+++1. Etappe +++ 15. Februar 05

Regierungsfraktionen bringen Entwurf eines zweiten Gentechnikgesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts ein

Die Regelungen im Gentechnikgesetz II betreffen in erster Linie die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen im Labor. Das GenTG II kann nur mit Zustimmung der Länder verabschiedet werden. Dabei wollen die Unionsländer über das GenTG II Gesetzeslockerungen für das bereits in Kraft getretene Gesetz erreichen.

 Analyse und Bewertung des Gentechnikgesetzes II vom BUND

+++ 2. Etappe +++ 18. Februar 05

Bundestag stimmt dem GentG in 1. Lesung zu

 

+++ 3. Etappe +++ 09. März 05

Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

 

+++ 4. Etappe +++ 16. März 05

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beschließt Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Standortregister

SPD und GRÜNE haben sich in einem Kompromiss auf eine Änderung der Bestimmungen zum Standortregister geeinigt.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass zukünftig als Anbauort von gentechnisch veränderten Organismen nur die Gemarkung veröffentlicht wird. Flächeneigner, benachbarte Bauern, Nachbarn und Imker erhalten dann nur noch über ein aufwendiges behördliches Prüfverfahren Auskunft über die genaue Lage eines Gentech-Ackers in ihrer Nachbarschaft.

 BUND: Schwerer Angriff auf die Informationsfreiheit droht
 NABU kritisiert geplante Änderungen im Gentechnikgesetz
 BÖLW: Bürokratisierung des Standortregisters gefährdet Arbeitsplätze

+++ 5. Etappe +++ 18. Mai 05

Bundestag stimmt dem GentG in 2. und 3. Lesung zu

 

+++ 6. Etappe +++ 18. April 05

Fachausschüsse des Bundesrats geben umfassende Änderungsempfehlungen

Der Bundesrat will das Gentechnikgesetz zu Gunsten des Gentech-Anbaus komplett umkrempeln .

Kein Anbaustopp für einmal zugelassene Gen-Pflanzen. Auch nicht, wenn sie nachweislich Genkonstrukte in die Umwelt und auf Nachbarfelder übertragen.

Gen-Bauern tragen keine Verantwortung für Schäden, solange sie sich an die "Gute fachliche Praxis" halten. Diese soll zukünftig von der Agrochemie-Industrie festgelegt werden

Einschränkung der Haftungsfälle bei der Schäden der Umwelt durch Gentech-Pflanzen

Abwälzen der Haftungskosten auf die Allgemeinheit mit Hilfe eines Fonds

Kein Nachweis von Schulungen oder "Sachkunde" für Gen-Anbauer

Rücknahme der Dateneinsicht im Standortregister

Keine Sonderregeln für Gentech-Pflanzen in Naturschutzgebieten

 Analyse zu den Änderungsvorschlägen der Länderkammer von Greenpeace

+++ 7. Etappe +++ 29. April 05

Bundesrat lehnt Gesetz ab und ruft Vermittlungsausschuss an

 

+++ 8. Etappe +++ Anfang Juni 05

Bundesrat kündigt an aus den Beratungen im Vermittlungsausschuss auszusteigen

Die CDU/ CSU erklärt, dass sie aus den Beratungen über das Gentechnikgesetz im Vermittlungsausschuss aussteigt. Für einen Wahlsieg der CDU/CSU im September kündigt sie an, dass die Gesetzgebung zur Agro-Gentechnik vollständig neu geregelt werden soll. Die Gentechnik wird nicht mehr als Risikotechnologie behandelt werden. Das Vorsorgeprinzip und Sicherheitsmaßnahmen werden voraussichtlich aus dem Gesetz gestrichen werden. Die Zukunft einer gentechnikfreien Landwirtschaft - gleich ob konventionell oder bio - steht auf dem Spiel.

+++ 9. Etappe +++ 29. Juni 05

Vermittlungsausschuss vertagt seine Beratungen

 

+++ 10. Etappe +++ 18. September 2005

Neuwahlen beenden Gesetzgebungsverfahren

Nach der Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wird der Entwurf der rot-grünen Regierung zum Gentechnikgesetz II zu den Akten gelegt.  Die Große Koalition will es jetzt neu schreiben - mit allen Änderungen zu Gunsten des Gentech-Anbaus, die die Union über den Bundesrat nicht durchsetzen konnte.

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Chronologie GentG II