Hintergrund

Die Gute fachliche Praxis

Seid dem 10. April 2008 ist die "gute fachliche Praxis" bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzlich geregelt (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung [GenTPflEV]):

● Bundesgesetzblatt, 10.04.2008
 Verordnung über die "gute fachliche Praxis"

● BVL, 2009

 Merkblatt zur "guten fachlichen Praxis" bei Gentechnik-Anbau

Standortregister

Informationen für Landwirte und Landwirtinnen zu Rechte und Pflichten beim Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Deutschland.

Infodienst Gentechnik, BÖLW
 Standortregister

Monsantos Gute fachliche Praxis

Monsanto hat in Zusammenarbeit mit dem Getreidehandelsunternehmen Märkische Kraftfutter GmbH (Märka) für die GVO-Anbauer Praxismaßnahmen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erarbeitet. Die im Gentechnikgesetz vorgeschriebene Gute fachliche Praxis wird erst durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden.

Monsanto Agrar Deutschland GmbH.
 Gute fachliche Praxis bei der Erzeugung von Bt-Mais

Verträglichkeitsprüfung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Laut geltendem Recht muss vor der Aussaat von Gentech-Mais in einem Europäischen Vogelschutzgebiet eine Verträglichkeitsprüfung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erfolgen. Die Landesregierung hat diese Prüfung vor der Aussaat von den Landwirten anfordern.

Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen. Im Auftrag vom NABU, April 2005.
 Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten (21/04/2005)

In welcher Form erfolgt die Anmeldung der Standorte?

In welcher Form erfolgt die Anmeldung der Standorte durch anbauwillige Landwirte? Zu dieser und weiteren Fragen hat die Landesregierung Brandenburg Stellung genommen.

Landtag Brandenburg, Apr. 2005.
 Kleine Anfrage der PDS zum Standortregister (77 KB)

Die Bedeutung der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für Landwirte und Forscher

Faktisch sind wissenschaftliche Freisetzungsversuche von gesamtschuldnerischer Haftung nicht betroffen. Anders als beim Anbau kommerziell verfügbarer GVOs wird die Verunreinung benachbarter Felder durch Freisetzungsversuche präzise zuzuordnen sein.

Bund für Umwelt und Naturschutz, Okt. 2004.
 Bedeutung der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz (88 KB)

Sind die Risiken der Gentechnik durch Versicherungen abzudecken?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat in einer umfangreichen Stellungnahme klargestellt, dass er diese Frage verneint. Er vertritt die Meinung, dass die Risiken derzeit einer Versicherungslösung nicht zugänglich sein dürften, also für nicht versicherbar gehalten werden, zumindest für den Bereich Landwirtschaft/Umwelt.

Deutsche Versicherungswirtschaft e. V, Aug. 2004.
 Stellungnahme der Deutschen Versicherungswirtschaft (154 KB)

Vortrag über versicherungsrechtliche Aspekte zum neuen Gentechnikgesetz.

G.A. Droege & Sohn, Hamburg, Sep. 2004.
 Versicherungsschutz beim GVO-Anbau (34 KB)

Kurzgutachten zur rechtlichen Beurteilung des geheimen Erprobungsanbaus

Das Kurzgutachten stellt fest, dass die einzelnen Bundesländer für den finanziellen Schaden aufkommen müssen, der etwa Öko-Bauern oder Imkern durch den geheimgehaltenen Anbau bisher entstanden ist oder noch enstehen sollte.

Dr. iur. Christoph Palme. Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht, Tübingen, Okt. 2004.
 Kurzgutachten zum geheimen Erprobungsanbaus (73 KB)

Kostenrelevante Regelungspunkte einer Guten Fachlichen Praxis (GFP) für Gentechnik-Anwender

Empfehlungen zur Ausarbeitung einer Guten Fachlichen Praxis im Rahmen der öffenlichen Anhörung zum ersten Getnechnikgesetz vor dem Verbraucherausschuss.

Bund Ökologische Lebenmittelwirtschaft, Juni 2004.
 Empfehlungen zur Guten Fachlichen Praxis

Wer haftet für welche Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen

Was ist geregelt, was wird neu geregelt und was ist versicherbar? Die Antworten beziehen sich auf den ersten Gesetzentwurf der Regierung vom 11. Februar 2004

Gen-ethisches Netzwerk e. V., Jan. 2004.
 Schäden, Haftung und Verunsicherung (186 KB)

Studien

Grüne Gentechnik und Haftung

Die  Arbeit stellt den europarechtlichen Rahmen mit besonderem Hinblick auf mögliche Haftungsregelungen dar und die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in deutsches Recht mit der Lösung der Haftungsproblematik.

Uni Göttingen, Annette Rutz, Feb. 2006.
 Grüne Gentechnik und Haftung (170 KB)

Dokumente

Abstandsregelungen bei Genmais-Feldern

Die Abgeordnete Carolin Steinmetzer, Fraktion der Linkspartei.PDS hat der Landesregierung Brandenburg Fragen hinsichtlich der Abstandsregelungen bei Genmais im Land Brandenburg gestellt. Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat darauf geantwortet.

Fraktion der Linkspartei.PDS, Juli 2006.
 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1303

Nützliche Links

Standortregister des Informationsdienst Gentechnik

Auf der Seite zum Gentechnik-Standortregisters stehen Erläuterungen zu den Pflichten der Landwirte, die Gentech-Planzen anbauen, und zu den Rechen, die ein Landwirt hat, um seine Äcker vor einer Kontamination zu schützen. Neben weiterführenden Informationen zum rechtlichen Rahmen gibt es auf der Seite auch Aktionsmaterial

 Gentechnik-Standortregister

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