14.12.2017 |

Glyphosat im Bundestag: Nicht alle wollen aussteigen

Sitzung des Deutschen Bundestages (Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net) Sitzung des Deutschen Bundestages (Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net)

Der Bundestag hat sich erstmals nach der deutschen Zustimmung zur Neuzulassung von Glyphosat mit dem Thema befasst. SPD, Grüne, Linke und FDP legten dazu Anträge vor. Die Debatte machte deutlich, wie sich die einzelnen Parteien den weiteren Umgang mit Glyphosat in Deutschland vorstellen.

Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel unverzüglich nach Inkrafttreten auf nationaler Ebene verbietet.“ Bis dahin sollten Sofortmaßnahmen ergriffen werden und die Vorerntebehandlung (Sikkation) mit Glyphosat oder dessen Anwendung im privaten Bereich verboten werden. Auch die Grünen sprechen sich in ihrem Antrag für solche Sofortmaßnahmen aus und verlangen von der Bundesregierung „jetzt den Glyphosatausstieg einzuleiten und einen Ausstiegsplan mit umweltverträglichen Alternativen zu erarbeiten.“ Die Grünen begründen das nicht nur mit dem Schutz der Artenvielfalt und der Wahrung des Vorsorgeprinzips. Sie wollen auch den „Schulterschluss mit den französischen Partnerinnen und Partnern.“

Die SPD zeigt in ihrem Antrag – neben den Sofortverboten für Privatanwendung und Sikkation – einen Weg für einen nationalen Glyphosatausstieg auf: Sie schlägt vor, ein „sanktionsfähiges Verbot mit Bezugnahme auf die gute fachliche Praxis“ in § 5 Bundesnaturschutzgesetz zu verankern. Zusätzlich sollen glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nur dann eine Zulassung bekommen, „wenn unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gesichert ausgeschlossen werden könnten.“ Flankiert werden soll das Vorgehen – ähnlich wie im Antrag der Linken – durch „Förderungsprogramme für einen nachhaltigen Pflanzenbau.“

Die FDP spricht in ihrem Antrag nicht von Ausstieg, sondern von einer nationalen Strategie für den Umgang mit dem Herbizid-Wirkstoff Glyphosat. Dieser, so soll es der Bundestag feststellen, sei „hochwirksam, gering giftig und für die Umwelt unproblematisch, weil es im Boden schnell und vollständig abgebaut wird.“ Die Zulassung glyphosathaltiger Mittel solle „auf Grundlage der Expertise der zuständigen Zulassungs- und Bewertungsbehörden streng wissenschaftsgeleitet“ betrieben werden. Ergebnisoffen erforscht haben will die FDP, ob denn Alternativen zu Glyphosat überhaupt besser seien.

In der Plenardebatte verteidigte auch der CDU-Abgeordnete Hermann Färber Glyphosat als harmlos und alternativlos. Dabei verwies er unter anderem auf die krebserregenden Dieselabgase, die beim Pflügen und Eggen frei würden. Durch einen Ausstieg würden „nicht nur unsere eigenen Behörden und Wissenschaftler in ihrer fachlichen Qualität und Arbeit, sondern auch rechtliche Grundlagen insgesamt in Frage gestellt.“ Seine Fraktionskollegin Marlene Mortler (CSU) verteidigte „das mutige Ja“ von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Glyphosatzulassung. Sie listete auf, welche Möglichkeiten er erreicht habe, die Nutzung einzuschränken, legte sich aber nicht fest, ob ihre Fraktion diese Möglichkeiten auch nutzen würde. Die AfD blieb vage. Ihr Redner stellte fest, dass dieses Mittel momentan aus der konventionellen Landwirtschaft nicht wegzudenken sei und ein Verbot nur schrittweise erfolgen könne. Zu diesen Schritten äußerte er sich nicht.
Die Abgeordneten beschlossen, die Anträge an den Hauptausschuss zu verweisen. Er ist für alle Fachberatungen zuständig, solange noch keine neue Bundesregierung gewählt ist. Erst danach sollen die Fachausschüsse gebildet werden. [lf]

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