DOSSIER zu Gentech-Kartoffeln

Chronik

Gericht verbietet Anbau von Amflora in EU

Foto: Volker Gehrmann
Foto: Volker Gehrmann

13. Dezember 2013 - Drei Jahre nach der Zulassung wurde die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora wieder aus dem Verkehr gezogen. Das Gericht der EU urteilte, dass die EU-Kommission im Genehmigungsprozess gegen die Regeln verstoßen hat, indem sie die Mitgliedsstaaten nicht ausreichend beteiligte. Ungarn klagte dagegen, die Richter kassierten die Zulassung: Amflora darf nun weder angebaut noch vertrieben werden.

 Gericht der EU: Pressemitteilung

 Infodienst: BASF-Kartoffel darf in EU nicht mehr angebaut werden

 

BASF stellt Kartoffelprojekte in Europa ein

29. Januar 2013 Gut ein Jahr nach der Verlagerung der Gentechnik-Sparte in die USA hat der deutsche Konzern BASF angekündigt, bereits gestellte Anträge auf die Zulassung von drei Gentechnik-Kartoffeln zurückzuziehen. Dabei handelt es sich um die Sorten Fortuna, Amadea und Modena. BASF begründete die Entscheidung mit der unklaren politischen Zukunft für Gentechnik-Produkte in der EU und mit drohenden Feldzerstörungen. Manche Beobachter glauben aber, dass das Unternehmen ohnehin Schwierigkeiten hatte, Abnehmer für seine erste Gentechnik-Kartoffel Amflora zu finden.

 Infodienst: BASF will in Europa keine Gentechnik-Kartoffeln mehr anbauen (29.01.13)

BASF zieht sich zurück: Gentech-Kartoffeln ohne Erfolg

16. Januar 2012 - Die BASF hat angekündigt, ihr Gentechnikgeschäft aus Deutschland abzuziehen. Die Zentrale der BASF Plant Science wird in die USA verlegt. Die Entscheidung wird mit der fehlenden Akzeptanz der Agro-Gentechnik in Europa begründet. Trotz einer EU-Anbau-Zulassung der Gentech-Kartoffel Amflora wurde die Knolle kaum angebaut. Die Amflora ist eine gentechnisch veränderte Kartoffel mit einer veränderten Stärkezusammensetzung, die unter anderem in der Papierindustrie zum Einsatz kommen sollte. 14 Jahre hat der Konzern auf eine Zulassung gewartet. 2010 wurde sie von EU-Kommissar John Dalli zum Anbau genehmigt. Zu Unrecht, denn die Kartoffel trägt ein Resistenzmarkergen, welches erhöhte Resistenzen bei Menschen gegen wichtige Antibiotika erwirken kann. Daher ist die Entwicklung von Gentechnik-Pflanzen mit diesen Markergenen laut EU-Recht nicht mehr zulässig. Einige EU-Mitgliedstaaten haben den Anbau der Gentechnik-Kartoffel daher verboten. In Deutschland ist die Knolle 2011 auf 2 Hektar zur Vermehrung angebaut worden.
Um sich alle Optionen offen zu halten, will BASF Plant Science die Zulassungsprozesse, die bereits angelaufen sind, nicht stoppen. Im Herbst letzten Jahres hat der Konzern eine Zulassung für die gentechnisch veränderte "Fortuna" beantragt, die für den Lebensmittelmarkt bestimmt ist und eine Resistenz gegen die Kraut- und Knollenfäule trägt.

Klagen gegen Amflora-Zulassung

Luxemburg und Österreich haben sich der Klage Ungarns beim Europäischen Gerichtshof angeschlossen. Die Staaten klagen gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Gentechnik-Kartoffel Amflora der BASF in Europa zum Anbau zuzulassen. Umweltrisiken wurden durch Freisetzungsversuche nicht ausreichend geprüft, so die Begründung der Staaten. Auch die Gefahren für Mensch und Tier sowie Auswirkungen auf die Nahrungskette wurden nicht angemessen untersucht.

Außerdem klagt die mittlerweile von 50 Organisationen unterstützte Initiative "Aktion GEN-Klage" gegen die Zulassung der Amflora. Der Fall geht nun vor den Europäischen Gerichtshof, weil die EU-Kommission den Widerspruch gegen die Zulassung der Amflora abgelehnt hatte.

 Aktion GEN-Klage: Aktion GEN-Klage klagt gegen Gen-Kartoffel

 EUR-Lex: Amtsblatt Klage Ungarn/Kommission (Rechtssache T-240/10), 27.05.10

 topagrar: Weitere EU-Länder klagen gegen Amflora (22.09.10)

Anbau-Verbote in mehreren EU-Ländern

Schwedische Aktivistin protestiert gegen Gentechnik-Kartoffel, Foto: Volker Gehrmann
Schwedische Aktivistin protestiert gegen Gentechnik-Kartoffel, Foto: Volker Gehrmann

Österreich

Der Österreichische Gesundheitsminister Stöger hat 2010 ein nationales Anbau-Verbot für die Gentechnik-Kartoffel "Amflora" erlassen und im Oktober 2012 um drei Jahre bis 30. November 2015 verlängert.

 Meldung: Verlängerung des Amflora-Verbots um drei Jahre, 22. Oktober 2012

 Bundesgesetzblatt Republik Österreich, 27. April 2010
 Nationalrat Österreich: Entschließungsantrag, 25. März 2010

Luxemburg

Luxemburg wendet die Schutzklausel an, womit der Anbau der Amflora vorläufig verboten ist. Der Gesundheitsminister handelt damit nach dem Vorsorgeprinzip.
 Infodienst (17.06.10)

...und auch Ungarn verbietet Anbau und kommerzielle Nutzung

 Offizieller Beschluss (18.06.10, ungarisch)

 Wissenschaftliche Begründung (17.05.10, ungarisch)

Amflora erhält EU-Zulassung

Kartoffel-Vielfalt
Kartoffel-Vielfalt

2.3.2010 - Trotz Verbraucherablehnung und gesundheitlicher Risiken hat EU-Gesundheits-Kommissar John Dalli die Gentechnik-Kartoffel Amflora der BASF heute zugelassen. Nun darf die Kartoffel in der EU angebaut, als Futtermittel verwendet werden und bis 0,9% Lebensmittel verunreinigen. Die Zulassung gilf für 10 Jahre. Deutsche Kartoffelstärke-Hersteller haben angekündigt, die Amflora nicht zu verwenden, der Kartoffelhandel sieht keinen Bedarf.
 EU-Kommission: Beschluss hinsichtlich Stärke
 EU-Kommission: Beschluss hinsichtlich Futter- und Lebensmittel
 Infodienst: Amflora zugelassen - Industrie setzt sich durch (2.3.10)
 Infodienst: Stärkehersteller wollen Amflora nicht (3.3.10)
 Infodienst: Kartoffelhandel will keine Gentechnik  (5.3.10)

Dokumente

Kleine Anfrage zum Amflora-Anbau

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Erkenntnisse aus dem Anbau der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel im Jahr 2010
 BMELV: Antwort auf die Kleine Anfrage (05.10.2010)
 Die Linke: Pressemitteilung

Rechtsgutachten: Amflora-Zulassung verstößt gegen EU-Richtlinie

Die Forderungen nach einem Anbau-Verbot der Amflora werden durch ein von Greenpeace vorgelegtem Rechtsgutachten untermauert: Danach untersagen EU-Richtlinien den Anbau von Pflanzen mit eingebautem Antibiotika-Resistenzgen, wie es bei der Amflora der Fall ist. Auch wurde die Pflanze nicht ausreichend auf ökologische Risiken geprüft. Greenpeace ist daher der Meinung, dass die Zulassung der Amflora nicht rechtens ist.
 Greenpeace: Rechtsgutachten nationales Anbauverbot, 25.03.10

Deutsche Regierung will Amflora-Anbau fördern

In Deutschland steht dem Anbau der Amflora nichts mehr im Wege. Die Regierung will Amflora für die industrielle Verwertung fördern, so heißt es im Koalitionsvertrag.
 CDU: Koalitionsvertrag (S.50 mit Hinweis auf die Amflora)

EFSA uneins über die Kartoffel

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) legte am 11.6.2009 einen Bericht vor, in dem die Sicherheit von Amflora durch ein weiteres Gutachten bestätigt werden sollte. Ganz eins waren sich die Experten jedoch nicht. Auch unter ihnen werden schädliche Auswirkungen von Antibiotikaresistenz-Markergenen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durchaus für möglich gehalten. Die schöpft nun Hoffnung, dass die "Amflora" nach 12 Jahren endlich zugelassen wird. Die Entscheidung innerhalb der EU ist aber noch längst nicht gefallen.

 EFSA: Wissenschaftliche Gutachten zu Antibiotikaresistenz-Markergene, Juni 2009

Bedenken wegen Antibiotika-Resistenzen der "Amflora"

17. April 2007 - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt die genveränderte Kartoffelsorte "Amflora" durch ein Gutachten für unbedenklich.
Diese Beurteilung spricht gegen die Bedenken, die die EU-Kommission der kommerziellen Nutzung der "Amflora" entgegen brachte. Die Kommission hatte dem Inverkehrbringen zunächst nicht zugestimmt und die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) um eine Beurteilung gebeten. Die Prüfung der EMEA hatte ergeben, dass die Antibiotika-Resistenzen eine wichtige Rolle in der humanmedizinischen Therapie spielen.

 EMEA: Stellungnahme zu Antibiotika-Resistenz-Markergenen
 EFSA: Stellungnahme zum Antibiotika-Resistenz
 Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament: Presseerklärung
 Märkische Allgemeine: BASF hofft auf Pflanzbeginn nach Plan

Risikobewertung der EFSA

Das wissenschaftliche Gremium der EFSA ist der Ansicht, dass die Daten, die ihnen der Antragsteller übermittelt hat, ausreichen, um alle offenen Fragen zu beantworten. Die Mitglieder des Gremiums gehen davon aus, dass die Kartoffel EH92-527-1 im Rahmen ihres vorgesehenen Verwendungszwecks keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben wird.  Dabei halten sie fest, dass die Kartoffelknolle nicht für den menschlichen Verzehr oder als Tierfutter im Ganzen gedacht ist.

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
 Scientific Opinion on cultivation and production of starch, Februar 2006
 Scientific Opinion on production of starch and food/feed uses, Februar 2006

Antrag auf Zulassung zum Anbau

Die Erstprüfung des Antrags erfolgte durch die zuständige Behörde in Schweden. Der Hersteller beantragt die Genehmigung des GVOs zum Anbau, zur Saatgutherstellung und als Rohstoff für die Stärkeindustrie. Laut Antragsteller werden Anbau und Verarbeitung dieser Gentech-Kartoffel nach einem bestimmten System (Identity Preservation System) durchgeführt, mit dem eine Vermischung mit konventionellen Kartoffeln vermieden werden soll.

Amylogene HB c/o Svalöf Weibull AB (S)
 Notification for placing the potatoe on the market

Antrag auf Zulassung als Lebensmittel und Futtermittel

Eingereicht hat BASF den Antrag bei der zuständigen Behörde in Großbritannien. BASF beantragt darin die Zulassung der Pflanze zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel und die Zulassung von Lebens- und Futtermitteln, die Bestandteile dieser Pflanze enthalten.

BASF Plant Science GmbH, Apr. 2005. 
 Antrag auf Zulassung nach EU-Richtlinie 1829/2003

Hintergrund

Hintergrundpapiere Amflora

Hintergrundpapiere der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft zur Zulassung sowie zu den ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Folgen des geplanten Anbaus der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel "Amflora"
 AbL: Amflora-Zulassung, April 2010
 AbL: Anbau-Folgen, 2008

Gutachten des BUND

Gentechnisch veränderte Pflanzen auf Basis von Vermutungen und derart dünnen Daten zuzulassen, widerspricht dem Vorsorgeprinzip, auf dem die EU-Regelungen zur Marktzulassung von GVO gründen, eklatant. Der BUND hat sich deshalb die Aspekte der Toxikologie, Allergologie und der Antibiotikaresistenz näher angeschaut.

BUND, Juli 2007
 Anmerkungen zur beantragten EU-Zulassung der Amylopektinkartoffel Event EH92-527-1 der Firma BASF

Angst vor Gentech-Kartoffeln? Fünf gute Gründe dafür

Bei der EU liegt ein Zulassungsantrag von BASF für den Anbau einer gentechnisch veränderten Kartoffel vor, über den die EU-UmweltministerInnen am 20. Februar entscheiden sollen. Die BASF scheint zuversichtlich, hat sie doch bereits Mitte Januar über 150 Hektar für den Anbau in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angemeldet. Und dennoch regt sich kein Sturm der Entrüstung, geht kaum jemand auf die Barrikaden. Fünf gute Gründe, sich dennoch gegen die Zulassung der BASF-Gentech-Kartoffeln zu engagieren.

GID 180, Feb./März 2007
 Who's afraid of GM Potatoes?

Kritischer Kommentar zur Zulassung der Stärkekartoffel

In diesem Kommentar fasst Greenpeace in sechs Punkten zusammen, worin die Problematik beim Anbau der Stärkekartoffel besteht und welche unkalkulierbaren Risiken sie verbirgt. In der Kritik steht auch die Risikobewertung der EFSA. Ohne die Langzeitfolgen und Auswirkungen auf die Umwelt untersucht zu haben, erklärte die Zulassungsbehörde, die genmanipulierte Kartoffel in jeder Hinsicht für unbedenklich.

Greenpeace, Nov. 2006.
 Kommentar zur Stärkekartoffel (engl.)

Für Südstärke kommt eine Verarbeitung der Gentech-Knolle nicht in Frage

Ob sich das Projekt Amflora, eine gentechnisch veränderte Kartoffel für Industrie-Stärke, ökonomisch für BASF lohnen wird, erscheint fraglich.
"Für uns kommt eine Verarbeitung von Amflora zurzeit nicht in Frage", sagt der Geschäftsführer von Südstärke Richard Lenk. Sein Unternehmen beliefere wie die meisten Stärkehersteller in Deutschland auch die Lebensmittelindustrie und die fordere gentechnikfreie Produkte." Wenn bekannt würde, dass wir in unserem Betrieb gentechnisch veränderte Kartoffeln verarbeiten, bekämen wir ein Imageproblem", sagt Lenk. Tatsächlich wäre es schwierig, die Verarbeitung gentechnisch veränderter und konventioneller Kartoffeln zu trennen.

Süddeutsche Zeitung, 28. Nov. 2006.
 Stärke für die Knolle

BN in Bayern, 30. Nov. 2006.
 Information zum Artikel „Stärke für die Knolle“

Aus Kartoffeln wird Baustoff

Die erste gentechnisch veränderte Kartoffel, die ihren Lebenszweck nicht als Sattmacher erfüllt, sondern als Baustoff, als Hartplastik, als Papierglätter oder auch als Arzneimittelkapsel will BASF auf ostdeutschen Äckern wachsen lassen.

Die Welt, Okt. 2006.
 Aus Kartoffeln wird Baustoff

Nachwachsende Rohstoffe - Einfallstor für die Gentechnik in der Landwirtschaft?

Ob Gentech-Pflanzen als Lebens- oder Futtermittel oder als nachwachsender Rohstoff auf den Acker gelangen, spielt in Bezug auf ihre Umweltauswirkungen und ihre Koexistenzfähigkeit keine Rolle. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Vermischungen mit Produkten aus konventioneller und biologischer Landwirtschaft kommt, ist genauso groß.

AbL, BUND, iaw, Mai 2006
 Nachwachsende Rohstoffe (202 KB)

Links

Behörden und EU-Gremien

Tagesordnungen und Protokolle des Regelungsausschusses der EU-Kommission.

 Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

Anträge und Zulassungen von GVOs in der EU dokumentiert das BVL, die zuständige Behörde für die Risikobewertung in Deutschland.

 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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Studie zur BASF-Lobbyarbeit

Dieser Bericht berichtet darüber, wie die Gentech-Kartoffel Amflora der BASF mit Hilfe intensiver Lobbyarbeit sowie Verflechtungen zwischen Industrie und Behörde zugelassen wurde.
 LobbyControl

BASF - Biotechnologische Agrar Science Fiction

Ein Dossier des Gen-ethische Netzwerks zu dem wichtigsten Gentechnik-Konzern in Deutschland.
 GeN: BASF - Biotechnologische Agrar Science Fiction

Fakten zur Amflora

Name:

Amflora

Produktbezeichnung:

EH 92 -527-1

Besitzer:

BASF Plant Science

Eigenschaft:

Besonderen Stärkezusammensetzung, die die Verarbeitung in der Industrie erleichtern soll. Mit Hilfe der Antisense-Technik wird das gbss-Gen, das an der Bilderung der Stärke beteiligt ist, inaktiviert. Dadurch verändert sich die Stärkezusammensetzung: Der Anteil der Amylose-Stärke verringert sich und der Anteil der Amylopektin-Stärke nimmt zu. Für bestimmte Verwendungszwecke benötigt die Stärkeindustrie reine Amylopektin-Stärke.

Risiko:

Enthält ein Antibiotikaresistenz-Markergen (Gen nptII für Kanamycin-Resistenz, Transformation mit Hilfe von Agrobacterium tumefaciens), das auch in der Human-Medizin eingesetzt wird. Laut Freisetzungsrichtlinie, Artikel 4 Absatz 2 soll die Verwendung von Antibiotikaresistenzmarkern in GVO schrittweise bis zum 31.12.2008 eingestellt werden.
 RICHTLINIE 2001/18/EG

Zulassung:

Kommerzieller Anbau, Futtermittel, Lebensmittelverunreinigung bis 0,9%, von der EU-Kommission am 2.3.2010 zugelassen.

Anbau 2011:

2 Hektar in Üplingen (Sachsen-Anhalt), außerdem auf Flächen in Schweden.

Anbau-Verbote:

  • in Österreich seit April 2010
  • in Luxemburg seit Juni 2010
  • in Ungarn seit Juni 2010
  • in Polen seit Januar 2013

EU-weites Verbot:

EU-Gericht kassiert Anbaugenehmigung im Dezember 2013

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Die Genkartoffel ist rechtswidrig

Renate Künast erklärt in diesem Video, warum die Zulassung der Amflora eigentlich rechtswidrig ist und warum Ilse Aigner den Anbau in Deutschland trotzdem genehmigen will.
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Kartoffelversuch der BASF in Falkenberg verhindert

60 Menschen beteiligten sich am 13.04.2008 an einer Fahrraddemonstration von Bahnhof Falkenberg (Elster) zu einem geplanten Genversuchsacker der BASF. Auf dem Feld pflanzten die DemonstrantInnen zahlreiche gentechnikfreie Kartoffeln ein, so dass der Versuch nicht mehr mit vertretbarem Aufwand wissenschaftlich auswertbar ist.

 Hier das Video zur Demonstration!

Kartoffel EH92-527-1