08.02.2017 |

Hobby-Gentechnik mit Bio-Baukästen strafbar

Test Glasses, Foto: Renate Dodell (http://bit.ly/2kmbNYE, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/) Test Glasses, Foto: Renate Dodell (http://bit.ly/2kmbNYE, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/)

Während sich die deutsche Politik noch streitet, ob neuartige Technologien wie CRISPR-Cas9 überhaupt Gentechnik sind, bereitet der amerikanische Markt bereits Kinder und Jugendliche auf deren Einsatz vor: Über das Internet vertreiben US-Firmen Gentechnik-Experimentierkästen für junge Hobby-Biologen, mit denen Gene von Bakterien verändert werden können. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt: Das kann strafbar sein.
„Durch Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern“, so das BVL in einer Fachmeldung. Daher könne mithilfe dieser Biologiebaukästen zu Hause und ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen wie etwa E. coli-Darmbakterien verändert werden.
Laut einem Bericht des MDR enthalten die Baukästen unter anderem einen Brutkasten, ein beheiztes Wasserbad und eine Bakterien-Kultur. Diese Bakterien können im Experiment genetisch so verändert werden, dass sie gegen Antibiotika resistent sind oder unter UV-Licht leuchten. „Derartige Experimente im heimischen Hobbykeller mögen lehrreich und spannend sein“, schreibt das BVL. Nach deutschem Gentechnikrecht sind sie jedoch nicht zulässig.
Gentechnische Experimente dürften laut BVL nur in „gentechnischen Anlagen“ durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters. Anderenfalls drohe eine Geldbuße bis zu 50.000 €. Werden bei den Experimenten gentechnisch veränderte Organismen wie Bakterien freigesetzt, kann das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. [vef]

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