Dossier: Mais 1507

Hersteller

Pioneer Hi-Bred (Dupont), Mycogen Seeds (Dow)

Eigenschaften

Der Mais wurde gentechnisch verändert, um ihn resistent gegen das Breitbandherbizid Glufosinat zu machen. Gleichzeitig sondert er große Mengen an Insektengift ab, um die Raupen des Maiszünsler-Schmetterlings zu töten.

Das Cry 1F-Protein, das die Pflanzen vor Fraßinsekten schützen soll, wird in allen Pflanzenteilen und während der gesamten Vegetationsperiode erzeugt.
Das dafür notwendige Gen stammt von Bakterien (Bacillus thuringiensis, Bt).

Unzureichende Sicherheitsbewertung

Das GVO-Gremium der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) sah in mehrmaligen Bewertungen keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt.

Greenpeace hat hingegen gravierende Mängel bei der Sicherheitsbewertung des Maises durch die EFSA aufgezeigt: Grundlegende Daten, die für eine ausreichende Risikobewertung notwendig sind, fehlen in den Unterlagen der Antragsteller. Befunden, die darauf hinweisen, dass der Gentechnik-Mais 1507 nicht als sicher beurteilt werden kann, wurde nicht nachgegangen. Auch die Auflagen für die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung des Anbaus der Gen-Saaten (Monitoring) sind ungenügend.

Auch die Organisation Testbiotech warnte vor Risiken: 1507 bilde "extrem viel Bt-Toxin im Pollen. Der Gehalt ist um ein Vielfaches höher als z. B. in der gentechnisch veränderten Maislinie MON810." Dennoch habe die EFSA dies gar nicht richtig untersucht, sondern sich auf "reine Spekulation" verlassen. Die Antragssteller hätten außerdem Daten eingereicht, die sie aus Untersuchungen mit bakteriell produziertem Bt-Gift gewonnen hätten - nicht jedoch von dem Bt-Gift, das die Gentechnik-Pflanzen herstellen. Diese Daten seien zudem nicht veröffentlicht worden.

Chronik: Gentechnik-Mais 1507 in der EU

2014

(11.Februar)

  • Abstimmung Europaminister der EU-Mitgliedsstaaten* : keine qualifizierte Mehrheit (aus Zeitgründen, normalerweise Agrarminister)
  • über 200.000 Unterschriften gegen 1507
  • die nächsten Schritte: Zulassung, Sortenzulassung, evtl. Anbau... weitere Infos

2013

(November)


  • EU-Kommission reagiert auf Urteil: legt Ministerrat Entscheidungsentwurf vor
  • Deutschland: Koalitionsverhandlungen CDU/CSU und SPD: Gentechnik wird zur Chefsache erklärt (CDU gegen Gentechnik-Verbot, CSU und SPD dafür)
  • 150.000 Unterschriften gegen 1507 und für Gentechnik-Verbot im Koalitionsvertrag

2013

(September)

  Urteil des Gerichts der Europäischen Union: EU-Kommission   hat gegen Recht verstoßen

2010


  • Pioneer verklagt EU-Kommission, weil diese den Antrag nicht an Ministerrat weiterleitete
  • Testbiotech kritisiert Risikobewertung durch EFSA im Fall 1507 als unzureichend

2009

EU-Mitgliedsstaaten können sich im zuständigen Ausschuss (Regulatory Committee) nicht einigen: keine qualifzierte Mehrheit für oder gegen Anbau von 1507

2007

Pioneer verklagt EU-Kommission, weil diese den Antrag nicht an den zuständigen Ausschuss weiterleitete

2006

Zulassung von 1507 zum Import und Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermittel

2001

Pioneer und Mycogen Seeds beantragen Zulassung für Anbau und Import/Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermittel in der EU

 

*) weil der Antrag für Mais 1507 schon im Jahr 2001 gestellt wurde, gilt nach Ansicht der EU-Kommission das "alte" Zulassungsverfahren. Deshalb müssen nach einer ersten, ergebnislosen Abstimmung des Regelungsausschusses im Jahr 2009 nun die Umwelt- oder Agrarminister der Mitgliedsstaaten entscheiden. Um den Antrag anzunehmen oder abzulehnen, ist eine qualifzierte Mehrheit nötig. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, entscheidet die EU-Kommission.

Für andere Anträge gilt das neue Verfahren: hier stimmen nicht mehr die Minister persönlich ab, sondern entsenden Beamte (für Deutschland aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium) in den Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (StALuT). Bleibt die erste Runde ergebnislos, wird noch einmal in einem Berufungsausschuss abgestimmt. Kommt auch hier keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung eines Gentechnik-Organismus zustande, hat die EU-Kommission das letzte Wort. Deutschland hat sich unter der schwarz-gelben Bundesregierung in den Abstimmungen meist enthalten.

So sah das Ergebnis im Ministerrat aus - die nötige Mehrheit von 260 Stimmen wurde weder für ein "Ja" noch für ein "Nein" erreicht. Die EU-Kommission kann den Mais 1507 zulassen. (Darstellung: Voting Calculator des Ministerrats)
So sah das Ergebnis im Ministerrat aus - die nötige Mehrheit von 260 Stimmen wurde weder für ein "Ja" noch für ein "Nein" erreicht. Die EU-Kommission kann den Mais 1507 zulassen. (Darstellung: Voting Calculator des Ministerrats)

Dokumente

EU-Kommission lässt Minister entscheiden

Als Reaktion auf das Gerichtsurteil entschied die EU-Kommission, den Antrag auf Anbauzulassung von Mais 1507 an den Ministerrat weiterzuleiten. Obwohl die direkte Zustimmung der Umwelt- bzw. Agrarminister nach neueren EU-Gesetzen nicht mehr nötig ist, um eine gentechnisch veränderte Pflanze zu genehmigen (im Rahmen des neuen Komitologieverfahrens entscheiden Ausschüsse, in denen Beamte der nationalen Ministerien sitzen), seien in diesem Fall noch die Minister persönlich gefragt, da es sich um einen so alten Antrag (2001) handle. Falls die Minister den Antrag nicht mit einer qualifizierten Mehrheit annehmen oder ablehnen, sei die Kommission "gesetzlich verpflichtet", 1507 zuzulassen.

● EU-Kommission, November 2013
 Presseerklärung zu 1507 (06.11.13)
 Fragen und Antworten zum Zulassungsprozedere und 1507 (06.11.13)

Gerichtsurteil zugunsten Dupont-Pioneers

Nach langem Rechtsstreit gab das Gericht der Europäischen Union dem Antragssteller Pioneer im September 2013 recht. Die EU-Kommission habe das Zulassungsverfahren verschleppt, weil sie nach einer ergebnislosen Abstimmung im zuständigen Ausschuss (Beamte der nationalen Regierungen) im Jahr 2009 den Antrag nicht an die Umweltminister der Mitgliedsstaaten zur Entscheidung weiterleitete.

● Gericht der Europäischen Union, September 2013
 Urteil
 Infodienst-Nachricht (01.10.13)

Gravierende Mängel in Risikobewertung

Laut der Organisation Testbiotech wies die Risikobewertung durch die EFSA gravierende Mängel auf. Das Gift, das die Pflanzen produzieren, sei gar nicht geprüft worden. Die Behörde verlasse sich allein auf die Industrie-Daten und auf Spekulationen.

● Testbiotech, 2010
 Stellungnahme zum Antrag auf Marktzulassung von gentechnisch verändertem Mais 1507

Zulassung als Lebensmittel

Beschluss der Kommission vom 3. März 2006 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte 1507 (DASØ15Ø7-1) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates.

● EU-Kommission, 2006.
 Beschluss der Kommission

Gutachen der EFSA zum Antrag auf Inverkehrbringen

Das Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums der Europäischen Lebensmittelbehörde auf Anfrage der Kommission bezüglich des Inverkehrbringens des Maises 1507.

● EFSA, Gremium für genetisch veränderte Organismen, 2005
 Gutachten zu 1507

Risikobericht der Niederländischen Behörde

Die zuständige Niederländische Behörde sieht keinen Grund, den Antrag über das Inverkehrbringen des Maises 1507 abzulehnen. Zahlreiche öffentliche Einwände weist die Behörde mit dem Hinweis ab, dass der vorliegende Antrag keine Genehmigung für den Anbau einschließt.

The Netherlands Competent Authority Sep. 2003.
 Risikobericht der Niederländischen Behörde (engl.)

Risikobericht der Spanischen Behörde

Die spanische Behörde für Biosicherheit (Comisión Nacional de Bioseguridad) erklärte auf Grundlage der Informationen der Antragsteller, dass im Rahmen der beabsichtigten Nutzung des gentechnisch veränderten Maises 1507 kein Hinweis auf Risiken für Menschen, Tiere oder die Umwelt vorliege.

● The Comisión Nacional de Bioseguridad, Aug. 2003.
 Bericht der Spanischen Behörde (engl.)

Antrag des Herstellers auf Genehmigung für den Anbau

Zusammenfassung der Anmeldung über Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen gemäß der Richtlinie 2001/18/EC. Als Verwendungszweck wird im Antrag der Anbau und die Weiterverarbeitung des Mais 1507 zu Lebensmitteln und Futtermitteln genannt.

● Pioneer Hi-Bred International, Mycogen Seeds. Eingereicht in Spanien am 11. Juli 2001.
 Antrag des Herstellers

Antrag des Herstellers auf Genehmigung für Import und Weiterverarbeitung

Zusammenfassung der Anmeldung über das Inverkehrbringen (Import) des Mais 1507 gemäß der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG.

● Pioneer Hi-Bred International, Mycogen Seeds. Eingereicht am 11. Dezember 2000 in den Niederlanden.
 Antrag des Herstellers

Hintergrund

Gentechnik-Mais 1507: Neue Risikosaat für die EU

Die Prüfung der Antragsunterlagen von Pioneer ergab gravierende Gründe, die gegen die Zulassung des Gentechnik-Mais 1507 sprechen.

● Greenpeace, Mai 2005.
 Neue Risikosaat für die EU

● Greenpeace European Unit, Dez. 2005.
 EFSA fails again: insect resistant GM Bt maize 1507 (C/ES/01/01) should not be grown in Europe.

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Wie geht es weiter?

1. Schritt: Zulassung durch Kommission

2. Schritt: Sortenzulassung

3. Schritt: Anbau frühestens 2015

 mehr Infos...

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Dossier 1507-Mais