31.01.2019 |

Glyphosat-Prozesse: Bayer-Aktien schwanken bei jedem Verfahrensschritt

Justiz Gericht Gesetz Schild am Eingang eines Gerichts in Newcastle (Foto: smlp.co.uk, https://bit.ly/3TJJODo, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Tausende Glyphosat-Prozesse drohen dem Chemieriesen Bayer 2019 in den USA. Für das erste Juryverfahren, das Ende Februar in Kalifornien beginnen wird, wird derzeit der Prozessverlauf festgelegt. Dass Bayers Aktienkurs schon auf Entscheidungen über Beweismittel reagiert zeigt: Für den Konzern geht es um Milliarden.

Am 25. Februar wird in San Francisco eine Jury zusammenkommen, um über den Fall Hardemann gegen Monsanto zu richten. Edwin Hardemann nutzte das Monsanto-Herbizid Roundup seit den 80er-Jahren ausgiebig zur Unkrautvernichtung auf seinem Grundstück. 2015 wurde bei ihm Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert, für den er den Unkrautvernichter verantwortlich macht. Hardemanns Fall steht beispielhaft für 660 Klagen, die das US-Bundesgericht in San Francisco gebündelt hat und von Richter Vince Chhabria abarbeiten lässt. Es ist die erste Jury-Verhandlung einer Glyphosat-Klage vor einem Bundesgericht. Ein Gericht des US-Staates Kalifornien hatte Bayer im vergangenen Herbst schuldig gesprochen und zu 79 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Der Konzern legte dagegen Berufung ein.

Bei den Anhörungen, welche die Juryverhandlung vorbereiten, ringen die Anwälte der Kläger und des Bayer-Konzerns derzeit um die beste Ausgangsposition. Mitte Januar gab Richter Vince Chhabria einem Antrag der Bayer-Anwälte statt und teilte die Jury-Verhandlung in zwei Themenkomplexe: Zuerst soll darüber verhandelt werden, ob Hardemanns Krebs überhaupt von Roundup verursacht wurde. Das ist im Prozess der schwierigste Punkt, da eine Krebserkrankung meist auch andere Ursachen haben kann. Erst wenn die Jury diese Frage bejaht, sollen die Versuche Monsantos zur Sprache kommen, Behörden und Wissenschaftler zu beeinflussen. Prozessbeobachter werteten diese Entscheidung als Punktsieg für Bayer. Prompt stieg der Aktienkurs des Konzerns kurzfristig an, um vergangenen Mittwoch wieder einzubrechen. Da gab Richter Chhabria bekannt, dass die Anwälte Hardemanns schon im ersten Prozessteil Beweise vorlegen dürfen, wie die Bayer-Tochter Monsanto Einfluss auf die Risikobewertung von Glyphosat zu nehmen suchte. Denn diese seien für das Verfahren „super relevant“, zitierte die Nachrichtenagentur Reuters den Richter.

Vergleichbare prozessuale Rangeleien finden auch im Vorfeld anderer anstehender Jury-Verhandlungen über Glyphosat statt. Am 8. März wird am obersten Bezirksgericht im kalifornischen Almeda die Jury zusammentreten und über die Klage von Alva und Alberta Pilliod verhandeln. Das Rentnerehepaar, beide über 70, nutzte jahrzehntelang Roundup im Garten. Nun sind beide an Krebs erkrankt und machen das Pestizid dafür verantwortlich. Aufgrund ihres Alters und der Erkrankung wurden die Pilliods aus einem Bündel von 250 anstehenden Klagen als Beispielprozess ausgewählt. Danach beginnt am 1. April die Verhandlung im Fall Jeff Hall gegen Monsanto vor dem Gericht der Stadt St. Louis. Vor dem Gericht des Bezirks St. Louis tritt am 22. April Sharlean Gordon mit ihrer Klage gegen Monsanto vor die Jury.

Vor den beiden Gerichten in St. Louis sind Tausende Klagen anhängig, weil Monsanto dort seinen Unternehmenssitz hat. Insgesamt haben mehr als 9.300 Menschen in den USA Klage eingereicht, weil sie glyphosathaltige Herbizide der Bayer-Tochter Monsanto für ihre Krebserkrankung oder den Krebstod von Angehörigen verantwortlich machen. Es ist zu erwarten, dass die ersten Prozesse Signalwirkung für die folgenden Verfahren haben werden – auch bei der Höhe der Entschädigung. Laut Handelsblatt bleibt Bayer bei seiner Verteidigungsstrategie, wonach es keinen wissenschaftlich belastbaren Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Glyphosat und Krebserkrankungen gebe. Erst wenn eine Reihe einschlägiger Urteile vorliegt, dürfte der Konzern zu Vergleichsverhandlungen bereit sein.
Juristisch klein beigegeben hat Bayer in einem ganz anderen Glyphosat-Fall. Der Konzern hatte der Zeitung taz eine Abmahnung geschickt und mit einer Vertragsstrafe gedroht, falls die taz weiter über Glyphosat behauptet: „Super: macht Krebs“. Das Blatt hatte Ende Oktober in einer satirischen Zeichnung auf seiner Titelseite Glyphosat und das Bayer-Krebsmedikament Aliqopa als „Krebs-Rundumpaket“ dargestellt. Als die taz beim Landgericht Berlin gegen das Vorgehen Bayers klagte, machte der Konzern einen Rückzieher. Bayer „wollte eine kritische Berichterstattung mit Drohungen unterbinden und hat jetzt Sorge, daß diese Drohung ins Leere geht“, so der taz-Anwalt. Deshalb scheue der Konzern den Weg vor Gericht. [lf/vef]

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