24.11.2005 | permalink
Für den Ausgleich von Verlusten wegen Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in landwirtschaftlichen Produkten hat die EU-Kommission erstmals Beihilfen genehmigt. Bauern in Dänemark, in deren Produkten sich unabsichtlich GVO-Verunreinigungen befinden, dürfen nach Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Mittwoch an für solche Verluste zu 100 Prozent entschädigt werden. Solche Beihilfen tragen nach Ansicht der Kommission zu einer erfolgreichen Kooexistenz von gentechnisch veränderten mit herkömmlichen oder ökologischen Kulturen bei.</p><p><a href="http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1458&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=en">Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Dänemarks zum Augleich von Verlusten</a></p><p><a href="http://www.keine-gentechnik.de/bibliothek/nachrichten/2005/05_11_28_institut_f_naturschutzrecht_eu_haftungsfonds.pdf">Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen: Bedeutung der Kommissionsentscheidung für die Pläne der Großen Koalition</a>
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