14.05.2019 |

Drittes Glyphosat-Urteil: Bayer muss Krebskranken mehr als 1,8 Milliarden Euro bezahlen

Justiz Gericht Gesetz Schild am Eingang eines Gerichts in Newcastle (Foto: smlp.co.uk, https://bit.ly/3TJJODo, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Ein Gericht des US-Staates Kalifornien hat im dritten Glyphosat-Prozess die Bayer-Tochter Monsanto zu umgerechnet 1,83 Milliarden Euro Schadenersatz verurteilt. Es ist der höchste Strafschadenersatz der drei bisher entschiedenen Gerichtsverfahren. Der Konzern will in Berufung gehen.

Geklagt hatten Alva und Alberta Pilliod, ein Rentnerehepaar aus Livermore, einer Kleinstadt 70 Kilometer östlich von San Francisco. Beide sind Mitte 70 und an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Für diesen machen sie das jahrzehntelang von ihnen benutzte Monsanto-Herbizid Roundup verantwortlich. Die Jury folgte ihrer Argumentation und sprach ihnen 49 Millionen Euro Schadenersatz für ihre persönlichen Nachteile (Arztkosten, Schmerzensgeld und ähnliches) zu. Die Geschworenen kamen auch zu dem Schluss, der Hersteller sei für diese Krebserkrankungen haftbar zu machen. Sie fanden außerdem, Monsanto habe nicht ausreichend vor den Risiken der Produkte gewarnt und mit „Arglist, Unterdrückung oder Betrug“ gehandelt. Deshalb verhängten sie zusätzlich einen so genannten Strafschadenersatz in Höhe von 1,78 Milliarden Euro. Auch für US-Prozesse ist dies eine erstaunlich hohe Summe, die vermutlich später noch nach unten korrigiert werden wird. Dennoch ist der dritte verlorene Prozess ein deutliches Signal für die noch anstehenden 13.400 Klagen gegen Monsanto. Allein vor dem Gericht in Oakland, in dem der Fall des Ehepaars Pilliod verhandelt wurde, sind 250 Klagen anhängig.
„Das heutige Urteil hätte nicht deutlicher ausfallen können“, sagte Klägeranwalt Brent Wisner. Bayer müsse sein Verhalten ändern, so könne der Konzern nicht weitermachen, appellierte er. Bayer kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Der Konzern hält das Herbizid Glyphosat nach wie vor für sicher und macht für die Krebserkrankungen der beiden Kläger umfangreiche Vorerkrankungen verantwortlich. Das Urteil dürfte den Druck auf den Konzern erhöhen, in Vergleichsverhandlungen einzutreten, die der Richter im zweiten Glyphosatprozess bereits Mitte April vorgeschlagen hatte. [lf]

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