02.02.2006 | permalink
In Frankreich müssen die Landwirte künftig möglicherweise für den Anbau von gentechnisch veränderten (GVO) Pflanzen zahlen.Bis zu 100 Euro pro Hektaren sollen in einen Haftungsfonds bezahlt werden. Mit dem Geld sollen Entschädigungszahlungen geleistet werden für GVO-Beimischungen, die über die von der EU festgelegten Grenze für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent hinausgehen. Das sieht der Vorentwurf des Forschungsministeriums für ein neues Gentechnikgesetz vor. Mit dem Gesetz will Frankreich die EU-Freisetzungsrichtlinie umsetzten. Frankreich steht unter Zugzwang, nachdem die Europäische Kommission im Dezember mit einem Zwangsgeld drohte.</p><p><a href="http://www.agrarmedien.ch/EasyGateWebBase/DesktopPages/DisplayNews.aspx?LangID=1&ItemID=2742&mid=2787">Schweizer Bauer</a></p><p><a href="http://www.infogm.org/article.php3?id_article=2485">Projet de loi relatif aux organismes génétiquement modifiés, présenté au Conseil des Ministres du 8 février 2006</a>
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