17.05.2022 |

Britische Regierung lockert Regeln für neue Gentechnik

London Großbritannien England Westminster Westminster, der Sitz des britischen Parlaments (Foto: David Hunt, bit.ly/1rl8YJz, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de über Wikimedia Commons)

Die britische Regierung plant ein Gesetz, das die Zulassung von Produkten beschleunigen soll, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Erleichtert hat sie bereits Feldversuche mit solchen Pflanzen. Damit setzen die Konservativen ihren Plan weiter um, zu einem der führenden Länder für Gentechnik in der Landwirtschaft zu werden - bisher allerdings nur in England.

Angekündigt hat die Regierung ihr neues Gesetzesvorhaben vergangene Woche an prominenter Stelle, in der Queens Speech. In dieser traditionellen Rede - diesmal stellvertretend für die Königin von Prinz Charles gehalten – stellt das Königshaus die Pläne der Regierung für das kommende Jahr vor. Ein „Genetic Technology (Precision Breeding) Bill“ (dt. etwa Gesetz zur gentechnischen Präzisionszüchtung) soll demnach „das Potenzial neuer Technologien freisetzen, um eine nachhaltige und effiziente Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu fördern“, hieß es im Redemanuskript.
In den begleitenden Erläuterungen schrieb die Regierung, sie wolle ein neues, einfacheres Regelwerk schaffen „für präzisionsgezüchtete Pflanzen und Tiere, die genetische Veränderungen aufweisen, die auch durch traditionelle Züchtung oder natürliche Prozesse entstanden sein könnten“. Für diese Pflanzen und Tiere soll ein „neues wissenschaftlich fundiertes Zulassungsverfahren“ eingeführt werden. Züchter und Forscher müssten das Umweltministerium Defra über ihre neuen Organismen informieren, die sie für Forschungs- oder Vermarktungszwecke entwickelt haben. Die gesammelten Informationen sollen in einem amtlichen Register veröffentlicht werden. Die Regierung schränkte ein, dass dieses Gesetz nur für England gelte. Denn die Kompetenzen für die Gentechnik-Gesetzgebung liegen im Vereinigten Königreich weitgehend bei den vier Ländern. Besonders die schottische Regierung gilt als gentechnikkritisch und hält nichts von den Plänen der Johnson-Regierung, das EU-Gentechnikrecht über Bord zu werfen.

Gentechnikforscher und Pflanzenzüchter begrüßten die Ankündigung des neuen Gesetzes. „Das ist eine großartige Nachricht für Pflanzenwissenschaftler und genau das, was wir brauchen, um Pflanzenzüchter zu ermutigen, in Genome Editing zu investieren“, sagte Nigel Halford, der am Rothamsted Research Institute an genomeditiertem Weizen arbeitet. Für Liz O'Neill, Geschäftsführerin der Organisation GM Freeze, gefährden die Pläne die bisherige Transparenz: „Die Menschen wollen wissen, was sie kaufen und essen. Landwirte und Lebensmittelhersteller haben das Recht zu entscheiden, ob sie GVO verwenden oder nicht, und diese Vorschläge werden es ihnen unmöglich machen, dies zu tun“, sagte sie zu den Gesetzesplänen.

GM Freeze und die Schwesteroganisation Beyond GM wiesen auf die Konsultation des britischen Umweltministeriums Defra zu den Deregulierungsplänen im Frühjahr 2021 hin. Damals hatten sich die meisten Teilnehmenden dafür ausgesprochen, die bisherigen, auf dem EU-Gentechnikrecht beruhenden Regelungen beizubehalten. Doch schon im September 2021 legte die Defra einen Lockerungsplan vor, der diesem klaren Konsultationsergebnis widersprach. Sie stützte sich dabei auf die Stellungnahmen von wenigen öffentlichen Einrichtungen und akademischen Institutionen. Seither setzt die Regierung diesen Plan Schritt für Schritt um.
Sie legte Rechtsvorschriften vor, die Feldversuche mit genomeditierten Pflanzen erleichtern. Beide Parlamentskammern stimmten dem zu, so dass die neuen Regeln seit Anfang April 2022 in Kraft sind. Seither müssen Feldversuche mit bestimmten genomeditierten Pflanzen (als QHP, qualifying higher plants, bezeichnet) nur gemeldet aber nicht mehr genehmigt werden. Ein Beratungskommittee der Regierung (Advisory Committee on Releases to the Environment, ACRE) hat in einem Leitfaden dargelegt, für welche gentechnischen Veränderungen diese Erleichterungen gelten. Das Dokument öffne die Tür zu einem Wilden Westen des unregulierten Anbaus gentechnisch veränderter Organismen, kommentierte Claire Robinson von GMWatch. Das amtliche Register listet bereits zwei Freisetzungsversuche für QHPs auf, die nur noch angezeigt wurden. Dabei handelt es sich um Tomaten, die Vitamin D anreichern sollen, sowie um Leindotter, bei dem die Zusammensetzung der Fettsäuren im Öl geändert wurde.[lf]

14.05.2022 |

Wird EU Glyphosat-Zulassung vorläufig verlängern?

Glyphosat Roundup Herbizide Glyphosat wird versprüht (Foto: Chafer Machinery / flickr, Lizenz: creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Die Europäische Kommission erwägt, die bis Dezember 2022 gültige Zulassung für das Herbizid Glyphosat befristet zu verlängern. Denn die europäische Lebensmittelbehörde EFSA will wegen der Menge des Materials erst im Sommer 2023 bewerten, ob der Unkrautvernichter gefährlich sein könnte. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides äußerte sich „zutiefst besorgt darüber, dass sich die Bewertung von Glyphosat verzögert“, berichtete das Portal Euractiv.

Bisher war das Ende 2019 gestartete Zulassungsverfahren so getaktet, dass die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) noch vor dem 15. Dezember 2022 auf Vorschlag der EU-Kommission hätten entscheiden können, ob das Totalherbizid weiter erlaubt werden soll. An diesem Tag endet die aktuelle Zulassung. Weil bei der Konsultation vergangenen Herbst so viele Beiträge eingegangen waren, worauf die Glyphosathersteller wiederum antworteten, sei viel mehr Material zu verarbeiten als erwartet, teilten EFSA und die EU-Chemikalienagentur ECHA am Dienstag mit. Deshalb sehen sich die Beteiligten nicht in der Lage, die neuen Erkenntnisse bis zum Jahresende zu sichten und zu bewerten. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte dem Portal Euractiv, dass sie das „große Interesse an dem Bewertungsprozess“ und die „wirklich beispiellose Anzahl“ von Beiträgen der Interessengruppen anerkenne. Sie habe die Behörden aber gebeten, „ihr Möglichstes zu tun, um ihre Arbeit so schnell wie möglich abzuschließen“.

Der neue Zeitplan sieht nun so aus: Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA wird die Gefahreneinstufung von Glyphosat auf seiner Plenarsitzung am 30. und 31. Mai erörtern. Die Ergebnisse gehen an die EFSA und sollen Ende Juli bis Mitte August 2022 veröffentlicht werden. Dann steht fest, ob die ECHA Glyphosat weiterhin als nicht krebserregend einstuft oder ihre Position ändert. Die vier Mitglieder der Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) - Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden - wollen ihren 2021 vorgestellten Bericht (dRAR) „voraussichtlich bis zum 30. September 2022“ aktualisieren. Die EFSA will diesen Bericht und die ECHA-Einstufung dann im November und Dezember 2022 in sogenannten Peer-Review-Sitzungen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten diskutieren. Ihre „Schlussfolgerungen“ will sie im Juli 2023 fertigstellen und der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und den Glyphosatherstellern übergeben. Darin „wird die EFSA alle möglichen Risiken bewerten, die eine Exposition gegenüber Glyphosat für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich bringen könnte“, schrieb die Behörde. Darauf gründet die EU-Kommission dann ihren Vorschlag, ob das Herbizid neu zugelassen werden soll. Entscheiden müssen am Ende die Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit.

Nach dem neuen Zeitplan würden sie das voraussichtlich erst im Herbst 2023 tun, also ein dreiviertel Jahr nach dem Ende der bestehenden Zulassung. Damit stellt sich die Frage, was in der Zwischenzeit gelten soll. Die EU-Kommission werde vorschlagen, die aktuelle Zulassung befristet zu verlängern, zitierte das Portal Top Agrar eine Sprecherin. Voraussetzung sei allerdings, dass die EU-Behörden keine Anzeichen dafür fänden, dass die Zulassungskriterien für das Pestizid nicht mehr erfüllt sein könnten. Für das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) liegen diese Anzeichen bereits jetzt vor: Die EFSA habe schon genügend Beweise dafür erhalten, dass von Glyphosat ein inakzeptables Risiko für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt ausgehe, so der Chemikalienbeauftragte bei PAN Europe, Gergely Simon, in einer Medieninformation. Sein Kollege Martin Dermine forderte die EFSA auf, das noch vor Ende des Jahres offiziell festzustellen, damit für alle Beteiligten klar ist, dass die aktuelle Zulassung nicht übergangsweise verlängert werden kann. PAN kritisierte das „Missmanagement der EFSA“ und lehnte jegliche Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ab. Marius Stelzmann von der Coordination gegen Bayer-Gefahren sprach von einem Skandal: „Die EU hatte lange genug Zeit, über die Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat zu befinden.“

Die Glyphosathersteller in der Glyphosate Renewal Group (GRG) nehmen es gelassen. „Die GRG erkennt die Entscheidung zur Verlängerung des Genehmigungszeitraums an, da dies der EFSA zusätzliche Zeit gibt, den Verlängerungsantrag und alle relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse gründlich zu bewerten“, heißt es in einer Stellungnahme. Solche „Verfahrensverzögerungen zusammen mit einer Verlängerung des aktuellen Genehmigungszeitraums“ seien „Standardpraktiken des EU-Regulierungsprozesses“. Die GRG kennt sie bereits aus der Vergangenheit: Im Sommer 2016 verlängerte die EU-Kommission – mangels qualifizierter Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten - die damalige Zulassung von Glyphosat um 18 Monate, bis Dezember 2017. Ende 2017 sorgte dann der damalige deutsche Agrarminister Christian Schmidt (CSU) unautorisiert für die nötige Mehrheit, um das Pflanzengift erneut für fünf Jahre zuzulassen - bis 15.12.2022. [lf/vef]

06.05.2022 |

Neues Gentechnikrecht: Bürger können sich an EU-Konsultation beteiligen

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296 Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296

Die EU-Kommission will von Bürger*innen und Organisationen wissen, wie sie zu ihren Plänen stehen, das Gentechnikrecht neu zu regeln. Dazu hat sie eine zweimonatige Konsultation mit vorgegebenen Fragen gestartet. Wirtschafts- und Umweltverbände halten die Konsultation für einseitig, rufen aber zur Teilnahme auf.

Auf der Startseite beschreibt die Kommission ihren Plan so: Er ziele „auf eine angemessene Regulierungsaufsicht“ über Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt werden. „Damit wird ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt angestrebt, Innovation ermöglicht und mit sicheren NGT-Erzeugnissen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' beigetragen.“ In einem verlinkten Dokument verdeutlicht die Kommission ausführlich die Vorteile, die sie sich von NGT erhofft.

Wer sich an der Konsultation beteiligen will, muss sich zuerst auf der Kommissions-Webseite registrieren und gelangt dann zum Fragebogen. Der gliedert sich in Fragen zur aktuellen Situation und zur gewünschten künftigen Regulierung. Zur aktuellen Situation teilt die Kommission einführend mit, ihre Untersuchung hätte ergeben, „dass die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Pflanzen, die durch bestimmte neuartige genomische Verfahren gewonnen werden, und die daraus hergestellten Produkte nicht mehr ihren Zweck erfüllen und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen“. Danach will sie von den Befragten wissen, wie sie „angesichts der zuvor beschriebenen Probleme die bestehenden GVO-Rechtsvorschriften“ für NGT-Pflanzen beurteilen. In dem Teil zu künftigen Regelungen beziehen sich die Fragen vor allem auf die Risikobewertung und Nachhaltigkeit.
Den Fragen zum Risiko wird vorausgeschickt, dass die europäische Lebensmittelbehörde EFSA viele NGT-Pflanzen für ebenso harmlos halte wie Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung. Den Fragen zur Nachhaltigkeit stellt die Kommission ihre Einschätzung voraus, wie wichtig NGT-Pflanzen für den Green Deal seien und fragt explizit ab, welche potentiellen Eigenschaften dieser Pflanzen die wichtigsten Beiträge zur Nachhaltigkeit liefern würden. Auch sollen sich die Befragten den Kopf darüber zerbrechen, was zu tun ist, wenn für NGT-Pflanzen keine zuverlässigen Analysemethoden zur Verfügung stehen oder wie diese Pflanzen rückverfolgt werden könnten. Insgesamt spiegelt die Befragung das Ziel der Kommission deutlich wider: Das Gentechnikrecht soll für NGT geändert werden.

Dies sieht auch ENGA so, der europäische Verband der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft. Er wirft der Kommission eine Reihe von Falschaussagen in ihrem Fragebogen vor. Sie sei „eindeutig voreingenommen“ und lasse wenig Raum für Beiträge der Interessengruppen, die sich nicht an ihren stark tendenziösen Fragen orientieren. Nur bei vier von 18 Fragen könnten Interessengruppen zu ihren Kreuzchen auch eine begrenzte schriftliche Antwort geben. „Es ist erschreckend und bezeichnend, wie einseitig die EU-Kommission die Ergebnisse offenbar steuern will. Und das in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren, das sich um größtmögliche Neutralität bemühen sollte“, kommentierte der Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), Alexander Hissting, die Befragung.

Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte, dass bewährte und wichtige Aspekte des Gentechnikrechts wie Transparenz und Standortregister, Koexistenz- und Haftungsregelungen gar nicht benannt würden. Dabei sei ohne sie „die Umsetzung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips nicht machbar.“ Mute Schimpf, Agrarkampaignerin von Friends of the Earth Europe (dt.: Freunde der Erde Europa) wies darauf hin, dass die NGT-Pflanzen, deren Nachhaltigkeit die Kommission abfrage, noch in den Forschungspipelines der Konzerne steckten. Wie könne die Nachhaltigkeit von Pflanzen wissenschaftlich belegt werden, die noch gar nicht existierten, fragt sie. Deutlich wurde Brigitte Reisenberger, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltorganisation GLOBAL 2000. Sie sprach von einer „mangelhaften Konsultation, die vor Greenwashing und Suggestivfragen nur so strotzt“. [lf]

03.05.2022 |

Argentinien: Dürretolerante Gentech-Pflanzen bringen weniger Ertrag

SOja Soja: führende Gentechnikpflanze (Foto: CC0)

China hat eine gentechnisch veränderte Sojalinie des argentinischen Unternehmens Bioceres Crop Solutions für den Import zugelassen, teilte der Hersteller vergangene Woche mit. Damit darf er die nach eigenen Angaben „dürretolerante“ Bohne jetzt uneingeschränkt vermarkten. Ein ebenfalls mit einem Gen der Sonnenblume entwickelter Weizen brachte bei Feldversuchen ein Drittel weniger Ertrag als der Durchschnitt, erhob das argentinische Agrarministerium.

Argentinien hatte die HB4-Soja von Bioceres bereits 2015 für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die patentierte HB4-Technologie soll dafür sorgen, dass die Pflanzen auch bei Trockenheit und auf salzhaltigen Böden gut wachsen. In großen Mengen produziert werden durften die Bohnen aber erst, wenn China als Hauptabnehmer argentinischer Soja den Import erlaubt, so Bioceres auf seiner Webseite. Das jahrelange Warten auf eine solche Einfuhrgenehmigung hat die Geduld des Unternehmens offenbar ziemlich strapaziert. Noch im Februar hatte es die argentinische Regierung gedrängt, die Vermarktung der Bohnen ohne chinesische Importgenehmigung zu erlauben, berichtete die Agentur Bloomberg.
Firmenchef Federico Trucco hatte darauf hingewiesen, dass die Technologie in den meisten relevanten Produktionsregionen - den USA, Brasilien, Paraguay und Kanada – genehmigt sei, ohne Rücksicht auf den chinesischen Regulierungsprozess. Auf diese Länder entfallen nach Angaben von Bioceres 85 Prozent des weltweiten Sojabohnenhandels. Die Europäische Union hat nach Recherchen des Portals transgen.de bereits 17 von 20 gentechnisch veränderten Sojalinien aus Südamerika eine Einfuhrgenehmigung erteilt. Für zwei weitere wurde diese beantragt; eine davon ist die HB4-Soja von Bioceres.

Elf Wochen nach dem Vorstoß via Bloomberg konnte das Unternehmen nun verkünden, dass das chinesische Landwirtschaftsministerium es erlaubt, die HB4-Soja einzuführen und in China als Rohstoff zu verwenden. Da Chinesen weltweit am meisten Sojabohnen konsumieren, reagierten die Anleger hocherfreut: Die US-Aktie von Bioceres stieg an der New Yorker Börse um 18 Prozent auf 14,10 US-Dollar, der größte Anstieg innerhalb eines Tages seit April 2021, stellte die Buenos Aires Times fest. Dabei spielt möglicherweise eine Rolle, dass die Entwickler das Sonnenblumengen nicht nur in Soja, sondern auch in Luzerne, Mais, Zuckerrohr und Weizen eingebaut haben. Außerdem wurde das Dürretoleranz-Gen mit herbizidtoleranten Events kombiniert.

Was die Anleger womöglich noch nicht mitbekommen haben, weil nur ein argentinischer offener Kanal berichtete, ist die schlechte Ertragsentwicklung beim HB4-Weizen. Während Bioceres auf seiner Webseite mit bis zu 20 Prozent höheren Erträgen im Vergleich zu unveränderten Pflanzen wirbt, kommen die Erhebungen des argentinischen Agrarministeriums und seiner begleitenden Forschungseinrichtungen zum gegenteiligen Ergebnis. Wie eine Präsentation von Mitte Februar zeigte, wurden in der Saison 2021/22 in zwölf Regionen Argentiniens insgesamt knapp 53.000 Hektar HB4-Weizen angebaut. Geerntet hat man gut 124.000 Tonnen. Das ergibt eine durchschnittliche Menge von gut 23 Doppelzentnern pro Hektar. Damit wurde rund ein Drittel weniger geerntet als der vom Buenos Aires Grain Exchange geschätzte nationale Durchschnittsertrag an traditionellem Weizen, der bei 34,4 Doppelzentnern pro Hektar liege, errechnete der offene Kanal.

Bauernverbände erneuerten dort die Warnung, dass es bei derart großen Erntemengen für Behörden unmöglich sein werde, die Produktion so zu kontrollieren, dass keine konventionellen Weizenlieferungen verunreinigt und damit womöglich unverkäuflich werden. Und eine Wissenschaftlergruppe hob hervor, dass das eingefügte Dürretoleranzgen nur eine Fassade sei. Dahinter verstecke sich die übliche Herbizidresistenz, in diesem Fall gegen das gesundheitsschädliche Ammonium-Glufosinat. Sie warnten davor, dass sich dessen Rückstände dann im täglichen Brot wiederfinden können. Auch das schürt die Angst von Bauern und getreideverarbeitender Industrie, dass angesichts des unerwünschten Gentechnik-Weizens der ganze argentinische Weizenmarkt zusammenbrechen könnte. [vef]

29.04.2022 |

Bayer meldet Gewinn und arbeitet Klagen ab

Protest zur Bayer-Hauptversammlung 2022   Foto: GfbV Protest zur Bayer-Hauptversammlung 2022 Foto: GfbV

Die Bayer AG konnte auf ihrer diesjährigen Hauptversammlung heute steigende Umsätze und Profite verkünden, vor allem auch im Agrargeschäft. Doch nach wie vor beschäftigen die mit der Tochter Monsanto verbundenen Rechtsstreitigkeiten den Konzern. Erste Verfahren stehen nun auch in Deutschland an.
Für 2021 meldete die Bayer AG einen um 8,9 Prozent auf 44,1 Milliarden Euro gewachsenen Umsatz. Der Gewinn betrug eine Milliarde Euro, nachdem der Konzern 2020 ein Minus von 10,5 Milliarden Euro eingefahren hatte. „Bayer ist auf dem richtigen Weg“, sagte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann auf der virtuellen Hauptversammlung und bezeichnete den Start ins Jahr 2022 als „sehr erfolgreich“. „Gerade im Agrargeschäft sehen wir ein deutlich positiveres Marktumfeld als in den vergangenen Jahren“, sagte Baumann. Wenig verändert hat sich dagegen das juristische Umfeld des Konzerns, in dem die Glyphosatklagen in den USA das finanziell gewichtigste Thema sind, aber nicht das einzige.

Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen über zukünftige Glyphosatklagen hofft Bayer weiterhin auf eine für den Konzern positive Entscheidung des Supreme Courts im Juni. Dort soll es darum gehen, ob der Konzern vor den Gefahren des Totalherbizids hätte warnen müssen, oder ob das Bundesrecht in den USA das ausschließt. Das Unternehmen sei für jeden Ausgang des Berufungsverfahrens gut vorbereitet, sagte Baumann auf der Hauptversammlung. Er musste dafür allerdings im zweiten Quartal 2021 die Rückstellungen um 3,5 Milliarden Euro aufstocken. Zum Stand der Klagen hieß es im Geschäftsbericht mit Stand 1. Februar 2022, „dass von inzwischen insgesamt ca. 138.000 angemeldeten Ansprüchen ca. 107.000 verglichen sind oder aus verschiedenen Gründen nicht die Vergleichskriterien erfüllen“. Die Rückstellungen für Vergleiche bestehender und künftiger Glyphosat-Klagen bezifferte der Konzern zum 31. Dezember 2021 auf 7,5 Milliarden US-Dollar. Das entspricht etwa 7,1 Milliarden Euro, während der Konzern für alle anderen Rechtsstreitigkeiten 1,9 Milliarden Euro auf die Seite gelegt hat.

Auch von dieser Summe entfällt noch ein großer Teil auf Monsanto. Denn zahlreiche Kommunen und mehrere Bundesstaaten in den USA machen die Bayer-Tochter als früheren Hersteller von PCB für Umweltschäden verantwortlich, die durch diese schwer abbaubare Chemikalie verursacht wurden. Laut Geschäftsbericht ist ein Vergleich mit 2500 Kommunen im Umfang von 650 Millionen US-Dollar (618 Millionen Euro) abgeschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Vor kurzem habe das zuständige Gericht den Vergleich vorläufig genehmigt, sagte Baumann auf der Hauptversammlung. Mit fünf Bundesstaaten hat Bayer sich für 275 Millionen Dollar (262 Millionen Euro) verglichen, vier Klagen laufen noch. „Es wird erwartet, dass eine geringe Zahl weiterer Bundesstaaten folgen wird“, hieß es im Geschäftsbericht. „Monsanto ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von Klagen wegen des Gebrauchs von und der Exposition gegenüber PCB-Produkten konfrontiert“, schrieb der Konzern weiter. Er berichtete von zwei Geschworenenurteilen aus dem Jahr 2021, in denen elf Mitarbeitern einer Schule im US-Bundesstaat Washington insgesamt 247 Millionen Dollar (235 Millionen Euro) Schadenersatz zugesprochen wurden. Bayer will in Berufung gehen.

Die meisten Klagen wegen Ernteschädigungen durch das Bayer-Pestizid Dicamba hat der Konzern verglichen. „Nach den bisher erfolgten Auszahlungen beträgt die verbleibende Rückstellung für Vergleiche 0,3 Mrd. USD“, heißt es im Geschäftsbericht. Offen sind noch der erste Dicamba-Prozess, den Bayer gegen die Pfirsichfarm Bader in erster Instanz verloren hat, sowie „eine kleine Anzahl von neu eingereichten Klagen“. In Kanada haben Imker inzwischen Anträge auf Sammelklagen gegen Bayer eingereicht, um den Konzern für Schäden durch seine neonikotinoidhaltigen Insektizide zur Verantwortung zu ziehen.

Neu im Geschäftsbericht ist bei rechtlichen Risiken der Punkt Anlegerklagen. Dort steht: „In Deutschland und den USA machen Anleger gerichtlich Schadenersatzforderungen wegen Kursverlusten gegen Bayer geltend.“ Die Kläger argumentieren „Bayer hätte den Kapitalmarkt über die Risiken, insbesondere im Hinblick auf Produkthaftungsklagen zu Glyphosat in den USA, nicht ausreichend aufgeklärt“, schrieb der Konzern. In Deutschland waren Ende 2021 „zwei Gerichtsverfahren rechtshängig, die sich noch in einem frühen Stadium befinden. Ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wurde beantragt“. Nach Angaben des Magazins Finance fordern 320 Investoren insgesamt 2,2 Milliarden Euro Schadenersatz (der Infodienst berichtete).

Die Umwelt- und Gesundheitsschäden, die die Bayer AG mit ihren Produkten verursacht, waren auch Thema zahlreicher Proteste zivilgesellschaftlicher Gruppen. Sie wurden sowohl vor der Konzernzentrale als auch online vorgetragen und in mehreren Stellungnahmen in die Hauptversammlung eingebracht. Videostatements finden sich auf der Hauptversammlungs-Webseite. Die Redner*innen „werfen dem Konzern vor, eine Rendite-Jagd zu Lasten von Mensch, Tier und Umwelt zu betreiben und fordern deshalb gemeinsam die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat“, bilanzierte die Coordination gegen Bayer-Gefahren. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das Gen-ethische Netzwerk und die IG Saatgut monierten den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren durch den Konzern. Sie kritisierten dessen Umgang mit Patenten auf Pflanzen und forderten ihn auf, bei der Pflanzenzüchtung auf jegliche Gentechnik zu verzichten. [lf]

23.04.2022 |

Glyphosatgutachten: Bundesgerichtshof weist Beschwerde von Behörde ab

Foto: Bundesgerichtshof Foto: Bundesgerichtshof

Das Online-Portal FragDenStaat durfte ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlichen. Gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz ließ der Bundesgerichtshof keine Revision zu. FragDenStaat wertete das als Sieg gegen staatliche Zensurbemühungen. Das Portal forderte die Bundesregierung auf, im Urheberrecht klarzustellen, dass behördliche Dokumente nicht urheberrechtlich geschützt sind und immer veröffentlicht werden dürfen.

Der Streit drehte sich um ein sechsseitiges Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom September 2015. Darin wies die Behörde die im Frühjahr 2015 veröffentlichte Schlussfolgerung der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation zurück, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend sei. Dem internen Dokument kam in der damaligen fachlichen und öffentlichen Diskussion um die weitere Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat eine Schlüsselrolle zu. FragDenStaat hatte das Gutachten im Jahr 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und gegen den Willen des BfR im Internet publiziert. Den daran anschließenden Rechtsstreit hatte das Oberlandesgericht Köln im Mai 2021 zugunsten von FragDenStaat entschieden und keine Revision zugelassen (Az. 6 U 146/20). Das BfR griff daraufhin zum letzten juristischen Mittel und legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Der BGH wies die Beschwerde kurz und bündig zurück: Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensgrundrechte seien nicht verletzt worden (Az. I ZR 84/21).

Aus Sicht des Fachblatts Legal Tribune Online (LTO) ist der Rechtstreit über das eigentliche Gutachten hinaus von Bedeutung: „Der Fall prägte den Begriff des 'Zensurheberrechts', wie der juristische Kniff des klagenden BfR umgangssprachlich genannt wird“, schrieb LTO. „Gemeint sind damit Konstellationen, in denen öffentliche Stellen unter Verweis auf das Urheberrecht versuchen, die Veröffentlichung bestimmter Unterlagen oder Dokumente zu verhindern“. Das BfR teilte dazu mit: „In dem Gerichtsverfahren ging es nicht um die Zurückhaltung von Informationen, die ohnehin schon seit 2015 bekannt waren, sondern um Veröffentlichungs- und Weiterverbreitungsrechte an einem wissenschaftlichen Dokument“.

FragDenStaat wertete den Beschluss als „große Blamage für die Regierung, das Bundesinstitut und seine Abmahnanwälte“ und schrieb, dass das BfR im Laufe des Verfahrens „offenbar mehr als 200.000 Euro“ an Anwälte und Gerichte zahlen musste. Der BGH-Beschluss sei ein „wichtiges Signal für die Informationsfreiheit“, das „Auswirkungen auf die Zensurheberrechtspraxis deutscher Behörden“ haben dürfte. „Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Klarstellung, dass die Veröffentlichung behördlicher Dokumente urheberrechtlich immer zulässig ist“, forderte die Online-Plattform. Dazu müsse § 5 des Urheberrechtsgesetzes geändert werden, einen Vorschlag dazu habe man schon 2019 vorgelegt. Diesem haben sich auch Wikimedia Deutschland, Reporter ohne Grenzen und die Journalistenverbände DJV und DJU angeschlossen.

FragDenStaat teilte zudem mit, dass es vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen das BfR gewonnen habe. Das Institut habe ein Schreiben herausgeben müssen, mit dem seine Anwälte 2015 den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) abgemahnt hatten. Dieser hatte im Zusammenhang mit einer Sendung seines TV-Magazins FAKT im Netz ebenfalls das sechsseitige BfR-Papier sowie ein weiteres 95-seitiges Gutachten der Behörde veröffentlicht. Aus der Abmahnung entwickelte sich ein Verfahren, das das Oberlandesgericht Köln im Februar 2021 zugunsten des MDR entschied (Az. 6 U 105/20). [lf]

19.04.2022 |

Calyxt-Soja: Nachweis noch 2022 möglich?

Hat den Nachweis von Cibus-Raps entwickelt: Dr. John Fagan. Foto: Health Research Institute Hat einen Nachweis für Cibus-Raps entwickelt: Dr. John Fagan. Foto: Health Research Institute

Gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen ohne Fremd-DNA wie eine Sojalinie der US-Firma Calyxt können bislang unerkannt nach Europa gelangen, weil europäische Überwachungslabore sie nicht nachweisen können. Experten sind zuversichtlich, dass sie noch in diesem Jahr einen Nachweis für die Calyxt-Soja vorstellen können. Um die Testmethode für genomeditierten Raps des US-Herstellers Cibus, die gentechnikkritische Verbände 2020 entwickeln ließen, wird weiter gestritten.
Das Problem für die Überwachungslabore der EU ist, dass sie bislang meist nur dann Informationen über gv-Pflanzen aus Drittländern erhalten, wenn die Hersteller sie in die EU exportieren wollen. Damit eine Pflanze in der EU zugelassen wird, muss eine Agrarfirma erläutern, wie sie gentechnisch verändert wurde. Weder für die genomeditierte (ge) Calyxt-Soja noch für den Cibus-Raps wurde bisher eine Zulassung bei der EU beantragt. In solchen Fällen, erläutert eine Sprecherin des Agrarministeriums (BMEL), könne man die Unternehmen juristisch nicht zwingen, genetische Informationen oder Pflanzenmaterial herauszugeben. Die US-Firma Cibus ließ sich vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit zahlreichen Mails überreden, einzelne kleine Pflanzenproben zuzuschicken. Hersteller Calyxt überließ der Behörde nach eigenen Angaben weder Informationen noch Pflanzenmaterial seiner ge-Soja. Das jedoch bräuchte eine vom BVL moderierte Arbeitsgruppe, um einen amtlich anerkannten Nachweis zu entwickeln.
So blieben den Expertinnen und Experten aus 13 deutschen und europäischen Laboren nur die Informationen aus der Euginius-Datenbank für gv-Pflanzen. Die veränderte Gensequenz der ge-Soja mussten sie synthetisch herstellen, um herauszufinden, wie man sie nachweisen kann. Die Ergebnisse dieser Tests seien „vielversprechend“, hieß es beim BVL. Sollte Calyxt nicht einlenken, werde man die Methode dieses Jahr noch „kalt“ validieren, also ohne originales Pflanzenmaterial. Calyxt hat bei seiner Soja mit der Gentechnikmethode Talen die Zusammensetzung der Fettsäuren so verändert, dass sie gesundheitlich wertvoller sein soll.
Dem BMEL sei es wichtig, dass auch die Entstehung von Pflanzen zurückverfolgt werden könne, die keine Fremd-DNA enthalten, versicherte eine Sprecherin dem Infodienst. Man wolle sich in Brüssel für eine Lösung engagieren, die für die Verbraucher transparent ist und eine Koexistenz der Anbausysteme ermöglicht. Sie räumte aber auch ein: „Innerhalb der Bundesregierung gibt es zu diesem Thema bisher keine abgestimmte gemeinsame Position.“ Das BMEL wolle sich auf EU-Ebene ferner dafür einsetzen, dass die Hersteller die erforderlichen Daten und Proben solcher Pflanzen herausgeben.
Unterdessen arbeitet die BVL-AG weiter an einem robusten PCR-Nachweis für den ge-Raps, den Cibus unter der Marke SU Canola verkauft. Wie berichtet hatte eine internationale Gruppe von Verbänden dafür im Herbst 2020 eine Nachweismethode vorgestellt, die ein US-Labor in ihrem Auftrag entwickelt hatte. Das Referenzlabor des BVL und weitere Labore hatten den Test überprüft und es abgelehnt, ihn amtlich anzuerkennen. Begründung: Die Ergebnisse seien zu unspezifisch und damit nicht gerichtsfest. Der Test könne nicht zuverlässig zwischen ge-Raps und anderen Rapslinien oder Wildkräutern unterscheiden. Wie Experten des BVL kürzlich in einem Beitrag in der Fachzeitschrift 'Food Analytical Methods' schrieben, sei das Verfahren bei negativem Ergebnis jedoch geeignet, Verunreinigungen mit Cibus-Raps auszuschließen.
Als Reaktion auf die Kritik an positiven Resultaten publizierten die Test-Entwickler im Februar eine Korrektur: Sie grenzten den Messbereich möglicher falsch positiver Ergebnisse ein und empfahlen, in diesen Fällen die DNA der positiven Proben zu sequenzieren. Das sei notwendig, um rechtssicher festzustellen, dass es sich um ge-Raps handelt, schrieb John Fagan, Leiter des amerikanischen Health Research Institute, das den Nachweis entwickelt hatte. Dass bei der Validierung des Nachweises weniger spezifische Ergebnisse erzielt wurden, habe an der Vorgehensweise des BVL gelegen: Es habe einen einfachen Schritt bei der DNA-Reinigung ausgelassen, der erforderlich sei, um einen hochspezifischen, robusten Nachweis der Cibus-Raps-DNA zu erreichen, schrieb Fagan. Die von seinem Team entwickelte Methode erfülle oder übertreffe alle Standards des Europäischen Labornetzwerks (ENGL) für einen GVO-Nachweis.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde des BVL widerspricht: Das deutsche Referenzlabor habe den Raps-Nachweis entsprechend der ENGL-Leitlinien validiert. Das Europäische Referenzlabor und das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hätten die Ergebnisse des BVL bestätigt. Die konkrete Vorgehensweise entspreche den „amtlichen Methoden zur DNA-Extraktion“, so die Sprecherin. Man bleibt also dabei: Die Fagan-Methode sei amtlich nicht einsetzbar.
Anders das österreichische Umweltbundesamt (UBA), das den Test mitentwickelt hat und ihn als GmbH kommerziell anbietet. Es habe ihn auf seine Leistungsfähigkeit getestet; er sei eine „zuverlässige GVO-Nachweismethode“, heißt es auf der UBA-Webseite. Auch bei den Futtermittelkontrollen im Auftrag des österreichischen Siegelverbands ARGE gentechnik-frei setzt das UBA den Test seit zwei Jahren in landwirtschaftlichen Betrieben ein. Ge-Raps wurde bisher nicht gefunden. In Deutschland bieten nach Angaben des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) drei private Labore den Nachweis an.

Der VLOG selbst, der mit zur internationalen Initiative der Testentwickler gehört, hat ihn bislang bei 21 Kontrollen eingesetzt und dabei keinen ge-Raps entdeckt. VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting forderte das BVL auf, seine Ergebnisse noch einmal gründlich zu überprüfen. Der PCR-Nachweis könne „schon jetzt zuverlässige Hinweise auf gentechnische Verunreinigungen geben. Wenn das Verfahren weiter optimiert werden kann: umso besser!“ Illegale Gentechnik-Importe müssten jedenfalls zuverlässig aufgespürt werden. [vef]

14.04.2022 |

Umfrage: keine versteckte Gentechnik im Osterei

Die Deutschen wollen keine Gentechnik im Osternest. Grafik: VLOG Die Deutschen wollen keine Gentechnik im Osternest. Grafik: VLOG

++UPDATE++ 85 Prozent der Menschen in Deutschland fordern, dass Eier von Hühnern, die von gentechnisch veränderten Zuchthennen abstammen, als Gentechnik gekennzeichnet werden. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Vereins Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). 70 Prozent der 2500 Befragten gaben an, dass sie solche Gentechnik-Eier nicht kaufen würden. Die EU-Kommission wiederholte ihren Standpunkt, dass weder die Töchter der Gentechnik-Zuchthennen noch die von diesen gelegten Eier gentechnisch veränderte Organismen (GVO) seien.

Der Hintergrund der Umfrage: Das Unternehmen NRS Poultry will Gentechnik-Zuchthennen auf den Markt bringen, die mit Crispr/Cas gentechnisch so verändert wurden, dass keine männlichen Nachkommen schlüpfen. Sie sollen durch ein vererbtes tödliches Gen schon im Ei absterben. Die weiblichen Nachkommen dagegen entwickeln sich angeblich normal und sollen als Legehennen eingesetzt werden. Die Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission hatte im Juli 2021 in einem Schreiben an das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erklärt, dass für diese Eier und Legehennen weder Zulassungsverfahren noch Gentechnik-Kennzeichnung nötig wären. Eine Rechtsauslegung, die auf deutliche Kritik stieß, als sie Anfang März dieses Jahres öffentlich bekannt wurde. In einem Schreiben an die European Non-GMO Industry Association (ENGA) bestätigte die Generaldirektion Gesundheit im Februar ihre Position. ENGA-Generalsekretärin Heike Moldenhauer hält diese für sehr bedenklich: „Die EU-Kommission scheint sich ganz auf die Einstufung des Herstellers zu verlassen, der ein 100 prozentiges Funktionieren seines Produktes behauptet. Damit negiert sie geltendes Recht, nach dem eine dritte Instanz die Angaben des Herstellers zu überprüfen hat.“
VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting kommentierte die Umfrageergebnisse so: „Eier verstecken ist ein beliebter Oster-Brauch. Versteckte Gentechnik in den Eiern kommt dagegen gar nicht gut an.“ Die Umfrage zeige, dass die Menschen wissen wollen, wie ihre Lebensmittel hergestellt werden. Sollte allerdings die EU-Kommission mit ihren Plänen durchkommen, die Gesetze für Zulassung und Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln aufzuweichen, würde versteckte Gentechnik zum Regelfall. Niemand wüsste mehr, was in seinem Essen steckt. „Wir erwarten, dass sich Cem Özdemir in Brüssel entschlossen gegen diese geplante Verbrauchertäuschung stark macht“, sagte Hissting an den Bundeslandwirtschaftsminister gerichtet.
Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), warf der EU-Kommission vor, sie wolle klammheimlich das Gentechnikrecht und das Vorsorgeprinzip außer Kraft setzen. „Wird im Züchtungsprozess Gentechnik eingesetzt, wie hier bei den mit Crispr veränderten Zuchthennen, dann müssen die Nachkommen auch der Gentechnik-Regulierung unterzogen werden. Das entspricht dem sogenannten prozessorientierten Ansatz, der in der EU-Gentechnik-Gesetzgebung festgeschriebenen ist“, erläuterte Volling. Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssten Nachkommen von Hühnern, deren Gene mit neuen Technologien verändert wurden, sowie deren Eier auf mögliche Risiken geprüft und als Gentechnik reguliert werden. Nur so könne eine Risikoprüfung und -bewertung, aber auch eine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gewährleistet werden „und nur so wird auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 umgesetzt“, sagte Volling.
Bereits Anfang April hatte die EU-Kommission auf einen Brief der AbL und des Instituts Testbiotech geantwortet. Darin bestätigte sie ihre Auffassung, dass weder für die Nachkommen der Crispr-Hennen noch für deren Eier die Regeln des Gentechnikrechts gelten. Dabei geht die EU-Kommission von der Behauptung des Herstellers aus, dass die Nachkommen keine veränderten Gene enthielten. Außerdem schrieb sie, dass Eingriffe mit Crispr/Cas ins Erbgut weniger unerwünschte Nebenwirkungen verursachen würden als Mutationen in der konventionellen Züchtung. „Die EU-Kommission ignoriert jegliche wissenschaftliche Evidenz“, kommentierte Testbiotech das Schreiben. [lf]

Update 15.04.22: Schreiben der EU-Kommission an AbL und Testbiotech eingearbeitet.

08.04.2022 |

Agrarstaatssekretärin: Regeln für neue Gentechnik nicht aufweichen

Agrarstaatssekretärin Silvia Bender  Foto: BMEL Agrarstaatssekretärin Silvia Bender Foto: BMEL

Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren (NGT) wie Crispr/Cas verändert wurden, müssen auf ihre Risiken geprüft, behördlich zugelassen und gekennzeichnet werden. Das seien wichtige Elemente des geltenden regulatorischen Rahmens, in dem sich ihr Ministerium in der neuen Legislaturperiode bewegen werde, sagte Agrarstaatssekretärin Silvia Bender heute bei einer Diskussion des Grain-Club. Dabei wolle man die ökologischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Techniken stärker betrachten als bisher.
Die Grünenpolitikerin verwies darauf, dass alle Studien der jüngsten Zeit eine stabil hohe Skepsis der Bevölkerung gegenüber gentechnischen Verfahren zeigen und die Menschen sich daher beim Thema Gentechnik in Lebensmitteln Transparenz und Wahlfreiheit wünschen. „Eine Deregulierung auf europäischer Ebene würde diesen Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegenlaufen und ich bin der Meinung, dass wir das nicht tun sollten“, sagte Bender im Blick auf die aktuelle Diskussion in der Europäischen Union (EU), NGT-Pflanzen aus dem Gentechnikrecht auszunehmen. Ihr Minister und Parteikollege Cem Özdemir hatte vergangene Woche in einer Fragestunde des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten gesagt, er müsse sich ins Thema neue Gentechnik erst noch einlesen.
Seine Staatssekretärin, die aus ihrer früheren Arbeit in Bio- und Umweltverbänden bereits viel Expertise zur Agrogentechnik mitbringt, zählte zum Auftakt der Diskussion heute die offenen Fragen auf, die vor gesetzgeberischen Entscheidungen geklärt werden sollten: Welche Risiken birgt die neue Gentechnik für die Gesundheit der Menschen, die Umwelt und die Ökologie? Wie ist damit umzugehen, dass Eingriffe mit Crispr/Cas zu Genveränderungen führen können, die gar nicht beabsichtigt waren (off-target-effekte)? Dass die Technik Bereiche des Pflanzengenoms verändern kann, die vor natürlichen Mutationen geschützt sind. Welche sozioökonomischen Folgen hat es, wenn die Hersteller das genveränderte Saatgut patentieren lassen und es damit für Kleinbauern möglicherweise nicht mehr nutzbar ist? Und passt das Ziel der Bundesregierung, eine vielfältige Agrarlandschaft zu fördern, zu den Zielen der großen Pflanzenzuchtunternehmen?
Der Geschäftsführer des Bundes deutsche Pflanzenzüchter, Carl-Stephan Schäfer, entgegnete, dass er den Titel der Veranstaltung „Mit der Genschere Crispr/Cas zu mehr Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz!?“ als Arbeitsauftrag für seine Branche betrachte. Er sieht in den neuen gentechnischen Verfahren ein großes Potential, schneller als bei konventioneller Züchtung stabile Erträge unter sich ändernden Umweltbedingungen zu erhalten. Die Frage aus dem Chat, welche Crispr-Pflanzen weltweit bereits angebaut werden, konnte Schäfer nicht beantworten. In der EU sei der Anbau jedenfalls verboten. Das gelte auch in der Schweiz, ergänzte Jürg Niklaus vom schweizerischen Verein «Sorten für morgen». Dort hat das Parlament die Regierung kürzlich damit beauftragt, bis 2024 zu ermitteln, welche Folgen es hätte, würde die neue Gentechnik vom geltenden Anbaumoratorium ausgenommen (der Infodienst berichtete).
Einig waren sich Staatssekretärin und Pflanzenzüchter, dass es fraglich ist, ob man Pflanzen mit einem punktuellen Eingriff ins Genom fit für den Klimawandel machen kann. Die Anpassung einer Pflanze an ihre Umgebung sei ein komplexer Vorgang. Silvia Bender hob hervor, wie widersprüchlich es sei, einerseits zu betonen, wie klein und schwer nachweisbar eine Genveränderung mit Crispr/Cas sei. Andererseits solle sie in der Lage sein, komplexe Wirkungen wie eine Trockentoleranz zu erzielen. Das müsse alles noch besser erforscht werden. Denn ist eine NGT-Pflanze einmal in die Umwelt entlassen, kann sie nicht zurückgeholt werden. Damit unterscheide sich das Problem auch deutlich von der Frage, ob die neue Gentechnik in der Medizin eingesetzt werden soll, um Patienten zu behandeln, betonte die Staatssekretärin.
Die österreichische Organisation Global 2000 und die IG Saatgut haben übrigens gestern eine Übersicht vorgestellt, welche neuen Gentechnikpflanzen sich aktuell in den Entwicklungspipelines der Unternehmen befinden. Sie fanden drei Pflanzen, die in einzelnen Ländern auf dem Markt sind: herbizidresistenter Raps, Soja mit einem veränderten Ölsäuregehalt und die so genannte GABA-Tomate. „Unsere Recherche offenbart vollmundige Versprechungen, real findet sich bislang kein einziger Zulassungsantrag für ‘klimafitte’ NGT-Pflanzen”, so Autorin Eva Gelinsky von der IG Saatgut. [vef]

06.04.2022 |

Indien nimmt Crispr-Pflanzen aus Gentechnikrecht

Indien Kleinbäuerin in Indien (Foto: V.Reddy/CCAFS/flickr.com)

Genomeditierte Pflanzen, bei denen kein artfremdes Erbgut eingebaut wurde, brauchen in Indien künftig keine Zulassung nach dem Gentechnikrecht mehr. Dies ordnete das indische Umweltministerium an. Umweltorganisationen kritisierten diesen Schritt, während Gentechniker und deren Lobbyverbände ihn begrüßten.
Das Ministerium verkündete seine Entscheidung Ende März in einem als „Office Memorandum“ titulierten Schreiben. Es berief sich dabei auf einen Passus im indischen Gentechnikgesetz von 1989, der ihm die Vollmacht dazu erteile. Weiter schrieb das Ministerium, dass die Abteilung Biotechnologie im Forschungsministerium und die Abteilung Agrarforschung im Landwirtschaftsministerium diesen Schritt empfohlen hätten.

Für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Indien ist die dem Umweltministerium zugeordnete Behörde GEAC zuständig. Sie hat für den kommerziellen Anbau bisher nur gentechnisch veränderte (gv) Baumwolle zugelassen. Vorstöße für die Zulassung von gv-Senf und gv-Auberginen scheiterten, nicht unbedingt an der GEAC, sondern an öffentlichen Protesten, die den jeweiligen Umweltminister zum Einlenken brachten.

Die Zeitung The Hindu berichtete, staatliche indische Agrarforscher hätten bereits im Januar 2020 Leitlinien vorgeschlagen, um genomeditierte Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen. Dieser Vorschlag habe seither unbearbeitet bei der GEAC gelegen. Im Oktober 2021 forderten mehrere hochrangige Agrarforscher Indiens Ministerpräsident Narendra Modi auf, das Gentechnikrecht zu ändern. Sie argumentierten, dass diese genomeditierten Pflanzen harmlos seien und die Pflanzenzüchtung enorm beschleunigen würden. Indische Forscher arbeiten mit gentechnischen Methoden wie Crispr/Cas vor allem an Reispflanzen und wollen diese Medienberichten zufolge schon in den nächsten Jahren auf den Markt bringen.

Dieser Reis müsste jetzt nicht mehr zugelassen oder gekennzeichnet werden. Das Office Memorandum erwähnt lediglich, dass die im Labor entwickelten Pflanzen von der dem Forschungsministerium unterstehenden Behörde IBSC überprüft werden müssen, bevor sie angebaut werden dürfen. Diese soll sicherstellen, dass die genomeditierte Pflanze tatsächlich kein artfremdes Erbgut enthält. Anschließend würden nur noch die üblichen Gesetze für Saatgut für den Verkauf der Saaten und den kommerziellen Anbau gelten.

Für Suman Sahay von der gentechnikkritischen Organisation Gene Campaign ist Genome Editing auch dann riskant, wenn keine fremde DNA eingeführt wird. „Der Punkt ist, dass Sie dabei einen aggressiven Eingriff in einen natürlichen Prozess vornehmen“, sagte er der Nachrichtenagentur IANS. Auf der Plattform The Ecologist schrieb Bharat Dogra, Campaigner von Save Earth Now: „Diejenigen, die sich für den Schutz der indischen Landwirtschaft vor dem Ansturm gentechnisch veränderter Pflanzen einsetzen, haben bereits erklärt, dass diese kürzlich vorgenommenen Änderungen riskant und unwissenschaftlich sind und dass sie rechtlich angefochten werden sollten.“ Als einen mutigen Schritt mit weitreichenden Folgen für die landwirtschaftliche Entwicklung Indiens lobte hingegen der indische Gentechnik-Forscher Vijay Paranjape für die Alliance for Science die Entscheidung des Umweltministeriums. Diese dürfte der Saatgutindustrie und den Landwirten des Landes einen enormen Auftrieb geben, schrieb der frühere Monsanto-Mitarbeiter Paranjape. [lf]

Gehe zu Seite: ... 11 12 13 14 15 16 17 18 19 ...

*** Unterstützen Sie unsere Arbeit ***

Alle Informationen auf dieser Seite sind für Sie kostenlos, kosten aber trotzdem etwas. Unterstützen Sie den Infodienst - damit es auch weiterhin kritische Informationen zum Thema Gentechnik für alle gibt!
 Spenden-Infos hier

Newsletter bestellen

Schule und Gentechnik

Unterrichtsportal zum Thema Agro-Gentechnik: Einführung, Arbeitsblätter, Videos und mehr...

Eine Lehrerin hält ein Schild mit der Aufschrift Lehrer. Hier gibt es Informationen und Material zur Gentechnik für den Unterricht.
Ein Schüler hält ein Schild mit der Aufschrift Schüler. Hier gibt es Informationen, ein Quiz, Videos und mehr zum Thema Gentechnik für Schülerinnen und Schüler.

Infodienst-Material

Postkarten zum Thema Gentechnik. Ein Mädchen nascht von einer Torte und sagt Gutes Essen braucht keine Gentechnik.
Ein Landwirt hält Maiskolben im Arm und sagt Gen-Mais schmeckt mir nicht.

Hier bekommen Sie kostenloses Infomaterial zum Thema: Flyer, Postkarten, Newsletter, Newsticker...
 Bestellung

Nachrichten