23.05.2018 |

Indisches Gericht: Gentech-Saatgut kann nicht patentiert werden

Baumwolle Indien Foto: Jeremy Evans Thomas / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0-+-

Das oberste Gericht der indischen Hauptstadt New Delhi hat entschieden, dass in Indien gentechnisch veränderte Pflanzen wie Bt-Baumwolle nicht patentiert werden können. Der Gentechnikkonzern Monsanto hat dagegen Berufung eingelegt.

Das Urteil des Delhi High Court wurde in der indischen Presse einhellig als massiver Schlag gegen Monsanto und andere Gentechnik-Konzerne gewertet. Die Saatgut-Aktivistin Vandana Shiva bezeichnete die Entscheidung als „Sieg für die Saatgutfreiheit“. Gentechnik-Befürworter warnten, dass Indien damit den Anschluss an die biotechnologische Entwicklung verliere. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Der High Court hatte wegen der Bedeutung des Falls ausdrücklich die Berufung beim obersten indischen Gericht, dem Supreme Court, zugelassen. Dieser wird Mitte Juli die Parteien anhören, hat es aber abgelehnt, die Entscheidung des High Courts bis dahin auszusetzen. Im Moment sind die Patente damit außer Kraft gesetzt.

Worum geht es in dem Fall: Das indische Patentgesetz regelt in seinem Artikel 3, dass Pflanzen und Tiere nicht patentiert werden können. Dies gilt auch für Saatgut, einzelne Sorten und Arten sowie die wesentlichen biologischen Prozesse bei der Züchtung und Vermehrung. Erlaubt sind Patente lediglich für gentechnisch veränderte Mikroorganismen. Bei Bt-Pflanzen wird den Pflanzen Erbgut eines Bodenbakteriums eingebaut, damit sie dessen Bt-Toxine herstellen und sich damit gegen Schädlinge wehren können. Mit Verweis auf das Bodenbakterium hatte Monsanto ein indisches Patent für seine Bt-Baumwolle bekommen und verlangte deshalb von indischen Saatgutfirmen Lizenzgebühren, wenn sie die Bt-Technologie nutzten, um eigenes Saatgut für Bt-Baumwolle herzustellen. Einer dieser Lizenznehmer verweigerte die Gebührenzahlung und zweifelte die Rechtmäßigkeit des Patents an, worauf hin es zum Prozess kam und der High Court dem Lizenznehmer Recht gab. Aus Sicht der Richter ist der entscheidende Vorgang der biologische Prozess der Vermehrung, ohne den es kein Saatgut gebe und das geänderte Erbgut nutzlos sei. Und dieser Prozess dürfe nicht patentiert werden.

Das Gericht argumentierte auch, Monsanto könne seine Bt-Pflanzen offiziell als eigene Sorte registrieren lassen und dann – vergleichbar dem deutschen Sortenschutzgesetz – Lizenzgebühren verlangen. Allerdings erlaubt das indische Sortenrecht Züchtern und Landwirten, mit dem Saatgut weiter zu züchten und eigene Sorten zu entwickeln. Mit einem Patent könnte Monsanto das verbieten. [lf]

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