02.10.2017 |

Aktivisten müssen Schaden für zerstörtes Versuchsfeld nicht ersetzen

Weizen Den Anbau von Gentechnik-Weizen in der Nähe der Genbank Gatersleben wollten die AktivistInnen nicht länger hinnehmen. Foto: Maren Borgerding

Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat in letzter Instanz bestätigt: Die Gentechnik-Aktivisten, die 2008 ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderten Weizenpflanzen in Sachsen-Anhalt zerstört haben, müssen keinen Schadensersatz zahlen. Damit ist die juristische Aufarbeitung einer der bekanntesten Feldbefreiungen des letzten Jahrzehntes nach neun Jahren endgültig beendet.

Damals wollte das Leibniz Institut für Pflanzengenetik (IPK) direkt neben der Saatgutbank in Gatersleben seinen gentechnisch veränderten Weizen anbauen. Wegen der Gefahr, dass der Gentech-Weizen alte Weizensorten der Saatgutbank verunreinigt, war der Versuch besonders stark umstritten. Sechs Aktivisten hatten daraufhin 2008 das Versuchsfeld teilweise zerstört. Bereits 2013 hatte das Landgericht Magdeburg das Strafverfahren gegen drei von ihnen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die anderen drei waren zuvor zu Geldstrafen verurteilt worden und hatten keine Berufung mehr eingelegt.

Parallel zur strafrechtliche Aufarbeitung verlangte das IPK Schadensersatz. Erst 170.000, dann über 250.000 Euro. Im letzten Jahr wies das Landgericht Magdeburg diese Forderung als unzureichend begründet zurück. Zwar wären die Beklagten wegen der rechtswidrigen Zerstörung des Versuchsfelds grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, schrieben damals die Richter. „Es ist dem Kläger jedoch nicht gelungen, einen daraus resultierenden kausalen Schaden zu beweisen.“ Ein im Auftrag des Gerichts erstelltes Gutachten ging davon aus, dass der Versuch, da das Feld nur halb zerstört wurde, noch auswertbar gewesen sei. Das IPK bestritt dies, legte deshalb Berufung ein und scheiterte damit vor dem Oberlandesgericht Naumburg.

„Die Aktion in Gatersleben gehörte zu den spektakulärsten Feldbefreiungen in Deutschland, die - neben anderen Aktionen - im Jahr 2011 zum Aus von Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen führten“, erklärte Christian Pratz, einer der damals Beteiligten. „Dass diesem ökologischen Erfolg auch juristische Siege folgen, zeigt, dass die Agrogentechnikindustrie sich hier nicht durchsetzen konnte.“ Pratz machte auch deutlich, dass der damalige Widerstand wieder aufflammen würde, wenn Industrie und Politik versuchen würden, das Gentechnikgesetz durch den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren zu umgehen. Für Rechtsanwältin Katrin Brockmann wurde deutlich, „dass diese mit viel Steuergeldern subventionierte Freisetzung ein schlecht geplanter Versuch war, dessen Durchführung zu wünschen übrig ließ. Risikotechnologie gepaart mit Unvermögen ist eine sehr gefährliche Mischung.“ [lf]

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