantagen lebt, die Bananenpflanzen befällt und sie absterben lässt. Mit Pestiziden lässt er sich nicht bekämpfen und auf dem befallenen Boden wachsen nie wieder Bananen, die für den Pilz anfällig sind. Vor 60 Jahren hat dieser Pilz weltweit Bananenplantagen vernichtet, die damals vor allem mit der Sorte Gros Michel bepflanzt waren. Die Anbauer stiegen auf die Sorte Cavendish um, die gegen die damalige Variante TR1 des Pilzes resistent war. Doch der Pilz, der damals zuerst in Panama auftrat – deshalb der Name Panamakrankheit – entwickelte sich weiter. Vor rund 40 Jahren trat in Taiwan erstmals die Variante TR4 auf und befiel auch Cavendish-Bananen. Langsam breitete sich der aggressive Pilz über Südostasien bis Australien aus. Er erreichte erste afrikanische Länder und wurde schließlich 2019 in Kolumbien und 2021 in Peru nachgewiesen, wo er erste Plantagen vernichtete. Ecuador dürfte bald folgen. Aus diesen südamerikanischen Ländern stammt der größte Teil der Bananen in den deutschen Supermärkten.
Die Anbauer in Südamerika schauen mit großem Interesse nach Australien. Dort versuchen Forschende der Technischen Universität von Queensland schon seit 20 Jahren, mit Hilfe gentechnischer Verfahren Cavendish-Bananen resistent gegen den Pilz TR4 zu machen. Dazu haben sie, noch mit alten gentechnischen Verfahren, ein Resistenzgen aus einer Wildbanane in Cavendish-Pflanzen eingebaut. Feldversuche, die von 2012 bis 2015 und erneut seit 2018 durchgeführt wurden, hätten eine stabile Resistenz bestätigt, schreibt die Universität in ihrem Zulassungsantrag für die Gentech-Banane mit dem Kürzel QCAV-4. Die Untersuchungen hätten darüber hinaus keine biologisch relevanten Unterschiede zu den gentechnisch unveränderten Bananen ergeben. Auch seien keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken identifiziert worden. Dennoch versichert die Universität in einer Pressemitteilung, es sei derzeit nicht geplant, die QCAV-4-Bananen anzubauen und an Verbraucher in Australien zu verkaufen. QCAV-4 diene lediglich als Sicherheitsnetz für die australische Bananenindustrie, falls diese durch TR4 stark beeinträchtigt werden sollte. Gleichzeitig macht die Universität in ihrem Antrag deutlich, dass ihre Banane ein Exportschlager werden könnte: „Die Anbauzulassung in Australien könnte die Möglichkeit eröffnen, die gentechnisch veränderte Banane in Überseeländern anzubauen, wo TR4 verheerende Auswirkungen auf die Bananenproduktion hat oder haben könnte“.
Die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die eine resistente Sorte bietet, sieht auch das US-Unternehmen Elo Life Systems. Es arbeitet seit drei Jahren mit dem US-Fruchtkonzern Dole zusammen,um mit Hilfe neuer Gentechniken wie Crispr/Cas eine TR4-resistente Banane zu entwickeln. Laut dem Informationsdienst Food Ingredients 1st hat die Gentech-Banane von Elo Life Systems inzwischen Tests im Gewächshaus erfolgreich überstanden und soll nun im Feldversuch auf Dole-Plantagen in Honduras getestet werden. Auch das britische Unternehmen Tropic Biosciences arbeitet an einer TR4-resistenten Crispr-Banane. Auf seiner Webseite zeigt es TR4-resistente Topfpflanzen und spricht von „laufenden Feldversuchen“, macht aber keine konkreteren Angaben. Entwickelt hat das Unternehmen auch eine Gentech-Banane, die nicht mehr braun wird. Dafür habe man von den philippinischen Behörden nach deren neuem Gentechnikrecht eine Freigabe für Import und Vermehrung bekommen, teilte das Unternehmen mit.
Weil Bananenanbauer nicht auf die seit Jahren versprochene Hilfe der Gentechnologen warten konnten, haben sie längst nach Alternativen gesucht und auch welche gefunden. Taiwanesische Bananenforschende entwickelten schon vor 20 Jahren eine TR4-tolerante Cavendish-Variante namens Formosana. Auch in Honduras entstanden in den letzten zwei Jahrzehnten resistente Sorten, die allerdings weniger ertragreich waren als Cavendish-Bananen. Detailliert beschrieben sind diese Bananen auf der Plattform ProMusa. Auch das staatliche französische Forschungsinstitut CIRAD hat mit konventioneller Vermehrungstechnik TR4-resistente Bananensorten entwickelt und testet sie derzeit in Feldversuchen, auch in Australien. Doch die Experten von CIRAD wollen die Cavendish-Monotonie auf den Plantagen nicht retten sondern loswerden. Der einzige Weg sei es, die genetische Vielfalt der angebauten Bananen zu erhöhen und zugleich die Anbausysteme zu ändern, schrieben sie schon 2020. [lf]
30.05.2023 | permalink
Das kanadische Landwirtschaftsministerium hat für die meisten gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel die Zulassung abgeschafft. Solange kein fremdes Erbgut eingebaut wird, können die Pflanzen ohne jede staatliche Kontrolle angebaut und vermarktet werden. Damit folgte die Regierung eins zu eins Vorschlägen der Gentechniklobby. Biologisch und konventionell gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe fürchten nun um ihre Existenz.
Anfang Mai verkündete die kanadische Landwirtschaftsministerin Marie-Claude Bibeau neue Saatgutrichtlinien für die kanadische Lebensmittelbehörde CFIA. Sie legen fest, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nur dann behördlich überprüft und zugelassen werden müssen, wenn sie sich in ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit von existierendem Saatgut der gleichen Art wesentlich unterscheiden. Ob dies der Fall ist und sie deshalb die Behörden einschalten, entscheiden die Züchtungsunternehmen selbst. Bereits vor einem Jahr hatte das Gesundheitsministerien seine Vorgaben für neuartige Lebensmittel vergleichbar geändert und die meisten Produkte neuer gentechnischer Verfahren von einer Zulassung ausgenommen. Nun gilt das auch für Anbau und Vermarktung. Dass die kanadische Regelung im Vergleich zu den Bestimmungen in den USA oder Großbritannien besonders gentechnikfreundlich ausfällt, ist übrigens kein Zufall. Medienrecherchen enthüllten im Herbst 2022, dass das Regelungskonzept der Lebensmittelbehörde CFIA ursprünglich vom Gentechniklobbyverband CropLife Canada verfasst worden war. Der Präsident der Behörde nahm seinen Hut, doch die Lobby-Vorschläge blieben.
„Die Regierung hat die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vollständig in die Hände von Unternehmen gelegt“, erläuterte Lucy Sharratt, die das Kanadische Biotechnologie-Aktionsnetzwerk CBAN koordiniert. Dies sei schockierend verantwortungslos. Die Kanadier sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Regierung die Sicherheit vieler neuer gentechnisch veränderter Lebensmittel und Saaten nicht mehr bewerten werde. Die Menschen müssten sich künftig auf die Konzerne und die von ihnen finanzierten, vertraulichen Studien verlassen. „Wir brauchen eine unabhängige Wissenschaft, keine Selbstregulierung der Unternehmen“, forderte Sharatt.
Eine verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut wird es nicht geben. Statt dessen haben Regierung und Industrie einen „Lenkungsausschuss für die Transparenz von Pflanzenzüchtungsinnovationen“ gegründet. Er schlug in einem Bericht vor, dass neues gentechnisch verändertes Saatgut in die Sorten-Transparenz-Datenbank des kanadischen Verbandes der Saatgutindustrie eingetragen wird. Die Züchtungsunternehmen haben dies zugesagt. Die Verbände der gentechnikfrei wirtschaftenden Betriebe hatten sich in diesem Ausschuss gegen eine solches freiwilliges System ausgesprochen. Doch ihre Argumente wurden nicht berücksichtigt.
„Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zur Zusage der Ministerin, eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass Biobauern weiterhin biologisch wirtschaften können“ sagte Garry Johnson, Präsident der von Landwirten geführten Organisation SaskOrganics und ergänzte: „Wenn nicht sichergestellt wird, dass alle gentechnisch veränderten Samen durch ein obligatorisches öffentliches Register vollständig offengelegt werden, wird es für Biobauern schwierig, die Anforderungen der kanadischen Biostandards zu erfüllen.“ Allison Squires, Präsidentin des Biobauernverbandes Canadian Organic Growers erklärte: „Ohne eine vorgeschriebene Transparenz von gentechnisch verändertem Saatgut ist die Integrität des ökologischen Landbaus in Kanada ernsthaft bedroht.“ Jenn Pfenning, Landwirtin des Bauernverbandes National Farmers Union sagte: „Diese Entscheidung muss rückgängig gemacht werden, sonst werden wir im Laufe der Zeit nicht mehr in der Lage sein, verlässliche gentechnikfreie Lebensmittel anzubieten, einschließlich ökologischer Lebensmittel.“ Das Aktionsnetzwerk CBAN hat die Kanadierinnen und Kanadier aufgerufen, ihre Abgeordneten zu alarmieren. Diese sollen im Parlament gegen die Entscheidung der Regierung aktiv werden. [lf]
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