25.07.2018 |

Der EuGH stellt klar: Gen-Scheren sind Gentechnik

Gericht EU Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

UPDATE+++ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Einsatz von Gentechnik-Scheren wie CRISPR/Cas immer unter das Gentechnikrecht fällt – auch dann, wenn dabei kein fremdes Erbgut in Pflanzen oder Tiere eingefügt wird. Begründet haben die Richter dies mit dem Vorsorgeprinzip.

Diese Verfahren, bei denen das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS verändert wird, fasst das EU-Gentechnikrecht unter dem Begriff Mutagenese zusammen. Transgenese bedeutet hingegen das Einfügen fremden Erguts, wie es bisher in der klassischen Gentechnik üblich ist.

Der EuGH hat nun klargestellt: „Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen“. Ausgenommen davon sind nur Mutagenese-Verfahren „die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten.“ Gemeint ist damit die in der herkömmlichen Züchtung angewandte Methode, durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen im Saatgut hervorzurufen und mit dabei zufällig entstandenen positiven Eigenschaften weiter zu züchten.
Zu CRISPR/Cas und verwandten Methoden schrieb der Gerichtshof, „dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten.“ Durch die neuen Verfahren würden genetisch veränderter Sorten „in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Mutagenese“ erzeugt. Würde man die neuen Mutagenese-Verfahren aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie ausnehmen, könnten mögliche schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht verhindert werden. Dies jedoch würde dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen.
Mit dieser Argumentation kommt der EuGH zu dem Schluss: Die GVO-Richtlinie gilt auch für Organismen, die durch Mutagenese-Verfahren erzeugt wurden, die nach dem Erlass der Richtlinie (im Jahr 2001) entstanden sind. Damit hat der EuGH die Argumente, die von Bio- und Umweltverbänden seit Jahren ins Feld geführt wurden, in vollem Umfang bestätigt.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zeigte sich erleichtert und lobte den EuGH dafür, dass er das Vorsorgeprinzip gestärkt und es klar vor die Profitinteressen der Gentechnik-Konzern gestellt habe. Hubert Weiger, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND, sagte: „Das Gericht hat klargestellt, dass künstlich erzeugte Organismen nicht ungeprüft als großes Freilandexperiment in die Umwelt gelangen und den Verbrauchern untergejubelt werden dürfen.“ Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) sprach von einem wegweisenden und klugen Urteil, das Umwelt und Verbraucher zu Gewinnern mache. Harald Ebner, der Gentechniksprecher der grünen Bundestagsfraktion, sagte: „Das europäische Erfolgsmodell ist Gentechnikfreiheit und nicht Gentechnik.“ Der Bio-Dachverband BÖLW sieht jetzt die Bundesregierung am Zug. Sie müsse „gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken vollumfänglich umgesetzt werden.“ Bundesministerin Julia Klöckner müsse in Berlin und in Brüssel darauf dringen, dass die Unternehmen verpflichtet werden, für Verfahren wie CRISPR/Cas Referenzmaterial und Nachweisverfahren zu liefern. Die Ministerin nannte das Urteil eine „Klarstellung in einem der bedeutendsten Forschungsfelder“, die sie sorgfältig auswerten wolle. Oberste Maxime sei der gesundheitliche Verbraucherschutz. „Gleichzeitig will ich den Blick für Entwicklungen und Innovationen offen halten“, sagte Julia Klöckner. Enttäuscht über die Entscheidung äußerten sich der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter und BIO Deutschland, der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie. [lf]

UPDATE, 26.07.2018: Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen hinzugefügt.

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