27.10.2020 |

Jurist: neuer Raps-Nachweis in Europa einsetzbar

Rapsfeld Foto: Thomas Gerhard https://bit.ly/34vzNlm https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/ Rapsfeld Foto: Thomas Gerhard https://bit.ly/34vzNlm https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

Die EU Kommission ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass keine illegalen gentechnisch veränderten Pflanzen in die europäische Lebensmittelkette gelangen. Darauf weist der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) in einem Brief an die Generaldirektion Gesundheit hin. Das neue Nachweisverfahren für genomeditierten Cibus-Raps, das der VLOG kürzlich vorstellte, könne nach Europarecht genau dafür genutzt werden.
Der VLOG widerspricht damit in seinem anwaltlichen Schreiben, das dem Infodienst Gentechnik vorliegt, einer Stellungnahme des Europäischen Netzwerks staatlicher Gentech-Labore (ENGL). Danach soll das neue Nachweisverfahren den europarechtlichen Anforderungen nicht genügen und damit für eine Importkontrolle nicht geeignet sein (der Infodienst berichtete). Wie der Anwalt des VLOG, Georg Buchholz, feststellte, lassen sich die von ENGL genannten Anforderungen an den Test in den europarechtlichen Vorschriften aber gar nicht finden.
So stehe nirgends geschrieben, dass der Labortest nachweisen muss, dass eine Pflanze mit einem gentechnischen Verfahren verändert wurde, wie ENGL das behauptet, schreibt Buchholz. Tatsächlich reiche es aus, dass der Test eine einzigartige Genveränderung feststelle, mit der sich die Pflanze verlässlich von anderen unterscheiden lasse. Dass dabei Gentechnik im Einsatz war, lasse sich nach der einschlägigen europäischen Verordnung über die amtliche Kontrolle von Gentech-Pflanzen auch anders belegen, etwa mit Patentschriften, Zulassungsbescheiden, Firmeninformationen und ähnlichen schriftlichen Quellen. Aus diesen Quellen gehe im Fall des Cibus-Raps eindeutig hervor, dass das gentechnische Verfahren der Oligonukleotidgesteuerten Mutagenese (ODM) angewendet wurde. Damit entspreche das Nachweisverfahren dem Europarecht, so Buchholz. Ob die ODM im Raps tatsächlich ein Gen verändert hat und er so herbizidresistent wurde, spiele dabei keine Rolle. Der Raps, der vom Hersteller Cibus unter dem Markennamen Falco vertrieben wird, gelte rechtlich in jedem Fall als gentechnisch verändert.
Ferner hatten die ENGL-Labore angezweifelt, dass die Nachweismethode der Verbände den genveränderten Raps eindeutig von anderen Pflanzen unterscheiden kann. Wie Anwalt Buchholz im Namen des VLOG ausführt, hängen die Anforderungen an ein neues Nachweisverfahren laut Verordnung unter anderem davon ab, ob es bereits einen Nachweis für die entsprechende Pflanze gibt. Wenn das, wie beim Cibus-Raps, nicht der Fall ist, weil die EU-Kommission bisher keinen Test entwickeln ließ, könne auch ein amtliches Labor eines EU-Mitgliedslandes einen Test validieren. Das habe das Gentechnik-Labor des österreichischen Umweltbundesamts getan. Es habe den Test anhand von 17 verschiedenen Rapssorten sowie mit gentechnisch verändertem Mais, Reis, Soja, Kartoffeln und Baumwolle überprüft. Der Cibus-Raps ließ sich durchweg zuverlässig identifizieren. Sollten die ENGL-Labore das Nachweisverfahren noch anhand von Unkräutern validieren wollen, sollten sie das tun, schreibt Buchholz. Einstweilen könne der Test der Verbände bereits für Kontrollen eingesetzt werden. Das österreichische Umweltbundesamt bietet ihn als erstes europäisches Labor schon auf seiner Webseite an.
Denn wie Jurist Buchholz hervorhebt, müsse die EU-Kommission bereits Kontrollen einleiten, wenn der Verdacht eines illegalen Imports nicht zugelassener Gentech-Pflanzen bestehe. Ein wasserdichter Nachweis sei dafür gar nicht erforderlich. Und ein solcher Verdacht lasse sich mit dem neuen Test auf jeden Fall begründen. Solange gar nicht getestet werde, könne niemand sagen, ob und in welchem Umfang gentechnisch veränderte Pflanzen nach Europa und Deutschland gelangen, warnt der VLOG. Für die Hersteller gentechnikfreier Lebensmittel sei es essentiell, dass die Behörden hier ihren Kontrollpflichten gerecht würden. Allein beim VLOG sind 750 Mitgliedsunternehmen betroffen. Sie vertreiben 14.000 Produkte mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel und setzen damit rund 8,8 Milliarden Euro um. [vef]

*** Unterstützen Sie unsere Arbeit ***

Alle Informationen auf dieser Seite sind für Sie kostenlos, kosten aber trotzdem etwas. Unterstützen Sie den Infodienst - damit es auch weiterhin kritische Informationen zum Thema Gentechnik für alle gibt!
 Spenden-Infos hier

Newsletter bestellen

Schule und Gentechnik

Unterrichtsportal zum Thema Agro-Gentechnik: Einführung, Arbeitsblätter, Videos und mehr...

Eine Lehrerin hält ein Schild mit der Aufschrift Lehrer. Hier gibt es Informationen und Material zur Gentechnik für den Unterricht.
Ein Schüler hält ein Schild mit der Aufschrift Schüler. Hier gibt es Informationen, ein Quiz, Videos und mehr zum Thema Gentechnik für Schülerinnen und Schüler.

Infodienst-Material

Postkarten zum Thema Gentechnik. Ein Mädchen nascht von einer Torte und sagt Gutes Essen braucht keine Gentechnik.
Ein Landwirt hält Maiskolben im Arm und sagt Gen-Mais schmeckt mir nicht.

Hier bekommen Sie kostenloses Infomaterial zum Thema: Flyer, Postkarten, Newsletter, Newsticker...
 Bestellung

Nachrichten