Dossier: Bienen, Honig und Gentechnik

Politische Debatte um die Honigrichtlinie

Bild: LepoRello (Wikipedia)
Bild: LepoRello (Wikipedia)

Seit dem „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2011 sind gentechnische Verunreinigungen im Honig kennzeichnungspflichtig oder der Honig gar nicht verkehrsfähig. Da Pollen laut gerichtlichem Urteil als Zutat gilt, unterliegt der Honig den Kennzeichnungsregelungen von Gentechnik in Lebensmitteln.

Die jetzige EU-Kommission, die als gentechnikfreundlich gilt, versucht seitdem, den Verkauf von Gentechnik-Honig auch künftig zu ermöglichen. Ihr Vorschlag: Pollen als „natürlichen Bestandteil“ definieren. Dann wäre eine Kennzeichnung von Honig bei einer gentechnischen Verunreinigung nicht vorgeschrieben (selbst dann, wenn der Pollen ausschließlich von gentechnisch veränderten Pflanzen stammt, wie zum Beispiel bei kanadischem Rapshonig). Die Begriffsdefinition soll in der Honigrichtlinie verankert werden. Doch die Gesetzesinitiative bringt vor allem Imker in eine rechtsunsichere Lage, eine Transparenz für den Verbraucher ist nicht gegeben.

Was geschah bisher? Was passiert als nächstes?

November 2013: Umweltausschuss des EU-Parlaments lehnt den Vorschlag der EU-Kommission ab, laut dem Pollen künftig als „natürlicher Bestandteil“ gelten soll

Januar – März 2014:

  • entgegen den Fachpolitikern des Umweltausschusses stimmt Parlamentsplenum dem Kommissionsvorschlag zu, bringt jedoch Änderungen ein.
  • EU-Kommission stimmt den Änderungen des Parlaments nicht zu und der Vorschlag geht zurück in den Umweltausschuss.
  • Umweltausschuss des EU-Parlaments handelt mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission im sogenannten Trilog einen Entwurf aus.

März 2014: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Kennzeichnung von Gentechnik-Pollen im Honig auf EU-Ebene einzusetzen. Schwarz-Rot lehnt dieses Vorhaben am 13.3.2014 im Bundestag ab. Begründung: Die Union folgt der Meinung der Kommission, Gentechnik-Pollen sei keine "Zutat" sondern ein „natürlicher Bestandteil“ des Honigs. Die SPD ist zwar für eine Kennzeichnung von Gentechnik-Honig, sieht aber das Trilog-Verfahren als abgeschlossen an. 

19.3.2014: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments stimmt für die Änderung der Honig-Richtlinie.

16.4.2014: Auch die Mehrheit des Plenum des EU-Parlaments stimmt für die Änderung der Honig-Richtlinie.

Mai 2014: Der EU-Ministerrat (also die nationalen Regierungen) stimmt der Änderung der Honigrichtlinie zu - damit kann sie in Kraft treten. Laut Beobachtern war im Vorfeld mit einer Ablehnung durch Ungarn und Luxemburg sowie einer Enthaltung von Frankreich und Tschechien zu rechnen. Hätte auch Deutschland sich enthalten, hätte eine Sperrminorität erreicht werden können, was die Änderung vorerst gestoppt. Allerdings stimmte Berlin für die Änderung.

Damit kann Gentechnik-Pollen in Honig bald als „natürlicher Bestandteil“ gelten, der nicht gekennzeichnet werden muss. Doch die Kennzeichnungfrage ist trotzdem nicht geklärt, denn zulässig sind Verunreinigungn bis 0,9 Prozent mit gentechnischem Pollen nur dann, wenn sie zufällig und technisch unvermeidbar waren. Wie mit gentechnisch verändertem Nektar verfahren wird und wie die Analyseverfahren für Honig umgestellt werden müssen, ist für Imker nicht ausreichend geklärt.

Was zuvor geschah...

Imker-Klagen

Der Eintrag von Gentechnik in Honig kann die wirtschaftliche Existenz eines Imkers bedrohen. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher wollen gentechnikfreie Lebensmittel und Imker wollen keinen Gentech-Honig produzieren, was schwierig sein kann: Denn arbeitet ein Imker in der Nähe eines Gentech-Mais-Feldes, lassen sich ziemlich schnell gentechnisch veränderte Bestandteile im Honig nachweisen.

In Deutschland ist der Anbau von Gentechnik-Mais MON810 zwar derzeit verboten - das könnte sich aber ändern, wenn die überfällige Verlängerung der EU-Anbauzulassung für den Monsanto-Mais um weitere 10 Jahre beschlossen wird (das deutsche Verbot wäre dann vorerst ausgehebelt). Außerdem stehen auch andere gentechnisch veränderte Mais-Sorten kurz vor der Zulassung in der EU.

EuGH bestätigt Imker: Honig muss frei von Gentechnik-Pollen sein

Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2011. Auch ungewollte und geringste Mengen führen dazu, dass der Honig nicht mehr verkauft werden darf. Es reiche nicht, dass der Gentechnik-Mais MON810 eine Zulassung zum Anbau habe. Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, Mellifera, feierte damit einen großen Erfolg.

Bekannt wurde der Fall des Imkers Karl-Heinz Bablok aus Bayern, der in seinem Honig GVO-Spuren fand und daraufhin seine gesamte Ernte vernichten musste. Weil deutsche Behörden der Auffassung waren, dass derartige Verunreinigungen toleriert werden müssen, zog er mit Hilfe von Mellifera vor Gericht und verklagte den Freistaat Bayern auf Schadensersatz. Wegen ungeklärter Fragen europäischen Rechts legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem EuGH 2009 einige Punkte zur Entscheidung vor. Dieser entschied im Sinne der Imker und Verbraucher, die Gentechnik in Lebensmitteln überwiegend ablehnen.

Anschließend musste der Bayerische Gerichtshof darüber entscheiden, ob auch Schutzansprüche, z.B. auf größere Mindestabstände zwischen Imkerstand und Gentechnik-Feld, bestehen. Das verneinten die Richter, denn solche Maßnahmen seien "unverhältnismäßig". Bablok zog vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihn im Oktober 2013 aber ebenfalls abwies. Die Bundesrichter argumentierten, der Pollen des Gentech-Mais MON810 werde künftig wohl auch als Lebensmittel zugelassen sein, dadurch sei der Fall gegenstandlos.

 Pressemitteilung des Imkerbündnisses (06.09.11)

 Juristische Stellungnahme der Imker-Anwälte (06.09.11)

 Pressemitteilung EuGH (06.09.11)

 Urteil EuGH (06.09.11)

 Urteil Bundesverwaltungsgericht (24.10.13)

Hintergrund

Bienen gehören neben Rindern und Schweinen zu den wichtigsten Nutztieren in Deutschland. Sie bestäuben ca. 80 % aller Blüten. Ohne die Arbeit der Bienen wäre unsere Nahrungsgrundlage bedroht. Umso besorgniserregender, dass die Bienenbestände zurückgehen und Imker Nachwuchsprobleme haben. Ein Anbau von Gentech-Mais in Deutschland würde ihnen zusätzlich zu schaffen machen, wenn das Grundsatzurteil des EuGH gekippt würde.

Auskreuzung und Haftung

Bienen haben einen Flugradius von mehreren Kilometern. Zwar sollen Imker nicht haften, wenn ihre Bienen andere Felder kontaminieren. Doch wer haftet, wenn der Honig kontaminiert wird? Besonders bei Forschungsfreisetzungen oder Pflanzen, die keine Zulassung als Lebesmittel haben, ist die Gefahr groß, dass gentechnisch verändertes Material in die Lebensmittelkette gelangen.
Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) fordert deshalb einen Mindestabstand von 3 km zwischen den Anbauflächen von gentechnisch veränderten Pflanzen und dem nächsten Bienenstand.

Standorte

Nur für Imker und Nachbarn ist es mit einem bürokratischen Aufwand möglich, genauere Informationen zu bekommen. Imker müssen allerdings kurzfristig entscheiden, an welchen Standort sie wandern, um eine Tracht zu nutzen. Sie befürchten, dass das Standortregister als Ausschlusskriterium für Orte dienen könnte, die sie für sich und ihre Bienen nutzen. Andererseits muss verhindert werden, dass ihnen Standplätze in der Nähe von Gentech-Anbau-Flächen abhanden kommen, weil Landwirte Auskreuzung verhindern wollen.

Kennzeichnung von Honig

Im Moment gibt es keine klare Kennzeichnungsregelung für Honig. Imker stehen vor dem Dilemma, dass sie einerseits die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten wollen. Wenn Honig mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt ist, sollte dies also gekennzeichnet werden. Andererseits gibt es auch hier ein Haftungsproblem: Wer bezahlt die hohen Analysekosten, die bei einer Kennzeichnung von Honig auf sie zukommen würde?

 Positionspapier: Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund

 Presseerklärung: Österreichischer Erwerbsimkerbund

Bienenschäden

Es kann sein, dass Bienen durch Bt-Toxine, dem Insektengift, das Gentechnik-Pflanzen wie der Mais MON810 freisetzen, geschädigt werden. Hans-Hinrich Kaatz von der Universität Hallte stellte beispielsweise durch Versuche zunächst fest, dass Bienen durch das Bakteriengift nicht beeinträchtigt werden. Als sie jedoch zufällig an Parasiten erkrankten, was bei Bienen häufig vorkommt, starben aus der Gruppe, die über längere Zeit ausschließlich mit Bt-Maispollen gefüttert wurden wesentlich mehr Tiere, als aus der Versuchsgruppe mit herkömmlicher Fütterung. "Der Versuch musste schon nach vier Wochen abgebrochen werden. Diese unerwarteten Ergebnisse legen nahe, dass zwischen den Krankheitserregern und dem Bt-Gift eine Wechselwirkung besteht", so Prof. Kaatz in einer Stellungnahme im Bienen-Journal (4/2007).

Fragen und Antworten

Antworten von Walter Haefeker, Deutscher Berufs- und Erwerbs Imker Bund (DBIB)

Wird der Mais überhaupt von Bienen beflogen und wenn ja, wie stark?

Aktuelle Untersuchungen aus der Schweiz zeigen, dass der Maispollen inzwischen in unserer Kulturlandschaft der meistgesammelte Pollen für unsere Bienen ist. Er macht bis zu 20 Prozent des Jahreseintrags an Pollen aus.
Laut der Bayerischen Landesanstalt für Bienenkunde ergaben Pollenuntersuchungen in den letzten Jahren, dass ein Drittel aller bayerischen Honige Maispollen enthält.
 Studie der schweizerischen Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux

Was ist Bt?

Bacillus thuringiensis (Bt) ist ein Bodenbakterium, das ein für Fraßinsekten giftiges Kristallprotein bildet und als biologisches Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt wird. Das wirksame Protein wird von den Bt-Bakterien in einer ungiftigen Form (Protoxin) gebildet. Erst im Darm bestimmter Fraßinsekten wird es in eine giftige Variante (Delta-Endotoxin) umgewandelt, die über spezifische Rezeptoren an die Darmwand  der Insekten bindet und diese zerstört.
 GID Nr. 194, Juni 2009: Bt - Bacillus thuringiensis

Wie wirkt Bt-Maispollen auf die Biene?

Diese Frage wurde von Prof. Kaatz von der Universität Halle/Jena untersucht.
„Im ersten Jahr waren die Bienenvölker zufällig mit Parasiten (Mikrosporidien) befallen. Dieser Befall führte bei den Bt-gefütterten Völkern ebenso wie bei den Völkern, die mit Pollen ohne Bt-Toxin gefüttert wurden, zu einer Abnahme der Zahl an Bienen und in deren Folge zu einer verringerten Brutaufzucht. Der Versuch wurde daher vorzeitig abgebrochen.
Dieser Effekt war bei den Bt-gefütterten Völkern signifikant stärker. (Die signifikanten Unterschiede sprechen für eine Wechselwirkung von Toxin und Pathogen auf die Epithelzellen des Darms der Honigbiene. Der zugrunde liegende Wirkungsmechanismus ist unbekannt.) Der Einfluss der Mikrosporidien konnte nicht weiter untersucht werden, da die Anzucht von Mikrosporidien und damit eine gezielte Infektion von Bienenvölkern nicht gelang.“
 bioSicherheit: Auswirkungen von Bt-Maispollen auf die Honigbiene

Ist Bt-Maispollen also für „gesunde“ Bienen kein Problem?

Nach Angaben von Professor Dustmann gibt es keine Bienenvölker ohne Mikrosporidien. Normalerweise führen Mikrosporidien aber zu keinen klinischen Symptomen bei unseren Bienen, wenn das Immunsystem intakt ist. Das Bt-Toxin wird aber vom Bacillus Thuringensis gebildet, um das Immunsystem von Fraßinsekten zu überwinden, indem die Epithelzellen im Darm angegriffen werden. Genau dies scheint das Bt-Toxin auch im Bienendarm auszulösen, wodurch ein Angriffspunkt für die Microsporidien entsteht.  Es ist also keineswegs ein unbekannter Wirkungsmechanismus, sondern genau der, für den das Bt-Toxin bekannt ist.

Wie mache ich meine Bienen „gesund“, so dass sie kein Problem mit Bt-Maispollen haben?

Aus dem Versuchsbericht von Prof. Kaatz über die Auswirkungen von Bt-Maispollen auf die Honigbiene:
„Bei der Wiederholung des Versuchs wurden die Völker zur Vermeidung einer erneuten Infektion prophylaktisch mit einem Antibiotikum behandelt. In diesem Versuch wurden weder Unterschiede im Brutpflegeverhalten noch in der Larvenentwicklung festgestellt. Die Zahl der adulten Bienen sank in den ersten vier Wochen stärker ab als in den Kontrollvölkern. Im Anschluss daran gab es aber keine Unterschiede mehr.“
 bioSicherheit: Auswirkungen von Bt-Maispollen auf die Honigbiene

„Gesunde“ Bienen sind also Völker, die mit Antibiotika behandelt wurden.  Wenn die Mikrosporidien durch Antibiotika beseitigt worden sind, spielt es keine Rolle mehr, dass das Bt-Toxin das Immunsystem im Bienendarm geschädigt hat.  Auf diese Weise erhält man die gewünschten „wissenschaftlichen“ Ergebnisse.

Sollten Bienenvölker in der Nähe von Bt-Maisfeldern prophylaktisch mit Antibiotika behandelt werden, damit sie frei von Microsporidien sind?

Nein, denn dies wäre in der Imkerpraxis natürlich grober Unfug. Besser wäre es, prophylaktisch auf den Anbau von Bt-Mais zu verzichten, damit das Immunsystem unserer Bienen unversehrt bleibt.

Imker verwenden das Bt-Toxin auch bei der Wachsmottenbekämpfung.  Warum gibt es dort keine Probleme?

Das Bt-Toxin braucht einen bestimmten pH-Wert im Darm, um seine Wirkung zu entfalten.  Solange es von den Bienen nicht gefressen wird, verursacht es keine Probleme.

Welche Wirkung hat das Bt-Toxin auf die Bienenlarven?

In der Landwirtschaft wird das Bt-Toxin gegen die Larven von Fraßinsekten eingesetzt.  Die Bienenlarven befinden sich aber in ihren Zellen und werden von den adulten Bienen gefüttert.  Der Darm der Bienenlarven kommt also kaum in direkten Kontakt mit dem Bt-Maispollen. Die adulten Bienen funktionieren als „Vorkoster“ und „Filter“.  Daher ist klar, dass Schäden bei den adulten Bienen und nicht bei den Larven zu erwarten sind. Dies bestätigt auch ein Artikel aus dem "Schweizer Bienenvater": "Da die Pollenaufnahme der Honigbienenlarven nur minimal ist, schließen wir, dass sie insektiziden Proteinen weit weniger ausgesetzt sind, als die Adulten."

Sind massive Bienenschäden durch Bt-Mais zu erwarten?

Allein wegen des Bt-Maises werden die Bienen nicht massenhaft tot vor den Fluglöchern liegen werden. Das Bt-Toxin ist jedoch ein zusätzlicher Stressor, der zusammen mit anderen Faktoren (Pflanzenschutzmittel, Pollenmangel, Varroa, etc.) die Vitalität der Völker bis zur Unwirtschaftlichkeit drücken wird.

Wird Bt-Mais andere bienengefährliche Insektizide überflüssig machen?

Beim Saatgut für Bt-Mais handelt es sich primär um das Genkonstrukt MON810.
Dieses bewirkt vor allem eine Resistenz gegen den Maiszünsler. Eine Wirkung
gegen Drahtwurm, die Fritfliege oder gar Blattläuse wird nicht angenommen.
Es ist daher anzunehmen, dass eine Saatgutbeizung mit Gaucho (Imidachloprid) erfolgen wird.
Damit würde der Bt-Maispollen einen weiteren Stressfaktor enthalten.  Nach meinen Informationen ist die kumulative Wirkung von Bt-Toxin und Imidrachloprid auf Bienen bisher nicht untersucht worden.

Wenn ich Bt-Maispollen in meinen Bienenprodukten habe, sind diese dann kennzeichnungspflichtig?

Zur Frage der Kennzeichnung von Honig gibt es ein Papier der Europäischen Kommission vom 23. Juni 2004. Dort wird zwar versucht zu begründen, warum Honig möglicherweise nicht kennzeichnungspflichtig ist, aber leider bleibt die Rechtslage bei der Honigkennzeichnung verwirrend.
Zunächst muss man wissen, dass sich die 0,9 Prozent bei Gentechnikuntersuchungen  immer auf die Zahl der untersuchten Gene beziehen und nicht auf Volumen oder Gewicht. Da der Nektaranteil des Honigs keine Gene enthält, können sich die 0,9 Prozent nur auf den Pollenanteil beziehen. Daher spielt es keine Rolle, wieviel Pollen im Honig ist.

Für die Imker besteht das Problem, dass es einerseits ohne Kennzeichnung die von der EU versprochene Wahlfreiheit für Erzeuger und Verbraucher nicht gibt, andererseits würden bei einer Kennzeichnungspflicht die hohen Analysekosten die Imkerei unwirtschaftlich machen. Die Industrie weigert sich, die Analysekosten der Nichtanwender zu übernehmen.

Andere Bienenprodukte, wie z.B. Pollen, sind in jedem Fall heute schon kennzeichnungspflichtig und wegen der hohen Analysekosten an Standorten mit Gentechnikfeldern nicht mehr wirtschaftlich zu produzieren.

Standing Committee on the Food Chain and Animal Health
 Summary Record of the 2nd Meeting - 23 Juni 2004

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
 Schriftliche Antwort zu GVO-Kennzeichnungsrichtlinien für Honig und andere Bienenprodukte - 31. Jan. 2006

Die Verbraucher lehnen die Agro-Gentechnik ab.  Wird deshalb kein Bt-Mais kommen?

Der Widerstand der Verbraucher ist ein wichtiger Faktor, aber keinesfalls die Garantie, dass Deutschland gentechnikfrei bleibt.  Schon bei Futtermitteln ist der Verbraucher nicht mehr in der Entscheidungskette. Denn tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch sind nicht kennzeichnungspflichtig, auch wenn Bt-Mais bei der Fütterung eingesetzt wurde. Es gibt allerdings verschiedene Bemühungen, auch hier Transparenz für den Verbraucher zu schaffen.

Im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe ist der Verbraucher noch weniger an den Entscheidungen beteiligt. Daher gibt es im Moment viel Druck von Seiten der Industrie, den Bt-Mais für Biogasanlagen im großen Maßstab einzusetzen. Der Deutsche Berufs und Erwerbs Imkerbund e. V. wird nicht müde, die Lobby-Verbände für Biogasanlagen darauf hinzuweisen, dass Bienen keinen Unterschied zwischen Kulturen für Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe machen. Wir haben dort auch schon Teilerfolge, da diese Verbände nicht den guten Ruf von Biogas und Biodiesel durch den Einsatz von Gentechnik ruinieren wollen.

Wie kann ich herausfinden, ob im Flugkreis meiner Bienen der Anbau von Gentechnik-Pflanzen geplant ist?

Im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind alle Flächen verzeichnet, auf denen Gentechnik-Pflanzen angebaut werden (sollen). Das gilt für den kommerziellen Anbau und für die Forschung. Grundlage für die Angabe der Standorte ist das Gentechnikgesetz. Das Standortregister ist im Internet zu finden.
 Standortregister

Was können wir Imker tun?

Zum einen müssen wir uns selbst informieren und können uns leider nicht auf die Aussagen von Wissenschaftlern verlassen.  Wo es um viel Geld geht, gibt es offensichtlich keine freie Wissenschaft.

Der beste Schutz sind gentechnikfreie Regionen. Immer mehr Landwirte schließen sich zusammen, um den gentechnikfreien Anbau in ihrer Region zu sichern.  Diese Bemühungen sollten wir als Imker vor Ort tatkräftig unterstützen.

Quelle: Offizielle Stellungnahme des DBIB (Deutscher Berufs Imker Bund) für den Agrarausschuss des Deutschen Bundestages zur Anhörung am 25.10.06

Deutscher Imkerbund positioniert sich gegen Gentechnik

Imker demonstrieren in Bonn für ihre Rechte
Imker demonstrieren in Bonn für ihre Rechte

Zum Deutschen Imkertag 2007 trafen sich im Oktober rund 600 Imkerinnen und Imker in Frankfurt am Main. Wichtigstes Ergebnis in der Vertreterversammlung am Samstag war die einstimmige Verabschiedung eines gemeinsamen Positionspapiers zur Grünen Gentechnik. Der Beschluss verdeutlicht, dass die Imkerinnen und Imker in Deutschland mit übergroßer Mehrheit die Grüne Gentechnik ablehnen, da Bienen und Bienenprodukte in besonderer Weise von gentechnisch veränderten Organismen betroffen sind.

Deutscher Imkerbund e.V.
 Positionspapier zur Grünen Gentechnik

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Worum geht es?

Bienen gehören neben Rindern und Schweinen zu den wichtigsten Nutztieren in Deutschland. Sie bestäuben ca. 80 % aller Blüten. Ohne die Arbeit der Bienen wäre unsere Nahrungsgrundlage bedroht.

Umso besorgniserregender, dass die Bienenbestände zurückgehen. Ein Anbau von Gentech-Mais in Deutschland würde ihnen zusätzlich zu schaffen machen.

Bild: Joseph Hart/stock.xchng

Was sagen Imker zur Gentechnik?

Der Verein Mellifera (Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung) bietet einen guten Überblick zur Problematik Bienen und Agro-Gentechnik.
 www.bienen-gentechnik.de

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Der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund (DBIB) meint: "Agro-Gentechnik bedroht die Imkerei existenziell" und forderte schon 2008 ein sofortiges Umdenken in der Landwirtschaft:

 Positionspapier

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Auch der Deutsche Imkerbund (D.I.B) "lehnt die Agro-Gentechnik nach aktuellem Erkenntnisstand ab.":

 Positionspapier von 2010

Gentechnikgesetz

Imker, Bienen und Honig werden weder im Gentechnikgesetz noch in der Verordnung über die Gute Fachliche Praxis erwähnt.
 Gentechnikgesetz

Nachrichten

 Stiftung Warentest: Gentechnik in Honig (11.06.14)
 Infodienst: Deutschland stimmt für Intransparenz bei Gentech-Honig (12.05.14)
 Infodienst: Imker kämpfen weiter gegen Gentechnik und Pestizide (25.03.14)
 Infodienst: „Bärendienst für Imker und Bienen“ - Änderung der Honigrichtlinie (19.03.14)
 Infodienst: Bundestagsdebatte: „Dieser Honig ist noch lange nicht gelöffelt“ (13.03.14)
 Infodienst: Streit um Gentechnik-Honig geht weiter (12.03.14)
 Infodienst: Muss Gentechnik-Honig doch nicht gekennzeichnet werden? (15.01.14)
 Infodienst: Gentechnik im Honig: Gericht weist Imker ab (24.10.13)
 taz: Den Teufel mit Monsanto austreiben: Gentechnik soll Bienen retten (29.07.13)
 Infodienst: „Nächste Phase der Monopolstellung“: Monsanto will Bienen retten (25.07.13)
 Infodienst: Gentechnik als "natürlicher Bestandteil" von Honig (10.10.12)
 Kritik an Bienenstudie (08.02.12)
 Bundesregierung bleibt Imkern Antworten schuldig (07.02.12)
 Imker in Frankreich fordern Gentechnik-Verbot (10.01.12)
 Deutscher Honig frei von Gentechnik-Pollen (02.01.12)
 Gentechnikmais: Aigner verspricht Imkern Gentechnik-Verbot (16.12.11)
 Chile führt Standortregister ein (09.12.11)
 Honig: Länder fordern Regierung zu Taten auf (18.11.11)
 EU-Parlament: Schutz der Bienen unzureichend (16.11.11)
 Mexikos Honig-Exporte durch Gentechnik-Anbau bedroht (10.11.11)
 Import-Honig mit Gentechnik verunreinigt (18.10.11)
 EuGH-Gentechnik-Urteil und die Folgen für Imker (10.10.11)
 Honig-Urteil schlägt Wellen (08.09.11)
 Positionspapier Deutscher Imkerbund: Agro-Gentechnik wird abgelehnt (11.07.10)
 Infodienst: Gentechnik im Honig: Europäischer Gerichtshof muss entscheiden (3.11.09)
 Infodienst: Bienensterben in Argentinien (18.09.09)
 Infdodienst: Imker verlieren gegen Genmais 98140 (13.02.09)
 Stiftung Warentest: - Keine Rückstände im Honig (22.01.09)
 Imker monieren Einfluss der Wirtschaft (07.01.09)
 Ökotest: Honig mit Gentech-Soja und Gentech-Raps (04.01.09)
 Gentechnik-Kritiker zum neuen DIB-Präsidenten gewählt (12.10.08)
 Bund Naturschutz unterstützt geschädigten Imker (01.10.2008)
 taz: Honig wird zu Sondermüll (2.10.08)
 taz Panter Preis für den Imker Michael Grolm (15.09.2008)
 Die Queen ist amused - Imker schicken Honig an Prinz Charles: (10.9.2008)

Hintergrund zu Gentech-Mais

MON810 gefährdet die Umwelt

GID: Transgene Pflanzen und Bienen

Die Imkerei wird durch das derzeit gültige Gentechnikgesetz nicht nur nicht geschützt. Sie wird schlicht ignoriert. Warum das weder im Sinne der Bienen noch ihrer Halterinnen und Halter ist, zeigt dieser Schwerpunkt des Gen-ethischen Informationsdienstes.
 GID 194 - Juni 2009

Bienen, Honig und Gentechnik