14.03.2018 |

Gericht: EU-Kommission muss Soja-Zulassung überprüfen

Soja Schrot Öl Sojabohnen, -Schrot und -Öl. Hier auf dem Foto aus den USA, also zu 90% Gentechnik (Foto: United Soybean Board / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Im April 2015 hat die Europäische Kommission drei gentechnisch veränderte Sojabohnen als Lebens- und Futtermittel in der EU zugelassen. Jetzt muss sie diese Entscheidung auf Antrag des gentechnikkritischen Vereins Testbiotech nochmal überprüfen. Dazu wurde sie heute vom Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verpflichtet. Nach dem Urteil können Verbände eine solche Überprüfung auch dann beantragen, wenn es um Risiken für die Gesundheit geht.
Das hatte die EU-Kommission zunächst bestritten. Die sogenannte Aarhus-Verordnung ermögliche es Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zwar, sich an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten zu beteiligen. Das umfasse jedoch keine Einwände gegen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO), die die menschliche Gesundheit beträfen, argumentierte die EU-Kommission. Daher hatte sie den Einspruch von Testbiotech abgelehnt. Daraufhin zog die NGO vor Gericht.
Die Richter erklärten die Ablehnung der EU-Kommission heute für nichtig. Sie argumentierten, gentechnisch veränderte Pflanzen gehörten zur natürlichen Umwelt, da sie auf dem Feld wachsen. Deshalb fielen Vorschriften, welche die Risiken von GVO für Mensch und Umwelt regelten, ebenfalls in den Umweltbereich. Das gelte auch dann, wenn die GVO nicht innerhalb der EU angebaut würden.
Testbiotech wendet sich gegen die Zulassung von Sojabohnen der Firmen Pioneer und Monsanto, bei denen die Zusammensetzung der Ölsäuren gentechnisch verändert wurde. Nach Ansicht des Vereins wurden ihre Gesundheitsrisiken nicht ausreichend untersucht. „Die jetzige Entscheidung stellt einen Etappensieg dar, der das Vorsorgeprinzip in der EU stärkt“, sagt Christoph Then von Testbiotech.
Testbiotech hat am EU-Gericht zwei weitere Klagen gegen Importzulassungen von Gentechnik-Soja eingereicht. In einem Fall wurden Sojabohnen von dem US-Konzern Monsanto gentechnisch so verändert, dass sie Insektengifte produzieren. Hier besteht unter anderem die Gefahr, dass die Insektengifte allergische Reaktionen auf Inhaltsstoffe von Sojabohnen verstärken (C-82/17 P). Im anderen Fall wurden Sojabohnen von der Firma Bayer gegen die Anwendung von gleich mehreren Herbiziden resistent gemacht. Die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken wurden aber nicht überprüft, kritisiert Testbiotech (T-173/17). Mit den Urteilen wird im Lauf des Jahres gerechnet. [vef]

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