16.07.2018 |

Deutsche Behörden bestätigen: Genome Editing ist nachweisbar

Behörden BVL Eingang zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (Quelle: BVL, Gloger)

Eingriffe mit Gentechnik-Scheren wie CRISPR/Cas in das Erbgut von Pflanzen lassen sich nachweisen. Das ergab eine von Monsanto gesponserte Konferenz über Biosicherheit. Daraus folgt: Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren verändert wurden, können sehr wohl eigens reguliert werden.

Zahlreiche Organisationen und Unternehmen, unterstützt von der großen Mehrheit der Bevölkerung, verlangen von Bundesregierung und EU-Kommission, neue gentechnische Verfahren ohne Ausnahmen nach dem EU-Gentechnikrecht zu regulieren. Gentechnikkonzerne, Pflanzenzüchter und Fachbehörden hatten bisher argumentiert, dies sei nicht möglich, weil sich die Veränderungen durch neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas in vielen Fällen nicht von natürlichen Mutationen und herkömmlicher Züchtung unterscheiden ließen. Dieses Argument ist schlichtweg falsch, wie ein Fachartikel darlegt, auf den die Organisation Testbiotech aufmerksam machte.

Geschrieben haben den Beitrag drei Mitarbeiter des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des bundeseigenen Julius-Kühn-Instituts (JKI). Sie berichten darin von den Ergebnissen des 14. Symposiums über die Biosicherheit gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Diese zweijährliche Veranstaltung wird von der industrie-finanzierten International Society for Biosafety Research (ISBR) organisiert und von Monsanto und dem weltweiten Pestizidherstellerverband Crop Life gesponsert.

In ihrem Beitrag schreiben die Behördenvertreter, dass die meisten Eingriffe mit Genome Editing eine klare Signatur im Erbgut hinterlassen. Werde diese Signatur durch den Entwickler offengelegt, könne mit der gleichen Technologie wie bei herkömmlicher Gentechnik die Veränderung nachgewiesen und das Produkt überwacht werden. „Zusammengefasst: Die Nachweisbarkeit von genomeditierten Produkten, die auf den Markt kommen, unterscheidet sich nicht wesentlich von denen anderer gentechnisch veränderter Organismen“, heißt es in dem Bericht.

Noch im März 2018 hatten die Fachbehörden des Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Bericht zu den neuen gentechnischen Verfahren vorgelegt, an dem die drei Mitarbeiter von BVL und JKI maßgeblich beteiligt waren. Anders als in dem oben genannten Bericht schreiben die Behördenexperten hier, dass das Genome Editing generell keine spezifischen Spuren im Genom hinterlasse, die Rückschlüsse auf die verwendete Technik zuließen. Deshalb kamen sie zu dem Ergebnis: „Ob nachgewiesene genetische Veränderungen durch Techniken des Genome Editing oder andere Techniken erzeugt wurden, ist nicht zweifelsfrei zu klären.“ Bleibt die Frage, warum Behördenvertreter, die sich teilweise seit Jahrzehnten mit gentechnischen Veränderungen beschäftigen, binnen weniger Monate so unterschiedliche Einschätzungen veröffentlichen.

Unverändert treten die Behördenexperten für eine weitgehende Deregulierung des Genome Editing ein. In beiden Berichten plädieren sie – ebenso wie die Gentechnikkonzerne – dafür, die neuen Verfahren zur Veränderung des Erbgutes nicht als Gentechnik einzuordnen, wenn keine zusätzlichen Gene eingefügt werden. In ihrem neuen Aufsatz begründen die deutschen Behördenvertreter dies insbesondere mit möglichen Handelshindernissen. Sich widersprechende Regulierungen von Produkten, die mit Genome Editing hergestellt wurden, würden den Welthandel stören und Regelungen der Welthandelsorganisation WTO widerspechen. Dass die USA und die EU herkömmliche GVO sehr unterschiedlich regulieren und die große Mehrheit der Menschen in der EU und insbesondere in Deutschland diese auf dem Vorsorgeprinzip basierende EU-Regulierung begrüßen, erwähnen die Behördenvertreter nicht. [lf]

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