Patente in der Landwirtschaft

Kontrolle über Lebensmittel

Weniger als zehn Konzerne dominieren heute den Weltmarkt für Saatgut und Pestizide. Mittels der Patentierung von Pflanzen versuchen diese Unternehmen, ihren Einfluss auf die weltweite Nahrungsmittelproduktion auszudehnen. Es gibt dabei einen Unterschied zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren und solchen, die aus konventioneller Zucht entstanden sind. Die ersten dürfen patentiert werden, die zweiten eigentlich nicht - allerdings werden die Vorschriften dabei großzügig ausgelegt, wodurch die umstrittene Praxis der Patentierung von Leben vorerst weiter geht.

Patente schaffen Abhängigkeiten

Für Landwirte, die Gentech-Pflanzen benutzen wollen, bedeutet ein Patent, dass sie das Saatgut jedes Jahr kaufen oder Lizenzgebühren zahlen müssen. Im Fall des kanadischen Bauern Percy Schmeisser hat Monsanto sogar Lizenzgebühren verlangt, obwohl das transgene Saatgut ohne dessen Willen auf dem Feld des Bauern gelandet war. Dadurch, dass die Landwirte ihr uraltes Recht verlieren, das Saatgut selbst zu vermehren, geraten sie in Abhängigkeit von Saatgutkonzernen, die immer mächtiger werden. Die Patente sind aber nicht auf Saatgut und Pflanzen beschränkt, sondern erstrecken sich in vielen Fällen über die Ernte bis hin zum Lebensmittel.

Patentierung von herkömmlichen Pflanzen und Tieren

Und Konzerne wie Monsanto, Syngenta oder Plant Bioscience machen nicht vor der konventionellen Pflanzenzucht halt. Egal, ob es sich um Schweine, Brokkoli oder eine bestimmte Tomatenart handelt, die Pflanzenzüchter wollen sich am liebsten alles patentieren lassen, um so ihre Marktmacht zu steigern. Es gibt erhebliche Widerstände gegen diese Patente auf "normal" gezüchtete Pflanzen und Tiere.

Kritiker gehen davon aus, dass durch die Patentierung die Preise für Lebensmittel und Saatgut steigen, was Nahrungsmittelkrisen verschärfen kann. Außerdem wird ein freier Austausch von Saatgut zwischen Landwirten in armen Ländern durch die Patente behindert. Der beim Sortenschutz geltende Züchtervorbehalt gilt bei Patenten nicht: Züchter haben also ohne die Erlaubnis des Patentinhabers kein Recht, das Saatgut für ihre weitere Züchtung zu benutzen.

Probleme sind im Fundament angelegt

In Europa werden Patente vom Europäischen Patentamt (EPA) in München vergeben. Da es keine Institution der EU ist, unterliegt es keiner demokratischen oder gerichtlichen Kontrolle. Für Rechtsstreitigkeiten gibt es die Große Beschwerdekammer des EPA. Problematisch ist auch, dass das Amt sich über Gebühren der Antragsteller finanziert - es hat also ein Interesse daran, möglichst viele Patentanträge zu bearbeiten. Das EPA ist durch einen Vertrag der europäischen Staaten entstanden. Ein Wörtchen mitzureden haben daher die Regierungen, die im Verwaltungsrat des Amts sitzen. Für Deutschland ist dort das Bundesjustizministerium vertreten.

Der Arbeit des EPA liegt das Europäische Patenteinkommen (EPÜ) zugrunde. Patente werden demnach nicht erteilt für: "Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren." Damit sind Bio-Patente eigentlich ausgeschlossen. Die Formulierung hat sich jedoch als zu weich erwiesen. Das EPA erteilt weiterhin Patente auf Leben, nur manche wurden von der Beschwerdekammer kassiert, z.B. eines auf die Züchtung von Schweinen. Nötig ist deshalb eine Klarstellung des EPÜ. Diese ist politisch aber umstritten.

In Deutschland konnte sich die schwarz-gelbe Koalition Mitte 2013 zu einer Änderung des deutschen Patentgesetzes durchringen. Zuvor hatte es lange Streit gegeben, vor allem die FDP lehnte Änderungen unter Verweis auf Innovation und internationale Abkommen ab. Mit der Änderung sollte die Patentierung von Pflanzen und Tieren, die mit biologischen Verfahren gezüchtet sind, erschwert werden. Der Opposition ging das aber nicht weit genug. Auch Umwelt- und Verbraucherschützer kritisierten "Schlupflöcher". Wichtiger wäre außerdem eine Klarstellung auf europäischer Ebene.

Ab 2014: EU-Einheitspatent

Im Dezember 2012 beschloss das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit die Einführung eines einheitlichen Patents ab 2014 und die Einrichtung eines gesonderten Patentgerichtshofs. Damit können Erfindungen in fast allen EU-Ländern (Spanien und Italien beteiligen sich wegen Streitigkeiten um die Übersetzung in ihre Landessprachen vorerst nicht) rechtlich geschützt werden. Während sich Befürworter von der erleichterten Patentvergabe Vorteile für die Wirtschaft versprechen, befürchten Kritiker eine Zunahme der Patentierung von Pflanzen und Tieren sowie Gentechnik-Organismen.

Besonders kritisiert wird die Schaffung eines Patentgerichts, das keiner juristischen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterliegt. Auch das Europäische Patentamt bekommt weitere Kompetenzen, obwohl es keine EU-Institution ist und eine demokratische Kontrolle nur schwer möglich ist.

 

Verhandlung über Tomaten- und Brokkoli-Fall

Im Jahr 2002 erteilte das Europäische Patentamt (EPA) der britischen Firma Plant Bioscience das Patent (EP 1069819) auf ein Verfahren, um Brokkoli mit einem erhöhten Anteil an einem bestimmten Inhaltsstoff (Glucosinolate) zu züchten. Die sogenannte Schrumpeltomate wurde 2003 patentiert. Bei den Patenten geht es nicht um gentechnisch veränderte Organismen sondern um konventionell gezüchtete Pflanzen. Beide Patente umfassen die gesamte Produktionskette von der Zucht bis hin zum Lebensmittel. Die Patentinhaber erhalten damit die Kontrolle über die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion.

Beim Tomaten-Patent werden auch wilde Tomaten Unterarten beansprucht, die mit handelsüblichen Tomaten gekreuzt werden, um so Früchte mit geringerem Wassergehalt hervorzubringen. Beim Brokkoli-Patent geht es um den Anspruch auf ein markergestütztes Züchtungsverfahren, mit den die Anteile an Glucosinolaten (angeblich krebshemmend) in den Pflanzen erhöht werden sollen. Andere Unternehmen legten Einspruch ein. Im Brokkoli-Fall wurde entschieden, dass der Einsatz von biologischen Verfahren bei der Kreuzung von Pflanzen nicht patentiert werden darf. Unklar blieb allerdings die Frage, ob die Pflanzen, das Saatgut und die essbaren Teile des Brokkoli patentierbar sind. Im Tomaten-Fall steht die Grundsatzentscheidung durch die Große Beschwerdekammer des EPA noch aus.

 No Patents on Seeds: Who owns broccoli and tomatoes? (Press Release, 20.07.2010)

 No Patents on Seeds: Die Schrumpeltomate

 No Patents on Seeds: Der Brokkoli Fall

 Europäisches Patentamt: Historie: Brokkoli- und Tomatenfälle

Dieser Report von "No Patents on Seeds" beschreibt den allgemeinen Trend der zunehmenden Patentanmeldungen von konventionellen Züchtung. Die Fälle der Brokkoli- und Tomaten-Patente zeigen nur beispielhaft, wie internationale Konzerne mehr und mehr die Kontrolle über die agrarische Vielfalt erlangen.
 No Patents on Seeds: Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration (April 2009)

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Brokkoli-Patent (EP1069819)

Inhaber: Plant Bioscience

Titel: Verfahren zur selektiven Erhöhung des antikarzinogenen Glukosinolate bei Brassica-Sorten

Anmeldung: 1999

Ansprüche: Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea (Brokkoli) durch Zucht und Selektion. Essbare Brassica Pflanze, essbare Teile, Samen. Brokkoli inflorescence. Keine gentechnisch veränderte Pflanzen.

Einsprüche: 2003 durch Syngenta Participations AG (Basel/CH) und Groupe Limagrain Holding (Chappes/FR)

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Tomaten-Patent (EP1211926)

Inhaber: Israelisches Landwirtschaftsministerium

Titel: Verfahren zur Zucht von Tomaten mit niedrigem Wassergehalt und Produkt dieses Verfahrens

Anmeldung: 2000

Ansprüche: Verfahren zum Züchten von Tomatenpflanzen, die Tomaten mit verringertem Fruchtwassergehalt erzeugen, umfassend die Schritte:
-   Kreuzen von mindestens einer Lycopersicum esculentum-Pflanze mit einem Lycopersicon spp., um Hybridsamen zu erzeugen;
-   Sammeln der ersten Generation von Hybridsamen;
-   Züchten von Pflanzen aus der ersten Generation von Hybridsamen;
-   Bestäuben der Pflanzen der jüngsten Hybridgeneration;
-   Sammeln der Samen, die von der jüngsten Hybridgeneration erzeugt wurden;
-   Züchten von Pflanzen aus Samen der jüngsten Hybridgeneration;
-   Gestatten, dass die Pflanzen über den Punkt des normalen Reifens hinaus an dem Stängel verbleiben; und Durchmustern auf verringerten Fruchtwassergehalt, wie durch die verlängerte Konservierung der reifen Frucht und Faltung der Fruchthaut angezeigt.

Einspruch: 2004 durch Unilever N.V. (Rotterdam/NL)

Dokumente

Positionen

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220 Patente in einem Jahr

Im Jahr 2013 wurden vom Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patentamt insgesamt 220 Patente auf Nutzpflanzen und -tiere erteilt. Bei den Pflanzen sind fast 90 Prozent gentechnisch verändert, bei den Tieren sind es 40 Prozent.
 Bundesjustizministerium: Biopatent-Monitoring (Juli 2014)

Schwarze Liste

Testbiotech und die Initative "Kein Patent auf Leben!" haben zehn umstrittene Patente recherchiert und bewertet, die 2009-2011 vom Europäischen Patentamt erteilt worden sind:
 Schwarze Liste, November 2011

Rechtsgrundlagen

Biopatentrichtlinie

Die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
 Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
 BMJ: Eckpunkte zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie

Deutsches Patentgesetz

 BMJ

Europäisches Patentübereinkommen

 Europäisches Patentamt: EPÜ

Die Regierung zu Patenten

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag steht (S.47): "Unabhängig vom Schutz des geistigen Eigentums wollen wir auf landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen kein Patentrecht."
 Koalitionsvertrag CDU, CSU und FDP

Gutachten des BMELV

Der Beirat des Landwirtschafts- ministeriums zu Patenten auf Leben:      Biopatente – eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität?

UN-Bericht

Der UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Ernährung, Olivier de Schutter, warnte 2009 davor, dass Patente auf Pflanzen die Ernährung von Kleinbauern bedrohen können.

 Bericht als pdf

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Rechtstitel, der seinem Inhaber das Recht gibt, Dritten die gewerbliche Verwertung einer Erfindung ohne seine Zustimmung zu untersagen.
 EU-Kommission über Patente

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GID-Schwerpunkt Patente

Der Gen-ethischen Informationsdiesnt Nr. 190 zum Thema Patente in der Landwirtschaft zum Thema Präzedenzfälle, Schrumpeltomate und Nahrungssouveränität:
 GeN, Oktober 2008

Kein Patent auf Leben

"Kein Patent auf Leben" ist eine Initiative, die sich gegen die Patentierung von Pflanzen, Tieren, Gensequenzen, aber auch gegen die Patentierung von Stammzellen und Gewebe des Menschen und gegen jegliche Biopiraterie wendet:
 keinpatent.de

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Patents on Hunger?

Der Report „Patents on Hunger?“ warnt vor den möglichen Folgen der Patentierung von Lebensmitteln und
Energiepflanzen. Die Recherche zeigt, dass verschiedene Konzerne wie Monsanto Patente anmelden,
die sich gleichzeitig auf die Bereiche der Lebensmittel-, Futtermittel- und Energieerzeugung erstrecken.
 Greenpeace: Patents on Hunger?

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