15.03.2005 | permalink
Umweltschützer erhalten künftig vom südafrikanischen Landwirtschaftsministerium alle Informationen über den Anbau und die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Lande und können diese auch veröffentlichen. Nur als streng vertraulich gekennzeichnete Firmeninformationen und Angaben über die genauen Standorte der Pflanzungen dürfen zurückgehalten werden. Dies hat der Oberste Gerichtshof in Pretoria unlängst entschieden. Das ist ein großer Sieg für den Umweltverband Biowatch, der die umfangreiche Klage angestrengt hatte. Südafrika hat als einziges Land der Welt den Anbau von genmanipuliertem Saatgut für die Nahrungsmittelkette genehmigt, ohne seine Bürger darüber zu informieren.</p><p><a href="http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=68900&IDC=3">Neues Deutschland</a>
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