11.01.2006 | permalink
Das geltende EU-Recht weist beim Anbau von Gen-Pflanzen erhebliche Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des NABU. "Wenn sich Schäden an Mensch und Natur durch genmanipulierte Pflanzen zeigen, ist nicht gewährleistet, dass und wie die europäische Öffentlichkeit davon erfährt und wer wann das Recht hat, den Anbau zu stoppen. Damit entfällt eine inhaltliche Überprüfung der Zulassungsentscheidungen", lautet das Fazit der Experten.</p><p><a href="http://www.nabu.de/m06/m06_11/04519.html">NABU: Rechtsgutachten zeigt erhebliche Mängel bei EU-Gesetzgebung auf</a>
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