30.04.2018 |

EU-Kommission genehmigt BASF-Bayer-Deal mit Auflagen

Mnst Bayer-Monsanto (Foto: Friends of the Earth Europe, bit.ly/3CC-BY-NC-SA20, bit.ly/foee8)

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Teilen des Saatgut- und Pestizidgeschäfts von Bayer durch BASF unter Auflagen genehmigt. Der Verkauf war eine der Bedingungen für die Zustimmung der Kommission zur Fusion von Monsanto und Bayer.

Laut Mitteilung der EU-Kommission darf BASF das gesamte Gemüsesamen-Geschäft von Bayer übernehmen, sowie das Geschäft mit Saatgut für großflächigen Anbau, einschließlich der weltweiten Forschung und Entwicklung. Ebenfalls im Paket enthalten ist die Produktion ds Herbizids Glufosinat, ein Teil der Saatgutbehandlung sowie der Produktbereich digitale Landwirtschaft.

„Da BASF derzeit weder Saatgut noch Totalherbizide vertreibt und erst seit Kurzem in geringem Umfang in der digitalen Landwirtschaft tätig ist, hatte die Kommission für weite Teile der Übernahme keine Wettbewerbsbedenken“, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Als Auflage verfügte die Kommission, dass BASF ein Forschungsprogramm für Totalherbizide und das im Entwicklungsstadium befindliche Nematizid Trunemco zur Saatgutbehandlung veräußern muss. Prüfen will die Kommission noch, „ob BASF in der Lage ist und einen Anreiz hat, die erworbenen Vermögenswerte und Produkte weiterzuführen und zu entwickeln, sodass BASF Bayer als aktiven Wettbewerber auf dem Markt ersetzen kann.“ Insgesamt soll BASF für die von Bayer übernommenen Unternehmensteile neben den bereits bekannten 5,9 Milliarden Euro weitere 1,7 Milliarden Euro bezahlen, meldete die Frankfurter Allgemeine.

Inzwischen haben auch die russischen Kartellbehörden der Bayer-Monsanto-Fusion zugestimmt – ebenfalls mit Auflagen, So muss Bayer ein Forschungszentrum im Land bauen und bestimmte Technologien mit russischen Agrarunternehmen teilen. Die Genehmigung der US-Kartellbehörde lässt weiter auf sich warten. Allerdings meldete das Wall Street Journal bereits vor drei Wochen, dass die beiden Unternehmen und das US-Justizministerium eine grundsätzliche Einigung erzielt hätten. [lf]

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