Entscheidung über Gentechnik-Verunreinigung im Saatgut

29.02.2012 - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass mit Gentechnik verunreinigte Felder umgebrochen werden müssen. Die ist auch dann der Fall, wenn der Landwirt von der Verunreinigung nichts wusste, weil die Untersuchungsergebnisse erst nach der Aussaat bekannt wurden. Die gentechnikfreie Landwirtschaft bleibt damit vor nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanzen, die unbeabsichtigt auf den Acker kommen, geschützt.

2007 hatten Behörden in mehreren Bundesländern angeordnet, Pflanzen umzubrechen, weil das Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt war, die in der EU nicht zum Anbau zugelassen sind. Da die Vernichtung der Pflanzen für die Bauern aufwendig und kostspielig ist, klagten sie gegen die Anordnung. Die meisten Klagen wurden zurückgewiesen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof gab einem Kläger jedoch recht. Der Umbruch sei rechtswidrig, so das Urteil, weil die Aussaat der GVO nicht beabsichtigt war. Außerdem, so argumentierten die hessischen Richter, seien die finanziellen und sonstigen Folgen der Anwendung für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend berücksichtigt worden. "Diese Kosten stehen aber in keinem Verhältnis dazu, was Rückrufaktionen ganzer Lebensmittelchargen kosten", so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Umwelt-, Bauern- und Imkerverbände betonen die gravierenden Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft für den Fall, dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht den klagenden Landwirt bestätigt hätte. Saatgutfirmen hätten dann eine Erlaubnis zur Verunreinigung und müssten für die Folgen keine Verantwortung übernehmen. So müssten Imker beispielsweise ihre gesamte Frühjahrsernte vernichten, wenn der Honig Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Raps-Pflanzen enthält.

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BVerwG zu Saatgut