+++ 1. Etappe +++ 15. Februar 04

Regierungsfraktionen bringen Entwurf eines Gentechnikgesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts ein

Die unabhängigen Verbände sehen den Entwurf mit gemischten Gefühlen. Denn der Teufel steckt im Detail. Als problematisch wird vor allem gesehen, ab wann die Haftung für GVO-Schäden überhaupt gilt. Wenn es erst als Schaden angesehen wird, wenn eine Gen-Verunreinigung in der Höhe der EU-Kennzeichnungspflicht auftritt, dann werden viele Landwirte am Ende mit leeren Händen da stehen: Sie werden keine Abnehmer mehr finden für ihre kontamnierte Ernte, erhalten aber trotzdem keine Schadenserstatz. In der EU liegt der Grenzwert zur Kennzeichnung von „technisch unvermeidbaren“ GVO-Verunreinigung bei 0,9 Prozent. Die Abbruchkriterien bei einer unkontrollierten Ausbreitung von GVOs bleiben unklar.

 Bewertung der Änderungen im Gentechnikgesetz durch das Öko-Institut
 Bewertung des BMVEL-Entwurfs von Greenpeace

+++ 2. Etappe +++ 02. April 04

Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzentwurf

Mit 86 Änderungsanträgen versucht der Bundesrat eine komplette Neuschreibung des Gesetzentwurfs.

Bei Haftungsfällen sollen Bauern mit Hilfe eines Fonds entschädigt werden (Art. 36b). In diesen sollen die Industrie, der Gentechnikanwender und der Staat - also der Steuerzahler - einzahlen. Problematisch ist daran, dass der Bundesrat gleichzeitig versucht, den Staat und die Fachministerien aus Regelungen herauszuhalten. Wie Gentech-Pflanzen angebaut werden sollen, soll die Industrie mit einer Anbaupraxis bestimmen.
Die Haftung hängt in dem Entwurf aber davon ab, ob der Gen-Bauer diese Anbaupraxis beachtet hat. Das heißt die Industrie setzt die Regeln fest, wie die Haftung für Gen-Bauern begrenzt wird.

 Der Bundesrat reduziert die Anmeldefrist für den Anbau von Gen-Pflanzen auf zwei Wochen (Art. 16a 3). Er verwirft die Vorschrift, dass bereits auf der Gemeindeebene die Öffentlichkeit einen Zugang zum Anbauregister haben muss.


 Der Bundesrat streicht den Vorschlag der Regierung, ökologisch sensible Gebiete unter einen besonderen Schutz zu stellen, komplett. (Art. 16b)

+++ 3. Etappe +++ 25. Mai 04

Offener Brief von Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsorganisationen an die Parlamentarier zum Gentechnikgesetz

Landwirtschafts-, Verbraucher-, Ärzte-, Wissenschaftler- und Umweltverbände sowie Gewerkschafts- und Kirchenorganisationen fordern deutliche Nachbesserungen am Gentechnikgesetz. Die Organisationen betonen, dass die Gefahren und Risiken der Agro-Gentechnik deren Nutzen bei weitem überwiegen.

 Offener Brief
 Offener Brief - Erläuterungen

 

+++ 4. Etappe +++ 27. Mai 04

Bundestag stimmt dem GentG in 1. Lesung zu.

 

+++ 5. Etappe +++ 14. Juni 04

Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

 

+++ 6. Etappe +++ 16. Juni 04

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beschließt Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und gibt Änderungsempfehlungen. Das Gesetz ist nicht mehr zustimmungspflichtig.

Der Agrarausschuss hat den Gesetzesentwurf so geändert, dass er in den Hauptpunkten keine Länderinteressen mehr berührt. Damit ist das Gentechnikgesetz unabhängig von der Zustimmung des Bundesrates. Nur wenn im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit gegen den Gesetzesentwurf stimmt, kann die Länderkammer noch inhaltlich auf das Gesetz einwirken (Einspruchsgesetz). Beraten wird der Bundesrat das Gesetz aber in jedem Fall.

 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

+++ 7. Etappe +++ 18. Juni 04

Bundestag stimmt dem GentG in 2. und 3. Lesung zu.

Der Bundestag stimmt dem GentG mit den Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in 2. und 3. Lesung zu.
Die Anträge der CDU/CSU-Fraktion sowie der FDP-Fraktion zur Überarbeitung des Gesetzes lehnt der Bundestag ab.

+++ 8. Etappe +++ 28. Juni 04

Fachausschüsse des Bundesrats beschließen umfassende Änderungsempfehlungen

Der Bundesrat fordert eine "grundlegende Überarbeitung" des Gesetzes. Im Kernpunkt zielt die Kritik der Unionsländer darauf ab, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht mit nach ihrer Ansicht überzogenen Anforderungen und Haftungsfolgen zu belasten, sofern die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten werden.
Die Änderungsliste ist für jeden eine empfehlenswerte Lektüre, der sich über die Ziele der Industrie und der Union im Bereich Gentechnik informieren möchte.

 Die Änderungsliste des Bundesrates

+++ 9. Etappe +++ 09. Juli 04

Bundesrat stimmt gegen den Gesetzentwurf und überweist es in den Vermittlungsausschuss

 

+++ 10. Etappe +++ 26. Juli 04

EU-Kommission nimmt Stellung zum deutschen Gentechnikgesetz

Die EU-Kommission verschickt an die deutschen Behörden eine Stellungnahme zum deutschen Gentechnikgesetz - noch als Reaktion auf den "Regierungsentwurf" vom Februar 2004. Die Stellungnahme ist ein übliches Verfahren bei der Gesetzgebung, es ist kein "Blauer Brief" aus Brüssel. Das Schriftstück ist nicht rechtsbindend und nimmt keinen direkten Einfluss auf den deutschen Gesetzgebungsprozess. Gleichwohl stärkt es kritische Stimmen, auch im Bundesrat, und hat Signalwirkung für andere Staaten, die sich im Prozess der Gentechnikgesetzgebung befinden.

 Stellungnahme der EU Kommission vom 26.07.2004 zum GenTG-Entwurf

+++ 11. Etappe +++ 27. Oktober 04

Vermittlungsausschuss beendet seine Beratungen ohne eine Kompromissempfehlung

 

+++ 12. Etappe +++ 27. Oktober 04

Bundesministerium für Verbraucherschutz nimmt Stellung zum Gentechnikgesetz

Das BMVEL will vor Inkraftreten des Gesetzes auf EU-Ebene klären, ob zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Auskreuzungen nur dann tolerierbar sind, wenn für den betreffenden GVO eine Genehmigung auf Inverkehrbringen vorliegt.

Bis zur Klärung dieser Frage fördert der Bund Maßnahmen öffentlicher Forschungsprojekte, die Auskreuzungen minimieren.

Der Erprobungsanbau mit Genpflanzen soll künftig von Bundeseinrichtungen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Erste Ergebnisse wird das BMVEL Mitte 2005 bekannt geben.

Das Ministerium fordert die Wirtschaftsbeteiligten auf, die einen Nutzen am Anbau von Genpflanzen haben, auf freiwilliger Basis einen Ausgleichsfonds einzurichten, um Schäden durch GVO-Verunreinigungen abzudecken. Zusätzlich wird das Ministerium ins Gespräch mit der Versicherungswirtschaft treten, um zu einer Versicherungslösung zu gelangen. Einen steuerfinanzierten Haftungsfond wird es nicht geben.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellt das Ministerium einen Bericht über die Wirkung des Gesetzes auf dessen Grundlage ggf. über die Novellierung des Gesetzes zu entscheiden ist.
Die Ergebnisse aus dem Erprobungsanbau werden in die Verordnung zur guten fachlichen Praxis einfließen.

 Erklärung des BMVEL

+++ 13. Etappe +++ 05. November 04

CDU/CSU-Fraktion bringt Antrag zur grundlegenden Überarbeitung des GentG ein.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Überarbeitung des Gentechnikgesetzes in zentralen Punkten

Genehmigte wissenschaftliche Feldversuche zu Forschungszwecken sollen kein "Inverkehrbringen" im Sinne des Gesetzes auslösen.

Die Flurstücksbezeichnung des Grundstücks müssen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen dem nichtöffentlichen Teil des Standortregisters vorbehalten bleiben und dürfen ausschließlich Überwachungszwecken dienen.

Das Gesetz darf keinen Raum dafür bieten, Grenzwerte unterhalb des EU-weit festgelegten Schwellenwertes von 0,9 Prozent festzulegen.

Ferner soll an die Stelle einer gesamtschuldnerischen, verschuldensunabhängigen Haftungsregelung eine verschuldensabhängige Regelung treten. Damit würden Landwirte, die sich an die gute fachliche Praxis halten, von Schadensansprüchen freigestellt.

Der Erprobungsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll nach dem Willen der Fraktion unter wissenschaftlicher Begleitung von Bund und Länder ausgebaut werden.

 Antrag der CDU/CDU-Fraktion

+++ 14. Etappe +++ 09. November 04

Bundesrat erhebt Einspruch und weist Gentechnikgesetz zurück

 

+++ 15. Etappe +++ 26. November 04

Bundestag weist Einspruch des Bundesrats zurück

 

+++ 16. Etappe +++ 03. Februar 05

Gentechnikgesetz tritt in Kraft

 

+++ 17. Etappe +++ 12. April 05

Land Sachsen-Anhalt reicht Verfassungsklage gegen das Gentechnikgesetz I ein]

Die Landesregierung Sachsen-Anhals reicht Verfassungsklage gegen das Gentechnikgesetz ein. Das Land will damit die bestehenden Haftungsregeln für gentechnische Verunreinigungen an benachbarten Feldern zu Fall bringen und den Anbau von Gentech-Pflanzen erleichtern. In ihrer Klageschrift beruft sich die Landesregierung auf Paragraf 12 (Berufsfreiheit) und Paragraf 14 (Eigentumsfreiheit) des Grundgesetzes.

 Land Sachsen-Anhalt: Schwerpunkte der verfassungsrechtlichen Argumentation

 

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Chronologie GentG I