+++1. Etappe +++ 15. Februar 05
Die Regelungen im Gentechnikgesetz II betreffen in erster Linie die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen im Labor. Das GenTG II kann nur mit Zustimmung der Länder verabschiedet werden. Dabei wollen die Unionsländer über das GenTG II Gesetzeslockerungen für das bereits in Kraft getretene Gesetz erreichen.
+++ 2. Etappe +++ 18. Februar 05
+++ 3. Etappe +++ 09. März 05
+++ 4. Etappe +++ 16. März 05
SPD und GRÜNE haben sich in einem Kompromiss auf eine Änderung der Bestimmungen zum Standortregister geeinigt.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass zukünftig als Anbauort von gentechnisch veränderten Organismen nur die Gemarkung veröffentlicht wird. Flächeneigner, benachbarte Bauern, Nachbarn und Imker erhalten dann nur noch über ein aufwendiges behördliches Prüfverfahren Auskunft über die genaue Lage eines Gentech-Ackers in ihrer Nachbarschaft.
BUND: Schwerer Angriff auf die Informationsfreiheit droht
NABU kritisiert geplante Änderungen im Gentechnikgesetz
BÖLW: Bürokratisierung des Standortregisters gefährdet Arbeitsplätze
+++ 5. Etappe +++ 18. Mai 05
+++ 6. Etappe +++ 18. April 05
Der Bundesrat will das Gentechnikgesetz zu Gunsten des Gentech-Anbaus komplett umkrempeln .
● Kein Anbaustopp für einmal zugelassene Gen-Pflanzen. Auch nicht, wenn sie nachweislich Genkonstrukte in die Umwelt und auf Nachbarfelder übertragen.
● Gen-Bauern tragen keine Verantwortung für Schäden, solange sie sich an die "Gute fachliche Praxis" halten. Diese soll zukünftig von der Agrochemie-Industrie festgelegt werden
● Einschränkung der Haftungsfälle bei der Schäden der Umwelt durch Gentech-Pflanzen
● Abwälzen der Haftungskosten auf die Allgemeinheit mit Hilfe eines Fonds
● Kein Nachweis von Schulungen oder "Sachkunde" für Gen-Anbauer
● Rücknahme der Dateneinsicht im Standortregister
● Keine Sonderregeln für Gentech-Pflanzen in Naturschutzgebieten
Analyse zu den Änderungsvorschlägen der Länderkammer von Greenpeace
+++ 7. Etappe +++ 29. April 05
+++ 8. Etappe +++ Anfang Juni 05
Die CDU/ CSU erklärt, dass sie aus den Beratungen über das Gentechnikgesetz im Vermittlungsausschuss aussteigt. Für einen Wahlsieg der CDU/CSU im September kündigt sie an, dass die Gesetzgebung zur Agro-Gentechnik vollständig neu geregelt werden soll. Die Gentechnik wird nicht mehr als Risikotechnologie behandelt werden. Das Vorsorgeprinzip und Sicherheitsmaßnahmen werden voraussichtlich aus dem Gesetz gestrichen werden. Die Zukunft einer gentechnikfreien Landwirtschaft - gleich ob konventionell oder bio - steht auf dem Spiel.
+++ 9. Etappe +++ 29. Juni 05
+++ 10. Etappe +++ 18. September 2005
Nach der Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wird der Entwurf der rot-grünen Regierung zum Gentechnikgesetz II zu den Akten gelegt. Die Große Koalition will es jetzt neu schreiben - mit allen Änderungen zu Gunsten des Gentech-Anbaus, die die Union über den Bundesrat nicht durchsetzen konnte.
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