14.07.2005 |

Landwirte werden für irrtümlichen Anbau von Gen-Mais entschädigt

Die Landwirte, die versehentlich Genmais gesät haben, und Vertreter des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (MLR) in Baden-Württemberg haben sich der Saatgutfirma Pioneer auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. "Um den betroffenen Landwirten die nicht absehbaren Folgen einer Veröffentlichung der ausgesäten Felder im Standortregister zu ersparen, wurde vereinbart, dass die Maisbestände umgehend kleingehäckselt werden", so Landrat Johannes Fuchs.Die Untersuchungen ergaben einen Anteil gentechnisch veränderten Saatguts von 0,11 Prozent, 0,27 Prozent und 1,15 Prozent.Nach Aussage des Ministeriums darf dieses Saatgut angebaut werden, da es sich um eine zugelassene Sorte handelt und das gentechnisch veränderte Konstrukt MON 810 eine europaweite Genehmigung zum Anbau besitzt. Nach dem geltenden Gentechnikgesetz muss der Anbau im Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aber veröffentlicht werden.</p><p><a href="http://www.bkz-online.de/modules/news/article.php?storyid=162367">Backnanger Kreiszeitung</a>

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