02.06.2023 |

Australien: Zulassung für Gentech-Bananen beantragt

Banane Foto: mrsmarshah / freeimages

Die Technische Universität von Queensland in Australien hat die gängige Bananensorte Cavendish so verändert, dass sie gegen die von dem Pilz TR4 ausgelöste Panamakrankheit resistent ist. Die dortigen Behörden müssen nun entscheiden, ob sie die Banane für den Anbau zulassen. Das wäre ein weltweit beachtetes Signal. Denn das Virus bedroht auf allen Kontinenten den Bananenanbau – auch in den Ländern, die den Deutschen ihr zweitliebstes Obst liefern.

Laut Statistik verzehren die Deutschen pro Kopf 12,3 Kilogramm Bananen im Jahr, zusammen rund eine Million Tonnen. Damit sind die gelben Früchte hierzulande nach Äpfeln das beliebteste Obst. Fast alle dieser Bananen zählen zur Sorte Cavendish, die den Welthandel dominiert – und ein Problem hat. Das ist ein Fusarienpilz, der im Boden der Plantagen lebt, die Bananenpflanzen befällt und sie absterben lässt. Mit Pestiziden lässt er sich nicht bekämpfen und auf dem befallenen Boden wachsen nie wieder Bananen, die für den Pilz anfällig sind. Vor 60 Jahren hat dieser Pilz weltweit Bananenplantagen vernichtet, die damals vor allem mit der Sorte Gros Michel bepflanzt waren. Die Anbauer stiegen auf die Sorte Cavendish um, die gegen die damalige Variante TR1 des Pilzes resistent war. Doch der Pilz, der damals zuerst in Panama auftrat – deshalb der Name Panamakrankheit – entwickelte sich weiter. Vor rund 40 Jahren trat in Taiwan erstmals die Variante TR4 auf und befiel auch Cavendish-Bananen. Langsam breitete sich der aggressive Pilz über Südostasien bis Australien aus. Er erreichte erste afrikanische Länder und wurde schließlich 2019 in Kolumbien und 2021 in Peru nachgewiesen, wo er erste Plantagen vernichtete. Ecuador dürfte bald folgen. Aus diesen südamerikanischen Ländern stammt der größte Teil der Bananen in den deutschen Supermärkten.

Die Anbauer in Südamerika schauen mit großem Interesse nach Australien. Dort versuchen Forschende der Technischen Universität von Queensland schon seit 20 Jahren, mit Hilfe gentechnischer Verfahren Cavendish-Bananen resistent gegen den Pilz TR4 zu machen. Dazu haben sie, noch mit alten gentechnischen Verfahren, ein Resistenzgen aus einer Wildbanane in Cavendish-Pflanzen eingebaut. Feldversuche, die von 2012 bis 2015 und erneut seit 2018 durchgeführt wurden, hätten eine stabile Resistenz bestätigt, schreibt die Universität in ihrem Zulassungsantrag für die Gentech-Banane mit dem Kürzel QCAV-4. Die Untersuchungen hätten darüber hinaus keine biologisch relevanten Unterschiede zu den gentechnisch unveränderten Bananen ergeben. Auch seien keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken identifiziert worden. Dennoch versichert die Universität in einer Pressemitteilung, es sei derzeit nicht geplant, die QCAV-4-Bananen anzubauen und an Verbraucher in Australien zu verkaufen. QCAV-4 diene lediglich als Sicherheitsnetz für die australische Bananenindustrie, falls diese durch TR4 stark beeinträchtigt werden sollte. Gleichzeitig macht die Universität in ihrem Antrag deutlich, dass ihre Banane ein Exportschlager werden könnte: „Die Anbauzulassung in Australien könnte die Möglichkeit eröffnen, die gentechnisch veränderte Banane in Überseeländern anzubauen, wo TR4 verheerende Auswirkungen auf die Bananenproduktion hat oder haben könnte“.

Die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die eine resistente Sorte bietet, sieht auch das US-Unternehmen Elo Life Systems. Es arbeitet seit drei Jahren mit dem US-Fruchtkonzern Dole zusammen,um mit Hilfe neuer Gentechniken wie Crispr/Cas eine TR4-resistente Banane zu entwickeln. Laut dem Informationsdienst Food Ingredients 1st hat die Gentech-Banane von Elo Life Systems inzwischen Tests im Gewächshaus erfolgreich überstanden und soll nun im Feldversuch auf Dole-Plantagen in Honduras getestet werden. Auch das britische Unternehmen Tropic Biosciences arbeitet an einer TR4-resistenten Crispr-Banane. Auf seiner Webseite zeigt es TR4-resistente Topfpflanzen und spricht von „laufenden Feldversuchen“, macht aber keine konkreteren Angaben. Entwickelt hat das Unternehmen auch eine Gentech-Banane, die nicht mehr braun wird. Dafür habe man von den philippinischen Behörden nach deren neuem Gentechnikrecht eine Freigabe für Import und Vermehrung bekommen, teilte das Unternehmen mit.

Weil Bananenanbauer nicht auf die seit Jahren versprochene Hilfe der Gentechnologen warten konnten, haben sie längst nach Alternativen gesucht und auch welche gefunden. Taiwanesische Bananenforschende entwickelten schon vor 20 Jahren eine TR4-tolerante Cavendish-Variante namens Formosana. Auch in Honduras entstanden in den letzten zwei Jahrzehnten resistente Sorten, die allerdings weniger ertragreich waren als Cavendish-Bananen. Detailliert beschrieben sind diese Bananen auf der Plattform ProMusa. Auch das staatliche französische Forschungsinstitut CIRAD hat mit konventioneller Vermehrungstechnik TR4-resistente Bananensorten entwickelt und testet sie derzeit in Feldversuchen, auch in Australien. Doch die Experten von CIRAD wollen die Cavendish-Monotonie auf den Plantagen nicht retten sondern loswerden. Der einzige Weg sei es, die genetische Vielfalt der angebauten Bananen zu erhöhen und zugleich die Anbausysteme zu ändern, schrieben sie schon 2020. [lf]

30.05.2023 |

Neue Gentechik: Kanada schafft Zulassung ab

Saatgut Saatgut für Kleinbauern statt wenige Konzerne (Foto: CC0)

Das kanadische Landwirtschaftsministerium hat für die meisten gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel die Zulassung abgeschafft. Solange kein fremdes Erbgut eingebaut wird, können die Pflanzen ohne jede staatliche Kontrolle angebaut und vermarktet werden. Damit folgte die Regierung eins zu eins Vorschlägen der Gentechniklobby. Biologisch und konventionell gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe fürchten nun um ihre Existenz.

Anfang Mai verkündete die kanadische Landwirtschaftsministerin Marie-Claude Bibeau neue Saatgutrichtlinien für die kanadische Lebensmittelbehörde CFIA. Sie legen fest, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nur dann behördlich überprüft und zugelassen werden müssen, wenn sie sich in ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit von existierendem Saatgut der gleichen Art wesentlich unterscheiden. Ob dies der Fall ist und sie deshalb die Behörden einschalten, entscheiden die Züchtungsunternehmen selbst. Bereits vor einem Jahr hatte das Gesundheitsministerien seine Vorgaben für neuartige Lebensmittel vergleichbar geändert und die meisten Produkte neuer gentechnischer Verfahren von einer Zulassung ausgenommen. Nun gilt das auch für Anbau und Vermarktung. Dass die kanadische Regelung im Vergleich zu den Bestimmungen in den USA oder Großbritannien besonders gentechnikfreundlich ausfällt, ist übrigens kein Zufall. Medienrecherchen enthüllten im Herbst 2022, dass das Regelungskonzept der Lebensmittelbehörde CFIA ursprünglich vom Gentechniklobbyverband CropLife Canada verfasst worden war. Der Präsident der Behörde nahm seinen Hut, doch die Lobby-Vorschläge blieben.

„Die Regierung hat die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vollständig in die Hände von Unternehmen gelegt“, erläuterte Lucy Sharratt, die das Kanadische Biotechnologie-Aktionsnetzwerk CBAN koordiniert. Dies sei schockierend verantwortungslos. Die Kanadier sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Regierung die Sicherheit vieler neuer gentechnisch veränderter Lebensmittel und Saaten nicht mehr bewerten werde. Die Menschen müssten sich künftig auf die Konzerne und die von ihnen finanzierten, vertraulichen Studien verlassen. „Wir brauchen eine unabhängige Wissenschaft, keine Selbstregulierung der Unternehmen“, forderte Sharatt.

Eine verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut wird es nicht geben. Statt dessen haben Regierung und Industrie einen „Lenkungsausschuss für die Transparenz von Pflanzenzüchtungsinnovationen“ gegründet. Er schlug in einem Bericht vor, dass neues gentechnisch verändertes Saatgut in die Sorten-Transparenz-Datenbank des kanadischen Verbandes der Saatgutindustrie eingetragen wird. Die Züchtungsunternehmen haben dies zugesagt. Die Verbände der gentechnikfrei wirtschaftenden Betriebe hatten sich in diesem Ausschuss gegen eine solches freiwilliges System ausgesprochen. Doch ihre Argumente wurden nicht berücksichtigt.

„Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zur Zusage der Ministerin, eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass Biobauern weiterhin biologisch wirtschaften können“ sagte Garry Johnson, Präsident der von Landwirten geführten Organisation SaskOrganics und ergänzte: „Wenn nicht sichergestellt wird, dass alle gentechnisch veränderten Samen durch ein obligatorisches öffentliches Register vollständig offengelegt werden, wird es für Biobauern schwierig, die Anforderungen der kanadischen Biostandards zu erfüllen.“ Allison Squires, Präsidentin des Biobauernverbandes Canadian Organic Growers erklärte: „Ohne eine vorgeschriebene Transparenz von gentechnisch verändertem Saatgut ist die Integrität des ökologischen Landbaus in Kanada ernsthaft bedroht.“ Jenn Pfenning, Landwirtin des Bauernverbandes National Farmers Union sagte: „Diese Entscheidung muss rückgängig gemacht werden, sonst werden wir im Laufe der Zeit nicht mehr in der Lage sein, verlässliche gentechnikfreie Lebensmittel anzubieten, einschließlich ökologischer Lebensmittel.“ Das Aktionsnetzwerk CBAN hat die Kanadierinnen und Kanadier aufgerufen, ihre Abgeordneten zu alarmieren. Diese sollen im Parlament gegen die Entscheidung der Regierung aktiv werden. [lf]

23.05.2023 |

EU-Kommission: ohne Pestizidreduktion keine neue Gentechnik

By European Parliament from EU - Hearing of Frans Timmermans (the Netherlands) - Executive Vice President-Designate - European Green Deal, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82940935 By European Parliament from EU - Hearing of Frans Timmermans (the Netherlands) - Executive Vice President-Designate - European Green Deal, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82940935

Die EU-Kommission pokert mit hohem Einsatz. Sie will das Gentechnikrecht nur dann zugunsten neuer gentechnischer Verfahren aufweichen, wenn die konservativen Parteien ihren Widerstand gegen die Pestizidreduktionspläne aufgeben. Das sagte Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans gestern im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten beeindruckte er damit allerdings nicht.

Der Agrarausschuss hatte Timmermans am Montag eingeladen, um über die Verordnungsentwürfe der Kommission für einen nachhaltigen Pestizideinsatz (SUR) und zur Wiederherstellung der Natur (NRL) zu sprechen. Gegen beide Vorhaben läuft die Agrarlobby seit über einem Jahr Sturm und hat damit vor allem die konservativen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) hinter sich gebracht, zu der auch CDU und CSU gehören. Timmermans betonte, der Green Deal der Kommission sei kein á la Carte Menü, bei dem man sich einzelne Teile herauspicken könne. Er sei ein Gesamtpaket, zu dem auch der Vorschlag der Kommission gehöre, die Zulassung neuer gentechnischer Verfahren (NGT) zu erleichtern. Doch dieser NGT-Vorschlag werde von den Menschen nur dann akzeptiert, wenn er mit einem Vorteil für die Umwelt verknüpft sei wie der Reduktion von Pestiziden, sagte Timmermans. „Wenn Sie in ihren Schützengräben bleiben und am Status Quo festhalten, bedeutet dies, dass es keine SUR und keine NGTs gibt“, rief Timmermans den Abgeordneten zu, und forderte sie zur Zusammenarbeit mit der Kommission auf. Auf fruchtbaren Boden stieß der Appell nicht. Die meisten Abgeordneten griffen in der Sitzung die Kommission massiv an und warnten davor, den Pestizidgebrauch einzuschränken und mehr Naturschutz von den Landwirten zu verlangen.

Bei dieser Position blieb der Agrarausschuss auch bei seiner Sitzung am Dienstag. Er wies in seinem Bericht den NRL-Vorschlag der Kommission mit 30 zu 16 Stimmen komplett zurück. Ein Vorgang, von dem der Ausschussvorsitzende Norbert Lins (CDU) sagte, das habe er in seiner Zeit als Vorsitzender noch nicht erlebt. Der Bericht geht nun erst einmal an den für beide Gesetzentwürfe federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Die Berichterstatterin Anne Sander von der EVP wertete die Entscheidung als deutliches Signal. „Die Kommission muss jetzt zuhören und mit uns pragmatische Lösungen finden“, sagte sie. Der Bericht zur SUR wurde auf der Sitzung erstmals vorgestellt, bis Ende Mai können die Mitglieder des Agrarausschusses noch Änderungsanträge zum Bericht einreichen. Ob der Ausschuss dann erneut den kompletten Kommissionsvorschlag zurückweisen wird, wird sich zeigen. Die EVP machte in der Diskussion deutlich, dass sie in dem Vorschlag keine geeignete Basis für weitere Gespräche sieht. Die rechtspopulistische Fraktion ID plädierte für eine Zurückweisung.

Damit wird die Pokerpartie noch eine Weile andauern. Der Kommission – oder zumindest dem für den Green Deal verantwortlichen Vize Frans Timmermans – dürfte es mit der Drohung „ohne SUR keine NGT“ sehr ernst sein. Bereits vor einer Woche hatte ein hoher Kommissionsbeamter informell einige Medien gebrieft, die natürlich berichteten und ihn mit den Worten zitierten: „Wenn das Europäische Parlament die Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden ablehnt, wozu braucht es dann diesen Vorschlag über die neuen Gentechniken?“ Die NGT seien aus Sicht der Kommission „eine der Antworten“ auf die notwendige Verringerung der Pestizide. Dagegen rechtfertige die Befürchtung wirtschaftlich „zurückgelassen“ zu werden, keine NGT-Regelung. „Die Gründe können nicht darin liegen, dass wir den Vorschlag einreichen müssen, weil die Chinesen und die Amerikaner dies tun“, zitierte Euractiv den Beamten.
Die Regeln für neue Gentechnik zu lockern trage aber gar nicht dazu bei, den Pestizideinsatz zu verringern – das schrieben mehr als 300 Organisationen aus dem Umwelt-, Agrar- und Verbraucherbereich (NGOs) aus der ganzen EU vergangene Woche an Timmermans. Im Gegenteil: Die Erfahrung der vergangenen 20 Jahre mit kommerziellem Anbau von Gentechnik-Pflanzen habe gezeigt, dass sogar mehr Pestizide eingesetzt werden. Die NGOs forderten den Kommissionsvize daher eindringlich auf, die Lockerungspläne aufzugeben und das bestehende EU-Gentechnikrecht auch in Zukunft auf NGT-Pflanzen anzuwenden – vor allem die Pflichten, sie zu kennzeichnen und ihre Risiken zu bewerten. Denn der Reformvorschlag der Kommission gefährde die GVO-freie Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie in der Europäischen Union und untergrabe das Ziel der EU, den Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 25 Prozent zu erhöhen. Der Brief dürfte dem Kommissionsvize noch einmal vor Augen führen, wie stark der gesellschaftliche Widerstand gegen die Pläne der Kommission ist, NGT-Pflanzen in Europa leichter zuzulassen. Und er wirft die Frage auf, ob die aktuelle EU-Kommission diese Auseinandersetzung noch führen will – wenn andererseits EVP und Agrarlobby SUR und NRL als Kernstücke des europäischen Green Deal boykottieren.
Aktuell kämpft der Sozialdemokrat Timmermans alleine für das ursprünglich von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angestoßene Klima- und Naturschutzprogramm der EU-Kommission. Denn von der Leyen wolle für weitere fünf Jahre die Kommission führen, schätzt die Süddeutsche Zeitung ihre Interessenlage ein. Dazu brauche sie die Unterstützung der EVP, der sie selbst angehört, und dafür sei sie bereit, den Green Deal zu opfern. Dann hätte der Kampf ihres Vize Timmermans für die SUR wenig Aussicht auf Erfolg. Aber jetzt steht er bei der Öffentlichkeit im Wort: „Keine SUR, keine NGTs“. [lf]

19.05.2023 |

Neue Gentechnik: Biopatente bedrohen Züchtungsfreiheit

Vertreter:innen des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut!" vor dem Europäischen Patentamt in Den Haag: Johanna Eckhart und Nout van der Vaart  Foto: No Patents on Seeds Vertreter:innen des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut!" vor dem Europäischen Patentamt in Den Haag: Johanna Eckhart und Nout van der Vaart Foto: No Patents on Seeds

Die Umweltminister:innen der Länder sowie diverse Fachverbände warnen davor, den freien Zugang zum natürlichen Genpool der Pflanzen durch Patente zu blockieren. Auch die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass aufgrund der neuen gentechnischen Verfahren (NGT) zunehmend Patente auf Pflanzeneigenschaften erteilt werden, die für die Züchter:innen existenzgefährdend sein können, teilte sie auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion kürzlich mit. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ hat gerade wieder gegen ein solches Patent Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt.
In Deutschland gibt es eine große Vielfalt an Unternehmen, die Pflanzen züchten und mit Saatgut handeln - davon 58 meist kleine und mittelständische Unternehmen mit eigenen Zuchtprogrammen, schreibt die Bundesregierung. Es sei ihr ein zentrales Anliegen, die genetischen Ressourcen für deren weitere züchterische Arbeit zu erhalten. „Eine Zunahme von Patentanmeldungen auf DNA-Sequenzen könnte auch in Europa die Vielfalt nutzbarer Ressourcen, zu denen freier Zugang besteht, einschränken und für kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen eine Herausforderung darstellen“, heißt es in der Antwort.
Nach aktueller Rechtslage dürfen konventionell gezüchtete Pflanzen nicht patentiert werden, nur solche, die gentechnisch verändert wurden. Das Problem: Wurde eine Pflanze mit einem neuen gentechnischen Verfahren nur minimal manipuliert, können die Behörden das in den meisten Fällen bisher nicht nachweisen. Das machen sich die Agrarkonzerne zunutze: „Technische Verfahren wie die Neue Gentechnik und Werkzeuge wie Crispr/Cas werden in der Patentschrift erwähnt, um den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken“, erläutert Christoph Then vom Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“. „Tatsächlich stammen diese Pflanzen aus konventioneller Zucht und sind nicht patentierbar. Im Ergebnis verstößt das Patent gegen alle Regeln des Patentrechts.“ Als Beispiel nennt er einen konventionell gezüchteten, patentierten Mais des Unternehmens KWS, der besonders kältetolerant sein soll. Das Bündnis legte diese Woche beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen dieses Maispatent ein.
„Zur Erhaltung einer artenreichen Landwirtschaft und Natur muss der freie Zugang zum natürlichen Genpool als Gemeingut für Züchterinnen und Züchter bewahrt und darf nicht durch Patente blockiert werden“, forderte auch die Umweltministerkonferenz vergangene Woche in Königswinter. Außerdem bat sie die Bundesregierung laut vorläufigem Protokoll, „ausreichend Mittel zur Entwicklung von Nachweismethoden für den Einsatz neuer Gentechnikverfahren in der Pflanzen- und Tierzüchtung zur Verfügung zu stellen“. Schließlich solle der Bund sich national und auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, ohne Auflagen Pflanzenmaterial bereitzustellen, um Nachweismethoden für NGT entwickeln und validieren zu können.
In der Frage der Patente stimmen auch Verbände überein, die beim Thema neue Gentechnik sonst ganz unterschiedliche Positionen vertreten. So zeigte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) im Vorfeld der Umweltministerkonferenz sehr besorgt, „dass das bisherige erfolgreiche System des Sortenschutzes dadurch ausgehebelt wird, dass nach derzeitiger Rechtslage genomeditierte Sorten unter das Patentrecht fallen können. Damit würde die weitere Verwendung von geschütztem Material und die gemeinschaftliche Nutzung des Zuchtfortschritts drastisch eingeschränkt“, hieß es in einer Presseinformation. Der DBV befürchtet, dass bei einem Einstieg in Biopatente eine „nicht unerhebliche Zahl“ von Züchtungsunternehmen aufgeben würde. Das sieht auch der niederländische Züchter „Nordic Maize Breeding“ so, der im Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ mitarbeitet. „Wenn derartige Patente erteilt werden, könnte Nordic Maize breeding die letzte Firma gewesen sein, die noch ein Programm zur Züchtung von Mais gestartet hat“, sagt eine Mitarbeiterin.
Sofern sie nicht patentiert werden, sieht der DBV allerdings durchaus Vorteile in den neuen gentechnischen Verfahren und hat bislang die politischen Kräfte unterstützt, die ihren Einsatz erleichtern wollen. Ihnen stellte er nun in Aussicht, dass er ihre Bemühungen um eine Freigabe der NGT nicht mehr unterstützen werde, sofern sie mit Patenten verbunden seien. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hingegen ist generell dagegen, die Regeln für NGT-Pflanzen zu lockern. Ähnlich wie der BDV warnt sie: Würden die Pflanzeneigenschaften patentiert, sei die vielfältige europäische Züchter:innenlandschaft bedroht. „Schon jetzt berichten mittelständische Unternehmen, dass sie in bestimmten Bereichen nicht mehr züchten, um Patentstreitigkeiten zu vermeiden“, schreibt die AbL heute an die Europäische Kommission.
Der Brief geht unter anderen an deren Vizepräsidenten Frans Timmermans, der am Montag im Europäischen Parlament mit Abgeordneten darüber diskutieren wird, wie neue gentechnische Verfahren künftig sinnvollerweise geregelt werden sollten (ab 15.30 Uhr im Livestream). Ein erster Entwurf der EU-Kommission dazu ist jetzt für 5. Juli angekündigt. Aber da die Abstimmungen unter den Beteiligten noch laufen, könnte sich dieser Termin erneut verschieben. [vef/lf]

11.05.2023 |

USA: entschärfter Crispr-Senfsalat marktreif

Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154 Brassica juncea Foto: By Judgefloro - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38177154

Die Firma Pairwise will in diesem Jahr unter der Marke "Concious Greens" gentechnisch verändertes Blattgemüse auf den US-Markt bringen. Auch in Kanada dürfen die Senfblätter seit kurzem ohne Sicherheitsüberprüfung und Kennzeichnung vermarktet werden. Wozu die Gentechnik? Sie nehme den nährstoffreicheren Senfblättern ihre Schärfe, so dass diese mild schmecken wie grüner Salat, versprechen die Hersteller.

Grüner Blattsalat gilt als gesund, enthält aber nicht so viele Nährstoffe wie andere Blattgemüse, sei es Rucola, Grünkohl oder Senf. Diese jedoch schmecken oft scharf oder bitter, was vor allem Kinder davon abhält, die gesunden Blätter in größeren Mengen zu essen. Wenn also diese Schärfe mit neuer Gentechnik entfernt werde, wirbt das US-Unternehmen Pairwise, sei das ein Beitrag zu einer gesunden Ernährung. Unter der Dachmarke "Concious Foods" (englisch: bewusste Lebensmittel) will das Unternehmen die gen-editierten Senfblätter noch in diesem Jahr auf den Markt bringen. Einen konkreten Termin dafür hat es noch nicht genannt. Aber es hatte im Februar sein Führungsteam um drei Vize-Präsidenten erweitert und dies damit begründet, dass man sich auf die Markteinführung in der Gastronomie und im Einzelhandel in diesem Jahr vorbereite. In den USA hatte der Crispr-Senf die Freigabe schon im August 2020 bekommen. Im April 2023 erlaubte auch die kanadische Gesundheitsbehörde ohne weitere Auflagen, den Senfsalat ab sofort zu vermarkten.

Die Gentechnik hinter dieser Entwicklung haben die Pairwise-Forschenden in einem Fachaufsatz 2022 veröffentlicht. Mit einer Eigenentwicklung, der Gen-Schere Crispr/Cas 12a, gelang es ihnen, im braunen Senf (Brassica juncea) die Gene abzuschalten, die für die Bildung des Enzyms Myrosinase zuständig sind. Dieses setzt aus Vorgängersubstanzen, den Senfölglucosiden, die scharfen Senföle frei, die für den Geschmack verantwortlich sind. Das passiert immer dann, wenn die Zellen verletzt werden, etwa durch an den Blättern knabbernde Raupen oder Menschen. Nur dann kommen die in verschiedenen Zellen gelagerten Enzyme und Glucoside in Kontakt und die Schärfe-Explosion verjagt dann den Fraßfeind. Nach dem gleichen Prinzip entsteht auch die Schärfe in Pflanzen wie Meerrettich oder Kapuzinerkresse. Diese Senföle, deren Bildung Pairwise in seinen Senfblättern verhindert, wirken gegen Bakterien und Viren und gelten sogar als krebshemmend. Anders gesagt: Es wäre gesünder, die scharfen Blätter zu kauen anstatt die entschärfte Gentech-Variante.

Pairwise dagegen erweckt mit seinem Markenkonzept den Eindruck, die gentechnische Veränderung fördere die Gesundheit. „Wir wissen, dass Verbraucher, vor allem jüngere Erwachsene, zunehmend an sinnorientierten Marken interessiert sind“, sagte Megan Thomas, Leiterin für Marketing und Kommunikation bei Pairwise, im vergangenen Jahr bei der ersten Präsentation von Conscious Greens. Pairwise ist ein Startup, zu dessen Mitgründern Feng Zhang und David Liu gehören, die am Broad Institute im US-amerikanischen Bundesstaat Massachusetts das Crispr/Cas-Verfahren mit entwickelt haben. Es forscht mit dem Leverkusener Agrarchemiekonzern Bayer zusammen an Crispr-Mais und -Soja und will nach seinen Senfblättern Brombeeren ohne Samen und Kirschen ohne Kerne auf den Markt bringen.

Die einzigen Gentechnologen auf dem US-Salatmarkt sind Pairwise nicht. Das Unternehmen Green Venus hatte schon 2019, damals noch als Intrexon, einen nicht-bräunenden Romana-Salat vorgestellt. Anfang 2022 teilte die Firma mit, dass sie Feldversuche mit fünf neuen nicht-bräunenden Salatsorten unternehme. Seither gab es jedoch keine Neuigkeiten mehr. [lf]

07.05.2023 |

Erste Studie: Glyphosat vergiftet Insekten

RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat töten nicht nur Unkraut, sondern auch Insekten. Das zeigt eine Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich und des Bundesamtes für Naturschutz. Dieses Risiko wurde bei der Zulassung der Spritzmittel bisher nicht betrachtet. Die Autor:innen der Studie sprechen deshalb von „einer Lücke in der behördlichen Risikobewertung, die dringend geschlossen werden sollte“.

Die Forschenden hatten für ihre Studie das Herbizid Roundup WeatherMax von Bayer benutzt und die Wirkung auf Florfliegen untersucht. Das sind wichtige Nützlinge, weil ihre Larven Blattläuse, Spinnmilben oder Eier von Schadinsekten fressen. Was aber passiert, wenn dieses Futter samt den Pflanzen, an denen es haftet, mit Glyphosat besprüht wurde? Das ahmten die Wissenschaftlerinnen nach, indem sie Eier von Mehlmotten mit einer Pestizidlösung besprühten, deren Glyphosatgehalt deutlich unterhalb der im Ackerbau empfohlenen Konzentration lag. Die Florfliegenlarven, die diese Eier über längere Zeit fraßen, entwickelten sich nicht weiter und starben. Dabei nahm die Rate der toten Tiere mit der Konzentration des Glyphosats im Futter zu.

Die Autor:innen schreiben, dass ihre Studie zum ersten Mal „schwerwiegende direkte toxische Wirkungen“ eines glyphosatbasierten Herbizids (GBH) auf Insekten nachgewiesen habe, die das Spritzgift mit der Nahrung aufnahmen. Denn bisher sei dieser Effekt nicht untersucht worden. Für die Zulassung eines Herbizids würden lediglich Insekten auf besprühte Oberflächen gesetzt, um zu prüfen, welche Wirkung ein Hautkontakt mit dem Spritzmittel habe.
Doch im Freiland sei eine Aufnahme von Stoffen über die Nahrung, ähnlich wie im Versuchsdesign, relevant, sagte Angelika Hilbeck von der ETH Zürich, die das Projekt leitete. Ihr Fazit: „Die Gefahr, die von der direkten insektiziden Wirkung von GBH nach oraler Aufnahme ausgeht, ist für die Umweltsicherheit von großer Bedeutung.“ Denn ähnliche Wirkungen auf andere Insektenarten könnten nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Studie. Durch den massiven Einsatz sei Glyphosat allgegenwärtig und könne in praktisch allen Umweltbereichen nachgewiesen werden. „In Agrarökosystemen, aber auch in natürlichen Lebensräumen, sind GBH zu einer bedeutenden Kontaminante in Nahrungsnetzen geworden“, schreiben die Autor:innen. Dadurch würden auch Raubinsekten auf Ackerflächen über ihre Beute oder andere kontaminierte Nahrungsmittel Glyphosat aufnehmen.

Auch Sabine Riewenherm, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), sorgt sich, dass andere Insekten als die Florfliege durch glyphosatbasierte Herbizide geschädigt werden und dadurch die Biodiversität beeinträchtigt werden könnte. „Das BfN sieht hier weiteren dringenden Forschungsbedarf, um das Risiko für Insekten und generell die biologische Vielfalt zu prüfen“, sagte Riewenherm.

Jutta Klasen, die im Umweltbundesamt den Fachbereich Chemikaliensicherheit leitet, wertete die Ergebnisse der Studie als weiteren Beleg dafür, dass auch zugelassene Pestizide starke Nebenwirkungen auf den Naturhaushalt hätten. „Deshalb ist es so wichtig, den Anteil der Agrarflächen zu erhöhen, die ohne Pestizide bewirtschaftet werden und die erst dadurch wieder zu Lebensräumen für Insekten, Ackerkräuter und Feldvogelarten werden“, sagte Klasen.

Die Deutsche Bahn geht bei ihren Gleisflächen mit gutem Beispiel voran: Wie bereits angekündigt, werde sie im Lauf des Jahres auf glyphosathaltige Spritzmittel verzichten, mit denen sie bislang die Gleisdämme frei hielt von Bewuchs, teilte das Unternehmen mit. Im Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittesicherheit die natürliche und schnell abbaubare Pelargonsäure zu diesem Zweck zugelassen. Sie kann aus dem Öl von Raps oder Disteln hergestellt werden. Der Wirkstoff löst die Wachsschicht der Blätter besprühter Pflanzen auf und lässt sie dadurch verwelken. [lf]

02.05.2023 |

„Goldener Reis“: Philippinische Richter stoppen Anbau

Reis Golden Rice Gentechnik-Reis "Golden Rice" im Glas (Foto: IRRI Photos / flickr, Golden Rice grain in jar GN7_0475-22, bit.ly/29gzuyb, creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0)

Die philippinische Regierung und das internationale Reisforschungsinstitut IRRI wollen einen gentechnisch veränderten (gv) Reis mit einem erhöhten Gehalt an Beta-Carotin in großem Stil anbauen. Doch die wegen der Farbe ihrer Körner als „goldener Reis“ bezeichnete Pflanze dürfen die Landwirte vorerst nicht kommerziell nutzen. Der Supreme Court, das oberste Gericht der Philippinen, hat das im April per einstweiliger Verfügung verboten. Die klagenden Bauern- und Umweltorganisationen begrüßten die Entscheidung.

Mehrere philippinische Organisationen und Einzelpersonen, angeführt von der Bauernvereinigung Masipag und Greenpeace Südostasien, hatten im Oktober vergangenen Jahres an das Gericht appelliert, den von der Regierung erlaubten kommerziellen Anbau von „goldenem Reis“ und gv-Auberginen zu verbieten. Sie begründeten dies mit den Risiken für Gesundheit und Umwelt, die mit einer großflächigen Aussaat verbunden seien. Mit ihrer Eingabe nahmen sie ein in der philippinischen Verfassung verankertes Recht in Anspruch, das auf Englisch als „Writ of Kalikasan“ bezeichnet wird. Kalikasan ist das philippinische Wort für Natur. Dieses Recht erlaubt Einzelpersonen und Organisationen, sich an das oberste Gericht zu wenden, wenn sie durch die Entscheidung einer Behörde oder einer Privatperson das in der Verfassung verankerte Recht auf eine ausgewogene und gesunde Umwelt verletzt oder bedroht sehen. Dabei muss diese Gefahr mindestens Menschen in zwei Städten oder Provinzen betreffen. Verbunden war die Eingabe mit der Bitte an das Gericht, den Anbau bis zu einem abschließenden Urteil mit einer einstweiligen Verfügung auszusetzen.

Das oberste Gericht hat diesem Antrag stattgegeben, den Anbau vorerst gestoppt und die Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt sowie das Internationale Reisforschungsinstitut IRRI aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen Stellung zu nehmen. Diese Frist lief Ende April aus. Danach sieht das Prozedere für ein „Writ of Kalikasan“ vor, dass das Gericht beide Parteien innerhalb von 60 Tagen anhört. Ist der Vorgang aus Sicht des Gerichts danach reif für eine Entscheidung, muss diese nach weiteren 60 Tagen verkündet werden. Offen lassen die Verfahrensregeln, wieviel Zeit sich die Richtenden nehmen können, um nach der Anhörung die gesammelten Daten und Argumente zu prüfen, einzuordnen und daraus eine Entscheidung zu entwickeln. Und im Fall des „goldenen Reises“ sind das viele Aspekte. Wie die Nachrichtenwebseite „Philstar Global“ ausführt, forderten die antragstellenden Organisationen diverse Maßnahmen: Die Zulassungen für gv-Reis und -Auberginen sollen zurückgezogen werden. Das Gericht soll unabhängige Risikoprüfungen anordnen, ferner sicherstellen, dass Bauern und Indigene einer Freisetzung vorab zustimmen. Schließlich soll es klarstellen, wer für eventuelle Schäden aufkommt. Addiert man die vorgesehenen Fristen, ist kaum mit einer Entscheidung vor Herbst 2023 zu rechnen. Zumal der Supreme Court bis Anfang Juni Sitzungspause macht, um sich inhaltlich mit bereits laufenden Verfahren zu beschäftigen, wie die Webseite „Manila Bulletin“ schreibt.

„Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist ein Sieg für die Landwirte und Filipinos, die sich seit langem gegen gentechnisch veränderte Pflanzen und die damit verbundenen Schäden für die Menschen und die Umwelt wehren“, sagte Wilhelmina Pelegrina von Greenpeace Südostasien der „Manila Times“. Die Organisation Masipag begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichts: „Es ist dringend erforderlich, dass die Ausbreitung von Goldenem Reis und Bt-Auberginen gestoppt wird, da unsere lokalen Reissorten und die damit verbundene biologische Vielfalt in Gefahr sind, durch diese gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert zu werden“, erklärte Masipag-Koordinator Alfie Pulumbarit. Die Organisation, in der Landwirt:innen und Wissenschaftler:innen gemeinsam lokale Reissorten weiterzüchten und verbessern, forderte die Regierung und die lokalen Behörden auf, sich für Kleinbauern und Bio-Anbau stark zu machen und die Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten.

„Goldener Reis“ (englisch: Golden Rice) ist eine vor einem Vierteljahrhundert entwickelte gv-Pflanze, die einst als gentechnische Lösung angepriesen wurde, um den Vitamin A-Mangel in Entwicklungsländern zu beheben. Sie wird bis heute nirgends kommerziell angebaut. Nur das IRRI setzte die Forschungen fort und durfte schließlich im vergangenen Jahr erstmals größere Feldversuche durchführen, bei denen 67 Tonnen „goldener Reis“ geerntet wurden (der Infodienst berichtete). Denn die philippinische Regierung setzt stark auf Gentechnik und plant, dass der gelbe Reis 2027 auf zehn Prozent der Reisanbaufläche wachsen soll, was ungefähr 500.000 Hektar entspräche. Zudem hat die Regierung im vergangenen Herbst auch den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Bt-Auberginen zugelassen. Sie produzieren ein Bakteriengift gegen Schädlinge und werden bisher kommerziell nur in Bangladesch angebaut, obwohl sie schon seit 15 Jahren angepriesen werden. [lf]

27.04.2023 |

Bayer: Gentechnik- "Innovationen" nach bekanntem Muster

Mais  Foto: CCO Mais Foto: CCO

Die morgige Hauptversammlung wird für Bayer-Vorstandschef Werner Baumann nach 35 Jahren im Unternehmen die letzte sein. Am 1. Juni übernimmt sein Nachfolger, der US-amerikanische Manager Bill Anderson. In seiner vorab veröffentlichten Rede lobt Baumann das Unternehmen mit seiner „enormen Innovationskraft, innovativen Produkten und Technologien“. Doch der Infodienst stieß bei seinen Recherchen zu gentechnischen Neuentwicklungen vor allem auf pestizidresistente und schädlingstötende Mais-, Soja- und Baumwollpflanzen. Und Bayers Hoffnungsträger stammt aus konventioneller Züchtung.

Auf den Markt brachte Bayer beim gentechnisch veränderten (gv) Saatgut in den letzten Jahren vor allem Mais, Soja und Baumwolle mit zusätzlichen Erbgutveränderungen (Traits), um Insekten zu töten oder weiteren Pestiziden zu widerstehen. Dadurch sollen die Landwirte mit den zunehmenden Resistenzen bei Schädlingen und Unkräutern besser zurechtkommen. Für die Anbausaison in diesem Frühjahr bietet Bayer US-Farmern erstmals eine gv-Baumwolle an, die auch Gifte gegen Wanzen und Thripse produziert. Die neueste Maisvariante VT4PRO, die kurz vor der Markteinführung in den USA steht, hat das Ziel, den Maiswurzelbohrer besser zu bekämpfen.

Danach kommen in der Pipeline drei Entwicklungen, von denen zwei zugekauft wurden. Die größten Hoffnungen setzt der Konzern in einen Kurzhalm-Mais, der die ersten Feldversuche bereits hinter sich hat. Die Pflanze soll Unwettern und Stürmen besser widerstehen und dadurch Ernteausfälle verhindern. Sie „steht nun kurz vor der Markteinführung in Nordamerika“, heißt es in Baumanns Rede. Verkauft werden soll sie den Landwirten im Paket mit „angepassten und datengesteuerten Empfehlungen bezüglich der Bepflanzungsdichte, der Platzierung auf dem Feld und der Produktausbringung“, steht auf einer Bayer-Webseite, die das Ganze als „Smart Corn System“ anpreist. Über die Entstehung dieser Mais-Hybride schreibt der Konzern auf seiner Seite über Genom-Editierung: „Wir gehen an den Short Stature Corn (so heißt der Kurzhalm-Mais auf Englisch, Anm. der Redaktion), mit verschiedenen technologischen Ansätzen heran, einschließlich Züchtung (derzeit in Phase drei), Genom-Editierung (Entdeckungsphase) und Biotechnologie (ebenfalls in Phase drei, in Kooperation mit BASF).“ Bei der Linie, die nächstes Jahr auf den Markt kommen soll, handelt es sich laut Bayer um herkömmliche Züchtung.

Ist der Mais geerntet, könnten die Landwirte eine neue Zwischenfrucht säen, ein gentechnisch verändertes Acker-Hellerkraut. Die einjährige Winterpflanze wurde so verändert, dass sich das Öl ihrer Samen für die Biodieselherstellung verwenden lässt und der Presskuchen verfüttert werden kann. CCI heißt das Unternehmen, das die gv-Pflanze als CoverCress auf den US-Markt bringen will. Im August 2022 kaufte Bayer 65 Prozent von CCI, der Rest gehört dem Agrarhandelskonzern Bunge und dem Mineralölkonzern Chevron. Im Moment sucht CCI Landwirte in den USA für Demonstrationsversuche, die im Herbst 2023 beginnen sollen.

Die dritte Entwicklung des Konzerns ist noch weit vom Acker entfernt. Zusammen mit dem US-Biotechnologieunternehmen Ginkgo Bioworks arbeitet Bayer bereits seit 2017 an geneditierten Mikroben, mit deren Hilfe Getreide seinen Stickstoffbedarf selbst und ohne Dünger decken soll. Bisher können das nur sogenannte Knöllchenbakterien in den Wurzeln bestimmter Pflanzen wie Klee, Luzerne oder Bohnen.

Bayer arbeitet auch mit Pairwise zusammen, einem US-Unternehmen, das sich auf Crispr-Anwendungen in Nahrungspflanzen spezialisiert hat. Man habe in der Anbausaison 2022 „eine Rekordzahl von Mais- und Sojasorten getestet, die einen Nachhaltigkeitsvorteil versprechen“, heißt es in einer Mitteilung der beiden Unternehmen. „Sowohl Landwirte als auch Verbraucher könnten noch in diesem Jahrzehnt von den Vorteilen dieser neuen Sorten profitieren“, versprechen Bayer und Pairwise. Genauer gehen sie jedoch nicht auf diese Entwicklungen ein.

Doch solche Details werden auf der Hauptversammlung morgen keine Rolle spielen. Dort richten sich die Hoffnungen auf den Neuen, auf Bill Anderson vom Pharma-Mitbewerber Roche, der dort nicht Vorstandschef wurde und deshalb zu Bayer wechselte. Er soll nun „das ganze Potenzial von Bayer entfalten“, wie es Aufsichtsratschef Winkeljohann ausdrückt. Da gibt es viel zu tun, schließlich hat der von seinem Vorgänger zu verantwortende Monsantokauf den Wert des Unternehmens halbiert. Und Tausende Klagen, vor allem wegen Pestizidschäden, sind noch bei US-Gerichten anhängig. „Wir arbeiten diese Rechtskomplexe systematisch ab“, wird Werner Baumann morgen bei der Hauptversammlung sagen. Das Geld dafür liegt bereits auf der hohen Kante. [lf]

23.04.2023 |

Neues Gentechnikrecht erst nach Europawahl?

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296 Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296

Im umstrittenen europäischen Gesetzgebungsprozess für neue gentechnische Verfahren (NGT) wurden die Pläne der EU-Kommission jetzt offenbar auch von ihren eigenen Kontrolleuren kritisiert. Wie verschiedene Medien unter Berufung auf Insider berichteten, beanstandeten sie, die Folgen der geplanten Regelungen seien nur lückenhaft geprüft worden. Eine Sprecherin der EU-Kommission wollte sich zu dem Verfahren auf Anfrage nicht äußern. Ein Europarechtsexperte hält es für unwahrscheinlich, dass NGT vor der nächsten Europawahl im Frühjahr 2024 neu geregelt werden.
Wie das Portal Arc2020.eu kürzlich ausführte, kritisiert der zuständige EU-Ausschuss für Regulierungskontrolle, das Regulatory Scrutiny Board, die EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft und bewertet, wie sich ihre geplante Regelung für NGT auf das Vertrauen der Verbraucher:innen, den Biosektor, die Umwelt und die Gesundheit auswirken würden. Ferner sei versäumt worden, einen Überblick über die Kosten und den Nutzen der neuen Regeln zu geben. Arc2020 beruft sich dabei auf Angaben des Branchendiensts Agrafacts von Anfang April. Die Folge: Die zuständige Generaldirektion Gesundheit der Kommission muss ihren Entwurf überarbeiten und dem Ausschuss erneut vorlegen.
Außerdem sollen sich die beteiligten Fachabteilungen der EU-Kommission über die Regulierungspläne für NGT noch nicht einig sein, also die Generaldirektionen Gesundheit, Agrar und Umwelt. „Da gibt es offenbar noch Probleme bei der Ressortabstimmung“, sagte der Bayreuther Professor für Lebensmittelrecht, Kai Purnhagen, dem Infodienst Gentechnik auf Anfrage. Der Jurist hat beste Verbindungen nach Brüssel. Unter anderem ist er seit Dezember 2021 Mitglied des Expertenrats der EU-Kommission für Lebensmittelrecht und steht auch dem Europäischen Parlament mit seinem Fachwissen zur Seite. Nach seinen Informationen wurde die ursprünglich für 7. Juni geplante Vorlage des Regelungsentwurfs der EU-Kommission auf unbestimmte Zeit verschoben. Auf der jüngsten Tagesordnung für diese Sitzung der EU-Kommission steht das Thema allerdings weiterhin drauf.
Auch das deutsche Umweltministerium geht aktuell davon aus, dass die Europäische Kommission ihren Regelungsentwurf noch im Juni vorlegen wird. Weder dem eigenen Haus noch anderen befragten EU-Mitgliedsstaaten habe die EU-Kommission bislang offiziell mitgeteilt, dass sich die Veröffentlichung des NGT-Entwurfs verschiebe, schrieb eine Sprecherin von Ministerin Steffi Lemke dem Infodienst. Möglicherweise erfahren die europäischen Agrarminister kommende Woche mehr. Denn bei ihrem turnusmäßigen Treffen am 25.4., an dem auch der Agrarkommissar teilnimmt, soll beim Mittagessen über den geplanten NGT-Vorschlag der EU-Kommission diskutiert werden. Das wäre auch eine gute Gelegenheit, Kompromisslinien zu sondieren.
Wie das deutsche Umweltministerium (BMU) aus den ihm vorliegenden Diskussionspapieren schließt, ziehe die EU-Kommission in Betracht, bestimmte NGT- Pflanzen von den geltenden Gentechnik-Regeln auszunehmen. „Damit würden Gentechnik-Pflanzen nicht mehr auf ihr Risiko überprüft und entsprechende Produkte würden nicht gekennzeichnet“, kritisiert eine BMU-Sprecherin. Ob eine Pflanze unter die neuen NGT-Regeln falle, solle „sich letztendlich nur danach richten, ob eine solche Veränderung theoretisch auch natürlich geschehen könnte. Aber nicht alles, was natürlich entstehen kann, ist auch sicher“, gibt das BMU zu bedenken und bezweifelt, dass es überhaupt neue Regeln braucht. „Aus unserer Sicht ist die geltende Gentechnikregulierung auch für die neuen Gentechniken richtig“, so Lemkes Sprecherin.
Ähnlich beschreibt ein durchgesickertes, vorläufiges Papier der EU-Kommission, das Arc2020 wiedergibt, ihre Pläne. Unter vier möglichen Regelungen bevorzuge es die Kommission, solche Pflanzen nicht auf Risiken prüfen oder kennzeichnen zu lassen, die auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Vor einer solchen Vorgehensweise warnen gentechnikkritische Verbände seit Jahren. „Damit droht eine überstürzte und unkontrollierte Einführung von gentechnisch veränderten Pflanzen mit erheblichen Risiken für Mensch und Umwelt, aber auch für Züchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft“, kommentierte etwa das Münchner Institut Testbiotech die jüngsten Berichte. „Aus wissenschaftlicher Perspektive ist klar, dass die Potentiale und Risiken der Neuen Gentechnik weit über das hinausgehen, was bei konventioneller Züchtung zu erwarten ist. Daraus folgt, dass eine verpflichtende Risikoprüfung notwendig ist.“ Der fehlerhafte, europäische Gesetzgebungsprozess müsse neu gestartet werden.
Auch die Grünen im Europaparlament bekräftigen ihre Kritik an den Deregulierungsplänen der EU-Kommission: Sollten NGT-Produkte nicht mehr gekennzeichnet und rückverfolgbar sein, "hätten Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit mehr, sich für gentechnikfreie Erzeugnisse zu entscheiden“, gibt der grüne Parlamentarier Martin Häusling zu bedenken. „Zudem wäre die Zukunft der biologischen Landwirtschaft in Gefahr, denn die muss ja, ihren eigenen Regeln zufolge, gentechnikfrei sein. Die Kommission sollte diese Auswirkungen sehr ernst nehmen und von ihrem Vorhaben absehen.“ Sollte sie es nicht freiwillig tun, könnte sie jedenfalls an der Zeit scheitern. Europarechtsexperte Purnhagen verweist darauf, dass der Gesetzgebungsprozess - gemessen an der in der EU üblichen Verfahrensdauer - voraussichtlich nicht bis zum kommenden Frühjahr abgeschlossen werden kann. [vef]

13.04.2023 |

Neue Freilandversuche mit Crispr-Pflanzen in der EU

Kartoffel BASF Amflora Gentechnisch veränderte Kartoffeln, hier "Amflora" von BASF beim Freilandversuch 2008 in Schweden (Foto: BASFPlantScience / flickr, Lizenz: creativecommons.org/licenses/by/2.0)

In diesem Jahr liegen EU-weit bisher sechs Anträge für Feldversuche mit Crispr-Pflanzen vor. Sie betreffen vor allem Kartoffeln sowie Mais, die in drei Ländern angepflanzt werden sollen: Schweden, Dänemark und Belgien. Alle Pflanzen sind noch weit von einer Marktreife entfernt. Die Informationen zu den geplanten Versuchen stammen aus dem zentralen Register der Europäischen Kommission für Freilandversuche. Dorthin melden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bei ihnen eingegangene Anträge mit gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen.

Drei Meldungen kamen aus Schweden. Dort will das Umeå Plant Science Center (UPSC) auf 5.000 Quadratmetern drei verschiedene gv-Kartoffel-Linien ausbringen: eine mit veränderter Stärkezusammensetzung, eine die weniger anfällig für Krankheiten ist und eine dritte, die weniger Verbindungen wie Lektine oder Alkaloide enthält, die die Nährstoffaufnahme behindern. Beantragt sind die Versuche für fünf Jahre. Die Forschenden der UPSC wollen untersuchen, wieviel Ertrag die Linien bringen und wieviel Stärke die reifen Knollen enthalten. Sie wollen herausfinden wie anfällig die Linien bei Kälte, Trockenheit oder Krankheiten sind. Die Stärke aus den Knollen wollen die Forschenden extrahieren und für verschiedene Anwendungsstudien verwenden. Sortenprüfung und Vermarktung werden als „langfristige Ziele“ angegeben. Laut EU-Register haben die schwedischen Behörden den Antrag bereits genehmigt.

Forschende der schwedischen Agrar-Universität SLU wollen an sieben Standorten gv-Kartoffeln pflanzen, die widerstandsfähiger gegen Krankheitserreger sein und bessere Ernten liefern sollen. Die auf fünf Jahre angelegten Versuche sollen zeigen, ob die veränderten Merkmale stabil sind und die Kartoffeln tatsächlich resistent. „Der Versuch ist nur für Forschungszwecke bestimmt“, heißt es in der Beschreibung für das EU-Register. Dort steht auch, dass noch nicht bekannt ist, ob die Behörden dem Antrag zugestimmt haben. Dies gilt auch für den dritten Versuch aus Schweden, mit dem Wissenschaftler:innen der Universität Umeå mehr über Photosynthese und Hormonbiologie herausfinden wollen. Ihr Versuchsobjekt ist die Acker-Schmalwand, die von Gentechniker:innen gerne als Modellpflanze für die Grundlagenforschung verwendet wird.

In Dänemark hat der Kartoffelzüchter und -verarbeiter KFC Amba zwei Feldversuche beantragt. Einer umfasst Knollen, die mit Hilfe von Crispr/Cas der Kraut- und Knollenfäule trotzen sollen. Das Verfahren haben Wissenschaftler:innen der Universität Kopenhagen und der schwedischen SLU entwickelt. Es könnte sich also um die gleichen oder ähnliche Linien handeln, wie sie auch in Schweden getestet werden. Die zweite gv-Kartoffel von KFC Amba weist eine veränderte Stärkezusammensetzung auf und hat auch schon einen Namen: WaxyWotan. Auch hier haben dänische und schwedische Wissenschaftler kooperiert und das Verfahren bereits 2019 veröffentlicht. Beide Anträge sind nur für ein Jahr gestellt und umfassen jeweils weniger als 500 Quadratmeter Anbaufläche. Die zuständige dänische Behörde hat eine öffentliche Beteiligung gestartet, die am 17. April schließt. Die dazu eingereichten und veröffentlichten Unterlagen legen die Vermutung nahe, dass KFC Amba mögliche Nebenwirkungen bisher nicht untersucht hat. Es heißt dort bei der gegen Krautfäule resistenten Knolle lediglich: „Die Erfahrung aus der traditionellen Kartoffelzucht zeigt, dass diese Art von Mutation, wenn sie natürlich auftrat, keine Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hatte“. Auch sei nicht zu erwarten, dass es durch den gentechnischen Eingriff „zu Veränderungen bei der Stärkesynthese oder der sonstigen Art und Weise, wie die Pflanze wächst, gekommen ist“.

In Belgien hat das Biotech-Unternehmen Inari Agriculture aus den USA beantragt, einen Mais anpflanzen zu dürfen, dessen Höhe mit Crispr/Cas begrenzt wurde. Der kleinwüchsige Mais soll ein Jahr lang angebaut werden, um Entwicklung und Ertragspotential im Freiland zu testen. Standort des Versuchs ist das staatliche Forschungszentrum ILVO; als Fläche sind 1.800 Quadratmeter angegeben. Die zuständige belgische Behörde hatte den Antrag im Februar als bereits genehmigt online gestellt und ihn im März an die EU gemeldet. [lf]

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