15.11.2017 |

Naturschutzamt: Gentechnikrecht für Genome Editing

DNA Genom DNA-Modell der Ausstellung "Genome: The Secret of How Life Works" im Jahr 2012 (Foto: George Bush Presidential Library and Museum / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0)

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel, warnt davor, neue Verfahren der Genom-Bearbeitung wie CRISPR-Cas aus dem Gentechnikrecht herauszunehmen. Eine am Vorsorgeprinzip und am Umweltschutz orientierte Risikoprüfung könne nur das Gentechnikrecht sicherstellen, teilte Jessel heute mit. Das sei auch das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, welches das BfN in Auftrag gegeben hatte.
Darin analysierte der Bonner Umweltrechtler Tade M. Spranger, ob das übrige Lebensmittel- und Agrarrecht die Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere (GVO) für Umwelt und menschliche Gesundheit ausreichend eindämmen kann. Zum Beispiel beim gentechnisch veränderten Champignon, der nicht braun wird: Wie lässt sich regeln, ob solche Champignons in Deutschland angebaut oder auf den Markt kommen dürfen und wie VerbraucherInnen sie erkennen (und meiden) können? Wie lässt sich vermeiden, dass die veränderten Gene dieser Pilze sich unkontrolliert in der Natur verbreiten?
Prof. Spranger kommt zu dem Ergebnis, dass die allgemeinen europäischen Regelungen für den Anbau von Pflanzen, die Tierzucht, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und den Umweltschutz nicht ausreichen, diese Aufgaben zu lösen. Sie seien nicht dafür konzipiert, eine dem Gentechnikrecht vergleichbare Kontrolle möglicher Umweltauswirkungen von GVO zu gewährleisten. Außerdem würde ein Wirrwarr von Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Rechtsbereiche ein erfolgreiches Verwaltungshandeln unmöglich machen, so der Rechtswissenschaftler.

Das BfN schaltet sich damit erneut in eine Diskussion ein, die in Deutschland und Europa seit längerem geführt wird: Fallen die neuen molekularbiologischen Techniken, die unter dem Begriff des Genome Editing zusammengefasst werden und das Erbgut von Organismen weitreichend und gezielt biotechnologisch verändern können, unter das Gentechnikrecht? Während zahlreiche Verbände und Organisationen aus Umwelt-, Bio-, Agrar- und Lebensmittelbereich das immer wieder klar fordern, hat sich die Europäische Kommission bislang nicht positioniert (der Infodienst berichtete). Stattdessen verwies sie auf einen Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof, der voraussichtlich im kommenden Jahr entschieden werden wird. Offen ist allerdings, ob die Richter, die einen etwas abweichenden Fall zu beurteilen haben, sich zur Einordnung des Genome Editing überhaupt äußern werden.

Still und heimlich wollte der noch amtierende Agrarminister Christian Schmidt (CSU) die Frage vor einem Jahr in der Begründung zum neuen Gentechnikgesetz verneinen. Doch der Trick flog auf und der sozialdemokratische Koalitionspartner verweigerte nach massivem öffentlichem Protest die Gefolgschaft. Schmidts Gesetzentwurf scheiterte. Jetzt bleibt abzuwarten, ob und wie die Jamaika-Unterhändler sich in einem möglichen Koalitionsvertrag zu der Frage positionieren werden. [vef]

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