02.02.2021 |

Briten gefragt: Brexit auch bei der Gentechnik?

London Großbritannien England Westminster Westminster, der Sitz des britischen Parlaments (Foto: David Hunt, bit.ly/1rl8YJz, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de über Wikimedia Commons)

Das britische Umweltministerium DEFRA hat eine öffentliche Konsultation gestartet, um neue gentechnische Verfahren zu deregulieren. Die Anti-Gentechnikbewegung ruft die Briten auf, ihre Ablehnung kundzutun. Sie befürchtet, dass die Regierung den Anbau alter Gentech-Pflanzen ebenfalls erleichtern will. Auch die Schotten sind über den Vorstoß der Regierung „not amused“.

Für den britischen Umweltminister George Eustice ist die Sache klar: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe durch sein fehlerhaftes Urteil vom Sommer 2018 das Potential der neuen gentechnischen Verfahren blockiert und den wissenschaftlichen Fortschritt erstickt, sagte er. Nach dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) sei seine Regierung jetzt frei „politische Entscheidungen zu treffen, die auf Wissenschaft und Beweisen basieren. Das beginnt mit dieser Konsultation.“ Bis zum 17. März können die Briten den Plan des Ministeriums kommentieren.
Es will sämtliche Organismen vom Gentechnikrecht ausnehmen, die auch durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können, unabhängig davon, ob es sich um neue oder alte gentechnische Verfahren handelt. Nach dem für europäische Mitgliedsstaaten bindenden Urteil des EuGH fallen Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas verändert wurden, grundsätzlich unter Gentechnikrecht. Nach der Auswertung der Antworten sei mit Gesetzesänderungen innerhalb von ein bis zwei Jahren zu rechnen, heißt es im Konsultationstext.

Dieser enthält noch einen zweiten Teil, in dem das Umweltministerium einen umfassenderen Blick auf das Gentechnikrecht wirft, das es nach 30 Jahren insgesamt überarbeiten will. Die Fragen zielen darauf ab, ob es eigene Gentechnikregelungen überhaupt braucht oder die anderen Lebensmittelgesetze genügen, um die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu gewährleisten. Noch sind die britischen Regelungen so formuliert, dass sie das Gentechnikrecht der EU umsetzen.

„Es ist klar, dass die Regierung diese Konsultation nutzt, um einen Prozess der Neubewertung aller ihrer Vorschriften rund um alte und neue gentechnische Verfahren einzuleiten“, sagte Pat Thomas, Direktor der gentechnikkritischen Organisation BeyondGM. „Zweifelsohne erwägt die Regierung in Westminster die Deregulierung aller GVO“, schrieb Claire Robinson, Chefredakteurin der Plattform GMWatch. Sie geht davon aus, dass die Regierung versuchen werde, die geltenden Regeln für die neue Gentechnik schnell abzuschaffen und anschließend mit einer breit angelegten Gentechnikdebatte zu beginnen.

BeyondGM, GMWatch, GMFreeze und andere Organisationen haben die Briten dazu aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen und den Vorstoß der Regierung abzulehnen. Denn er würde „wesentliche Schutzmaßnahmen für Menschen, Tiere und die Umwelt ebenso aufheben wie unser Recht zu wählen, was wir kaufen und essen“, warnen sie. Die Organisationen kritisierten auch den Begleittext zur Konsultation, in dem die Regierung die Segnungen der neuen Gentechnik beschwört. GMWatch sprach von „verlogenem Propagandamaterial“.

Der gentechnikfreundliche Kurs der Regierung stößt nicht nur bei Umweltschützern auf Widerstand. Schottland, Wales und Nordirland hatten 2015 nach den damals geltenden EU-Regeln für Gentechnik-Anbauverbote optiert und sehen sich durch die Londoner Pläne in ihrer Anti-Gentechnikhaltung angegriffen. Schottland könnte bald „gezwungen sein, die Vermarktung, den Verkauf und den freien Verkehr“ von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu akzeptieren, warnte die dortige Regierung. Denn sie kann zwar aufgrund des föderalen Systems in Großbritannien eigene Regeln für Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln setzen. Doch innerhalb des Vereinigten Königreiches herrscht freier Warenverkehr.

Den Handel mit der EU werde die geplante Deregulierung nicht beeinträchtigen, sagte Gideon Henderson, ranghöchster Wissenschaftler im Umweltministerium, dem Guardian: „Es gibt Möglichkeiten, gentechnisch veränderte Nutzpflanzen zu kennzeichnen, so dass sie gezielt auf Märkte ausgerichtet werden können, auf denen wir sie verkaufen können.“ In der EU bräuchten neue Gentech-Pflanzen nach wie vor eine Zulassung als Lebens- und Futtermittel, die erst einmal beantragt werden müsste. [lf]

28.01.2021 |

Umfrage: Wildtiere nicht mit Gene drives ausrotten

DNA Gene Foto: Duncan Hull / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0-+-

Eine Mehrheit der Bürger in acht europäischen Ländern ist dafür, sogenannte Gene-Drive-Organismen (GDO) nicht in die Natur zu entlassen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag von zehn Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Bei GDO wird die Vererbung etwa bei Mücken mittels Gentechnikverfahren wie Crispr/Cas so manipuliert, dass ganze Arten in hohem Tempo verändert oder vernichtet werden können.
Unter den knapp 9000 Befragten in Deutschland, Frankreich, Polen, Italien, Spanien, und Bulgarien waren 53 bis 70 Prozent der Ansicht, das Risiko der Freisetzung von GDO sei zu hoch. Weniger besorgt waren die Schweden und die Dänen (je 46 Prozent). Lediglich zwischen acht und 16 Prozent bewegte sich die Zahl derer, die den Nutzen von Gene drives höher einschätzen als die Risiken. Auffällig: Etwa die Hälfte der Befragten in Schweden und Dänemark waren unentschlossen oder wollten diese Frage nicht beantworten.
Eine deutliche Mehrheit in allen acht Ländern ist der Ansicht, dass GDO erst freigesetzt werden sollten, wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass sie weder die Umwelt, noch Gesundheit, Landwirtschaft oder den Frieden gefährden. Bislang vorgeschlagene Anwendungsgebiete für Gene drives umfassen vor allem die Ausrottung oder Veränderung von Insekten und Nagetieren, mit dem propagierten Ziel, die Übertragung von Infektionskrankheiten zu verhindern, landwirtschaftliche Schädlinge einzudämmen oder invasive Arten zu kontrollieren. Eine starke Beteiligung von Militärbehörden an der Forschung deutet darauf hin, dass die Technologie auch für biologische Waffen genutzt werden könnte.
„Wir sind der Meinung, dass die Freisetzung von Gene-Drive-Organismen aus dem Labor in die Umwelt überhaupt nicht stattfinden sollte“, erklärte die Koordinatorin der europäischen Stop Gene Drive Kampagne, Mareike Imken, von Save Our Seeds Deutschland. „Zumindest bedürfte es strenger internationaler Standards für eine Technikfolgen- und Risikobewertung und einen globalen Konsens für jede Freisetzung auf Basis einer vorherigen inklusiven, demokratischen Entscheidungsfindung aller potenziell betroffenen Staaten und Völker.“ Geplante Freisetzungsversuche wie die des Forschungskonsortiums Target Malaria in Burkina Faso müssten gestoppt werden. Ein von der „Bill and Melinda Gates Foundation“ finanziertes Forschungskonsortium will dort mit gentechnisch veränderten Gene-Drive-Mücken feststellen, ob die Anopheles-Mücke als Überträger der Malaria so ausgerottet werden kann.
Als riskante Symptombekämpfung kritisierte Lavinia Roveran vom Deutschen Naturschutzring ein solches Vorgehen. Sie forderte „die deutsche Bundesregierung dazu auf, sich auf internationaler Ebene für Maßnahmen einzusetzen, die Ökosysteme schützen und stärken anstatt auf technologische Scheinlösungen zu setzen.“ Die Gefahr, dass der irreversible Verlust der Artenvielfalt weiter beschleunigt wird, betonte Sophia Guttenberger vom Umweltinstitut München. „Wir brauchen sofort eine breite und umfassende gesellschaftliche Aufklärung und eine politische Debatte über die Gefahren der neuen Gentechnikmethoden. Bis diese geführt ist, ist ein weltweites Moratorium für den Einsatz der Gene-Drive-Technologie unabdinglich.“ [vef]

25.01.2021 |

Triffid-Leinsamen in drei Bundesländern ausgesät

Leinsaat auf Teller Nicht zugelassener Gentechnik-Leinsamen ist 2009 in Müsli und Brötchen gefunden worden.

Zwei Monate nachdem in Baden-Württemberg gentechnische Verunreinigungen in einer Leinsamenernte auftauchten, kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Verbleib von sechs Tonnen vermutlich verunreinigtem Saatgut aus dem Jahr 2018 zumindest teilweise aufklären: Es wurde in Bayern, Sachsen und bei drei Landwirten in Baden-Württemberg ausgesät. Die Ernte gelangte in die Nahrung, ins Tierfutter und als Gründünger wieder auf den Acker.

Wie das BVL dem Infodienst Gentechnik auf Anfrage mitteilte, lieferte ein hessischer Händler ein Drittel der aus Tschechien importierten 6000 Kilogramm Leinsamen nach Bayern. Dort seien die Leinsamen vollständig zu Greening-Mischungen verarbeitet worden, die nach dem Heranwachsen nicht geerntet, sondern als Gründüngung in den Acker eingearbeitet worden seien, so ein BVL-Sprecher. 50 Kilo der betreffenden Partie erhielt ein Betrieb in Sachsen. Er vermischte sie mit 1100 Kilogramm Leinsamen anderer Chargen und säte die gesamte Menge im Jahr 2018 aus. Die Ernte wurde nach Behördenangaben noch im selben Jahr vollständig im landwirtschaftlichen Betrieb verfüttert.

Wieviel von den sechs Tonnen tschechischer Leinsamen nach Baden-Württemberg gelangte, dazu machten bislang weder das dortige Agrarministerium noch das BVL Angaben. Zu erfahren war lediglich, dass sich die Zahl der betroffenen Landwirte seit der Erstmeldung Anfang Dezember von einem auf drei erhöht hat. Außerdem informierte das BVL darüber, dass die Bauern den Leinsamen nicht nur ausgesät, sondern auch nachgebaut hätten. Die Verunreinigung beim Biobauern sei im November 2020 in Leinsamen gefunden worden, den er bereits in einem der Vorjahre geerntet hatte. Das ursprüngliche Saatgut aus der tschechischen Charge hatte er im Jahr 2018 bei einem Zwischenhändler in Baden-Württemberg gekauft.

Das baden-württembergische Agrarministerium verwies auf Nachfrage darauf, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Erst dann werde man weitere Informationen veröffentlichen. Immerhin hatte man dem BLV mitgeteilt, dass die südwestdeutschen Behörden außer den bereits bekannten 80 Kilo Leinsamen, die zu Backwaren verarbeitet und verkauft wurden, die gesamte übrige Leinsamenernte der drei betroffenen Bauern in ihrer Region sicherstellen konnten.

Wie der Infodienst bereits berichtete, waren Ende 2020 bei einem baden-württembergischen Biobauern knapp acht Tonnen Leinsamen sichergestellt worden, nachdem die Behörden bei einer routinemäßigen Stichprobenkontrolle eine gentechnische Verunreinigung mit dem herbizidtoleranten Leinsamen FP 967 (Triffid) festgestellt hatten. Recherchen ergaben, dass die Verunreinigung vermutlich aus einer tschechischen Charge stammt, von der 2018 sechs Tonnen nach Deutschland und vier Tonnen nach Irland exportiert worden waren. Nach offiziellen Angaben soll auch der Leinsamen in Irland vollständig vernichtet worden sein. [vef/lf]

21.01.2021 |

Bundesregierung lässt Eber mit Brüsten entwickeln

Schwein Foto: pixelio.de / Karin Wobig

Wissenschaftler des bundeseigenen Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) haben Schweine gentechnisch so verändert, dass sie trotz eines männlichen Chromosomensatzes weibliche Geschlechtsmerkmale ausbilden. Das FLI präsentierte die Forschung als mögliche Alternative zu einer Kastration männlicher Mast-Ferkel. Doch dafür gibt es längst andere Möglichkeiten.

Die FLI-Forscher hatten mit Hilfe des gentechnischen Verfahrens Crispr/Cas einen bestimmten Genbereich auf dem Y-Chromosom - dem männlichen Geschlechtschromosom - aus dem Erbgut entfernt. Die manipulierten Tiere hätten zwar weiterhin einen männlichen Chromosomensatz mit einem X- und einem Y-Chromosom, besäßen aber weibliche Geschlechtsmerkmale, schrieb das FLI. „Hierbei zeigte sich, dass die Geschlechtsorgane bei genetisch veränderten neun Monate alten Schweinen im Vergleich zu gleichaltrigen weiblichen Kontrolltieren signifikant kleiner blieben und die Tiere unfruchtbar waren“, heißt es in der FLI-Mitteilung. Um funktionierende weibliche Geschlechtsorgane auszubilden, brauche es vermutlich weitere Gene, die den manipulierten Tieren, weil männlich, fehlten, schlossen die Forscher daraus.

Das als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bezeichnete FLI hat also Schweine mit verkrüppelten Geschlechtsorganen produziert. Doch auch diese lassen sich mästen. Allerdings konnten durch die begrenzte Zahl der Tiere nur vorläufige Studien zur Wachstumsleistung durchgeführt werden, heißt es in der Originalarbeit. Weitere Studien zur Wachstumsleistung dieser Schweine seien „erforderlich, wenn diese Technologie jemals zu Produktionszwecken eingesetzt werden soll“. Allerdings bleibe abzuwarten, ob Produkte aus genom-editierten Tieren auf dem Markt akzeptiert würden.

Doch die Wissenschaftler beschreiben noch eine andere Möglichkeit: Mit dem verwendeten Crispr/Cas-Verfahren könnten Zuchteber gentechnisch so verändert werden, dass sie nur noch weibliche Nachkommen produzieren. Diese wären gentechnisch nicht verändert. „Die Ergebnisse könnten die Grundlage für eine mögliche Alternative zur chirurgischen Kastration bei der kommerziellen Schweineproduktion zur Verhinderung des Ebergeruchs darstellen“, sagte Björn Petersen, der das FLI-Institut für Nutztiergenetik leitet. Doch noch handele es sich um Grundlagenforschung und nichts, was kurzfristig in die Schweineproduktion übernommen werden könne, erklärte Petersen der Nachrichtenagentur dpa.

Mastschweine werden in ihrer Pubertät geschlachtet. Das kann bei männlichen Tieren dazu führen, dass ihr Fleisch bereits unangenehm nach Eber riecht und kaum verkäuflich ist. Deswegen werden männliche Ferkel im Alter von einer Woche kastriert. Bisher erfolgte dies meist ohne Betäubung. Seit Anfang des Jahres ist die betäubungslose Kastration verboten.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte gegenüber dpa die vom FLI unternommenen Versuche. Der Verband lehnt Gentechnik bei Tieren generell ab und setzt sich als Alternative zur chirugischen Kastration für eine Impfung mit dem Wirkstoff Improvac ein. Dieser verschiebt den Beginn der Pubertät hinter den Schlachttermin. [lf]

18.01.2021 |

Indien erlaubt Import wichtiger Agrarrohstoffe nur gentechnikfrei

Soja Schrot Export Import Brasilien Brasilianisches Soja für Tierfutter; Foto: Roosewelt Pinheiro/Abr [http://bit.ly/1UNaYle, creativecommons.org/licenses/by/3.0/br/deed.en], via Wikimedia Commons

Die indische Lebensmittelbehörde FSSAI hat vorgeschrieben, dass Importeure für 24 wichtige Agrarrohstoffe nachweisen müssen, dass sie gentechnikfrei sind. Die Regelung sollte zum Jahreswechsel in Kraft treten; das wurde jedoch kurzfristig um zwei Monate verschoben. Hinter den Kulissen drängen vor allem die USA darauf, das Verbot zu kippen.

Die ursprüngliche Anordnung hatte die FSSAI am 21. August 2020 veröffentlicht. Darin hieß es, jede Lieferung solle von einem Gentechnikfrei-Zertifikat begleitet sein, das „die zuständige nationale Behörde des Exportlandes“ auszustellen habe. Der Anhang listete 24 Rohstoffe auf, darunter Weizen, Kartoffeln, Mais, Sojabohnen, Raps, Zuckerrüben, Luzerne, Reis und Leinsaat. In einem Interview im indischen Financial Express erklärte der Geschäftsführer der FSSAI, Pawan Kumar Agarwal, dass es derzeit in Indien ein „regulatorisches Vakuum“ gebe, da die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel nicht geregelt sei.

Nun ist es nicht so, dass es in Indien bisher keine Regelungen für den Import von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gegeben hätte. Die Kompetenz hierfür lag, wie der Financial Express erläuterte, bei der Behörde GEAC im Umweltministerium. Im August 2017 entschied jedoch der Oberste Gerichtshof, dass es die Aufgabe der FSSAI sei, die gesundheitlichen Risiken gentechnisch veränderter Lebensmittel zu bewerten und diese zuzulassen. Der Gerichtshof beauftragte die Lebensmittelbehörde, dem Parlament entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen. Daran arbeite seine Behörde und sie werde eine verpflichtende Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel vorschlagen, sagte Agarwal im Interview. Bis dahin soll die Verordnung der FSSAI „sicherstellen, dass nur gentechnikfreie Nahrungsmittelpflanzen nach Indien importiert werden, bis die Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel abgeschlossen sind.“

Um diese Vorgaben umzusetzen, müsse das FSSAI allerdings umfassende Tests durchführen, die Hilfe aufmerksamer Bürger in Anspruch nehmen und auf Beschwerden im Zusammenhang mit vermuteten gentechnischen Verunreinigungen reagieren, mahnte Kavitha Kuruganti von der Alliance for Sustainable & Holistic Agriculture in der Zeitung The Hindu. „Es ist bemerkenswert, dass die FSSAI diese Entscheidung trotz des Drucks von starken Lobbygruppen getroffen hat“, zitierte die Zeitung den Landwirtschaftsexperte Devinder Sharma. Dieser beziehe sich auf die Kampagne eines indisch-amerikanischen Wirtschaftsverbandes, der die Regierung gedrängt habe, fünf Prozent transgene Bestandteile in Agrarrohstoffen zuzulassen, erläuterte The Hindu.

Die Zeitung berichtete auch, dass sich die USA, Brasilien, Australien und einige andere Länder bei der Welthandelsorganisation WTO beschwert hätten. Die indische Regelung würde eine „unangemessene Belastung“ für exportierende Länder darstellen und den Eindruck erwecken, gentechnisch veränderte Lebensmittel seien weniger sicher als herkömmliche. Die FSSAI werde alle erhaltenen Kommentare überprüfen und auf bilateralem Weg eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden, zitierte The Hindu einen indischen Diplomaten. Bereits davor hatte das FSSAI klargestellt, dass die Anordnung nicht für verarbeitete Lebensmittel gelte, sondern nur für Lebensmittelrohstoffe. Tierfutter war von vornherein nicht in der Anordnung enthalten. Allerdings hätte Indien nicht dargelegt, wie es feststelle, für welchen Verwendungszweck ein Agrarimport gedacht sei, zitierte The Hindu aus der Beschwerde der USA.

Innenpolitisch bekommt die FSSAI Druck, die Regelungen noch zu verschärfen. Swadeshi Jagran Manch, eine einflussreiche Vorfeldorganisation der regierenden Hindu-Partei BJP, forderte die FSSAI in einem Schreiben auf, auch für verarbeitete Lebensmittel beim Import ein Gentechnikfrei-Zertifikat zu verlangen. Zudem solle FSSAI die noch von der GEAC erteilten Importgenehmigungen für Öl aus gentechnisch verändertem Raps und Soja widerrufen. [lf]

12.01.2021 |

Mexiko verbietet Gentech-Mais und Glyphosat bis 2024

Mais  Foto: CCO Mais Foto: CCO

Der mexikanische Präsident López Obrador hat einen Erlass verkündet, nach dem die Anwendung glyphosathaltiger Pestizide in den nächsten drei Jahren auslaufen soll. Zudem sollen alle Genehmigungen, gentechnisch veränderten Mais anzubauen oder als Lebensmittel zu verwenden, widerrufen werden. Das Dekret soll bis 31. Januar 2024 vollständig vollzogen sein.

Den Glyphosat-Ausstieg hatte das mexikanische Umweltministerium bereits im Sommer 2020 angekündigt. Mit dem nun veröffentlichten Erlass wird der Ausstieg offizielle Regierungspolitik. Er verbietet der öffentlichen Hand in Mexiko, glyphosathaltige Pestizide zu kaufen oder einzusetzen und verpflichtet Behörden dazu, sich in ihrem Bereich für Alternativen einzusetzen. Eigens erwähnt werden dabei neben dem Umwelt- auch das Landwirtschaftsministerium und der Nationale Rat für Wissenschaft und Technologie. Er soll den zuständigen Behörden jedes Jahr empfehlen, wieviel Glyphosat noch importiert werden darf. Parallel dazu sollen bis spätestens Mitte 2023 die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, Glyphosat bis 31. Januar 2024 komplett zu verbieten.

Bis zu diesem Datum will die Regierung sich auch von gentechnisch verändertem (gv) Mais verabschieden. Das Dekret weist die zuständigen Behörden nicht nur an, Genehmigungen für Anbau und Verzehr von gv-Mais zu widerrufen und keine neuen zu erteilen. Es verbietet auch seinen Import. Diese Maßnahmen sollen die Ernährung der Bevölkerung sichern, den einheimischen Mais, den biokulturellen Reichtum, die bäuerlichen Gemeinschaften und die Gesundheit des mexikanischen Volkes schützen, heißt es im Text. Mexiko gilt als Ursprungsland der Maispflanze mit einer großen Vielfalt an traditionellen Maissorten.

Zur Begründung seines Erlasses beruft sich der Präsident auf das Vorsorgeprinzip sowie die UN-Konvention über die biologische Vielfalt und das dazugehörige Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit. Er stellt den Ausstieg als Teil seiner Landwirtschaftspolitik dar, die „dem Ziel der Selbstversorgung und Ernährungssouveränität“ dienen soll. Dazu wolle die Regierung eine „nachhaltige und kulturell angepasste landwirtschaftliche Produktion anstreben“ und „agroökologische Praktiken und Betriebsmittel einsetzen, die für die menschliche Gesundheit, die biokulturelle Vielfalt des Landes und die Umwelt sicher sind“.

Dieses Bekenntnis ließ die Bio-Bauern im Land jubeln. „Es ist ein großer Sieg“, zitierte die Agentur Reuters Homero Blas, den Vorsitzenden des Verbandes der mexikanischen Bio-Erzeuger. Die Sprecherin des Bauernverbandes, Laura Tamayo, hingegen beklagte gegenüber der Agentur, dass der Ausstieg die mexikanischen Bauern im Vergleich zu den Konkurrenten benachteilige - etwa gegenüber den Maisbauern in den USA. Auch sei der Import von gv-Mais unverzichtbar für viele Produkte der Lebensmittelkette. Reuters merkte an, dass Tamayo auch eine regionale Unternehmensleiterin des Bayer-Konzerns sei, zu dem der Glyphosathersteller Monsanto gehört. [lf]

21.12.2020 |

Gentechnik-Lachs mutiert zum Landtier

Aquabounty Lachs Fisch AquAdvantage Gentechnisch veränderter Lachs (Foto: ©Aquabounty)

Zu Weihnachten 2020 hat er es nicht mehr auf die Teller der US-Bürger geschafft, der gentechnisch veränderte AquAdvantage-Lachs von AquaBounty. Doch im kommenden Jahr will das Unternehmen durchstarten und die erste Lachs-Ernte seiner US-Farm vermarkten. Dass es im November zusammen mit der US-Zulassungsbehörde FDA vor Gericht unterlag, stört dabei nicht. Denn der Gentech-Lachs wächst auf dem Land heran.

Anfang November entschied ein Bundesgericht in Kalifornien, dass die Food and Drug Administration (FDA), als sie 2015 den AquAdvantage-Lachs zuließ, gegen wesentliche US-Umweltgesetze verstoßen habe. Das Gericht verurteilte die Behörde dazu, gründlich abzuschätzen, welche Folgen es hat, wenn der schnell wachsende, übergroße Gentech-Lachs entkommt und sich mit wildlebenden Tieren paart. Die Argumentation der FDA, sie sei für Umweltgutachten nicht zuständig, wischte der aus den Glyphosat-Prozessen bekannte US-Bundesrichter Vince Chhabria vom Tisch.

Eingereicht hatte die Klage eine Koalition aus Umweltschützern und Fischern, angeführt vom Center for Food Safety (CFS) und Earthjustice. „Gentechnisch veränderte Tiere schaffen neuartige Risiken und die Regulierungsbehörden müssen diese rigoros mit Hilfe von solider Wissenschaft analysieren und nicht den Kopf in den Sand stecken, wie es die Beamten hier getan haben“, kommentierte CFS-Rechtsvorstand George Kimbrell.

AquaBounty-Vorständin Sylvia A. Wulf erklärte, diese Entscheidung habe keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb. Dies hat einen einfachen Grund: Es gibt derzeit keinen Gentech-Lachs, der in Gehegen im Ozean heranwächst. Das Unternehmen hat seine Strategie schon vor Jahren geändert. Auf Prince Edward Island in Kanada, wo einst der Lachs gezüchtet werden sollte, produziert das Unternehmen nur noch die gentechnisch veränderten Lachs-Eier – an Land. Aufgezogen und gemästet werden die Lachse in Zuchtbecken im US-Staat Indiana, Hunderte Meilen von der nächsten Küste entfernt. Im November 2019 hatte die FDA den Import der Eier erlaubt, nun sind die Lachse herangewachsen und AquaBounty will die Ernte einfahren. Die Kapazität der Zucht in Indiana liegt bei 1.200 Tonnen. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen an, in Kentucky eine Lachsfarm mit 10.000 Tonnen Kapazität bauen zu wollen, die 2023 in Betrieb gehen soll. Sylvia A. Wulf geht davon aus, dass ihr Lachs demnächst auf den US-Markt kommt: „Dieser Fall hat die Zulassung der FDA hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit unseres AquAdvantage-Lachses nicht in Frage gestellt.“ Der Lachs ist bisher das einzige gentechnisch veränderte Tier, das in den USA zum Verzehr zugelassen ist. Auch in Kanada darf der Fisch auf den Teller. Dort vermarktete AquaBounty erste Produktionen aus einer Testfarm in Panama – ohne Kennzeichnung. In den USA muss der Lachs, wenn er in die Geschäfte kommt, als Bioengineered Food gekennzeichnet werden.

Tatsächlich betrifft das Urteil AquaBounty dann, wenn das Unternehmen seine Lachs-Eier an andere Lachsfarmen verkaufen will, die ihre Tiere in Gehegen im Meer mästen. Denn je mehr Farmen auf eine solche Idee kämen, desto höher werde das Risiko, argumentierte Richter Chhabria in seinem Urteil. Die nationalen Umweltgesetze verlangten ausdrücklich, dass die FDA eine solche Entwicklung in ihrer Risikoabschätzung von Anfang an berücksichtigen müsse. [lf]

17.12.2020 |

EU-Parlament lehnt Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen mit Rekordmehrheit ab

Wie wird das europäische Parlament neue Gentechnik-Verfahren bewerten? (Foto: CCO, Pixabay) Wie wird das europäische Parlament neue Gentechnik-Verfahren bewerten? (Foto: CCO, Pixabay)

Die Europa-Abgeordneten haben die Kommission mit großer Mehrheit aufgefordert, fünf gentechnisch veränderten Pflanzen die beantragte Zulassung als Futter- und Lebensmittel zu verweigern. Die EU-Kommission wird die fünf Beschlüsse voraussichtlich ignorieren und die Zulassung erteilen. So wie in 43 Fällen davor. Doch wenn es im nächsten Jahr um die Frage geht, ob das EU-Gentechnikrecht zugunsten neuer Verfahren wie CRISPR/Cas geändert werden soll, dann zählt das Votum der Abgeordneten und kann nicht übergangen werden.

Deshalb werde genauer als sonst beobachtet, wie die Abstimmung ausgehe, schrieb das Magazin Politico im Vorfeld. Der Ausgang war deutlich: Von den 696 Abgeordneten lehnten je nach Gentechpflanze 472 bis 490 eine Zulassung ab. Weitere 22 bis 30 enthielten sich. Den gentechnikfreundlichen Kurs der EU-Kommission stützten 184 bis 194 Abgeordnete, das entspricht rund 27 Prozent. Im Mai 2020 lehnten 477 Abgeordnete die Zulassung der Gentech-Soja MON 87708 × MON 89788 × A5547-127 ab. Das sei bisher die höchste Zahl gewesen, schrieben damals einige Parlamentarier in einem Brief an Kommission-Vizepräsident Frans Timmermans. Sie wurde diesmal noch übertroffen, was sich vorsichtig als zunehmender Widerstand gegen die Agro-Gentechnik interpretieren lässt.

Zu denjenigen, die diese Abstimung genau beobachtet haben, dürfte das Bauernnetzwerk Via Campesina gehören. Es berichtete letzte Woche darüber, wie in Italien, Frankreich und auf EU-Ebene „eine kleine, aber mächtige Minderheit von Lobbygruppen der Saatgut- und Agrarindustrie“ darauf dränge, das Gentechnikrecht zu deregulieren. So würden im Landwirtschaftsausschuss des italienischen Parlaments derzeit vier Dekrete kursieren, die darauf abzielen, die Einführung neuer gentechnischer Verfahren in Italien zu genehmigen. In Frankreich missachte die Regierung bewusst eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Dieser hatte im Februar 2020 die Regierung angewiesen, innerhalb von sechs Monaten ein nationales Gesetz zu erlassen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Neuen Gentechnik vom Juli 2018 umzusetzen.
Via Campesina berichtet auch, drei Europa-Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hätten gemeinsam an Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides geschrieben, „um sie davon zu überzeugen, das Vorsorgeprinzip und die Folgenabschätzung zu ignorieren, die die EU-Entscheidungen zum Thema GVO bisher geleitet haben“.

Die Mitarbeiter von Kyriakides sollen bis April 2021 eine von den Mitgliedsstaaten geforderte Studie zum Status der neuen Gentechniken im Lichte des EuGH-Urteils vorlegen. Der Termin gilt als Startsignal für die Debatte um eine mögliche Änderung des EU-Gentechnikrechts. Darauf arbeiten die Lobbyisten der Agrarindustrie in Brüssel schon lange hin. Wie erfolgreich sie dabei vorgehen, haben die Lobbywächter von Corporate Europe Observatory an einem anderen Beispiel aufgezeigt: der im November von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten beschlossenen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. [lf]

15.12.2020 |

Glyphosat: 27 Spritzmittel zugelassen

RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängerte die auslaufenden Zulassungen für 14 glyphosathaltige Spritzmittel um ein weiteres Jahr, weil es die Anträge dafür noch nicht abschließend bearbeitet hat. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, hat sie weitere sieben solcher Spritzmittel fachlich geprüft und die Zulassung daraufhin bis zum 15. Dezember 2023 verlängert.
Die erneuerten Zulassungen enden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe ein Jahr nach dem Ende der Genehmigung von Glyphosat, schrieb das BVL in seiner Presseinformation. Über sechs Verlängerungsanträge für Pflanzengifte mit dem umstrittenen Totalherbizid soll noch bis zum Jahresende entschieden werden. Drei der insgesamt 30 Anträge wurden von den Herstellern zurückgezogen, so dass die Zulassungen heute ausliefen. Die Restbestände dürfen noch sechs Monate lang verkauft werden.
Im Dezember 2017 hatte die Europäische Kommission trotz massiver Kritik von Umweltverbänden, Zivilgesellschaft und auch politischer Kreise den Wirkstoff Glyphosat für weitere fünf Jahre – also bis 15.12.2022 - genehmigt. Daraufhin mussten die Hersteller der auf dem Markt befindlichen Spritzmittel bis 15.3.2018 beantragen, ihre Zulassung zu verlängern. Dabei sind die Mitgliedsländer der europäischen Union für die Pflanzengifte zuständig, die in ihrem jeweiligen Land verkauft werden sollen. Dass das BVL 14 solcher Anträge seit der Ende 2017 noch nicht abschließend bearbeiten konnte, liegt nach Angaben der Behörde daran, dass die Zuarbeit der für diese Mittel zuständigen Mitgliedsstaaten fehlt. Denn da die Spritzmittel oft europaweit verkauft werden, haben es sich die Mitgliedsstaaten untereinander aufgeteilt, die Mittel auf ihre Risiken zu prüfen und zu bewerten. Und für die fraglichen Mittel seien andere Staaten zuständig, die ihre Ergebnisse noch nicht geliefert hätten. „Alle Anträge, bei denen Deutschland die Rolle des berichterstattenden Mitgliedstaates hatte, werden bis zum Jahresende abschließend geprüft sein“, betonte das BVL. [vef]

11.12.2020 |

Gentech-Leinsamen: Zehn Tonnen Saatgut verunreinigt?

Leinsamenbrötchen   Foto: Pixabay Leinsamenbrötchen Foto: Pixabay

Der Fall der gentechnisch verunreinigten Leinsamen-Ernte eines Bio-Landwirts aus Baden-Württemberg hat eine europäische Dimension. Wie der Informationsdienst Gentechnik aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, stammte das Saatgut des süddeutschen Landwirts aus einer Saatgutpartie von fast zehn Tonnen, die in Tschechien produziert worden war. Sie war bereits 2018 nach Deutschland und Irland verkauft worden.

Den Angaben zufolge wurde die Leinsaat, die vermutlich schon mit dem herbizidresistenten Gentechnik-Leinsamen FP 967/Triffid verunreinigt war, in den Jahren 2012 bis 2017 in Tschechien hergestellt. 2018 wurden knapp 6.000 Kilogramm an ein Unternehmen in Deutschland und fast 4.000 Kilogramm an ein irisches Unternehmen verkauft. Das Saatgut stammte aus konventioneller Landwirtschaft. Der baden-württembergische Biobauer verwendete es mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung. Einen Beweis, dass dieses Saatgut bereits verunreinigt war, gibt es dem Vernehmen nach nicht, da von der Ursprungspartie bislang keine Restbestände mehr gefunden werden konnten, die man hätte testen können.

Die deutschen Behörden hatten den Verunreinigungsfall am 26. November an die EU-Kommission gemeldet. Die deutsche Öffentlichkeit wurde vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium am 8. Dezember informiert. Auf Nachfragen des Infodienst Gentechnik teilte das Agrarministerium am 10. Dezember lediglich mit: „Wir haben die vorliegenden Infos umgehend veröffentlicht und die offenen Punkte werden derzeit erhoben.“ Angaben dazu, wieviele Landwirte das verunreinigte Saatgut in welchen Bundesländern ausgebracht haben und wieviel von der Ernte in den Handel oder die Lebensmittelproduktion gelangte, gibt es bislang nicht – weder vom koordinierenden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit noch von einzelnen Länderministerien.
Die knapp sechs Tonnen Leinsaat, die 2018 nach Deutschland geliefert worden waren, reichen für etwa 150 Hektar Anbaufläche mit einer Ernte von mehr als 2.000 Tonnen. Eine Sprecherin der EU-Kommission teilte auf Anfrage mit, die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedsstaaten seien dabei, die Verkäufe der verunreinigten Saatgut-Charge nachzuverfolgen. In der europäischen Union ist es weder erlaubt, den gentechnisch veränderten Leinsamen anzubauen, noch ihn als Lebens- oder Futtermittel zu verwenden.

Der Gentech-Leinsamen FP 967/Triffid wurde in den 1980-er Jahren entwickelt, nach offiziellen Angaben aber nie kommerziell angebaut, schrieb das Agrarministerium Baden-Württemberg in seiner Presseinfo vom 8.12.. Aktuell soll er nach Behördenangaben in den USA, Kanada und Kolumbien noch als Lebens- und/oder Futtermittel zugelassen sein. Wie berichtet hatten ihn baden-württembergische Behörden bereits 2009 in importiertem Leinsamen aus Kanada nachgewiesen. Dem Vernehmen nach gibt es bislang keine konkreten Hinweise, dass der aktuelle Verunreinigungsfall mit dem damaligen in Verbindung steht. Vor elf Jahren war der kanadische FP 967-Leinsamen in 28 Ländern weltweit gefunden worden, unter anderem in Backwaren.

Auch diesmal ist jedenfalls aus Baden-Württemberg bekannt, dass ein kleiner Teil der verunreinigten Leinsamen zu Backwaren verarbeitet und verzehrt wurde. Eine Gesundheitsgefahr bestehe nicht, hieß es von Behördenseite. Nicht verarbeitete Bestände seien sowohl in Deutschland als auch in Irland beschlagnahmt worden und würden vernichtet. Es ist nicht das erste Mal, dass Triffid seit 2009 wieder in Europa auftauchte. Wie das europäische Schnellwarnsystem für Lebens-und Futtermittel RASFF ausweist, fanden die slowakischen Behörden im Mai 2019 Erbgut von FP 967/Triffid in einer Partie Leinsamen aus der Ukraine. Sie wiesen die verunreinigte Lieferung bereits an der Grenze zurück. [lf/vef]

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Eine Lehrerin hält ein Schild mit der Aufschrift Lehrer. Hier gibt es Informationen und Material zur Gentechnik für den Unterricht.
Ein Schüler hält ein Schild mit der Aufschrift Schüler. Hier gibt es Informationen, ein Quiz, Videos und mehr zum Thema Gentechnik für Schülerinnen und Schüler.

Infodienst-Material

Postkarten zum Thema Gentechnik. Ein Mädchen nascht von einer Torte und sagt Gutes Essen braucht keine Gentechnik.
Ein Landwirt hält Maiskolben im Arm und sagt Gen-Mais schmeckt mir nicht.

Hier bekommen Sie kostenloses Infomaterial zum Thema: Flyer, Postkarten, Newsletter, Newsticker...
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