10.04.2017 |

Behörden warnen vor Krankheitserregern in Gentechnik-Baukästen

Ein Gentechnik-Baukasten von Odin (Foto: Dirk Zimmermann) Ein Gentechnik--+-Baukasten von Odin (Foto: Dirk Zimmermann)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat vor einem Do-it-yourself-Gentechnik Baukasten aus den USA gewarnt. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte in dem Produkt der Firma The Odin potenziell krankheitserregende Bakterien nachgewiesen. Eine Infektion könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, so das LGL.
Eine Verbreitung in der Bevölkerung sei allerdings unwahrscheinlich. Laut LGL wurden "Bakterien der Risikogruppe 2 nachgewiesen, die darin nicht enthalten sein dürften, darunter Enterococcus faecalis und Klebsiella pneumoniae.“ Sie könnten unter anderem Sepsis oder Harn- und Wundinfektionen hervorrufen. Personen, die den Baukasten besitzen, empfahl das LGL, ihn nicht zu öffnen und keine Experimente durchzuführen, sondern Kontakt mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen.
Denn neben den gesundheitlichen gibt es auch juristische Risiken. Potentiell krankheitserregende Bakterien dürfen laut Infektionsschutzgesetz nur mit behördlicher Erlaubnis importiert oder aufbewahrt werden. Experimente mit solchen Erregern gelten als gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe zwei. Sie dürften nur in dafür zugelassenen Laboren ausgeführt werden, erläuterte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und stellte klar: „Auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die über eine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 1 verfügen, darf nicht mit dem kontaminierten Kit gearbeitet werden.“
Mit Baukästen wie dem beanstandeten ‚CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit’ von The Odin können junge Hobby-Biologen zu Hause und ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen verändern. Sie enthalten unter anderem einen Brutkasten, ein beheiztes Wasserbad und eine Bakterien-Kultur, etwa E. coli-Darmbakterien. Die Bakterien können im Experiment genetisch so verändert werden, dass sie gegen Antibiotika resistent werden oder unter UV-Licht leuchten. Kaufen können Interessierte einfache CRISPR-Baukästen im Internet für 150 US-Dollar. Umfangreichere Versionen kosten bis zu 1.000 Dollar.

Das BVL hatte schon im Januar darauf hingewiesen, dass derartige Experimente im heimischen Hobbykeller nach deutschem Gentechnikrecht nicht zulässig sind. Sie dürften nur in „gentechnischen Anlagen“ durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters. Bei Verstößen drohe eine Geldbuße bis zu 50.000 €, schrieb die Behörde. Würden bei den Experimenten gentechnisch veränderte Organismen wie Bakterien freigesetzt, könne das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. [lf]

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