29.07.2021 |

Bayer muss Strafe für Kritiker-Listen zahlen

Bayer Crop Science Division Office Headquarters, Foto: Tony Webster, https://bit.ly/2YtecDN, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/ Bayer Crop Science Division Office Headquarters, Foto: Tony Webster, https://bit.ly/2YtecDN, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat die Bayer-Tochter Monsanto zu 400.000 Euro Bußgeld verurteilt. Sie wertete das geheime Anlegen von Listen mit den Daten von Wissenschaftlern, Journalisten und Aktivisten als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Aus Deutschland sind keine entsprechenden Verfahren bekannt.

Im Mai 2019 berichteten französische Medien darüber, dass die Bayer-Tochter Monsanto in den Jahren 2016 und 2017 von der Agentur FleishmanHillard Listen mit Hunderten Wissenschaftlern und Politikern, Verbraucherschützern und Journalisten hatte erstellen lassen. Die französische Nachrichtenagentur AFP, von der einige Journalisten ebenfalls auf der Liste standen, bezeichnete Monsantos Vorgehen damals als inakzeptabel und beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde CNIL.

Diese fasste die insgesamt bei ihr eingegangenen sieben Beschwerden zusammen und beendete das Verfahren jetzt nach zwei Jahren mit einem Bußgeldbescheid über 400.000 Euro. Zwar sei es nicht illegal, Kontaktdateien zu Lobbyingzwecken anzulegen, schrieb die Behörde. „Doch müssen die in die Liste aufgenommenen Personen über die Existenz der Datei informiert werden, damit sie ihre Rechte, insbesondere ihr Widerspruchsrecht, wahrnehmen können“. Dieser Pflicht aus der Datenschutz-Grundverordnung sei Monsanto erst nachgekommen, nachdem Medien über diese Datei berichtet hatten. Zudem hätte Monsanto in seinen Verträgen mit der beauftragten Agentur Vorgaben zur Datensicherheit machen müssen. Dies sei nicht geschehen.

Die Datenschutzbehörde habe „keinerlei unangemessenen Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse, illegale Überwachung von Stakeholdern oder irgendwelche anderen illegalen Lobbyaktivitäten" nachgewiesen“, kommentierte Bayer laut Spiegel das Bußgeld. Es sei lediglich kritisiert worden, dass die aufgelisteten Personen nicht benachrichtigt worden seien. Allerdings findet sich in der Mitteilung der CNIL kein Hinweis darauf, dass die Behörde über das Anlegen der Liste hinaus Lobbyaktivtäten von Bayer überhaupt untersucht hat. Die Datenschützer teilten lediglich mit, dass jede Person in der Liste ein bis fünf Punkte erhalten hatte, um ihren Einfluss, ihre Glaubwürdigkeit und ihre Unterstützung für Monsanto bei verschiedenen Themen wie Pestiziden oder gentechnisch veränderten Organismen zu bewerten.

Kurz nach den Enthüllungen in Frankreich wurde bekannt, dass Monsato auch in Deutschland und anderen Ländern Listen hatte erstellen lassen. Insgesamt 1.475 Personen aus zehn Ländern sowie von EU-Institutionen waren betroffen. Obwohl es Beschwerden auch in anderen Ländern gab, wurden anscheinend bisher keine weiteren Bußgelder verhängt. Im GDPR Enforcement Tracker, der Urteile mit Bezug zur Datenschutz-Grundverordnung sammelt, ist die französische Entscheidung die einzige. Das Umweltinstitut München hatte sich 2019 über die Sammlung von Daten von drei Mitarbeitern durch Monsanto bei der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde beschwert und die Löschung dieser Daten verlangt. „Die Behörde schrieb uns, dass sie keinen Anlass sieht, tätig zu werden“, berichtet Jurek Vengels, Vorstandsmitglied des Instituts. [lf]

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