08.02.2005 | permalink
Seit 1. Februar 2005 ist das neue Gentechnik-Gesetz in Kraft. Somit können gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, bisher war das auf Versuchsflächen beschränkt. Bauern, die genveränderten Mais oder Raps anbauen wollen, müssen das spätestens drei Monate vorher anmelden. Diese Felder werden im so genannten Standortregister veröffentlicht Bis gestern waren 93 Standorte eingetragen. Auf den Flächen soll unter anderem so genannter BT-Mais des Konzerns Monsanto wachsen, der gegen den Maiszünsler resistent sein soll.<p><a href ="http://194.95.226.234/cgi/lasso/abr/standorte.lasso">Das bundesweite Standortregister</a></p><p><a href="http://www.taz.de/pt/2005/02/08/a0170.nf/text">die tageszeitung: Das Register</a></p><p><a href ="http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/08.02.2005/1636045.asp">Der Tagesspiegel: Wo der Gen-Mais wächst - Hälfte der Anbaugebiete in Brandenburg geplant</a></p><p><a href="http://www.dosto.de/gengruppe/index_1.html">Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik: Genstandorte in Brandenburg endlich bekannt</a>
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