29.03.2018 |

Petition in der Schweiz: Gentechnikgesetz muss Genome Editing regeln

Schweiz Gentechnikfrei Foto: Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG)

Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) und die Kleinbauernvereinigung haben eine Petition an die Schweizer Regierung, den Bundesrat, und das Parlament gestartet. Sie fordern darin, neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen.
In der Schweiz gilt noch bis Ende 2021 ein Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Doch der Import gentechnisch veränderter Futtermittel ist ebenso zulässig wie der Anbau zu Forschungszwecken. Deshalb stellt sich auch hier die Frage, wie mit Organismen umgegangen werden soll, die mit Hilfe von Genome Editing Verfahren verändert wurden.

Eine klare Antwort darauf gibt SAG-Präsidentin Martina Munz: „Wo Gentechnik drinsteckt, muss auch Gentechnik draufstehen! Produkte der neuen Gentechnik-Verfahren müssen vor ihrer Freisetzung auf ihre Sicherheit überprüft werden.“ Ohne Einstufung als Gentechnik würde keine Risikobewertung und keine Kennzeichnung verlangt. Weder in der Produktion, noch beim Einkauf gebe es dann noch Transparenz.

Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die SAG zusammen mit der Schweizer Kleinbauernvereinigung die Petition ‚Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen!’ gestartet. Sie verlangt von Bundesrat und Parlament, die neuen Verfahren unter das Gentechnikgesetz zu stellen und so dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen. Bis in den Spätherbst hinein wollen die Organisatoren online und analog Unterschriften sammeln. Eingebettet ist die Petition in die Kampagne ‚Keine Gentechnik durch die Hintertür’, mit der die Öffentlichkeit über neue gentechnische Verfahren und ihre möglichen Folgen aufgeklärt werden soll.

Die Politik in der Schweiz hält sich bisher bedeckt. Nach Angaben von Paul Scherer, dem Geschäftsführer der SAG, arbeiten die Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft derzeit an einem Grundlagenpapier zu diesem Thema, das voraussichtlich im Frühsommer dem Bundesrat vorgelegt wird. Auf dessen Basis werde dann die Regierung eine Gesetzesvorlage erarbeiten. Beeinflusst werde der Terminplan von den anstehenden Entscheidungen in der EU, sagt Scherer: „Die Schweizer Politiker warten ab, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden und was die EU-Kommission daraufhin unternehmen wird. Vorher will sich niemand festlegen.“ Scherer rechnet damit, dass die politische Debatte im Herbst richtig losgehen wird. Ihr Ausgang ist offen. Zwar lehnt der größte Teil der Bevölkerung Gentechnik in Lebensmitteln weiterhin ab. Doch der Bundesrat hatte schon 2015 eine kontrollierte Einführung von Gentech-Pflanzen ab 2021 vorgeschlagen. Den Vorstoß blockte das Parlament damals ebenso ab wie ein dauerhaftes Anbauverbot. Der Kompromiss war die Verlängerung des Moratoriums bis 2021. Danach werden die Gentechnik-Karten in der Schweiz neu gemischt. [lf]

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