07.12.2016 |

Gutachten: Anbauanträge für Gentechmais fehlerhaft

Mais Foto: Fernando / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

Die in der Europäischen Union (EU) eingereichten Anträge auf Anbau von gentechnisch verändertem Mais sollen in zentralen Punkten fehlerhaft sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Umweltrechtsexperten Professor Ludwig Krämer, welches das Institut Testbiotech heute veröffentlichte. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers müssen die Anträge zurückgewiesen und die bereits bestehende Zulassung für Mais MON 810 widerrufen werden. Die Hersteller hätten die Verbreitung der Maisurform Teosinte und damit die Risiken einer unkontrollierten Ausbreitung der manipulierten Mais-Gene unterschätzt.
Betroffen seien laut Testbiotech die Konzerne Monsanto, Pioneer/DuPont und Syngenta. Sie stellen drei Varianten von Gentechnik-Mais her, die Insektengifte produzieren (MON810, Bt 11 und Mais 1507), sowie einen Mais, der gegenüber Herbiziden resistent gemacht wurde (GA21). Da Teosinte sich mit Mais kreuzen kann, können so die in den Mais eingebauten Gen-Konstrukte übertragen werden.
Das hätte laut Gutachten ein zentrales Element der Risikobewertung der EU sein müssen, da eine unkontrollierte Ausbreitung der Gen-Konstrukte Landwirten und Umwelt erheblich schaden könne. Doch in den vor mehreren Jahren eingereichten Anträgen der Firmen werde ein Gen-Austausch zwischen Mais und anderen Pflanzenarten ausdrücklich ausgeschlossen. Die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten wollen am 9. Dezember über drei der Anträge beraten. Eine Abstimmung ist für den 17. Januar 2017 angesetzt. [vef]

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