28.01.2019 |

Bayer-Pestizid mit Glyphosat in Frankreich verboten

RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Das Verwaltungsgericht der französischen Stadt Lyon hat das Herbizid Roundup Pro 360 von Bayer verboten. Die Zulassung des Unkrautvernichters durch die staatliche Behörde für Lebensmittelsicherheit ANSES im Jahr 2016 sei fehlerhaft gewesen, entschieden die Richter.

Sie argumentierten, wissenschaftliche Studien und Tierversuche hätten gezeigt, dass Roundup Pro 360 aufgrund seiner Zusammensetzung giftiger als Glyphosat sei. Das Produkt sei möglicherweise krebserregend für Menschen und schädige die Umwelt. Deshalb verstoße die Zulassung durch ANSES gegen das Vorsorgeprinzip, wonach ein Stoff „nur dann zugelassen werden sollte, wenn kein ernsthafter Zweifel an seiner Sicherheit besteht“. Der Kläger, die gentechnikkritische Organisation CRIIGEN, sprach von einer „sehr wichtigen Entscheidung“, die grundsätzlich alle Roundup-Produkte in Frankreich betreffe. Roundup Pro 360 bestehe zu 40 Prozent aus Glyphosat und „Hilfsstoffen, die etwa 1.000 Mal giftiger sind als Glyphosat allein“, zitierte L’Usine Nouvelle das CRIIGEN-Mitglied Gilles-Eric Séralini.
Bayer teilte mit, man halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lyon für falsch und prüfe rechtliche Optionen. ANSES widersprach dem Vorwurf, das Risiko nicht richtig bewertet zu haben. Die Behörde wies darauf hin, dass sie 2016 die erste nationale Behörde gewesen sei, die für 126 glyphosathaltige Produkte die Marktzulassung widerrufen habe. Diese Produkte hätten einen möglicherweise erbgutschädigenden Hilfsstoff enthalten.

Auch wenn die Gerichtsentscheidung nur ein einzelnes Bayer-Produkt betrifft, so hat sie doch Signalwirkung. Zwar hat die Europäische Union den Wirkstoff Glyphosat für weitere fünf Jahre zugelassen. Nach EU-Recht ist es aber Aufgabe der nationalen Behörden der Mitgliedsländer, die gebrauchsfertigen Pestizidmischungen und damit deren Einsatz zu genehmigen. Diese Mischungen bestehen aus dem Wirkstoff und zahlreichen Hilfsstoffen, die dessen Wirkung unterstützen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass es im Rahmen des Vorsorgeprinzips die Aufgabe der nationalen Zulassungsbehörde wäre, auch die Risiken zu bewerten, die von diesen Hilfsstoffen ausgehen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) derzeit damit befasst, glyphosathaltige Herbizide neu zuzulassen. Die meisten der 28 vorliegenden Zulassungsanträge betreffen unterschiedliche Roundup-Mischungen mit unterschiedlichen Hilfsstoffen, ein Produkt mit dem Namen Roundup Pro 360 ist nicht darunter. Das schließt aber nicht aus, dass die gleiche Pestizid-Mischung in Deutschland unter einem anderen Namen gehandelt wird. [lf]

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