12.02.2005 |

Beim Gentechnikgesetz ist wieder alles offen

Beim Thema Gentechnik steht die Bundesregierung unter Druck. Weil Teil II des Gesetzes nicht in Kraft ist, drohen seitens der EU Strafgelder von 20 Millionen Euro pro Monat.Die Diskussion über Freilandversuche von gentechnisch verändertem Saatgut wird demnächst neu entfacht werden. Denn Teil I des Gentechnikgesetzes - erst seit wenigen Tagen in Kraft - könnte bald wieder ausgehebelt werden.Seit Anfang Februar kann jeder im Internet (www.bvl.bund.de) einsehen, auf welchem Flurstück bundesweit Gentech-Saat verwendet wird. Wer diese kommerziell in Verkehr bringt, kann eventuell für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Das diese von Umwelt- und Verbraucherverbänden begrüßten Regelungen in Kraft sind, gelang der Bundesregierung nur dadurch, dass sie im Sommer 2004 den Gesetzentwurf aufsplittete - der erste brauchte keine Zustimmung des Bundesrats.</p><p><a href="http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=67355&IDC=3">Neues Deutschland</a></p><p><a href="http://www.taz.de/pt/2005/02/12/a0174.nf/text.ges,1">die tageszeitung: Tiefer Spalt im Gentech-Gesetz</a>

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